Bürgermeisterin Marquardt stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Sie stellt außerdem fest, dass das Gremium vollzählig und beschlussfähig ist. Sie weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte Nr. 2 („Übergabe der Petition“) und Nr. 10 („Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors“) entfallen. Sie macht auf die Tonaufzeichnung aufmerksam, begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und eröffnet die öffentliche Sitzung.
§ 1182
Bekanntgaben
BM’in Marquardt gibt folgenden Punkt bekannt:
Zuwendungsbescheid für die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) im Kindergarten: Die Gemeindeverwaltung hat einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 23.700 € für die Förderung der PIA-Stellen im Kindergarten im Kindergartenjahr 2023/2024 erhalten.
Barrierefreie Bushaltestellen
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und begrüßt Herrn Bantzhaff, OrphaCoach, Beratung und Fachplanung, am Sitzungstisch. Sie führt anhand der Sitzungsvorlage in das Thema ein und erläutert, dass man sich seit nunmehr vier Jahren mit der Thematik befasse. Dieses Jahr müsse man den Fördermittelantrag stellen. Die Gesamtkosten von rund 130.000 € könnten mit 117.000 €, davon 20.000 € Planungspauschale, gefördert werden. Innerorts habe man in Adelberg vier Bushaltestellen und außerorts, an der Zachersmühle, zwei Bushaltestellen. Die beiden Bushaltestellen an der Zachersmühle seien bereits barrierefrei umgebaut worden, hiermit hatte die Gemeinde jedoch nichts zu tun, da das Land den Umbau im Rahmen der Sanierung der Landstraße ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde vorgenommen habe. Anschließend beschreibt sie anhand der Sitzungsvorlage den seitherigen Verlauf zu diesem Thema. Danach übergibt sie das Wort an Herrn Bantzhaff.
Herr Bantzhaff zeigt anhand einer Präsentation die Übersichtspläne zu den möglichen neuen Bushaltestellen in der Schorndorfer Straße und in der Kirchstraße an der Seniorenwohnanlage. Er geht dabei auch auf die vorsichtig geschätzten Gesamtkosten ein.
Im Rahmen der Präsentation erfolgen Zwischenfragen zur Bushaltestelle an der Volksbank.
GR Hees schlägt vor, die Bushaltestelle an der Volksbank zu belassen und nicht umzubauen. Die Haltestelle an der Seniorenwohnanlage könnte dann zusätzlich eingerichtet werden, die neu geplante Haltestelle in der Schorndorfer Straße sollte wieder verworfen werden.
Herr Bantzhaff empfiehlt, sich entweder für die Volksbank-Haltestelle oder die Haltestelle an der Seniorenwohnanlage zu entscheiden.
Für GR Spindler sind beide neu geplanten Haltestellen keine Option. Er erkundigt sich, welche Ausnahmen es gäbe.
Herr Bantzhaff führt aus, dass es keinen definierten Ausnahmekatalog gibt. Man müsste finanzielle oder technische Gründe hervorbringen. Dies müsste aber mit dem Regierungspräsidium besprochen werden.
GR Spindler findet dies alles „sehr kontraproduktiv“ und würde die Haltestelle an der Volksbank gerne im jetzigen Zustand belassen.
BM’in Marquardt verweist darauf, dass man einen gesetzlichen Auftrag habe. Im Übrigen habe der Gemeinderat die Haltestelle an der Seniorenwohnanlage schon beschlossen. Sie wolle „nichts riskieren“. Die neu geplante Haltestelle in der Schorndorfer Straße würde sie aus Kostengründen nicht bauen.
GR’in Beißwenger erkundigt sich, ob es nicht doch eine Möglichkeit gäbe, mit der Volksbank überein zu kommen, damit diese Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden könnte.
BM’in Marquardt antwortet, dass Gespräche geführt wurden, aber keine Einigung möglich sei.
GR’in Beißwenger erkundigt sich, was passieren würde, wenn jemand wegen einer nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle klage.
Herr Bantzhaff erläutert, dass dies keiner vorhersagen kann. Die gesetzliche Pflicht zum Umbau bestehe jedoch.
Es folgt eine weitere Diskussion. Kurzzeitig scheint es, als könne man über eine Ausnahme die Volksbank-Haltestelle doch ausbauen und auf die Haltestelle an der Seniorenwohnanlage verzichten. GR Regelmann wirft jedoch das berechtigte Argument ein, dass sich die Bushaltestelle an der Volksbank nicht auf öffentlichem Grund, sondern im Privateigentum befindet. Daher wird der Beschlussvorschlag nicht abgeändert.
BM’in Marquardt stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und verliest den nachfolgenden
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, den formalen Fördermittelantrag auf Grundlage der in der Sitzung festgelegten Eckpunkte, d. h. Verlegung der Haltestelle „Volksbank“ in die Kirchstraße vor die Seniorenwohnanlage, Beibehaltung der Haltestelle am Metzger und der beiden Haltestellen am Ortseingang Kloster sowie Verzicht auf den Bau einer weiteren neuen Haltestelle in der Schorndorfer Straße, zu stellen.
Der Gemeinderat fasst diesen Beschluss mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Vorstellung des Haushaltserlasses
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und begrüßt die Leiterin des Kommunalamts des Landratsamts Göppingen, Frau Verena Groner, am Sitzungstisch. Frau Groner ist auch für die Gemeinde Adelberg zuständig. Man habe für die Vorstellung des Haushaltserlasses 30 Minuten Zeit eingeplant. Vorab wolle sie kurz in das Thema einführen und erläutern, warum die Vorstellung des Haushaltserlasses auf diesem Weg erfolge. Ihr sei wichtig, dass der Haushaltserlass nicht zu Wahlkampfzwecken genutzt werde. Es handle sich um ein Ausnahmejahr. Ursprünglich habe man den Neubau eines Kindergartens geplant, Ende 2023 habe man dann jedoch „alles umgeworfen“, da der Kauf der Immobilie in der Seestraße möglich geworden sei. Der Haushaltsplan habe jedoch bis Ende Januar dem Kommunalamt vorliegen müssen, da gleichzeitig ein Ausgleichstockantrag zu stellen war. Daher habe man nach Absprache mit dem Kommunalamt einen sog. Eckpunktehaushalt aufgestellt. Es fehlen nach wie vor noch viele Daten, bspw. der Kaufpreis für die Immobilie in der Seestraße und damit einhergehend die Höhe der Umbaukosten sowie die Höhe der Fördergelder. Sie sei sehr dankbar für die Genehmigung des Haushalts. Da der Haushalt nicht ausgearbeitet werden konnte, müsse man nun beim Erlass auch zwischen den Zeilen lesen. Ihr sei es wichtig, dass alle den Haushaltserlass verstehen. Anschließend übergibt sie das Wort an Frau Groner.
Frau Groner führt aus, dass es vor Einreichung des Haushaltsplanes zwei Gespräche mit der Gemeinde Adelberg gegeben habe. Sie weist darauf hin, dass es eine gesetzliche Vorgabe des Regierungspräsidiums sei, den Ausgleichstockantrag bis zum 01. Februar eines Jahres zu stellen. Zu den einzureichenden Unterlagen gehöre auch der Haushaltsplan. Das Kommunalamt gebe zu dem Ausgleichstockantrag eine Stellungnahme ab und das Regierungspräsidium entscheide letztlich über die Gewährung der Gelder.
BM’in Marquardt eröffnet anschließend die Fragerunde.
GR’in Beißwenger bittet darum, dass der Haushaltserlass vorgelesen wird, da viele Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend seien und der Haushaltserlass bis zur Vorstellung eine nichtöffentliche Anlage der Sitzungsunterlagen gewesen sei.
BM’in Marquardt bittet GR’in Beißwenger den Haushaltserlass vorzulesen. Diese verliest anschließend den Haushaltserlass zum Haushalt 2024:
„Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Adelberg sowie Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Sport- und Erholungszentrum, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung Adelberg
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Marquardt,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Gemeinde Adelberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.01.2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 verabschiedet. Gleichzeitig wurden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Sport- und Erholungszentrum, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2024 wird gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 1 EigBG zur Kenntnis genommen. Die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne 2024 wird hiermit gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 1 EigBG bestätigt.
Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 4.800.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nach § 87 Abs. 2 GemO unter Zurückstellung allergrößter Bedenken genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung auf insgesamt 3.060.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf in voller Höhe von 500.000 € nach § 86 Abs. 4 GemO der Genehmigung, diese wird hiermit unter Zurückstellung allergrößter Bedenken erteilt.
Eine Vorwegentscheidung über die Genehmigung der im Jahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahme ist damit jedoch noch nicht getroffen. Eine Genehmigung dieser Kreditaufnahme kann zu gegebener Zeit nur aufgrund der sich nach den Haushaltsplänen 2025 ergebenden Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der §§ 77, 78 und 87 GemO erteilt werden.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.000.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach § 89 Abs. 3 GemO keiner Genehmigung.
Der in § 1 Nr. 5 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Sport- und Erholungszentrum auf 50.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung, diese wird hiermit erteilt.
Der in § 2 des Wirtschaftsplans der Abwasserbeseitigung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 300.000 Euro wird nach § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der in § 3 des Wirtschaftsplans der Abwasserbeseitigung auf 200.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 86 Abs. 4 GemO keiner Genehmigung.
Der in § 4 des Wirtschaftsplans der Abwasserbeseitigung auf 300.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung, diese wird hiermit erteilt.
Der in § 1 Nr. 3 des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 100.000 Euro wird nach § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der in § 1 Nr. 4 des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung auf 165.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 86 Abs. 4 GemO keiner Genehmigung.
Der in § 1 Nr. 5 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung auf 250.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung, diese wird hiermit erteilt.
Zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wird bemerkt:
Die finanzielle Situation der Gemeinde Adelberg hat sich deutlich verschlechtert. Weder im Haushaltsjahr 2024 noch in den Finanzplanungsjahren 2025-2027 kann der Ergebnishaushalt ausgeglichen werden. Es wird mit einem negativen ordentlichen Ergebnis im Jahr 2024 in Höhe von -545.300 Euro (2025 in Höhe von -924.050 Euro, 2026 in Höhe von -1.615.250 Euro und 2027 in Höhe von -1.333.800 Euro) gerechnet.
Nach dem ressourcenorientierten Haushaltsausgleich gem. § 80 Abs. 2 und 3 GemO soll das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen, unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, ausgeglichen werden. Der Gemeinde Adelberg gelingt es weder im Haushaltsjahr 2024, noch gelingt es im Finanzplanungszeitraum 2025-2027 ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis auszuweisen; der Haushaltsausgleich im NKHR wird somit nicht erreicht.
Auch im Finanzhaushalt in 2024 wird bei dem Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem negativen Ergebnis in Höhe von -346.650 Euro gerechnet. Nach der weiteren mittelfristigen Finanzplanung wird der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in den folgenden Jahren 2025-2027 ebenfalls negative Ergebnisse aufweisen (2025: -714.900: 2026: -1.377.700; 2027: -1.169.750).
Liquide Mittel sind weder im aktuellen Haushaltsjahr 2024 noch im Finanzplanungszeitraum bis 2027 vorhanden (vgl. Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität), sie bewegen sich immer im negativen Bereich (zwischen -10.144 Euro und -2.271.444 Euro). Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft müssen anhaltend Kassenkredite in Anspruch genommen werden.
Die Mindestliquidität stellt eine wichtige Steuerungsgröße zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar. Gemäß § 89 GemO ist die Gemeinde verpflichtet, durch eine Liquiditätsplanung die Verfügbarkeit liquider Mittel für eine rechtzeitige Leistung der Auszahlungen sicherzustellen. Dies bedeutet, dass die stetige Zahlungsfähigkeit gesichert sein muss. Zielsetzung des § 89 GemO ist nicht die Aufnahme von Kassenkrediten und schon gar nicht ein Ersatz von Investitionskrediten nach § 87 GemO. Die Gemeinde Adelberg hat deshalb darauf zu achten, dass die Mindestliquidität gemäß § 22 Abs. 2 GemHVO vorgehalten wird, aber auch Kassenkredite nur vorübergehend als Deckungsmittel und nicht langfristig als Dauerfinanzierungsmittel eingesetzt werden.
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 kann aufgrund der im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2027 negativen ordentlichen Ergebnisse, des hohen Zahlungsmittelbedarfs sowie der fehlenden Liquidität nicht bestätigt werden.
Sollten die Kreditaufnahmen, welche im Haushalt eingeplant sind, in voller Höhe in Anspruch genommen werden, so wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung inkl. der Eigenbetriebe von 4.149.121 Euro bzw. 2.077 Euro/EW (31.12.2023) auf 9.326.461 Euro bzw. 4.688 Euro/EW (31.12.2024) erhöhen.
Da die Genehmigung von Krediten gem. § 87 Abs. 2 GemO wegen der Tragbarkeit der zusätzlichen Zins- und Tilgungsausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ertragskraft des Ergebnishaushalts steht, ist die geplante Verschuldung aufgrund der noch anhaltenden abzeichnenden erheblichen negativen Ergebnisse des Ergebnishaushalts äußerst bedenklich.
Im aktuellen Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 sind Investitionen eingeplant, die mit mehreren Kreditaufnahmen finanziert werden sollen. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird ansteigen. Diese Ausweitung der Verschuldung wird die Leistungskraft des Haushalts deutlich einschränken. Gemäß § 87 Abs. 2 GemO darf die Genehmigung von Kreditaufnahmen nur erteilt werden, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Damit aber die Investitionen in den Pflichtaufgaben finanziert werden können, wird unter Zurückstellung allergrößter Bedenken die eingeplante Kreditaufnahme mit 4.800.000 Euro genehmigt. Weitere Kredite können nicht in Aussicht gestellt werden.
Nach § 86 Abs. 2 GemO dürfen Verpflichtungsermächtigungen nur veranschlagt werden, wenn ihre Finanzierung in künftigen Haushalten möglich ist. Die Genehmigung des genehmigungspflichtigen Betrags der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen kann wegen des negativen ordentlichen Ergebnisses sowie der Unterschreitung der Mindestliquidität im gesamten Finanzplanungszeitraum ebenfalls nur unter Zurückstellung allergrößter Bedenken erteilt werden.
Mit Blick auf die nachhaltige Schwäche der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist seitens der Gemeinde Adelberg eine stringente Strategie zur nachhaltigen strukturellen Haushaltskonsolidierung mit fortlaufender Aufgabenkritik und strikter Ausgabendisziplin sowie angemessener Einnahmeausschöpfung zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen alternativlos. Deshalb wird die Gemeinde Adelberg ihre Einsparbemühungen intensivieren und die eigenen Einnahmequellen noch konsequenter ausschöpfen müssen, um eine durchgreifende Verbesserung und nachhaltige Stabilisierung der Gemeindefinanzen zu bewirken sowie zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung und zum Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Eine weitere Erhöhung der Steuersätze sowie ein vollständiger Verzicht auf jegliche Freiwilligkeitsleistungen ist unausweichlich. Die Steuersätze sind noch im Jahr 2024 zu erhöhen. Ebenfalls sind alle Gebühren zeitnah und zukünftig jährlich neu zu kalkulieren.
Neben der konjunkturellen Entwicklung bezüglich den Zuweisungen und des Gewerbesteueraufkommens bestehen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten auch bei den im Finanzplan für die Jahre 2025 und 2027 veranschlagten Grundstückserlösen aus dem geplanten Baugebiet.
Die Gemeinde Adelberg wird aufgefordert, alle zwei Monate, jeweils zum Ende des Monats, über die Finanzlage zu berichten. Des Weiteren ist für die Haushaltskonsolidierung eine Haushaltsstrukturkommission einzurichten und aus dieser zu berichten. Besagte Haushaltskonsolidierung sowie die Haushaltsstrukturkommission sind erst nach Bestätigung der Rechtsaufsicht zu beenden.
Der Haushaltserlass ist dem Gemeinderat umgehend in vollem Umfang bekannt zu geben.
Auf die Gespräche mit Frau Bürgermeisterin Marquardt sowie Frau Bauder wird Bezug genommen.
