Aus den Rathäusern

Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates

Sitzung Nr. 7 Ö am Dienstag, 18.03.2025 Die Sitzung ist öffentlich. Sitzungsort: Badener Saal, Harres Veranstaltungszentrum...
Sitzung Nr. 7 Öam Dienstag, 18.03.2025
Die Sitzung ist öffentlich.
Sitzungsort:Badener Saal, Harres Veranstaltungszentrum
Anwesend waren:
Vorsitzender:

Schell, Achim, Bürgermeister-Stellvertreter

Gemeinderäte:

Albert, Erwin-Peter

Back, Heinrich

Back, Udo

Berger, Tobias

Edinger, Arthur

Frankmann, Dominik

Frey, Anna

Geider-Frey, Petra

Geis, Karin

Haffner, Jan

Herling, Michael

Kamuf, Carsten

Köck, Siegfried

Rehorst, Tobias

Vetter, Theo

von Hahn, Ute

Weis, Andrea

Weis, Torsten

Prof. Dr. Werner, Wolfgang

Wiegand, Gertrud

Protokollführung:

Dette, Verena

Gäste:

Herr Adrian Gericke (Firma Modus Consult) – TOP 4

Herr Rainer Mertel (Architekt) – TOP 5

Frau Lisa Unser (Verrechnungsstelle für Katholische Kindergärten) – TOP 5

Gramberg, Maximilian

Heger, Simone

Kleiber, Werner

Laux, Angelika

Rasch, Jürgen

Reich, Anette

Sitzungsbeginn:19:02 Uhr
Sitzungsende:21:44 Uhr

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden mit der Feststellung eröffnet, dass die Damen und Herren Gemeinderäte mit Schreiben vom 07.03.2025 ordnungsgemäß geladen wurden. Von den 22 geladenen Gemeinderäten sind 21 erschienen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Es fehlen entschuldigt:

Bürgermeister Dr. Eger, Alexander

Gemeinderat Germer, Jochen

1Bekanntgabe der am 25.02.2025 nicht öffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 25.02.2025 - 022.3 -

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell gibt vor Eintritt in die Tagesordnung eine Stellungnahme zu einem Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung ab.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell berichtet aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 25.02.2025. Beschlossen wurde die Übernahme einer Auszubildenden in ein befristetes Arbeitsverhältnis als Verwaltungsfachangestellte im Sekretariat des Bürgermeisters und im Bereich Grundsteuer; die Gewährung einer persönlichen, zeitlich befristeten Zulage für eine Mitarbeiterin; die Kündigung eines Arbeitnehmers und die Ausschreibung zur Nachbesetzung dieser Stelle; die Einstellung einer Sachbearbeiterin im Sekretariat des Hauptamtes zum 01.04.2025; die Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes für die Feuerwehr
St. Leon-Rot; die Reduzierung des Beschäftigungsumfangs einer Mitarbeiterin und die Freigabe einer Stellenausschreibung im Bereich Wasserversorgungstechnik.

2Bestellung von Urkundspersonen - 022.3 -

Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen:

Gemeinderätin Petra Geider-Frey und Gemeinderat Jan Haffner.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Gemeinderätin Petra Geider-Frey und Gemeinderat Jan Haffner werden zu Urkundspersonen bestimmt.

Gemeinderat Siegfried Köck stellt denAntrag zur Geschäftsordnung Tagesordnungspunkt 15 heute direkt im Anschluss an Tagesordnungspunkt 2 zu behandeln. Es gibt einen wichtigen fraktionsübergreifenden Beitrag. Zudem soll das Sitzungsende auf 21.30 Uhr festgelegt werden.

Der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

3Anfragen aus der Bevölkerung - 022.3 -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach dem nach TOP 2 vorgezogenen Tagesordnungspunkt 15 behandelt.

Eine Bürgerin wünscht sich große Hundeverbotsschilder an allen örtlichen Spielplätzen. Sie hat beobachtet, wie zahlreiche Hundebesitzer, die beim Jugendzentrum spazieren gehen, ihre Hunde in der neuen Anlage ihr Geschäft verrichten lassen. Der Bereich ist gerade neu und schön angelegt worden. Außerdem spielen dort Kinder. Das ist auch an anderen Spielplätzen ein Problem.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell wird das Anliegen an den Gemeindevollzugsdienst weitergeben. Die Kollegen sollen vermehrt Hundehaltende auf das Verbot aufmerksam machen. Die Möglichkeiten für zusätzliche Schilder werden geprüft.

