Anzeigepflicht über die Änderung der versiegelten Flächen.
Für Veränderungen an überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen (Dächer, Hofflächen, Zufahrten usw.) auf einem Grundstück, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, besteht eine Anzeigepflicht. Das Gleiche gilt für die Schaffung oder Veränderung von Versickerungsanlagen und Zisternen. Die Angaben dienen als Berechnungsgrundlage zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr.
Falls sich bei Ihnen Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie, uns dies zu melden und damit Ihrer Anzeigepflicht nachzukommen.
Änderungen müssen durch prüffähige Unterlagen (z. B. Baupläne oder den aus der Ersterfassung bekannten Erhebungsbogen) nachgewiesen werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Huber, Telefon 8041-31, zur Verfügung.