Neues Feld Inhaltsbeschreibung bei Bildern im ePaper

Warum ist das Feld „Inhaltsbeschreibung“ notwendig? Seit dem 28. Juni 2025 ist es durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtend, bei allen...

Warum ist das Feld „Inhaltsbeschreibung“ notwendig?

Seit dem 28. Juni 2025 ist es durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtend, bei allen Bildern und eingebundenen Medien im ePaper eine aussagekräftige Beschreibung bereitzustellen. Diese ermöglicht Menschen mit Seheinschränkungen – z.B. beim Einsatz von Screenreadern – den barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten. Darin unterscheidet sich die Printausgabe vom ePaper.

Erscheinung
Münsterblick – Monatliche Nachrichten aus Münster
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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