Die WVO (europäische Wiederherstellungsverordnung) als rechtlicher Weckruf.
Im Herbst 2023 verurteilte der Europäische Gerichtshof Deutschland, weil Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in einigen FFH-Gebieten nicht ausreichend waren, um den günstigen Erhaltungszustand für geschützte Arten und Lebensräume zu sichern.
Ende 2024 folgte eine weitere Klage, dieses Mal wegen des voranschreitenden Verlusts artenreicher Grünland-Lebensräume und unzureichender Schutzmaßnahmen. Dieses Urteil dürfte sinngemäß auch auf andere bedrohte Lebensraumtypen (LRT) in Deutschland übertragbar sein.
Nicht zuletzt, um Strafzahlungen zu vermeiden, ist es im Interesse Deutschlands, die Defizite bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie zügig zu beheben. Bleiben Fortschritte aus, drohen weitere Vertragsverletzungsverfahren.
Lebensraumtypen in einen guten Zustand versetzen: Zielvorgaben und Umsetzungsschritte:
Artikel 4 der WVO stellt deshalb die Wiederherstellung der im Anhang I gelisteten LRT in den Mittelpunkt. Ziel ist es, diese Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme in einen guten Zustand zu versetzen. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen:
Im letzten europäischen FFH-Bericht wurden 195 Bewertungen für 93 LRT erstellt. Das Ergebnis: Rund 70 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand – besonders kritisch in der atlantischen und kontinentalen Region.
Ein Trend zur Verschlechterung ist auch über die Zeit deutlich erkennbar, insbesondere bei artenreichem Grünland. Viele der Treiber der Verschlechterung sind laut dem Bericht auf die Art und Intensität der Landnutzung zurückzuführen, einschließlich der Nutzungsaufgabe.
Der Erhaltungszustand in den meisten LRT-Gruppen ist überwiegend ungünstig. Am schlechtesten geht es den Gletschern, dem Grünland sowie den Binnengewässern.
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