Neues Baumschnittförderprogramm für Streuobst
Das Land Baden-Württemberg hat ein neues Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen aufgelegt. Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft. Die Bäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m haben.
In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro bezuschusst.
Schon seit 10 Jahren fördert das Land die Streuobstpflege. Der OGV hat sich daran mit einem Sammelantrag beteiligt und konnte insgesamt 26.520 Euro an die teilnehmenden Baumbesitzer weiterreichen. Wir wollen auch jetzt wieder einen Sammelantrag stellen und damit die Pflege und Erhaltung unserer landschaftsprägenden Baumwiesen unterstützen.
Wer an dem Programm teilnehmen möchte und passende Streuobstbäume besitzt, kann sich bei unserem Vorsitzenden Franz Keßler, Tel. 07472 41917 oder franzkessler@aol.com, melden und ein Teilnahmeformular anfordern.
Schnitte werden dann in den Schnittzeiträumen 26/27 und 27/28 gefördert.
Auch wenn es für Pflegemaßnahmen in diesem Winter noch keinen Zuschuss gibt, sollten notwendige Schnitte, vor allem Erziehungsschnitte an Jungbäumen, nicht aufgeschoben werden. So kann die in unserem Schnittseminar von Armin Raidt gezeigte und erklärte Schnitttechnik zeitnah umgesetzt werden.
Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des Regierungspräsidiums oder einfach QR-Code scannen:
Franz Keßler – OGV Bühl e.V.


