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Nichtraucherschutz wird ab 1. Juni erheblich verstärkt

Novelliertes Gesetz dient besserem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens Ab Montag, 1. Juni, wirkt sich das novellierte...
Volle Ascher wie dieser gehören sukzessive wahrscheinlich der Vergangenheit an oder beschränken sich ab 1. Juni zumindest auf extra ausgewiesene RaucherzonenFoto: tw|SWB

Novelliertes Gesetz dient besserem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens

Ab Montag, 1. Juni, wirkt sich das novellierte Nichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg auch auf die Stadtwerke Bruchsal und ihre Kundschaft aus: Es gilt ein erweitertes Rauchverbot in allen Freibädern, somit auch in den Bruchsaler Freibädern SaSch!, Heidelsheim und Obergrombach. Außerdem gilt ein Rauchverbot an allen Bushaltestellen, also auch am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in der Prinz-Wilhelm-Straße. – Für die Freibäder sieht der Gesetzgeber trotz allem die Einrichtung und explizite Ausweisung von Raucherzonen vor. – In den Bruchsaler Freibädern wurden entsprechend die Raucherzonen bereits als solche markiert, Schilder aufgestellt sowie die Haus- und Bäderordnung aktualisiert. Hintergrund ist die Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG), die der

baden-württembergische Landtag am 4. Februar beschlossen hat. Das Gesetz tritt ab dem 1. Juni in Kraft. Als besonders schutzbedürftig gelten Kinder, Jugendliche, Schwangere, ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen. Das Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie – ganz aktuell – den gesundheitlichen Gefahren durch Aerosole und Dämpfe, die durch die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzern und Wasserpfeifen (Dampfprodukte) sowie ähnlichen Produkten hervorgerufen werden. Mit der Gesetzes-Novellierung 2025/2026 wird der Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens weiter verstärkt – insbesondere für Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Gruppen. Das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) wurde ursprünglich 2007 eingeführt und zuletzt 2009 geändert. Zwecks „Motivation“ zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wurden die Bußgelder bei Verstößen deutlich erhöht: auf 200 Euro Bußgeld beim ersten Verstoß bis 500 Euro bei Mehrfachverstößen. – Die Stadtwerke Bruchsal bitten alle, das Rauchverbot in den Freibädern und an den Bushaltestellen einzuhalten.

Weitere Infos zur Gesetzesnovelle auf stm.baden-wuerttemberg.de

Anhang
Ab 1. Juni weisen Piktogramme mit Zigaretten und E-Zigaretten auf das neue Rauchverbot u.a. an Bushaltestellen und in Freibädern hin
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exklusiv online
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