Antrag auf Benutzung des Bürgerzentrums im Rathaus, Spitalhof 1, in Altdorf
Art der Veranstaltung ___
Tag/-e sowie Zeitdauer der Inanspruchnahme
Datum ___ Uhrzeit von ___ bis ___ Personenzahl __
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Antragsteller (Nachname, Vorname, Anschrift)
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Telefon Festnetz Telefon Mobil E-Mail
Folgende Getränke und Speisen werden ausgegeben
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Altdorf, den __ ____
Unterschrift des Antragstellers
Bitte beachten:
Genehmigungsvermerk
Die Veranstaltung wird genehmigt: ja nein
Gebührenfreie Veranstaltung: ja nein
Altdorf, den ___ ___
Unterschrift
Grund der Ablehnung ___
Bei der Schlüsselausgabe wird eine Kaution in Höhe von __ € fällig.
Erhalten am __ ausbezahlt am __ ___
Unterschrift
Veranstaltungen nach § 1 Ziff, 1.2, der BNO Feste, Feiern etc. der Einwohner/Bürger
(Taufe, Kommunion, Firmung, Konfirmation und Jubilare ab 20, 30, 40 …)
Gebühr: ___€
Ausfall angemeldeter Veranstaltungen
Wird vom Antragsteller eine bereits verbindlich zugesagte Veranstaltung abgesagt, so ist von Antragssteller ¼ der in § 4 zu erhebenden Gebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Räumlichkeiten noch für andere Veranstaltungen an diesem Tag vergeben werden können. Eine Verrechnung mit der/dem einbehaltenen Kaution/ Sicherheitseinbehalt ist möglich.
Nachsorge Reinigung
Sofern bei der Abnahme festgestellt wird, dass nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, wird ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 50 € für die Nachsorge zusätzlich erhoben; sofern hiervon die Küche (Geschirr sowie Küchengerätschaften) betroffen sind, wird ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 100 € nacherhoben.
Grundlage
Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf in jeweils gültiger Fassung