Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Entlastungsleistungen. Seit diesem Jahr hat sich der Betrag von 125 € auf 131 € im Monat erhöht.
Haben Sie Ihren Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2024 noch nicht aufgebraucht, verfällt der Restbetrag am 01.07.2025. Ob und wie viel vom Entlastungsbetrag noch zur Verfügung steht, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Einfach anrufen und nachfragen.
Inzwischen dürfen Sie für diesen Betrag neben hauswirtschaftlichen Diensten auch Privatpersonen einsetzen, die nicht mit Ihnen verwandt sind. Haben Sie dazu Fragen? Melden Sie sich beim Pflegestützpunkt.