Die Haushaltssatzung 2024 ist gem. § 81 Abs. 3 GemO noch öffentlich bekannt zu machen.
Ein Auszug aus der Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderats zum Satzungsbeschluss ist noch vorzulegen.
Freundlich grüßt Sie
Edgar Wolff, Landrat“
GR Holzwarth erkundigt sich bei Frau Groner „Wie machen das andere Gemeinden?“ und fragt, ob nur Adelberg so schlecht dastehe.
Frau Groner antwortet, dass manche Gemeinden in einem sehr guten Zustand seien und manche Gemeinden in keinem guten Zustand seien. Der diesjährige Adelberger Haushalt sei nicht überraschend schlecht. Sie habe sich mit den Adelberger Zahlen beschäftigt und sei hierfür bis ins Jahr 2000 zurückgegangen. Seit 2000 werde schon vom Kommunalamt darauf hingewiesen, dass die Adelberger Finanzlage nicht gut sei. Dies liege in Adelberg auch an der Gewerbesteuer.
GR Holzwarth hakt nach, an was die schlechten Zahlen liegen können, etwa an dem Investitionsstau oder daran, weil gewisse Weichen zu spät gestellt worden seien. Andere Gemeinden hätten schließlich weit weniger Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Frau Groner antwortet, dass hierzu viele verschiedene Faktoren zählen. Adelberg sei aber gewiss „nicht mit Gemeinden wie Börtlingen, Donzdorf, Lauterstein, Bad Boll oder Böhmenkirch“ zu vergleichen.
BM’in Marquardt weist auf eine gemeinsame Pressemitteilung der kommunalen Landesverbände vom 06.05.2024 hin. Sie führt aus, dass die Gemeinden immer mehr „in Schieflage geraten“ und „mit dem Rücken zur Wand stehen“. Sie zitiert: „Ein zunehmend akuter Mangel an qualifiziertem Personal und knappe Kassen führen zu einer Diskrepanz zwischen zugesagter Aufgabenerfüllung und der tatsächlichen Umsetzung vor Ort.“ Ab 2026 käme der gesetzliche Anspruch im Bereich der Schülerbetreuung hinzu, sodass sich die Situation durch weiteres erforderliches Personal noch weiter zuspitzen werde. Sie zitiert anschließend weiter: „Den Städten, Gemeinden und Landkreisen wurden in den vergangenen Jahren immer neue Aufgaben übertragen, bestehende Aufgaben wurden erheblich ausgeweitet – eine sachgerechte Finanzierung blieb allerdings aus. Die Folge: Immer mehr Kommunen können keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen.“ Sie führt aus, dass einige der nachfolgend genannten Aufgaben auf Adelberg „voll zutreffen“ und zählt auf: Wärmeplanung/-netze, Fluchtmigration, Kliniken – hier verweist sie auf den Klinikneubau und die dadurch ansteigende Kreisumlage – sowie Bildung und Betreuung. Zum Bereich Bildung und Betreuung verweist sie auf die hohen Kosten und zitiert: „Damit fließt jeder fünfte kommunale Euro in Bildung und Betreuung.“ Zudem geht sie auf die in der Pressemitteilung angesprochenen bundesweiten Investitionsrückstände ein und verweist an dieser Stelle beispielhaft auch auf die ausstehende Rathaussanierung. Sie erläutert, dass die erforderliche Erwirtschaftung der Abschreibungen „die Kommunen an den Rand“ bringe. Das Land Baden-Württemberg habe das Haushaltsrecht noch nicht umgestellt und müsse daher auch keine Abschreibungen erwirtschaften und fragt: „Warum wohl?“ Anschließend geht BM’in Marquardt auf die Rechnungsergebnisse und die liquiden Mittel der Gemeinde Adelberg in den vergangenen Jahren ein. Die liquiden Mittel entwickelten sich wie folgt: 2020 +1,3 Mio. €, 2021 +1,6 Mio. €, 2022 +1,2 Mio. €. Die Rechnungsergebnisse seien zudem stets besser gewesen als die jeweilige Planung: 2020 -4.329,62 € statt -491.200 €, 2021 +170.612,01 € statt -705.400 €, 2022 +37.537,24 € statt -487.650 €. Sie weist abschließend auf Folgendes hin: „Es gibt keine Misswirtschaft in Adelberg!“
Frau Groner führt aus, dass die Zahlen in Adelberg nicht gut sind. Wenn die Zahlen sich gemäß Haushaltsplanung bewahrheiten, dann „funktioniert es nicht mehr“. Damit sich die Situation langfristig verbessert, müsse „viel passieren“ und es müssen „massive Änderungen“ herbeigeführt werden. Dass die Pflichtaufgaben umgesetzt werden müssen, stellt sie nicht in Frage. Jedoch müsse das Wie geprüft werden. Hierzu sei es erforderlich, die wirtschaftlichsten Wege zu wählen. Wenn Adelberg sich wieder auf einem „finanziell stabilen Pfad“ befinde, könne man auch wieder über Freiwilligkeitsleistungen sprechen. Adelberg sei „eine sehr schöne Kommune mit Traditionen“. Wäre der Ausgleichstockantrag aufgrund der für Adelberg erforderlichen Mitfinanzierung der Generalsanierung des Göppinger Hohenstaufen-Gymnasiums nicht gestellt worden, dann hätte der Haushalt vom Kommunalamt abgelehnt werden müssen. Da die Fördergelder für Adelberg aber wichtig seien, sei auch der Haushalt nicht abgelehnt worden. Sie weist abschließend darauf hin, dass alle Einnahmequellen ausgeschöpft werden müssen.
GR Önüt findet es „sehr lobenswert“, dass der Haushaltserlass auf diese Weise besprochen wird. Er erkundigt sich, wann der Erlass normalerweise dem Gemeinderat vorzulegen sei.
Frau Groner führt aus, dass dies ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ sei und dies somit der Bürgermeisterin obliege.
GR Önüt hakt nach, dass der Erlass doch sicherlich zeitnah in der nächsten Sitzung bekanntzugeben sei.
BM’in Marquardt stellt fest, dass sich GR Önüts Ausführungen auf das vergangene Jahr beziehen. Sie habe den Haushaltserlass damals deshalb nicht zeitnah ausgegeben, da der komplette Haushalt „über den Haufen geworfen worden ist“. Die „Grundlagen für den Erlass“ seien daher nicht mehr gegeben gewesen. Künftig werde sie den Erlass umgehend aushändigen.
GR Önüt weist darauf hin, dass der Gemeinderat den letztjährigen Haushaltserlass „fünf Tage vor Weihnachten erhalten“ habe. Bei Großinvestitionen sei es umso wichtiger, den Haushaltserlass zu kennen, da dies die „Grundlage zur kritischen Betrachtung“ sei. Er fährt anschließend mit einer Frage zum jetzigen Haushaltserlass fort. Die Einnahmesituation sollte verbessert und gleichzeitig Transparenz geschaffen werden. Er erkundigt sich, wie das gelingen kann. Anschließend stellt er fest, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Adelberg zu den schlechtesten in Baden-Württemberg gehöre. Er stellt die Frage in den Raum, wie Einnahmen generiert werden können. Die Grundsteuer liege seiner Meinung nach schon „sehr weit oben“. Er bittet Frau Groner um eine Empfehlung.
Frau Groner führt aus, dass dieses Thema jeden Einzelnen betreffe. Die Hebesätze müssten angehoben werden, auch wenn diese dann bei über 500 von Hundert lägen. Die Gebühren müssten neu kalkuliert werden, auch wenn dies eine Mehrarbeit für das Rathaus bedeute. Was das geplante Neubaugebiet angeht, führt sie aus, dass Familien weiterhin auf der Suche nach Bauplätzen seien. Diese Familien „generieren Einnahmen“. Es handle sich um „zahlende Bürger“, auch deshalb, weil die Einkommensteuer-Verteilung aus dem Finanzausgleich hierdurch tangiert werde und sich die Zuteilung der Gelder für Adelberg verbessere. Außerdem könnten aus dem Grundstücksverkauf Einnahmen generiert werden. Natürlich müssten vorab Gelder in die Hand genommen werden, um die Grundstücke anzukaufen, aber die Nachfrage nach Bauplätzen sei in Adelberg laut BM‘in Marquardt vorhanden. Gleichzeitig führe ein Zuwachs an Familien aber auch zu einem Zuwachs an Kindern, was bedeute, dass die Betreuungsplätze im Auge behalten werden müssen. Insgesamt werde die Gemeinde durch mehr Einwohner jedoch gestützt.
