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Neues Gaststättengesetz Baden-Württemberg

Änderungen für Vereine und veranstaltende Personen Der Landtag Baden-Württemberg hat am 12.11.2025 das Landesgaststättengesetz (LGastG) für...

Änderungen für Vereine und veranstaltende Personen

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 12.11.2025 das Landesgaststättengesetz (LGastG) für Baden-Württemberg beschlossen. Es ist am 01.01.2026 in Kraft getreten.

Wesentliches Element des neuen Landesgaststättengesetzes ist der Wechsel vom Erlaubnisverfahren zum Anzeigeverfahren. Es werden also keine sogenannte Schankerlaubnis/Schankgenehmigung/Gestattung z. B. für Vereinsveranstaltungen mehr benötigt. Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht, mind. zwei Wochen vor der Veranstaltung. Vereine müssen dies nur anzeigen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Eine Anzeige ist in Textform bei der Stadtverwaltung unter der E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@dornstetten.de einzureichen. Hierfür wird empfohlen, das auf der Homepage der Stadt www.dornstetten.de bereitgestellte Formular zu verwenden.

Grundsätzlich muss die Anzeige folgende Punkte enthalten:

- Name und ladungsfähige Anschrift des Verantwortlichen

- Ort und Zeit des besonderen Anlasses (Veranstaltung, z. B. Stadtfest)

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
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Ausgabe 14/2026
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