4Lärmaktionsplan nach § 47 d BImSchG, 4. Runde
hier: Zwischenbericht mit Planunterlagen Stand November 2024 - 106.42 -

Bauamtsleiter Werner Kleiber verweist auf die vorhergehende öffentliche Sitzung Ende Januar 2025, an der das Thema nicht abschließend behandelt werden konnte. Heute können die noch offen gebliebenen Fragen geklärt werden.

Gemeinderat Tobias Berger stimmt dem Beschlussvorschlag im Namen der CDU zu.

Gemeinderat Torsten Weis erklärt, dass die für die Messung zugrunde liegenden Zahlen aus dem Jahr 2023 in seinen Augen nicht mehr aktuell sind. In der Reilinger Straße wohnen beispielsweise seitdem wesentlich mehr Leute und es gibt dadurch mehr Lärm. Er erkundigt sich, zu welcher Jahreszeit die Zahlen erhoben wurden und ob das erhöhte Verkehrsaufkommen im Sommer zum St. Leoner See berücksichtigt wurde. Eine durchgängige Tempo-30-Zone im Ortsgebiet wäre wünschenswert und für die Verkehrsteilnehmenden leichter einzuhalten.

Bauamtsleiter Werner Kleiber sieht in der Möglichkeit, jetzt einfacher Lückenschlüsse für die Tempo-30-Zonen zu bewirken, den Hauptvorteil der neuen Regelungen des Landes. Das Gutachten kann leider nur von den Daten leben, die das Land zur Verfügung stellt. Darauf basieren die Lärmaktionspläne in ganz Baden-Württemberg. Zudem hat die Gemeinde aber Korridor-Zählungen zur Verifikation durchgeführt.

Adrian Gericke muss das genaue Datum der Zählung nachprüfen. Normalerweise wird ein normaler Arbeitstag außerhalb der Urlaubszeit zur Durchführung ausgewählt und 24 Stunden am Stück gezählt. Danach wird die Repräsentativität der Zahlen anhand des durchschnittlichen Verkehrswertes überprüft. Natürlich sollen die Zahlen möglichst aktuell sein, aber während der Corona-Pandemie waren Zählungen gar nicht möglich. Danach ist 2023 das erste Jahr, in dem die Verkehrsmenge wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie war. Das Land hat an manchen Stellen aber Zählungen von 2019 zugrunde legen müssen, wenn die Nachzählungen noch nicht stattgefunden haben.

Bauamtsleiter Werner Kleiber weist darauf hin, dass die Gemeinde und ebenso das Land regelmäßig Nachzählungen durchführen. Dann hängen an den Straßenmasten für 24 Stunden kleine sichtbare Kästchen, die dies automatisch durchführen.

Gemeinderat Theo Vetter macht ein großes Fragezeichen an das Gutachten. Er beobachtet regelmäßig Busse, die über 40 km/h schnell sind und förmlich über die Kreisel geschossen kommen. Für die Autobahn, wo in seinen Augen die Hauptlärmquelle liegt, ist der Bund zuständig. Dort interessiert die Belastung der Bürgerschaft leider nicht. Oft sind die Tempo-30-Zonen dort, wo niemand wohnt. Die tatsächlichen aktuellen Messungen für eine gute Grundlage fehlen. Es sind nur Berechnungen. Anfahren und Anhalten sind oftmals lauter als ein stetiger Verkehrsfluss. Jeder Bürger, der von Lärm belästigt wird, hat selbst auch ein Auto. Das Ziel ist eigentlich eine Verkehrsminderung, die so nicht erreicht werden kann. Er wird sich enthalten.