BM’in Marquardt führt aus, dass man ca. 14 Bauplätze verkaufen könnte. Beim letzten Neubaugebiet sei die Gemeinde mit einem Plus von rund 1 Mio. € herausgegangen. Für die Erschließung müsse man zunächst Kredite aufnehmen.
GR Hees führt aus, dass die von BM’in Marquardt zitierte Pressemitteilung der Landesverbände nicht weiterhelfe. Adelberg müsse sich um seine Probleme selbst kümmern. Er habe den Erlass als „allerletzte Warnung“ aufgefasst. Der Ergebnishaushalt sei nicht ausgeglichen, wie solle man also noch Zins und Tilgung aus Investitionskrediten tragen. Jeder habe viele Wünsche, nun sei es jedoch daran gelegen, ehrlich zu diskutieren. Er erwarte im Übrigen von GR Spindler ein „Statement zum Haushaltserlass“. Dessen damaliger Antrag zur Beschlussfassung sei in seinen Augen „sehr schlecht gewesen“, denn man arbeite mit Steuergeldern. Die Steuern müssten nun erhöht werden. „Wenn wir die Steuern nicht erhöhen, dann macht es jemand anderes“, dies müsse man sich nicht schönreden.
BM’in Marquardt antwortet hierauf, dass man sich nichts schönrede. Ihre letzten Haushaltsreden seien immer dementsprechenden formuliert gewesen. Sie stellt die Frage in die Runde, wo nun gespart werden soll. Man habe Großprojekte im Bereich Wasser und Abwasser erfolgreich umgesetzt und hierfür bis zu 80 % Förderung erhalten. Sie fragt: „Welche Maßnahmen waren nicht notwendig? Und welche geplante Maßnahme ist nicht notwendig?“
GR Hees führt aus, dass es um den laufenden Haushalt gehe, welcher saniert werden müsse.
BM’in Marquardt führt aus, dass im Kinderbetreuungsbereich die meisten Leute beschäftigt seien. Es handle sich hierbei aber um eine Pflichtaufgabe und man brauche das Personal. Wo könne man daher sparen?
GR Hees verweist auf die „Protokolle der letzten drei Jahre“.
GR’in Beißwenger führt aus, dass der Erlass ihr „aus der Seele“ spreche. Am 18. Januar sei eigentlich eine Vorbesprechung zum Haushalt vorgesehen gewesen. Danach hätte eine Überarbeitung stattfinden sollen. Bei der Abstimmung zum Haushalt haben keine aktuellen Zahlen vorgelegen und es seien keine Kennzahlen bekannt gewesen. Daher habe sie gegen den Haushalt gestimmt. Sie stimmt zu, dass bei den Pflichtaufgaben geprüft werden müsse, wie diese umgesetzt werden und ob es „eine Luxusvariante oder eine andere Option“ sein sollte. In der Kinderbetreuung habe man mehr Personal eingesetzt, als der Gesetzgeber es fordert. „Die Personalkosten erdrücken uns!“, sie stellen über die Hälfte der Ausgaben dar. Es würde selbst nichts bringen, die Grundsteuer zu verdoppeln. Dies sei nicht zumutbar und würde dem zu hohen Fehlbetrag nicht abhelfen.
BM’in Marquardt weist darauf hin, dass es bzgl. dem Kindergartenpersonal später einen separaten TOP gebe.
Frau Groner führt aus, dass wenn der Haushalt vom Gemeinderat komplett abgelehnt worden wäre, alle Fördergelder verloren gewesen wären, die Zahlungspflicht für das Hohenstaufen-Gymnasium jedoch trotzdem weiterbestanden hätte. Es sei daher wichtig gewesen, den Haushalt zu beschließen.
GR’in Beißwenger verdeutlicht, dass es hier um 50.000 € gehe, was viel Geld für die Gemeinde Adelberg sei. Ihr wäre es jedoch wichtig gewesen, über einzelne Haushaltspositionen noch zu diskutieren. Am 18. Januar hätte der Haushalt diskutiert werden sollen, der Beschluss sollte eigentlich erst in der Woche darauf gefasst werden.
GR Spindler meldet sich zu Wort und führt aus, dass weitere Diskussionen um den Haushalt damals „nichts gebracht“ hätten. Es habe ein Eckpunktehaushalt vorgelegen, in dem keine der Zahlen „zu 100 % festgeschrieben“ worden seien. Daher habe er den Antrag auf Abstimmung gestellt. Er stellt die Frage in den Raum, was wäre, wenn die Kinderbetreuung nicht mehr von der Gemeinde angeboten werden würde.
Frau Groner führt aus, dass das Land hierfür zuständig sei. Jedes Kind habe einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Betreuung. Die Frage sei also nicht das Ob, sondern das Wie.
BM’in Marquardt führt aus, dass man damals die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ermittelt habe, als der Kauf des ERNI-Gebäudes noch nicht zur Debatte stand. Sie weist darauf hin, dass auch dieser Kauf Stand heute jedoch „noch nicht klar“ sei.
GR Önüt verdeutlicht, dass „keiner gegen Kinderbetreuung, Kinder oder das Personal gewesen“ sei. Der ganze Ablauf sei in seinen Augen jedoch im Eilverfahren vollzogen worden. Die Art und Weise sei für ihn „nicht in Ordnung“ gewesen. Andere Kommunen „schaffen es auch mit guten Lösungen“. Man müsse die Kinderbetreuung in Relation zu den Kosten sehen. Andere Alternativen seien ihm zu kurz gekommen. Er erkundigt sich anschließend bei Frau Groner, ob die Hebesätze definitiv dieses Jahr noch zu erhöhen seien.
Frau Groner führt aus, dass darauf verzichtet werden könnte, wenn andere nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung des Gemeindehaushalts gefunden werden können. Wichtig sei, die Freiwilligkeitsleistungen zu überprüfen. Die derzeit noch freiwillige Schülerbetreuung zu schließen, mache in ihren Augen hierbei jedoch keinen Sinn, wenn ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Schülerbetreuung eintrete. Es seien jedoch Punkte wie Vereinsförderungen, Seniorenarbeit oder Grünpflege, die zur Debatte stehen müssten. Man habe nun ein Jahr Zeit, um „massiv an den Zahlen zu schrauben“. Es sei eine Haushaltsstrukturkommission zu bilden, die „jede einzelne Ausgabe“ überprüfen müsse. Sie wiederholt zudem nochmals, dass die Pflichtaufgaben bzgl. der Umsetzung auf das Wie überprüft werden müssen. Ziel sei die nachhaltige Schaffung finanzieller Spielräume.
GR Holzwarth stellt die Container am Sportplatz für Schulsport und die Vereine in den Raum sowie die „riesige Sportanlage“.
Frau Groner führt hierzu aus, dass dies eine Abwägungssache sei. Wichtig sei nun zunächst, Klarheit bzgl. der Seestraße zu bekommen.
BM’in Marquardt fügt an, dass dazu der Kaufpreis klar sein müsse und dann entschieden werden muss, ob man das ERNI-Gebäude überhaupt kaufen wolle.
GR Hees ist es wichtig, hierzu auch Alternativen zu prüfen.
GR’in Beißwenger erkundigt sich bei Frau Groner, ob es sinnvoll wäre, dass die Haushaltsstrukturkommission bei allen Ausgaben bis 10.000 €, die ohne den Gemeinderat getätigt werden dürften, mitentscheiden sollen.
Frau Groner antwortet, dass dies reine Kommunalpolitik sei und demnach Abwägungssache wäre.
