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Neuer Mietspiegel für Schramberg und Umgebung liegt vor

Ab 1. Juni gilt der neue qualifizierte Mietspiegel für Schramberg, Schiltach, Aichhalden, Hardt und Lauterbach Der neue qualifizierte Mietspiegel...

Ab 1. Juni gilt der neue qualifizierte Mietspiegel für Schramberg, Schiltach, Aichhalden, Hardt und Lauterbach

Der neue qualifizierte Mietspiegel für die Städte Schramberg und Schiltach sowie die Gemeinden Aichhalden, Hardt und Lauterbach ist fertiggestellt. Er tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und kann ab 1. Juni online auf den Internetseiten der beteiligten Kommunen eingesehen werden. Der Mietspiegel zeigt, welche Nettokaltmieten für vergleichbare Wohnungen vor Ort üblich sind. Damit bietet er Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierung bei Fragen rund um die Miethöhe.

Mehr Transparenz für den Wohnungsmarkt

Ein Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab. Dabei fließen unter anderem das Baujahr, die Größe, die Ausstattung und das Wohnumfeld einer Wohnung ein. Er macht das örtliche Mietpreisgefüge nachvollziehbar und hilft, Mieten fair und sachlich einzuordnen. Der neue Mietspiegel soll so zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit beitragen. Mieterinnen und Mieter können prüfen, ob eine Miete im üblichen Rahmen liegt. Vermieterinnen und Vermieter erhalten eine Grundlage, um Mietpreise nachvollziehbar festzulegen oder anzupassen.

Gemeinsam erstellt / Umfrage bietet repräsentative Daten

Die Städte Schramberg und Schiltach sowie die Gemeinden Aichhalden und Lauterbach hatten bereits 2021 erstmals gemeinsam einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Für die neue Ausgabe kam die Gemeinde Hardt als weitere beteiligte Kommune hinzu.

Die Kommunen haben den Mietspiegel in den Jahren 2025 und 2026 gemeinsam mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg erarbeitet. Auch der Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg e.V. sowie der Mieterverein Schramberg und Umgebung e.V. waren beteiligt. Grundlage sind repräsentative Daten aus mietspiegelrelevanten Haushalten, die im vierten Quartal 2025 in den beteiligten Kommunen erhoben und anschließend statistisch ausgewertet wurden.

Die beteiligten Städte und Gemeinden danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die Angaben zu ihren Mietwohnungen gemacht haben. Sie haben damit wesentlich dazu beigetragen, dass der neue Mietspiegel auf einer breiten Datengrundlage steht.

Online einsehbar und bald mit Mietenrechner

Der neue qualifizierte Mietspiegel ist ab 1. Juni online einsehbar. In der ersten Juniwoche schalten die beteiligten Städte und Gemeinden außerdem einen Online-Mietenrechner auf ihren Webseiten frei.

Mit dem Online-Mietenrechner können Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung Schritt für Schritt ermitteln. Dazu werden die wichtigsten Wohnungsmerkmale eingegeben, etwa Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Lage. Das Ergebnis bietet eine Orientierung auf Grundlage des neuen Mietspiegels.

Hannes Herrmann

Erscheinung
Tennenbronner Anzeiger – Amtsblatt Tennenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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