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Neuer qualifizierter Mietspiegel

Zum 01.08.2025 trat der neue qualifizierte Mietspiegel in Kraft. Der Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die in Haiterbach...

Zum 01.08.2025 trat der neue qualifizierte Mietspiegel in Kraft.

Der Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die in Haiterbach gezahlten Mieten für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Der Mietspiegel ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen bei der Anpassung der Miethöhe zwischen den Mietvertragspartnern. Bei Neuvermietungen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Vereinbarungsfreiheit endet dort, wo eine überhöhte Miete verlangt wird (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz).

Die durchschnittliche Nettomiete pro m² über alle in Haiterbach gesammelten Nettomieten pro m², unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, beträgt zum Zeitpunkt der Datenerhebung 7,62 Euro/m².

Den Mietspiegel selbst und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Haiterbach unter:

www.haiterbach.de/stadtinfo-wirtschaft/mietspiegel

Erscheinung
exklusiv online
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