BM’in Marquardt führt abschließend aus, dass „wir alle wissen, dass die letzten Jahre kein Luxus“ gewesen sei. Im Jahr 2010 habe sie eine desolate Gemeinde übernommen. Man habe in den letzten Jahren 1,8 Mio. € Fehlbeträge und mehrere Mio. € Schulden abgebaut sowie Gewerbesteuer und Landeszuschüsse zurückgezahlt und den Haushalt konsolidiert. Der Gemeindehaushalt sei von 2016 bis 2023 schuldenfrei gewesen. Nun müsse man die „Sparbremse erneut anziehen“ und „schauen, wie man die gesetzlichen Pflichtaufgaben umsetzen kann“.
Anschließend bedankt sich BM’in Marquardt bei Kommunalamtsleiterin Frau Groner für deren Kommen und die investierte Zeit und verabschiedet diese vom Sitzungstisch.
Sanierung Dorffriedhof
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt anhand der Sitzungsvorlage in das Thema ein und berichtet, dass im Februar das Gestaltungskonzept nebst Kostenschätzung vorgestellt worden sei und das Gremium sich für die Wegesanierung mit den Modulen 5 und 6 aus dem Gesamtkonzept als dringlichste Maßnahmen ausgesprochen habe. Herr Fischer habe daraufhin der Verwaltung sein Honorarangebot eingereicht. Die geschätzten Gesamtkosten für das Honorar und die Umsetzung der Module läge bei insgesamt rund 76.500 € brutto. Durch eine Verteilung der Maßnahme auf dieses und nächstes Haushaltsjahr könnte die Maßnahme durch die Planansätze im Haushalt entsprechend dargestellt werden.
Es folgt eine Diskussion bzgl. der Haushaltsplanung.
GR’in Beißwenger weist darauf hin, dass die Maßnahme nur durchgeführt werden könne, wenn Geld an anderer Stelle eingespart werde. Es müsse klar sein, dass der Bau nur möglich ist, „wenn etwas Anderes wegfällt“.
GR Regelmann entgegnet, dass ein Eckpunktehaushalt beschlossen worden sei und ein Nachtragshaushalt sowieso bevorstünde.
GR’in Beißwenger weist auf die Haushaltsstrukturkommission hin, die dann über die Einsparungen entscheiden müsse. Nach Vorliegen der Planung könne dann immer noch entschieden werden, ob beide Lose gleichzeitig vergeben werden.
BM’in Marquardt stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek verliest den nachfolgenden
Der Auftrag zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung nach HOAI zur Neugestaltung der Planungsmodule 5 und 6 (Wegesanierung) des Friedhofsgestaltungskonzepts wird gemäß Honorarangebot vom 26.02.2024 an das Büro Fischer und Partner (Dipl. Ing. Harald Fischer, Albstraße 31 in 73262 Reichenbach/Fils) vergeben.
Das Gremium fasst diesen Beschluss mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Adelberger Kinderbetreuungseinrichtungen
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek weist darauf hin, dass die Vorlage wieder in zwei Teile geteilt ist und zunächst auf die Elternbeiträge in Krippe, Kindergarten und Naturkindergarten eingegangen wird und anschließend auf die Elternbeiträge in der Schülerbetreuung. Sie führt anschließend anhand der Sitzungsvorlage durch das Thema. Sie erläutert, dass seit März die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 vorliegt. Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 7,5 %. Zudem wurden auch Empfehlungen zu einer weiteren Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 abgegeben. Die Erhöhung hierfür beläuft sich auf 7,3 %. Zur Begründung zitiert sie:
„Die Finanzierung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor; sie setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen oder anderer freier Träger sowie aus Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.“
Sie verweist auf die den Sitzungsvorlagen beigefügten Anlagen 1 bis 3 und erläutert dahingehend nochmals die buchbaren Module und die Rahmenbedingungen für die Festlegung der Elternbeiträge. Sie schlägt vor, dass zunächst nur die Erhöhung für das folgende Kindergartenjahr beschlossen werde und die weitere empfohlene Erhöhung für das Kindergartenjahr 2025/2026 erst nächstes Jahr beschlossen werde, um auf ggf. weitere erforderliche Änderungen reagieren zu können. Anschließend weist sie dringlich darauf hin, dass eine Erhöhung der Elternbeiträge gemäß den Empfehlungen der Landesverbände unabdingbar sei, da ansonsten die Fördergelder der Gemeinde in Gefahr seien, denn warum solle das Land der Kommune Geld geben, wenn diese ihre Einnahmequellen nicht selbst zunächst ausschöpfe. Sie höre immer wieder aus der Bürgerschaft, dass die Elternbeiträge zu hoch seien und reduziert werden müssten, jedoch könne man die Empfehlungen nicht umgehen. Im Ausgleichstockantrag werden beispielsweise explizit die Elternbeiträge der Kommune abgefragt. Anschließend erläutert sie noch die Erhöhungen im Bereich der Mittagessensentgelte.
Es folgen kurze Wortmeldungen und Verständnisfragen aus dem Gremium. Insgesamt ist man sich einig, dass die Erhöhung zunächst für ein Jahr beschlossen werden soll und dass die Anpassung der Elternbeiträge an die Empfehlungen der Landesverbände nicht umgangen werden kann.
GR Hees erkundigt sich nach dem Kostendeckungsgrad im Kindergarten.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek erläutert hierzu die Zahlen, die sich auf das Gesamtjahr 2023 beziehen. Die Gesamtaufwendungen ohne Küchenpersonal, ohne Mittagessen und ohne die Kosten aus der internen Leistungsverrechnung werden zu 11,19 %, im Vorjahr zu 10,56 %, aus Elternbeiträgen gedeckt. Das Mittagessen und die Kosten für das Küchenpersonal werden zu 46,06 %, im Vorjahr zu 37,25 %, durch die Mittagessensentgelte gedeckt. Insgesamt werden alle Aufwendungen von allen Erträgen im Kindergarten (ohne interne Leistungsverrechnung) zu 53,49 %, im Vorjahr zu 59,34 %, gedeckt. Es sei zwar erfreulich, dass über die Hälfte der Aufwendungen durch Erträge jeglicher Art, auch Finanzausgleichszuweisungen und Fördergelder, gedeckt werden, jedoch gehöre natürlich auch zur Wahrheit, dass etwas weniger als die Hälfte nicht gedeckte Aufwendungen sind.
BM’in Marquardt stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek verliest den nachfolgenden
Die Kindergarten- und Krippenbeiträge sowie die Beiträge für den Naturkindergarten werden ab dem 1. September 2024, wie in Anlage 1 der Sitzungsvorlagen dargestellt, erhoben.
Das Gremium fasst diesen Beschluss einstimmig.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek fährt anschließend mit ihren Ausführungen fort und beschreibt die Änderungen im Bereich der Elternbeiträge in der Schülerbetreuung anhand der Sitzungsvorlage. Sie verweist hierzu auch auf die den Sitzungsunterlagen beigefügten Anlagen 4 bis 6 und erläutert, dass man in der Vergangenheit die Elternbeiträge in der Schülerbetreuung analog zum Kindergarten erhöht habe, somit nun um 7,5 %. Zudem sei auch hier eine Anpassung des Mittagessensentgelts notwendig. Es wird vorgeschlagen, das Entgelt auf 4,90 € zu erhöhen. Dies entspricht den Kosten für eine Mittagessensportion beim Lieferanten. Sie erläutert zudem die buchbaren Module und die vom Gemeinderat 2023 beschlossenen Änderungen im Bereich der Schülerbetreuung. Anschließend geht sie auch auf die Kostendeckung im Bereich der Schülerbetreuung ein. Sie erläutert hierzu die Zahlen, die sich auf das Gesamtjahr 2023 beziehen. Die Gesamtaufwendungen ohne Mittagessen sowie abzüglich einer Personalpauschale von 10 % für die Küche und ohne die Kosten aus der internen Leistungsverrechnung werden zu 19,08 %, im Vorjahr zu 19,21 %, aus Elternbeiträgen gedeckt. Das Mittagessen und die rechnerischen Kosten für das Küchenpersonal werden zu 41,14 %, im Vorjahr zu 43,63 %, durch die Mittagessensentgelte gedeckt. Insgesamt werden alle Aufwendungen von allen Erträgen in der Schülerbetreuung (ohne interne Leistungsverrechnung) zu 35,15 %, im Vorjahr zu 34,76 %, gedeckt.
