Gemeinderat

Neufestsetzung der Bodenrichtwerte gültig ab 01.01.2025

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie beziehen sich auf...
Bodenrichtwerte - Tabelle 1

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie beziehen sich auf unbebaute Grundstücke; eventuell darauf befindliche bauliche Anlagen sind hierbei nicht berücksichtigt. Je nach Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt kann der Verkehrswert im Einzelfall vom Bodenrichtwert abweichen.


Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 die städtebaulichen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Mundelsheim überprüft und wie folgt neu festgesetzt gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 Gutachterausschussverordnung.


Die Lage der Bodenrichtwertzonen finden Sie zu gegebener Zeit unter www.zgg-bw.de im Portal BORIS-BW.

Auskunft erteilt:

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim
Tel.: 07143 8078-211
E-Mail: gutachterausschuss@besigheim.de

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
von Gemeinde Mundelsheim
14.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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