Vorberatend gab der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat die Empfehlung, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle zu erlassen, die Eingangssätze der bestehenden Gebührensatzung können nicht den eigentlichen Aufwand des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle abdecken.
Erinnert sei daran, dass vor sechs Jahren der Rat grünes Licht für die Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses gegeben hatte als interkommunale Zusammenarbeit von Ettlingen, Rheinstetten, Karlsbad, Malsch, Marxzell und Waldbronn.