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Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen - Meldung von Veränderungen

Die Abwassergebühr setzt sich seit dem 01.01.2010 aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten...

Die Abwassergebühr setzt sich seit dem 01.01.2010 aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen zusammen. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die über den Wasserzähler entnommene Wassermenge. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.

In den Fällen, in denen sich die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr nach der erstmaligen Erfassung geändert haben, bittet die Gemeinde um Mitteilung der Änderungen.

Die Gemeinde Dürbheim bittet also die Grundstückseigentümer darum, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wegen etc. spätestens innerhalb von einem Monat nach erfolgter Veränderung der Gemeindeverwaltung zu melden.

Des Weiteren bitten wir die Grundstückseigentümer, die neu gebaut haben, ihre versiegelten Flächen anzugeben. Somit wird sichergestellt, dass die Berechnungsgrundlagen angepasst werden können und die Jahresbescheide die richtigen Daten aufweisen. Sollten Meldungen einer neu bebauten Fläche unterbleiben, müssen die Daten geschätzt werden.

Anfragen und Meldungen nimmt Frau Sonja Payer, Tel. 07424/95825-16, E-Mail: S.payer@duerbheim.de entgegen.

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