Das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg hat im Auftrag der Stadtverwaltung einen neuen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Bereits im Jahr 2021 hat die Stadt Ettlingen in Kooperation mit der Stadt Rheinstetten erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellt und diesen im Jahr 2023 fortgeschrieben. Alle vier Jahre muss der Mietspiegel neu erstellt werden, damit der Status „qualifiziert“ bestehen bleibt.
Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die in Ettlingen gezahlten Mieten für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können.
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 basiert auf einer repräsentativen Mieter- und Vermieterumfrage. Im Erhebungszeitraum Februar bis April 2024 wurden insgesamt 2.093 Antworten erhoben, davon hat es sich um 684 mietspiegelrelevante Datensätze gehandelt. Der Mietspiegel 2025 wurde durch den Mieterverein Karlsruhe e. V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Ettlingen e. V. gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als qualifiziert anerkannt und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Alle Themen rund um den neuen qualifizierten Mietspiegel 2025 sowie die aktuelle Mietspiegelbroschüre und den Mietspiegelrechner mit vielen neuen Funktionen finden Sie unter www.ettlingen.de/wohnraummanagement.