Es folgt eine Wortmeldung.
BM’in Marquardt stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek verliest den nachfolgenden
Die Elternbeiträge für die Schülerbetreuung werden ab dem 1. September 2024, wie in Anlage 4 der Sitzungsvorlagen dargestellt, erhoben.
Das Gremium fasst diesen Beschluss einstimmig.
BM’in Marquardt bedankt sich anschließend bei Hauptamtsleiterin Frau Hornek für die Ausarbeitung.
Kindergarten „Pusteblume“ und Naturkindergarten
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt in die Thematik ein und erläutert, dass im Rahmen der Februar-Sitzung von GR‘in Beißwenger, GR Decker, GR Hees und GR Önüt eine Anfrage an die Verwaltung gestellt worden sei. Diese verliest sie anschließend:
„Anfrage aus dem Gemeinderat – Thema: Kindergarten/Krippe Personalbestand
Im April 2023 haben Sie uns Informationen zum Personalbestand im Gesamten und den einzelnen Gruppen im Kiga/Krippe zukommen lassen. Wir bitten Sie, diese zu aktualisieren und auch den Naturkindergarten miteinzubinden und dem GR zur Verfügung zu stellen.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wie viele Kinder in den einzelnen Gruppen in Kiga und Krippe derzeit betreut werden und wie viele Adelberger Kinder momentan auf den Wartelisten für Kiga und Krippe vorgemerkt sind.
Vielen Dank.“
Sie fährt fort, dass sie damals darauf geantwortet habe, zunächst die bereits angedachte Bedarfsabfrage durchführen zu wollen. Diese Abfrage habe man in der Zwischenzeit getätigt und die Ergebnisse sowie die weiteren angefragten Punkte aufbereitet. Sie geht anschließend anhand einer ca. einstündigen Präsentation ausführlich auf die kürzlich durchgeführte Bedarfsabfrage, die daraus resultierenden Kinderzahlen und die derzeitigen und weiterführenden Platzbelegungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auf die Zahlen zum Personalbestand in Kindergarten, Krippe und Naturkindergarten ein. Zudem informiert sie über allgemeine Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie örtliche Besonderheiten. Im Rahmen der Präsentation erläutert sie auch ausführlich die Anlagen zur Sitzungsvorlage. Sie führt aus, dass nach erfolgter Bedarfsabfrage und deren Auswertung Ende April an alle Familien, die für das kommende Kindergartenjahr fristgerecht eine Voranmeldung eingereicht haben, eine verbindliche Zusage ausgesprochen werden konnte. Die Wartelisten im Kindergarten und in der Krippe konnten für das kommende Kindergartenjahr erfreulicherweise ebenfalls zunächst abgebaut werden. Sie erläutert die Hochrechnung der Kinderbetreuungszahlen, also Anlage 1 der Sitzungsvorlagen [Anm.: Diese Anlage wird ebenfalls in der Präsentation gezeigt.], und erklärt die maximalen Belegungszahlen, die sich aus Betriebs- und Pflegeerlaubnissen ergeben. Sie weist darauf hin, dass die Hochrechnung der Kinderzahlen nur bis zum Kindergartenjahr 2027/2028 erfolgt sei, da alle nachfolgenden Kindergartenjahre eine immer geringer werdende Aussagekraft hätten, da die Kinder, um die es dann gehe, derzeit noch gar nicht geboren seien. Die Platzbelegungszahlen würden im Gesamten „auf den ersten Blick gut aussehen“ – sie weist jedoch explizit darauf hin, dass die dargestellten Zahlen einer Erläuterung bedürfen und fügt an: „Wir haben keine Reserven!“ Dies zeige sich auch daran, dass sich im Naturkindergarten eine Warteliste aufbauen werde, was sich an den derzeitigen Voranmeldungen erkennen lasse. Die Warteliste werde auch eine ganze Weile fortbestehen, da im Naturkindergarten derzeit 9 Kinder desselben Einschulungsjahrgangs 2027 befinden, die bis dahin fast alle Naturkindergarten-Plätze durchgängig belegen.
GR Önüt merkt an, dass von ihm und weiteren Gemeinderatsmitgliedern im Januar ein größerer Bauwagen im Gremium forciert worden sei. Es ärgere und enttäusche ihn, dass der größere Bauwagen nicht beschafft wurde, wenn er nun die Warteliste im Naturkindergarten sehe. Schon damals habe er gesagt, dass die „Naturkindergärten überall boomen“. Er stellt fest, dass der Bedarf für weitere Plätze im Naturkindergarten da ist und nun gehandelt werden muss.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek erklärt, dass die Platzbelegung im Naturkindergarten in den letzten Wochen quasi „sprunghaft angestiegen“ sei. Zu Beginn des Jahres sah dies noch anders aus und es sei nicht einfach gewesen, abzuschätzen, ob die Adelberger Familien das Konzept annehmen werden. Man habe vor Etablierung des Naturkindergartens eine separate Abfrage bei den Adelberger Familien durchgeführt, um herauszufinden, ob die Nachfrage hierfür vorhanden wäre. Diese Abfrage sei damals auch dem Gemeinderat präsentiert worden. Damals habe ein grundsätzliches Interesse bei einigen Familien bestanden. Inzwischen sei es sehr erfreulich, dass die Nachfrage zugenommen habe. Es gebe auch schon einzelne Familien, die jetzt schon Voranmeldung für ihre neugeborenen Kinder einreichen und hierfür einen Naturkindergartenplatz auswählen. Man sehe an den Zahlen, dass die Warteliste sich langsam aufbaue und nicht alle Kinder sofort einen Platz benötigen, weshalb noch Zeit sei, zu reagieren.
GR Önüt weist darauf hin, dass diese Zahlen unbedingt für weitere Entscheidungen herangezogen werden müssen und die Naturkindergartenplätze ausgebaut werden sollen.
Anschließend fährt Hauptamtsleiterin Frau Hornek mit ihrer Präsentation fort und erläutert ihre Erkenntnisse aus der Bedarfsabfrage und aus der Aufbereitung des Zahlenmaterials.
Die Platzreserven in den Kinderbetreuungseinrichtungen seien aufgebraucht, sodass bspw. Zuzüge, d. h. Neuanmeldungen, oder aber spontane Ummeldungen in den Modulen, bspw. Familie benötigt ab dem kommenden Monat einen Ganztagesbetreuungsplatz, meist nicht mehr verarbeitet werden können und frühestens ab dem nächsten Kindergartenjahr erst wieder möglich wären.
GR Hees erkundigt sich, ob sich der gesetzliche Anspruch auch auf eine Ganztagesbetreuung beziehe.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek antwortet, dass es nur einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz gebe, aber keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung.
