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Neues Sammel- und Gebührensystem

Abfallgebührenbescheide 2026 werden verschickt In den kommenden Tagen erhalten Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen und Betriebsinhaber...
Foto: LRA HN

Abfallgebührenbescheide 2026 werden verschickt

In den kommenden Tagen erhalten Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen und Betriebsinhaber im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026. Dabei handelt es sich um die Grundbescheide, die einmalig verschickt werden.

Im Zuge der Einführung des neuen Ident-Systems für Bio- und Restabfallbehälter werden im Abfallgebührengrundbescheid 2026 je Restabfallbehälter unabhängig von der tatsächlichen Bereitstellung zwölf Mindestleerungen berechnet.

Im Gebührenbescheid 2027 werden die im Jahr zuvor über die Mindestleerungen hinaus zusätzlich in Anspruch genommenen Leerungen nachträglich abgerechnet und gemeinsam mit der Vorauszahlung für das Folgejahr festgesetzt. Grundlage für die Vorauszahlung der Leerungsgebühr beim Restabfall ist jeweils die Anzahl der Leerungen des Vorjahres. Die Gebühr für nicht in Anspruch genommene Mindestleerungen wird nicht rückerstattet.

Für Bioabfallbehälter wird eine jährliche Gebühr erhoben, die sich nach der Behältergröße richtet. Mit dieser Gebühr sind alle möglichen Leerungen innerhalb eines Jahres abgedeckt. Sowohl für Bio- als auch für Restabfallbehälter müssen Haushalte seit Jahresbeginn keine Müllmarken mehr kaufen.

Im aktuellen Gebührenbescheid finden sich auch die persönlichen Zugangsdaten zum Kundenportal – (zu erreichen über die Abfall-App, unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/kundenportal oder nachstehenden QR-Code), über das zahlreiche Anliegen rund um die Abfallentsorgung bequem online erledigt werden können. Ein Infoschreiben zur Nutzung des Kundenportals und zum Sammel- und Gebührensystem ab dem laufenden Jahr liegt den Abfallgebührengrundbescheiden bei.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema finden sich auf der Internetseite der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn unter www.aw-landkreis-heilbronn.de. Schriftliche Anfragen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es in den ersten Tagen nach Zustellung der landkreisweit mehr als 120.000 Bescheide zu Wartezeiten kommen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Eberstädter Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2026
von Landratsamt Heilbronn
23.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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