Dies und das

Neuerstellung eines ‚qualifizierten Mietspiegels‘

Am 1. Januar 2025 tritt der neue ‚qualifizierte Mietspiegel‘ in Kraft. 2021 wurde er erstmals erstellt und 2023 fortgeschrieben. Ein solcher Mietspiegel...

Am 1. Januar 2025 tritt der neue ‚qualifizierte Mietspiegel‘ in Kraft. 2021 wurde er erstmals erstellt und 2023 fortgeschrieben. Ein solcher Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb eines Gebiets ab und setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren geändert oder neu vereinbart wurden. Alle vier Jahre neu erstellt, ist er Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter.

Zur Erstellung wurde das EMA-Institut für empirische Marktanalysen Regensburg beauftragt, Oliver Trinkaus von EMA referierte. Für die Ausarbeitung des Fragebogens hatte die Verwaltung den Arbeitskreis Mietspiegel reaktiviert, bestehend aus Vertretern von Mieter- und Vermietervereinigungen. 3.000 Probanden wurden für eine repräsentative Umfrage im Frühjahr 2024 angeschrieben, die Beantwortung des Fragebogens ist verpflichtend. Geoinformationsdaten ergänzten die zu den Adressen eingegangenen Daten, so dass viele zusätzliche Infrastrukturdaten zu den Wohnungsstandorten abgefragt werden können. Die Rücklaufquote liegt im Durchschnitt. Ergebnis: die durchschnittliche Nettomiete in Ettlingen beträgt zum Erhebungszeitpunkt 8,78 Euro pro Quadratmeter, gegenüber der Fortschreibung von 2023 sind dies 0,09 Euro/Quadratmeter mehr.

Der Mieterverein Karlsruhe e.V. und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Ettlingen e.V. haben dem Mietspiegelentwurf zugestimmt, er ist somit als qualifiziert anerkannt. Der Gemeinderat nimmt ihn zur Kenntnis, Zustimmung ist nicht notwendig.

Garten- und Landschaftsbauleistungen Schillerschule

Die Vergabe der Bauleistung war ursprünglich Ende 2023 vorgesehen und haushalterisch mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen vorbereitet worden. Durch eine Verschiebung im Zeitplan erfolgt die Vergabe erst 2024, so dass zwar die geplanten Haushaltsmittel bereitstehen, die für die Vergabe erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen jedoch versehentlich nicht. Daher ist zur Vergabe eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung mit Zustimmung des Gemeinderats erforderlich, der zustimmte, wie schon der vorberatende Ausschuss.

Es geht um die Wiederherstellung und Erneuerung des Schillerschul-Hofs und die Außenanlagen nebst Bewässerungsbrunnen. Die Ausschreibung hatte als günstigstes ein Angebot für rund 2,9 Mio. Euro ergeben, es liegt unter dem Schätzpreis (rund 3,05 Mio. Euro).

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 42/2024

Orte

Ettlingen

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Panorama
von Stadt Ettlingen
17.10.2024
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