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Neues Förderprogramm Baumschnitt Streuobst

Das alte „Förderprogramm Baumschnitt – Streuobst“ der Landesregierung Baden-Württemberg ist Ende 2025 ausgelaufen. Für den Zeitraum vom 01.01.2026...

Das alte „Förderprogramm Baumschnitt – Streuobst“ der Landesregierung Baden-Württemberg ist Ende 2025 ausgelaufen. Für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 gibt es nun ein neu aufgelegtes Förderprogramm.

Die Stadt Östringen hat sich bereit erklärt, einen Sammelantrag für das Förderprogramm „Förderprogramm Baumschnitt – Streuobst“ 2026 - 2028 der Landesregierung Baden-Württemberg zu stellen. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände im Ländle und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobsttypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt der Bäume. In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 € gefördert.

Wichtig ist die Einhaltung u. a. folgender Voraussetzungen:

  • Fachgerechter Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft (ab dem 3. Standjahr, großkronig und starkwüchsig, weiträumiger Abstand, Stammhöhe > 1,40 m). Es kann ein Schnitt pro Streuobstbaum während der gesamten Förderperiode gefördert werden.
  • Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot.
  • Schnittmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids möglich.
  • Sammelantrag mit mindestens 100 Streuobstbäumen, max. 1.000 Bäume.
  • Angabe, wann der Baumschnitt erfolgen soll (es müssen ein Drittel der gesamten Schnittmaßnahmen des Sammelantrags bis zum 15.04.2027 durchgeführt sein).

Nicht berücksichtigt werden Streuobstbäume, die u. a.

  • über andere Fördermöglichkeiten, Beihilfen oder Regelungen Förderungen bekommen können
  • abgängig oder abgestorben sind, bzw. die nicht in der gesamten dreijährigen Förderperiode erhalten bleiben
  • auf naturschutzrechtlichen oder bauplanungsrechtlichen Flächen für Kompensations-, Ausgleichs- oder Ökokontomaßnahmen stehen
  • Bäume von aufgelassenen Brennkirschenanlagen (NC 593 „Dauerkultur aus der Erzeugung genommen“)

Wer Interesse hat, sich am Sammelantrag zur Förderung des Baumschnitts – Streuobst zu beteiligen, kann weitere Informationen zum Ablauf und zur Antragstellung über das Umweltamt der Stadt Östringen erhalten. Bitte nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf: umweltamt@oestringen.de oder telefonisch: 07253/207-19. Hinweis: Nur Anträge, die vollständig bis zum 31.05.2026 dem Umweltamt vorliegen, können für den Sammelantrag durch die Stadt Östringen berücksichtigt werden.

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