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Mordanklage

Niedernhall: Junge (12) mit Auto getötet - Prozess ab 11.3.

Ein Streit unter Jugendlichen, ein Auto als mutmaßliche Tatwaffe – und ein Zwölfjähriger, der nicht überlebt. Vor dem Landgericht Heilbronn beginnt am 11. März ein Prozess, der viele Antworten sucht.
Kreidestriche auf einem Parkplatz, dazu niedergelegte Blumen und Kerzen
Ein 18-Jähriger soll auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall mit seinem Auto einen 12-Jährigen zielgerichtet angefahren haben. Das Opfer soll nach Auskunft des Gerichts unter das Fahrzeug geraten und noch an Ort und Stelle gestorben sein. Prozessauftakt ist am 11. März 2026. (Archivfoto)Foto: Marijan Murat/dpa

Ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Mann steht ab dem 11. März wegen Mordes an einem zwölf Jahren alten Kind vor dem Landgericht Heilbronn. Ihm wird zur Last gelegt, im September auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Niedernhall (Hohenlohekreis) mit seinem Fahrzeug den Zwölfjährigen, der mit dem Fahrrad vorausfuhr, zielgerichtet angefahren zu haben.

Das Opfer soll nach Auskunft des Gerichts unter das Fahrzeug geraten und noch an Ort und Stelle gestorben sein. Die Anklage geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der Beschuldigte sitzt seit dem 12. September in Untersuchungshaft. Bis zum 18. Mai sind vor einer Jugendkammer insgesamt elf Verhandlungstermine anberaumt.

Warum fuhr der 18-Jährige den Jungen an?

Der 18-jährige Deutsche soll nach Polizeiangaben eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss im Beisein seines zwei Jahre jüngeren Freundes mit dem Zwölfjährigen und seinem ein Jahr älteren Begleiter in Streit geraten sein. Unklar ist, worum es dabei ging und was den 18-Jährigen in Rage brachte.

Als sich die beiden Kinder auf einem Fahrrad und einem Tretroller entfernten, sollen sich die beiden Älteren in das Auto des 18-Jährigen gesetzt haben. Der Heranwachsende am Steuer soll Gas gegeben haben.

Der Zwölfjährige wurde laut Polizei auf seinem Fahrrad angefahren, stürzte und wurde so schwer verletzt, dass er noch auf dem Parkplatz starb. Der 13 Jahre alte Freund des Opfers blieb unverletzt.

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