GR Hees stellt dahingehend fest, dass man somit als Gemeinderat sagen könnte, dass wenn es keine Ganztagesplätze mehr gibt, dies dann eben so sei.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek bestätigt in Bezug auf den Rechtsanspruch, dass es legitim sei, dies so zu sehen. Sie mahnt jedoch, dass man nicht nur die ausgereizten Ganztagesplätze sehen darf, sondern auch die Gesamtplatzzahlen im Auge behalten müsse. Dahingehend erläutert sie weiter ihre Erkenntnisse anhand der Präsentation. Die Platzzahlen würden, wie zuvor erläutert, auf den ersten Blick ausreichen, jedoch sei dies nur möglich, wenn man weiterhin die notwendigen Doppelanrechnungen für Plätze von sog. Inklusionskindern oder Asylkindern nicht einrechnet, welche die scheinbar verfügbaren Plätze verringern. Hinzu komme, dass bspw. Kinder aus Zuzugsüberhängen, Kinder aus Asylzuweisungen sowie noch ausstehende Geburten rechnerisch nicht berücksichtigt wurden. Außerdem müssen Kindergartenplätze freigehalten werden aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats, dass Krippen- und TigeR-Kinder eine verbindliche Anschlussbetreuung im Kindergarten erhalten sollen. Da es im Kindergarten, außer bei Fortzügen, keine unterjährigen Austritte gibt, gehen die Belegungszahlen im Verlauf des Kindergartenjahres immer weiter nach oben. Wenn bekannt ist, dass bspw. ein TigeR-Kind im April in den Kindergarten wechselt, dann muss dieser Platz natürlich von Beginn des Kindergartenjahres an freigehalten werden. Diese „Pufferplätze“ müssen immer mitgeplant werden. Sie verdeutlicht abschließend nochmals, dass man keinerlei Reserven mehr habe und zwar nicht nur in Bezug auf die Ganztagesplätze, sondern „in jeglicher Hinsicht“. Danach geht sie nochmals auf das Thema ‚Verminderung der Höchstgruppenstärke‘ ein, welche bspw. durch Inklusions- oder Asylkinder ausgelöst wird. Die Vorgaben kommen vom KVJS – dem Verband, der die Betriebserlaubnisse ausstellt. Sie verdeutlicht, dass es sich bei den Inklusionskindern nicht um Kinder mit einer Behinderung handeln müsse, sondern dies ganz allgemein Kinder seien, die in irgendeiner Form einen zusätzlichen Förderbedarf mit sich bringen, welcher nicht nur einen kurzzeitig erhöhten Betreuungsaufwand, sondern eine längerfristige bzw. dauerhafte zusätzliche Förderung erforderlich mache. Dies seien „Kinder von nebenan aus ganz normalen Familien“, jedes Jahr zwischen fünf und acht Kinder im Schnitt, dieses Jahr aktuell elf Kinder. In den allermeisten Fällen sei bei den Aufnahmegesprächen von dem erhöhten Förderbedarf noch nichts bekannt. Dies ergebe sich erst im Lauf der Zeit. Für diese Kinder müssen dann zwei Plätze statt ein Betreuungsplatz angerechnet werden, was derzeit aber nicht gemacht werde, um möglichst alle Anmeldungen zu verarbeiten und möglichst keine Absagen aussprechen zu müssen. Dies sei ein großes Entgegenkommen des Kindergartens.
GR Önüt erkundigt sich, wer festlegt, dass es sich um ein Inklusionskind handelt.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek erklärt, dass dies ein Zusammenspiel aus mehreren Personen sei. Meist sei es so, dass durch eine pädagogische Fachkraft der Bedarf festgestellt wird. Dann wird mit der Heilpädagogin, welche über das Projekt „Eine Kita für alle“ im Kindergarten arbeite, über das Kind gesprochen und der Förderbedarf eingeschätzt. Im Anschluss daran werden dann auch die Eltern des Kindes mit ins Boot genommen. Erst dann wird der Inklusionsbedarf auf dem Papier festgestellt und die Doppelbelegung ausgelöst. Anschließend fährt sie mit ihren Erläuterungen fort [s. Präsentation]. Sie weist darauf hin, dass die Zahl der genehmigten Gesamtplätze laut Betriebserlaubnis durch die erforderlichen Doppelbelegungen nicht der Zahl der tatsächlich verfügbaren Gesamtplätze entspricht. Das bedeutet, dass im Kindergarten von den 72 genehmigten Plätzen deutlich weniger Plätze zur Verfügung stehen. Die Zahl falle somit geringer aus, da die elf Doppelbelegungen berücksichtigt werden müssten. Derzeit handle man aus Rücksicht auf die Familien jedoch sogar umgekehrt und es gebe eine Überbelegung im Kindergarten. Diese Umstände müsse man sich für das spätere Thema ‚Personal‘ merken, denn der KVJS empfehle hier eine Zusatzausstattung mit Personal.
GR Spindler merkt an, dass sich durch die Inklusionskinder mit dem erhöhten Förderbedarf ein Zusatzaufwand für das Personal ergebe.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek bestätigt dies. Auf Nachfrage von GR Hees bestätigt sie zudem, dass der Kindergarten aufgrund eines Überhangs natürlich nicht gleich geschlossen werde, dass man sich jedoch in einer Grauzone bewege und dass dies zur Wahrheit dazugehöre, dass der Kindergarten seither alles möglich gemacht hat, um keine Absagen aussprechen zu müssen und man dieses Entgegenkommen auch schätzen müsse. Anschließend erläutert sie, dass sie eine Auswertung über die jährlichen Zu- und Fortzüge nach/aus Adelberg angefertigt habe. Im Durchschnitt ergeben sich jährlich drei Kinder, die hierbei als Überhang in Adelberg hängen bleiben.
Danach erklärt sie zudem die Altersklassenauswertung – jeweils auf das Schul-/Kindergartenjahr bezogen. Hieraus ergibt sich, dass jeder Jahrgang im Schnitt 19 bis 20 Kinder umfasst. Diese Zahlen seien 2021 das erste Mal ausgewertet worden und hätten sich seitdem nicht verringert. Im Anschluss daran geht sie auf die Anlage Nr. 2 zu den Sitzungsvorlagen, den Krippenbelegungen, ein. Auch diese Anlage ist Teil der Darstellungen in der Präsentation. Sie beschreibt anschließend die derzeitige Belegung der Krippe sowie die diesbezüglichen Entwicklungen. Sie beschreibt die Schwierigkeiten in der Krippenbelegung, dass z. B. ein Krippenplatz von September bis April freigehalten wird, weil der Platz erst im Mai benötigt wird und es schwierig sei, hierfür ein Kind zu finden, welches exakt diese Lücke schließt. Zudem beschreibt sie eine Sondersituation in diesem Jahr: Es gibt sieben Kinder, die alle im September oder Oktober 2021 geboren sind und demzufolge alle gleichzeitig im August bzw. im September dieses Jahres die Krippe in Richtung Kindergarten verlassen. Normalerweise würden sich die Geburtsmonate der Kinder mehr differenzieren. Die jetzige Situation führe aber dazu, dass es kurzzeitig ein paar leere Plätze in der Krippe gebe, da die sieben Abgänge nicht genauso schnell aufgefüllt werden können. Selbst wenn sieben Kinder gleichzeitig auf der Anmeldeliste stünden, könnten diese nicht alle gleichzeitig eingewöhnt werden. Ab Mai 2025 seien die Krippenplätze bis auf Weiteres aber wieder voll belegt.
Es folgen Verständnisfragen aus dem Gremium, welche Hauptamtsleiterin Frau Hornek beantwortet.
Darüber hinaus erkundigt sich GR Önüt nach der Verteilung der Module innerhalb der Krippe, also nach welchen Kriterien die Platzvergaben für die einzelnen buchbaren Module erfolgen.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek antwortet, dass die zehn Krippenplätze maximal fünf Ganztagsplätze umfassen und der Rest entweder im Modul Halbtagsbetreuung oder im Modul Betreuung zu Verlängerten Öffnungszeiten erfolgt. Im vergangenen Juli sei man aufgrund der Überbelegungen an einen massiven Punkt gekommen, weshalb man sich dafür entschieden hatte, im Kindergarten und in der Krippe einen Stopp auf die Ganztagesplätze sowie auf die Plätze mit der Betreuung zu Verlängerten Öffnungszeiten zu setzen und diese im damaligen Stand „einzufrieren“. Alle Voranmeldungen, die noch abgedeckt werden konnten, wurden abgedeckt und der Rest der Anfragen musste auf die Warteliste gesetzt werden. In der nachfolgenden Zeit seien dann verschiedene Systeme etabliert worden, wie etwa die Bestätigung für die Berechtigung auf einen Ganztagesplatz oder die vom Gemeinderat beschlossenen Platzvergaberichtlinien, weshalb die Platzvergabe nun in neuer Manier wieder Fahrt aufnehmen konnte. Hierfür war es aber erforderlich, den Stopp einzulegen. Sie fährt fort mit den Erläuterungen zur Krippenbelegungstabelle und führt aus, dass die Tabelle im September 2026 endet, da danach die Aussagekraft immer geringer wird aufgrund der noch ausstehenden Geburten. Anschließend geht sie auf die Erkenntnisse hieraus ein und erläutert auch, dass die zum Jahresbeginn eingerichtete TigeR-Gruppe Erleichterungen gebracht habe. Sie erklärt die Schwierigkeiten für die Planungen im U3-Bereich: Die Vorlaufzeiten sind sehr gering, d. h. eine Familie, deren Kind heute geboren wird, kann bereits morgen eine Voranmeldung für einen Krippenplatz für in einem Jahr einreichen. Zudem seien die Platzbelegungen im Vergleich zum Kindergarten auch dadurch erschwert, dass die Krippenkinder nicht nur zu unterschiedlichen Zeiten in die Krippe einsteigen, sondern auch zu unterschiedlichen Zeiten wieder aussteigen. Hier bedarf es guter Planungen, um möglichst wenig Leerlauf auf einzelnen Betreuungsplätzen zu haben.
