Wer einen neuen Personalausweis oder einen neuen Reisepass beantragen möchte und dafür ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt, der muss ab Mai 2025 so manches beachten. Selbstgemachte Fotos, auch wenn biometrisch und technisch perfekt, sind nicht mehr zulässig. Für neue Passbilder müssen Bürgerinnen und Bürger entweder ein zertifiziertes Fotostudio aufsuchen. Oder sie kommen in die ausstellende Behörde, sofern diese einen Fotoservice anbietet. Meßstetten gehört dazu.
Wörtlich heißt es auf der Homepage des Bundesinnenministeriums: „Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass/Ausweisbehörde) übermittelt werden. Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.“
Es gibt noch eine Übergangszeit, in der ein Papierbild vorgelegt werden kann. Diese Frist läuft bis zum 31. Juli 2025. Dieses Bild muss dann aber die Größe 1600 x 1244 Pixel in digitalem Äquivalent aufweisen.
Sie suchen einen privaten Dienstleister (Fotostudio, Fotografen) auf, der zertifiziert ist und eine sichere Übermittlung an die Behörde über einen privaten Cloud-Betreiber nutzt. Diesen Service bieten nicht alle niedergelassenen Fotografen.
Alternativ können Sie sich direkt im Rathaus fotografieren lassen. Die Stadt Meßstetten bietet diesen digitalen Passbild-Service an und nutzt dafür das PointID-System. Der dafür benötigte Foto-Ständer hat aber gegenwärtig Lieferschwierigkeiten und steht deshalb Anfang Mai noch nicht zur Verfügung. „Wir versuchen interimsweise mit einer Notlösung (Digitalkamera) das Foto zu erstellen. Die Bearbeitung braucht aber mehr Zeit“, sagt Stefanie Wochner, die bei der Stadtverwaltung für das Passwesen zuständig ist.
Für den Fotoservice im Rathaus wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.
Noch eine Änderung gibt es ab Mai. So werden Reisepässe, Personalausweise und eID-Karte (für Unionsbürger) direkt verschickt. Zuständig ist die Behörde des Hauptwohnsitzes. Dabei gibt es Folgendes zu beachten: Beim Direktversand muss zum Zeitpunkt der Antragstellung das alte Dokument eingezogen bzw. ungültig gemacht werden. Es ist ausschließlich eine persönliche Zustellung an den Antragsteller möglich; keine Vertretung an der Wohnungstür und keine Vertretung schreibunkundiger Personen. Der Zustellungstermin wird vorab per E-Mail mitgeteilt. Es gelten die üblichen Altersgrenzen: Reisepass ab 18 Jahren, Personalausweis ab 16 Jahren.
Wichtig ist bei dieser persönlichen Zustellung zudem, dass sich der Betroffene an der Wohnungstür mit einem anderen gültigen Ausweisdokument legitimieren kann; das geht neben Pass und Personalausweis beispielsweise auch mit dem Führerschein oder der Versichertenkarte der Krankenkasse. Nach Auslieferung erhält die Behörde eine elektronische Zustellinformation. Scheitert die Zustellung, wird der Ausweis an die ausstellende Behörde zugestellt.
Die Gebühr für den Direktversand von Ausweisen beträgt 15 Euro.
Natürlich können Bürgerinnen und Bürger aber weiterhin ihre beantragten Ausweisdokumente im Rathaus abholen.
(VB)