Aus den Rathäusern

Neues Formular für die Nutzung des Bürgerzentrums Altdorf

Antrag auf Benutzung des Bürgerzentrums im Rathaus, Spitalhof 1, in Altdorf Art der Veranstaltung ___ Tag/-e sowie Zeitdauer der Inanspruchnahme...

Antrag auf Benutzung des Bürgerzentrums im Rathaus, Spitalhof 1, in Altdorf

Art der Veranstaltung ___

Tag/-e sowie Zeitdauer der Inanspruchnahme

Datum ___ Uhrzeit von ___ bis ___ Personenzahl __

___

Antragsteller (Nachname, Vorname, Anschrift)

___

Telefon Festnetz Telefon Mobil E-Mail

Folgende Getränke und Speisen werden ausgegeben

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Altdorf, den __ ____

Unterschrift des Antragstellers

Bitte beachten:

  • Die vollständige Nutzungsmöglichkeit ist der Benutzungsordnung für das Bürgerzentrum – siehe Rubrik „Freizeit und Kultur“ der Homepage der Gemeinde Altdorf entnehmbar; ebenso die Gebührenordnung, nachfolgend einige Auszüge hierüber betreffend der Nutzungsberechtigten und der Nutzungsmöglichkeiten.
  • Örtliche Vereine, Feuerwehr und örtliche Interessengemeinschaft von Einwohnern für Durchführung von Versammlungen, Filmvorführungen, Aufstellungen, Seminaren, Vorträgen, Gymnastik sowie kommunalen Veranstaltungen können den Bürgersaal (EG) nutzen.
  • Örtliche Vereine und örtliche Kirchengemeinde können den Besprechungsraum im OG nutzen.
  • Antragstellung mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Belegung.
  • Private Feste wie beispielsweise Jubiläen, Geburten, Kommunion, Konfirmation. Auch runde Geburtstage, ab dem zwanzigsten Lebensjahr, sofern der Jubilar mindestens seit sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altdorf hat, können im Bürgersaal (EG) gefeierte werden.
  • Beerdigungskaffee in Abstimmung mit dem wirtschaftenden Verein (TSV Altdorf e. V.) im Bürgersaal (EG).
  • Nicht zugelassen sind Hochzeitsfeiern; jedoch möglich ist eine standesamtliche Trauung im Besprechungsraum (OG) und/oder im Bürgersaal (EG); hierfür ist ein gesondertes Antragsformular vorhanden.
  • Die Räumlichkeiten müssen besenrein übergeben werden.
  • Die Raummiete enthält die Endreinigung.
  • Der Raum kann maximal am Abend vor der Veranstaltung ab 17 Uhr belegt werden (falls nicht belegt).
  • Die Räumlichkeiten sind unmittelbar nach der Veranstaltung oder spätestens 12 Uhr des nächsten Tages zu übergeben.
  • Die eingewiesene Person bzw. der Veranstalter hat den Schlüssel einen Tag vor der Veranstaltung im Rathaus während der Öffnungszeiten abzuholen und dort nach der Veranstaltung wieder abzugeben.
  • Schäden sind sofort zu melden.
  • Müll muss nach der Veranstaltung mitgenommen werden und kann nicht im Bürgerzentrum entsorgt werden.

Genehmigungsvermerk

Die Veranstaltung wird genehmigt: ja nein

Gebührenfreie Veranstaltung: ja nein

Altdorf, den ___ ___

Unterschrift

Grund der Ablehnung ___

Bei der Schlüsselausgabe wird eine Kaution in Höhe von __ € fällig.

Erhalten am __ ausbezahlt am __ ___

Unterschrift

Veranstaltungen nach § 1 Ziff, 1.2, der BNO Feste, Feiern etc. der Einwohner/Bürger

(Taufe, Kommunion, Firmung, Konfirmation und Jubilare ab 20, 30, 40 …)

  • Raummiete Bürgersaal ohne Küche 210 €
  • Pauschales Entgelt für Nebenkosten ohne Küchennutzung 20 €

  • Raummiete Bürgersaal mit Küche 330 €
  • Pauschales Entgelt für Nebenkosten mit Küchennutzung 30 €

  • Raummiete Besprechungsraum im OG 60 €
  • Seriennutzung (Gymnastik/Schulung/etc. ) 5 €

  • Tiefgarage „Festnutzung“ 50 €
  • Gebühr für Akustikanlage 100 €
  • Gebühr für die Einweisung in die Gebäudetechnik 70 €

Gebühr: ___€

Ausfall angemeldeter Veranstaltungen

Wird vom Antragsteller eine bereits verbindlich zugesagte Veranstaltung abgesagt, so ist von Antragssteller ¼ der in § 4 zu erhebenden Gebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Räumlichkeiten noch für andere Veranstaltungen an diesem Tag vergeben werden können. Eine Verrechnung mit der/dem einbehaltenen Kaution/ Sicherheitseinbehalt ist möglich.

Nachsorge Reinigung

Sofern bei der Abnahme festgestellt wird, dass nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, wird ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 50 € für die Nachsorge zusätzlich erhoben; sofern hiervon die Küche (Geschirr sowie Küchengerätschaften) betroffen sind, wird ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 100 € nacherhoben.

Grundlage

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf in jeweils gültiger Fassung

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Altdorf
31.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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