Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung am 30. April war die Parksituation in der Teichstraße Thema der Sitzung. Der östliche Teil der Teichstraße zeichnet sich durch teilweise enge Gehwege sowie eine verengte Fahrbahn aus. Die Situation wird noch durch parkende Autos der Anwohner verschärft. Parken die Autos teilweise auf dem Gehweg, stellt die Situation für Fußgänger (z.B. auch Schulkinder, die diesen Weg von der Bushaltestelle zur Schule nutzen) eine Gefahr dar, da sie möglicherweise gezwungen sind, auf die Straße zu wechseln. Stehen die Autos komplett auf der Straße, wird die Fahrbahn sehr stark verengt. Infolgedessen kam es z.B. auch zu einem Streifunfall durch einen Schülerbus.
Von Seiten der Verkehrspolizei und des Landratsamtes wurde daher probeweise ein einseitiges Parkverbot empfohlen. Wir als CDU-Fraktion konnten uns diesem Vorschlag anschließen, da er die Möglichkeit gibt zu überprüfen, ob die Maßnahme tatsächlich den gewünschten Erfolg erzielt.
Wir sind uns aber im Klaren darüber, dass die Teichstraße nicht die einzige Straße ist, in der die Parksituation problematisch ist. Daher ist zu überlegen – wie bereits in unserer Haushaltsrede gefordert – ob nicht ein ganzheitliches Parkkonzept für Hambrücken erstellt werden sollte.
Unter Top 2:Vorstellung Jahresstatistik 2024 „Pflegewohnhaus Alte Feuerwache“ präsentierte uns dessen Leiterin Frau Mehl einen Rückblick über diese Einrichtung für das Jahr 2024. Wir sind froh und glücklich, dass wir eine solche Einrichtung in Hambrücken haben. Insbesondere auch deshalb, da die evangelische Heimstiftung großen Wert auf gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung legt. Und zufriedene Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für eine Wohlfühlatmosphäre der Bewohner. Daher gilt es nochmals ein großes Dankschön an alle in der Einrichtung tätigen Personen zu richten – auch an diejenigen, die sich ehrenamtlich um das Wohl der Bewohner kümmern!
Unter Top 3 wurde eine Neufassung der Hundesteuersatzung behandelt.
Vorneweg: Niemand zahlt gerne Steuern! Nichtsdestotrotz ermöglicht uns jede Art von Steuer die Aufrechterhaltung von kommunalen Aufgaben. Um mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, der keine bestimmte Leistung (etwa das Unterhalten der Hundetoiletten) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird. Manche mögen nun argumentieren, dass die Hundesteuer ungerecht ist, da z.B. andere Tiere nicht besteuert werden. Aber auch wenn nicht alle Steuern jeden gleichermaßen treffen, so profitieren doch alle von deren Wirkung, sei es durch kommunale Zuschüsse an Vereine, Investitionen in Bildungs-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen oder allgemein in die Infrastruktur.
Da die Hundesteuer seit 23 Jahren nicht verändert wurde, hielten wir es für vertretbar, die Hundesteuer auf einen landkreisweiten Durchschnittswert anzuheben. Dies bedeutet z.B. bei Hundebesitzern mit einem Hund eine Anhebung von monatlich 4 auf 7 Euro, was im Kontext der sonstigen monatlichen Ausgaben für einen Hund zumutbar erscheint.
Christian Manz
CDU-Fraktion