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Neuerungen für die Landtagswahl am 08. März 2026

1. Wählen ab 16 bei der Landtagswahl Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen . Wahlberechtigt sind alle...
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1. Wählen ab 16 bei der Landtagswahl

Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger,

  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Mit der Absenkung des Wahlalters möchte das Land junge Menschen frühzeitig in politische Entscheidungen einbinden und ihre Beteiligung an der Demokratie stärken.

Auch Erstwählerinnen und Erstwähler erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie im Melderegister geführt sind.

2. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gibt es erstmals zwei Stimmen:

  • Erststimme:
    Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Diese Person kann direkt einen Sitz im Landtag erhalten.
  • Zweitstimme:
    Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Sie ist entscheidend dafür, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Landtag erhält.

Wichtig:
Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden. Man kann also eine Person wählen, die nicht derselben Partei angehört wie die Partei, der man die Zweitstimme gibt.

3. Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden Sie spätestens bis zum 15. Februar in Ihrem Briefkasten vorfinden. Darin enthalten sind Infos zum:

  • Wahltermin und Wählernummer,
  • zuständigen Wahllokal und deren Öffnungszeiten,
  • sowie Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann dann Briefwahl beantragt werden.

Briefwahl:
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen.
Der Antrag ist bis spätestens Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich:

  • schriftlich (z. B. mit der Wahlbenachrichtigung),
  • online über unser Internetportal oder
  • persönlich im Rathaus.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann man den Wahlschein auch noch am Wahltag (8. März 2026) bis 15 Uhr beantragen.

Wenn man die Briefwahlunterlagen nicht persönlich bei der Gemeinde abholt, sollte ausreichend Zeit für den Versand der Unterlagen eingeplant werden.

Zum Online-Wahlportal gelangen Sie hier:

serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do

4. Wichtige Änderung für Wahlbezirk 3

Für den Wahlbezirk 3 gibt es eine Änderung des Wahllokals:

Das Wahllokal befindet sich nicht mehr im Probelokal Stadtmusik, sondern neu im Alten Kloster in der Stadtbibliothek.

Bitte beachten Sie diese Änderung bei Ihrer Wahlplanung.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier:

www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg

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Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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