GR’in Beißwenger merkt an, dass die Kinderzahlen über die nachfolgenden Jahre abnehmen. Der Einschulungsjahrgang 2029 beinhalte nur 13 Kinder und für den Jahrgang 2030 gebe es jetzt erst sechs Kinder. Diese Abnahme müsste man bei den weiteren Planungen berücksichtigen. Dies sei auch eine allgemein zu beobachtende Entwicklung. Man müsse außerdem froh sein, wenn man die Grundschule halten könne.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek bestätigt die genannten Zahlen, weist jedoch darauf hin, dass hier, wie bereits zuvor erwähnt, keinerlei Zuzugsüberhänge, etc. einberechnet seien und sich die Zahlen durchaus noch verändern können. Natürlich müsse man gewisse Entwicklungen bei den weiteren Überlegungen berücksichtigen. Eine Lösung könnte eine größere Naturkindergartengruppe sein, dies sei aber an anderer Stelle zu diskutieren. Die seitherige Erhebung der Zahlen habe unverändert bei durchschnittlich 19 Kinder pro Jahrgang gelegen. Dabei gab es auch schon immer sehr schwache und genauso sehr starke Jahrgänge. Auch sie habe jedoch „keine Glaskugel“, weshalb die tatsächlichen Entwicklungen nicht vorausgesagt werden können. Auf die Frage aus dem Gremium, wie viele auswärtige Kinder sich in den ausgewerteten Zahlen befindet, antwortet sie, dass nur noch 3 oder 4 auswärtige Kinder im Kindergarten seien und Neuanfragen seit geraumer Zeit direkt abgesagt werden, das heißt, dass auswärtige Kinder weder neu aufgenommen noch auf eine Warteliste gesetzt werden.
GR Önüt erkundigt sich, wie viel Geld zwischen den Kommunen für ein auswärtiges Kind bezahlt werden müsse.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt aus, dass das auf das Alter des Kindes und auf das jeweilige Betreuungsmodul ankomme. Für Krippenkinder sei dies ein geringerer Betrag, als für Kindergartenkinder. Hier spreche man von wenigen tausend Euro pro Jahr. Die Zahlen können sie dem Gremium nachreichen. Im Jahr spreche man hier von 10.000-15.000 €, was man erhalte. Dieser Betrag habe sich immer in etwa die Waage gehalten, mit dem, was man für Adelberger Kinder bezahle, die auswärts betreut werden.
Für GR Önüt ergibt sich daraus, dass es für die Gemeinde günstiger wäre, wenn Adelberger Kinder in auswärtige Betreuungseinrichtungen gehen, als bspw. eine Millioneninvestition für neue Kindergartengruppen zu tätigen.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt aus, dass dies aus reinen Kostengesichtspunkten zwar richtig sei, dass jedoch der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Bedarfsplanungen auch prüfe, ob die jeweilige Gemeinde entsprechende Anstrengungen unternehme, um Plätze für die eigenen Kinder zu schaffen. Dass es sich nie vermeiden lasse, dass das ein oder andere Kind in eine auswärtige Betreuungseinrichtung gehe, da dort der Arbeitsplatz der Eltern sei oder die Großeltern wohnen, etc., sei normal. Wenn jedoch jede Gemeinde so denken würde, dass „schon jemand anderes die Kinder auffängt“ und die Probleme löse, dann breche das System in sich zusammen. Außerdem sei es für sie sehr fraglich, was dies dann für ein Aushängeschild für eine kinderfreundliche Kommune sein soll.
Es folgen weitere Wortmeldungen.
Anschließend fährt Hauptamtsleiterin Frau Hornek mit der Erläuterung des Personalbestands mittels Anlage 3 fort, welche als nichtöffentliche Anlage den Sitzungsvorlagen beigefügt ist. Die Zahlen zum Personalbestand sind ohne Namen oder weitere Daten als öffentliche Darstellung in der Präsentation beinhaltet. Sie erläutert anschließend das Zahlenmaterial zum Personalbestand im Kindergarten. Aus dem Grund der Platzüberbelegungen gebe es auch einen Personalüberhang, welcher sich aller Voraussicht nach jedoch vermindert [Anm.: Auf die beigefügte Präsentation und die hierin enthaltenen textlichen Ausführungen wird verwiesen!]. Der Überhang im Naturkindergarten ergibt sich durch die Einstellung eines PiA-Auszubildenden, der jedoch erforderlich war, um die dauerhafte Öffnung des Naturkindergartens zu gewährleisten und krankheitsbedingte Schließungen möglichst zu vermeiden. Anschließend erläutert sie weitere Grundlagen und Erkenntnisse [s. Präsentation]. Sie geht zudem im Allgemeinen darauf ein, dass ein gewisser Personalpuffer notwendig ist, um krankheitsbedingte Schließungen möglichst zu vermeiden und eine Konstanz in der Betreuung zu gewährleisten. Anschließend beendet sie die Ausführungen im Rahmen der Präsentation.
Das Gremium spricht anschließend lobende Worte für die Präsentation und die Aufarbeitung des Zahlenmaterials aus. Man ist sich einig darüber, dass die dargelegten Zahlen als Grundlage für weitere Diskussionen und Planungen dienen sollen.
BM’in Marquardt stellt sodann fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie bedankt sich bei Hauptamtsleiterin Frau Hornek für die ausführliche Präsentation und die Ausarbeitung der Thematik.
Anschließend wird die Sitzung für eine rund zehnminütige Pause unterbrochen.
TSV Adelberg
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und geht anhand der Sitzungsvorlage auf das Thema ein. Sie beschreibt hierbei den seitherigen Verlauf der Gespräche. Letztlich sei der Beschluss im Gremium getroffen worden, dass für Sanitär und Umkleiden Container beschafft werden. GR Önüt habe sich danach an sie gewandt und den Wunsch auf einen Bau in Holzständerbauweise geäußert. Daraufhin habe es auch schon gemeinsame Gespräche gegeben bei denen auch GR Regelmann dabei gewesen sei.
GR Regelmann führt aus, dass der TSV als Generalübernehmer auftreten werde. Die Gemeinde stelle hierfür 150.000 € analog des Leistungskatalogs zur Verfügung. Gewisse Gewerke werden über Fachfirmen abgedeckt zwecks der Gewährleistung.
GR Önüt beschreibt, dass das Verkaufshaus des TSV am Jauchert in Kürze fertiggestellt werde. Dadurch sei die Idee entstanden, statt Containern einen Bau in Holzständerbauweise zu bevorzugen. Dies wolle man mit einheimischen Firmen umsetzen, wie etwa im Bereich Elektro oder Sanitär.
GR Regelmann erläutert, dass ein gewisser Leistungsstand gemeinsam überprüft werde. Hierzu sei ein Bauleiter aber nicht notwendig.
BM’in Marquardt begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Sie findet es „toll, dass einheimische Handwerker“ und ehrenamtliche Arbeit für die Umsetzung genutzt werden. Sie freue es auch, dass dadurch ein höherer Zuschuss vom WLSB gewährt werde.
GR Önüt freut sich ebenfalls über die Entwicklungen. Er weist darauf hin, dass die Zuschusshöhe noch nicht abschließend fix sei, da es noch Änderungen bspw. am Baufenster geben könnte. Er rechnet damit, dass die Umsetzung ca. 1 Jahr dauern werde.
BM’in Marquardt betont nochmals, dass sie hinter dem Vorhaben stehe. Sie sei außerdem froh, dass dadurch der Zuschuss der Gemeinde stufenweise und nicht in einer Summe fällig sei. Bezüglich dem Grundstückseige