Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie beziehen sich auf unbebaute Grundstücke; eventuell darauf befindliche bauliche Anlagen sind hierbei nicht berücksichtigt. Je nach Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt kann der Verkehrswert im Einzelfall vom Bodenrichtwert abweichen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 die städtebaulichen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Mundelsheim überprüft und wie folgt neu festgesetzt gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 Gutachterausschussverordnung.
Die Lage der Bodenrichtwertzonen finden Sie zu gegebener Zeit unter www.zgg-bw.de im Portal BORIS-BW.
Auskunft erteilt:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim
Tel.: 07143 8078-211
E-Mail: gutachterausschuss@besigheim.de