Zum 1. August 2025 tritt in Baden-Württemberg ein neues Schulgesetz in Kraft. Es bringt wichtige Änderungen für Schüler*innen, Eltern und Schulen mit sich.
Ab dem Schuljahr 2025/26 können viele Gymnasien wieder das neunjährige Abitur (G9) anbieten. Ob eine Schule G8 oder G9 führt, entscheidet sie selbst. Informationen erhalten Eltern direkt bei der jeweiligen Schule.
Verbindlichere Grundschulempfehlung
Die Grundschulempfehlung wird künftig verbindlicher. Wenn Eltern eine andere Schulart wählen möchten, ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch vorgesehen. Ergänzend erfolgt eine Potenzialanalyse zur weiteren Einschätzung.
Sprachförderung mit „SprachFit“
Das neue Programm „SprachFit“ startet im letzten Kindergartenjahr. Es fördert gezielt Kinder mit Sprachbedarf und unterstützt so einen gelungenen Schulstart. Die Teilnahme ist bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.
Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Bis 2026 wird der Ganztag an Grundschulen weiter ausgebaut – im Rahmen des bundesweiten Rechtsanspruchs. Schulen und Kommunen bereiten derzeit passende Angebote vor.
Stärkung der Grundlagenfächer
Mehr Unterricht in Deutsch und Mathematik – vor allem in Klasse 5 und 6 – sollen die Basiskompetenzen stärken. So sollen Lernrückstände besser aufgeholt und gefestigt werden.
Weitere Infos: baden-wuerttemberg.de Neues Schulgesetz
Ihr Gesamtelternbeirat Schulen Filderstadt
(S. Steck)