Gemeinderätin Ute von Hahn stimmt dem Lärmaktionsplan zu und begrüßt die Vorschläge. Der Aktionsplan ist wissenschaftlich basiert und liefert die Argumente für die zu treffenden Maßnahmen. Man sollte hier keine Bauchentscheidungen treffen, sondern sich auf fundierte Messergebnisse stützen. Die Ausweitung der Tempo-30-Zonen sollte für das ganze Ortsgebiet umgesetzt werden. In den Berechnungen wird eine längere Fahrtzeit für Busse von 20 Sekunden pro Kilometer angegeben, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt wird. Bei einer Länge der Ortsdurchfahrt von fünf Kilometern macht das weniger als zwei Minuten im Fahrplan aus. Viel größere Auswirkungen haben parkende Autos und andere Hindernisse. Es ist sehr ärgerlich, dass bereits seit fast 10 Jahren diskutiert wird, ob die Gemeinde eine Lärmschutzwand zur Autobahn bekommt. So langsam möchte man sich nicht mehr vertrösten lassen. Aktuell wird das Jahr 2035 genannt für die Maßnahme, nach der Fertigstellung des Walldorfer Kreuzes. Das wären noch einmal 10 Jahre Wartezeit. Die Gemeinde sollte versuchen, wenigstens einen vorübergehenden Lärmschutz zu bekommen. Das würde sich bei solch langen Zeitrahmen lohnen. Die Verwaltung sollte sich stärker dafür beim Regierungspräsidium einsetzen. Es ist gut, dass die Öffentlichkeit in den gesamten Prozess einbezogen wird.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell fände es auch gut, wenn die Tempo-30-Zonen auf das ganze Ortsgebiet ausgeweitet werden würden. Aber die Straßen liegen nicht allein im Zuständigkeitsfeld der Gemeinde. Heute hat der Bund ein neues Infrastruktur-Paket beschlossen. Vielleicht gibt es dann auch Geld für eine Lärmschutzwand an der Autobahn.

Gemeinderat Artur Edinger fragt sich, was beim nächsten Lärmaktionsplan in fünf Jahren das Ergebnis sein wird und welche Maßnahmen dann verlangt werden. Die Aktionspläne haben in seinen Augen den Zweck, den Bürgern das Autofahren abzugewöhnen. Die Bürgerschaft sollte sich keine Sorgen machen, weil die Lärmbelastung tatsächlich nicht gestiegen ist, sondern nur eine andere Berechnungsart zugrunde liegt. Es sollte zukünftig kein Lärmaktionsplan mehr erstellt werden, weil dieser sehr kostspielig ist und seiner Meinung nach nicht die Realität widerspiegelt.

Bürgermeisterstellvertreter Achim Schell stellt fest, dass die Gemeinde verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Daher steht es auf der Tagesordnung.

GemeinderatProf. Dr. Wolfgang Werner erinnert sich an eine hitzige Diskussion in einer öffentlichen Sitzung vor ein paar Jahren zum Thema Tempo-30-Zone im Ortsgebiet. Die Mehrheit der Fraktionen war bereits damals für eine Ausweitung auf den gesamten Ort. In vielen anderen Ortschaften im Umkreis wurden die Tempo-30-Zonen in der Zwischenzeit ausgeweitet. Das sollte auch in St. Leon-Rot geschehen. Dies ist nicht nur ein Schutz gegen Lärm, sondern auch die Verkehrssicherheit wird erhöht.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell würde die Tempo-30 Ausweitung ebenfalls begrüßen.

Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen:

1. Der Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) wird zugestimmt.

2. Dem aktuellen Bearbeitungsstand des Lärmaktionsplanes wird zugestimmt.

3. Mit dem Zwischenbericht des Lärmaktionsplans wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

5Sanierung Kinder- und Familienzentrum St. Raphael - 460.071, 462.11 -

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch hält in Stellvertretung einen Sachvortrag anhand der Sitzungsvorlage.

