Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ ein neues Förderprogramm aufgelegt. Ziel ist es, den Ausbau von Ladestationen für Elektroautos in Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten zu beschleunigen.
Gefördert werden die Anschaffung und Installation privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen, einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse sowie notwendige bauliche
Maßnahmen sind förderfähig.
Eckpunkte der Förderung
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze (mindestens jedoch sechs Stellplätze) eines Gebäudes vorverkabelt werden und zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Ausgeschlossen sind Mehrparteienhäuser, für die bereits eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung von Ladeinfrastruktur besteht.
Antragsberechtigt sind:
1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer vermieteten Wohneigentums,
3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
Förderhöhe pro Stellplatz:
Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bzw. vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich, für größere Unternehmen bis zum 15. Oktober 2026.
Weitere Informationen und Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Projektträger. Weitere Informationen und die Antragstellung sind online unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de verfügbar.
Bei Fragen Rund um das Thema Ladestationen hilft die Energieagentur Zollernalb mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es direkt bei der Energieagentur Zollernalb unter 07433-921385, www.energieagentur-zollernalb.de


