Die Jagdpachtverträge für die gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft Graben-Neudorf sowie für die Eigenjagdbezirke der Gemeinde Graben-Neudorf enden zum 31. März 2025.
Folgende Jagdbögen werden vom Gemeinderat als Jagdvorstand für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.03.2031 neu vergeben:
Jagdbogen I (Graben Ost), bejagbare Fläche 611,94 ha
Jagdbogen II (Graben Mitte), bejagbare Fläche 508,75 ha
Jagdbogen III (Graben West), bejagbare Fläche 681,49 ha
Jagdbogen IV (Neudorf), bejagbare Fläche 280,47 ha
Die Pacht wurde erhöht und beträgt für Waldflächen 10,-- Euro/ha und für Feld- und Wasserflächen 1,50 Euro/ha, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
Bewerber müssen einen seit mindestens drei Jahren gültigen Jahresjagdschein vorlegen.
Pro Jagdbogen sind 2 Pächter vorgesehen.
Eventuelle Jagdbegehungsscheininhaber sind mit Wohnadresse zu benennen.
Bewerber müssen ihre konzeptionellen Vorstellungen zur Durchführung der Jagd schriftlich darlegen. Im Jagdpachtkonzept ist insbesondere auf folgende Fragestellungen einzugehen:
Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 30.09.2024 bei der Gemeinde Graben-Neudorf, Sachgebiet Liegenschaften, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf einzureichen.