Architekt Rainer Mertel berichtet von der Begehung. Die Pultdächer des Kindergartens sind aus den 60er/70er Jahren. Sie wurden seitdem nur geflickt und nie komplett erneuert. Das Hauptproblem stellen die innenliegenden Regenrinnen dar. Heute ist diese Konstruktion bei möglichen Starkregenereignissen sehr problematisch und hat kein genügendes Fassungsvermögen. Im Herbst müssen sie daher quasi täglich gereinigt werden, was in der Frequenz wiederum neue Schäden verursacht. Es gibt auch keinen Dachüberstand. Die Sichtbetonfassaden weisen an zahlreichen Stellen Abplatzungen auf. Der darunter liegende Stahl rostet bereits. An anderen Stellen gibt es eine Klinkerverkleidung, die aber ebenfalls Risse und Auswölbungen hat. Erst nach der Öffnung der Fassade lässt sich der Schaden tatsächlich abschließend beurteilen. Der Vorschlag zur Sanierung lautet, die Klinkerfassade zu entfernen und eine Wärmedämmung aufzubringen und die Fassade so neu zu schützen. Allerdings bedingt dies weitere Maßnahmen, da dann ein größerer Dachüberstand und neue Fenster benötigt werden. Ein Schritt bedingt leider den anderen und so kommt nur eine umfassende Sanierung in Frage. Es soll vier Bauabschnitte geben, die im laufenden Betrieb umgesetzt werden können. Für zwei Gruppen muss während der Bauzeit ein Ersatzquartier gefunden werden.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell informiert, dass man für die Komplettsanierung insgesamt von rund 900.000 Euro ausgehen kann. Die Schäden auf den Fotos sind frappierend.

Gemeinderat Tobias Berger verweist auf die Vorberatung in der Kuratoriums-Sitzung und stimmt den Sanierungsplänen zu.

GemeinderatTobias Rehorst stuft die Notwendigkeit der Sanierung als dringlich ein. Ein Aufschieben würde nur eine Kostensteigerung mit sich bringen. Die Pläne wurden bereits zweimal im Kuratorium vorberaten. Die Umsetzung sollte schnell begonnen werden, damit bei einem eventuellen Starkregenereignis nicht doch noch etwas passieren kann. Es ist gut, dass es verschiedene Bauabschnitte gibt und damit der Betrieb aufrechterhalten werden kann. Er informiert sich, was für den Fall passieren würden, wenn die im Vorschlag genannten Gesamtkosten von 897.400 Euro nicht eingehalten werden können. Er möchte wissen, ob die Gemeinde auf jeden Fall zur Umsetzung verpflichtet wäre, und ob es sich um einen echten Maximalbetrag handelt oder er je nach tatsächlichem Zustand des Gebäudes flexibel zu sehen ist. Man weiß aktuell nicht, was nach der Öffnung der Verschalung noch ans Licht kommt. Er wünscht allen vor Ort im täglichen Baugeschehen viel Geduld und Durchhaltevermögen. Er selbst und Gemeinderat Albert sind noch mehrere Jahre regelmäßig vor Ort und immer offen für eine Ansprache.

Hauptamtsleiterin Anette Reich berichtet, dass für die Beantragung von Zuschüssen konkrete Summen genannt werden müssen. Wenn klar werden sollte, dass der genannte Betrag doch nicht ausreicht, müssen Nachbewilligungen vom Gemeinderat beschlossen werden.

Lisa Unser erklärt, dass Herr Mertel aufgrund der fehlenden Gemeinderatsgenehmigung auch noch nicht beauftragt werden konnte. Es ist damit fraglich, ob der erste Bauabschnitt dieses Jahr noch wie geplant komplett umgesetzt werden kann.

Hauptamtsleiterin Anette Reich plädiert für eine schnelle Durchführung der Abschnitte 1 und 2, weil die Zuschüsse des Landes davon abhängen. Jede Verzögerung der Bauabschnitte ist auch zuschussgefährdend. Sowohl der Träger als auch die Gemeinde profitieren davon.

Lisa Unser hat den Antrag zur Förderung bereits im Juli 2024 gestellt. Bis heute liegt noch keine Förderbewilligung vor. Es muss nun nachgereicht werden, dass die Genehmigungen des Vorhabens zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrages bereits vorlagen.

Gemeinderat Erwin-Peter Albert betont, dass die Vorberatungen im Kuratorium bereits einstimmig waren. Der Kindergarten St. Raphael beherbergt die meisten Kinder in der Gemeinde. Ein zeitnaher Baubeginn ist wichtig. Der Sanierungsplan von Herrn Mertel sollte umgesetzt werden. Wenn die Verwaltung zukünftig mit solchen Themen in den Bereich der Dringlichkeit kommt, sollte sie diese in der Tagesordnung vorziehen und rechtzeitig in den Rat einbringen. Es sollte vermieden werden, dass die Gemeinde im Bereich der Förderung in Bedrängnis gerät, nur weil ein Thema nicht rechtzeitig beschlossen wurde.

