Neuere Tendenzen bezüglich der Windkraftanlagen um St. Leon-Rot
Im Juli 2022 beschloss der Deutsche Bundestag, dass alle Bundesländer spätestens bis zum 30.09.2025 mindestens 1,8 % als Vorrangfläche für Windkraftanlagen rechtskräftig festlegen müssen. In der Zeit vom 12.02. - 15.03.2024 fand beim Regionalverband Mittler Oberrhein (inzw. RV Karlsruhe) eine amtliche Offenlage zum ersten Planungsentwurf statt. Im Entwurfsplan waren 10 Windräder im Lußhardtwald zw. St. Leon bis Hambrücken vorgesehen. Der RV hat rund 120 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie etwa 16.000 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum ersten Planentwurf vom Januar 2024 ausgewertet und geprüft.
Aufgrund der Vielzahl eingegangener Anregungen und Widersprüchen von Institutionen und Bürgern wurden die Entwurfspläne nochmals gründlich überarbeitet. Der neue Entwurf wird nun im Rahmen einer Zweiten Offenlage in der Zeit vom 22.04.2025 bis 22.05.2025 den Institutionen und auch den Bürgern zur Verfügung gestellt.
Von verschiedenen Seiten wurde uns zugetragen, dass in den neuen Entwurfsplänen im gesamten Lußhardtwald hauptsächlich aus Gründen des Naturschutzes keine Vorranggebiete mehr für Windkrafträder vorgesehen sind. Wir möchten vorsorglich und ausdrücklich jedoch auf drei Sachverhalte hinweisen:
1.) Zunächst muss der Verzicht von WKA in den neuen Entwurfsplänen sich mit der zweiten Offenlage ab dem 22.04.2025 amtlich bestätigen.
2.) Auch bezüglich der zweiten Offenlage handelt es sich erst mal auch nur um einen
modifizierten Planungsentwurf zwecks Abstimmung mit allen Beteiligten.
3.) Final ist der Verzicht auf WKA im Lußhardtwald erst dann, wenn der RV Karlsruhe dies noch vor dem 30.09.2025 rechtskräftig beschlossen hat.
Interessant ist hierbei, dass man bereits in einer Ausgabe der BNN am 03.04.2024 nachlesen konnte, dass i.V.m. der ersten Offenlage der Gemeinderat Waghäusel Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Lußhardtwald mehrheitlich ablehnte.
Auf Folgendes muss im Zusammenhang unbedingt hingewiesen werden:
Auch wenn sich der Verzicht auf privilegierte Vorranggebiete für WKA im Lußhardtwald final und amtlich bestätigen sollte, steht es darüber hinaus jedem Investor frei, auch eine WKA-Genehmigung auf NICHT-privilegierten Flächen zu beantragen. Der Investor bzw. Antragsteller ist in diesem Falle jedoch verpflichtet, alle erforderlichen Gutachten und Nachweise zur Umweltverträglichkeit selbst und auf eigene Kosten herbeizuführen. Genehmigungen außerhalb der rechtskräftigen Vorrangflächen dürften wegen der vermutlich vorhandenen Raumwiderstände nach unserer Einschätzung wohl nur schwer zu erreichen sein.
Sobald uns präzisere und vor allem gesicherte Erkenntnisse zur Verfügung stehen, werden wir die Bevölkerung von St. Leon-Rot umgehend informieren.
Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e. V., St. Leon-Rot
Pia Hilswicht (1. Vorsitzende)