Am 22.10.24 fand die letzte Gemeinderatssitzung statt, bei der vor allem ein Thema die Tagesordnung beherrschte: die Grundsteuerreform. Hierzu geht zunächst ein herzliches Dankeschön an den Fachbereichsleiter Finanzen und Organisation, Herrn Ott, der das zugrundeliegende Zahlenwerk sehr anschaulich aufbereitet und dargestellt hat.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Bund und Land bzw. ein Gutachterausschuss haben durch das vorgegebene reformierte Verfahren, die Bodenrichtwerte und die Steuermesszahl bereits wichtige Rahmenbedingen festgesetzt, auf die wir als Kommune keinen Einfluss haben. Dies führt dazu, dass es Gewinner und Verlierer dieser Reform gibt.
Was kann die Kommune entscheiden?
Die Gemeinde kann über den Hebesatz entscheiden. Hierbei war es uns als Fraktion wichtig, dass wir uns nicht an der Reform „bereichern“, sondern die vom Gesetzgeber gewünschte „Ertragsneutralität“ berücksichtigen und somit keine Mehreinnahmen für den kommunalen Haushalt generiert werden. Leider heißt dies nicht – aufgrund der oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen – dass es keine Mehrbelastungen aufseiten der privaten Haushalte gibt.
Letztendlich wurde seitens der Verwaltung für die Grundsteuer B (betriebliche und private Grundstücke) ein Hebesatz in Höhe von 160 v. H. vorgeschlagen, dem wir unten den gegebenen Bedingungen zugestimmt haben.
Was bedeutet die neue Grundsteuer C?
Während sich die obigen Ausführungen auf die bereits existierende Grundsteuer A und B bezogen, betreten wir mit der Grundsteuer C Neuland. Mit der neuen Grundsteuer C könnten Kommunen 2025 für unbebautes Bauland einen höheren Hebesatz festlegen. Wir haben uns gegen eine Umsetzung dieser Grundsteuer C entschieden, da die entsprechenden Grundstücksbesitzer durch die Grundsteuerreform sowieso schon eine Mehrbelastung erfahren.
Christian Manz
CDU-Fraktion