Warum ist das Feld „Inhaltsbeschreibung“ notwendig?
Seit dem 28. Juni 2025 ist es durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtend, bei allen Bildern und eingebundenen Medien im ePaper eine aussagekräftige Beschreibung bereitzustellen. Diese ermöglicht Menschen mit Seheinschränkungen – z.B. beim Einsatz von Screenreadern – den barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten. Darin unterscheidet sich die Printausgabe vom ePaper.