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Neuregelungen bei der Pflegeversicherung treten zum 1. Juli 2025 in Kraft

Seit dem 01.07.2025 ist die Zusammenführung der bisher getrennten Budgets für die Verhinderung- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget...

Seit dem 01.07.2025 ist die Zusammenführung der bisher getrennten Budgets für die Verhinderung- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget in Kraft getreten. Ab Pflegegrad 2 steht künftig ein Jahresbetrag von bis zu 3.539,– Euro für Pflegeleistungen zur Verfügung. Das Jahresbudget ist flexibler einsetzbar und kann für die Pflegevertretung (Verhinderungspflege) oder für eine kurzfristige Unterbringung in einem Pflegeheim (Kurzzeitpflege) eingesetzt werden.

Ebenfalls gibt es seit dem 01.07.2025 Neuregelungen bei der Verhinderungspflege. Die maximale Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert. Zusätzlich entfällt die generell sechsmonatige Vorpflegezeit als Voraussetzung für die Verhinderungspflege.

Mit der Neuregelung der Informations- und Transparenzregelungen werden zukünftig automatisch Informationen zum bereits genutzten Jahresbudget bereitgestellt. Die Neuregelung sorgt zukünftig für einen besseren Überblick über die verfügbaren Ressourcen und macht die Anwendung flexibler und bedarfsorientierter.

Nähere Informationen hierzu können Sie in der IAV-Beratungsstelle „Raum Weinsberg“ bei Frau Köhle, Tel. 07134/512-141, E-Mail: anne.koehle@weinsberg.de, erfragen.

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
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Ausgabe 28/2025
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