Gemeinderätin Andrea Weis stimmt zu und bittet um ein zügiges Handeln.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der Gemeinderat stimmt einer Gesamtsanierung (Alternative 1) des Kinder- und Familienzentrums St. Raphael in Höhe von bis zu 897.400,- € zu und sichert die vertragliche Förderung zu. Landeszuschüsse sind vorab von den Gesamtbruttosanierungskosten von Sanierungsabschnitt 1 und 2 in Abzug zu bringen.

Die Maßnahme soll in vier Bauabschnitten durchgeführt und gefördert werden. Die Mittel sind in die Finanzplanung der Gemeinde aufzunehmen.

Sanierungsabschnitt 1, 2025: bis zu 210.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Sanierungsabschnitt 2, 2026: bis zu 228.900,- € brutto inkl. Nebenkosten

Sanierungsabschnitt 3, 2027: 166.600,- € brutto inkl. Nebenkosten

Sanierungsabschnitt 4, 2028: 291.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

6Sanierung und Umbau des Lernateliers im Zuge der Ganztagsbetreuung an der Parkringschule, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
hier: Aufhebung der Ausschreibung - 362. -

Bauamtsleiter Werner Kleiber hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell betont, dass das Dach dicht sein muss.

Gemeinderätin Karin Geis bittet darum, die Änderungen an der Ausschreibung genauer auszuführen.

Bauamtsleiter Werner Kleiber erläutert, dass der Entwurf bei der natürlichen Beleuchtung umgeplant werden muss. Die Oberlichter sind sehr teuer in der Umsetzung geworden. Daher muss die Konstruktion vereinfacht werden.

Gemeinderat Udo Back informiert sich, ob mit einer Anpassung der Planung die nötige Kosteneinsparung erreicht werden kann. Er möchte wissen, ob es noch einen Alternativplan gibt.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell macht deutlich, dass beim erneuten Verfehlen des Preispunktes nach der Anpassung das Bauvorhaben erneut im Gemeinderat beraten werden muss. In diesem Fall sollte es eine komplett neue Lösung geben.

Gemeinderat Torsten Weis erkundigt sich, ob die neue Ausschreibung wieder durch den Gemeinderat freigegeben werden muss.

Bauamtsleiter Werner Kleiber erläutert, dass sich die Verwaltung aktuell in der Interimswirtschaft befindet, aber keine Haushaltssperre vorliegt. Sobald der Haushalt vom Kommunalrechtsamt genehmigt wurde, wird der Kämmerer die Marschrichtung vorgeben. Sollte es eine erneute Haushaltssperre geben, wird der Rat wieder Einzelentscheidungen treffen müssen.

Gemeinderat Michael Herling erklärt, dass ihm ein normales Satteldach lieber wäre, wie bereits bei letzter Sitzung zum Thema erläutert. Der Gemeinderat möchte umfassend zum Stand der Planung informiert werden. Nicht die Maßnahme an sich wird kritisiert, sondern die Art der Umsetzung.

7Planung des Bereichs Digitalisierung 2025 - 020.99 -

Verena Dette hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage. Sie betont die Wichtigkeit der kontinuierlichen Investition in die Zukunft der Verwaltung in kleinen Schritten. Aufgrund der Komplexität des Themas ist die interne Abstimmung und Priorisierung sehr schwierig.

Gemeinderat Jan Haffner bedankt sich für die informative Vorlage und erkundigt sich nach Details und dem genauen Umfang zu dem geplanten Rechnungseingangsprojekt. Er begrüßt die Digitalisierungsmaßnahmen mit sinnvoller Priorisierung, da nicht alles auf einmal möglich sein wird. Er informiert sich zu der Zusammenarbeit mit dem Gemeindetag in diesem Bereich, um mögliche Synergien zu schaffen. Er möchte wissen, ob sich die Entwicklung der geplanten externen Beratungskosten in den Folgejahren bereits absehen lässt.

Verena Dette erläutert, dass es bei dem kommenden Projekt um den Eingang von Rechnungen geht. Der Empfang von E-Rechnungen ist bereits möglich, aber die Weiterverarbeitung im Haus ist noch nicht digital. Hier werden aktuell verschiedene Optionen für die Umsetzung geprüft und dann wieder im Rahmen des Projektes dazu berichtet. Die Umsetzung des Themas für die Eigenbetriebe muss in einem separaten Projekt erfolgen, weil hier ein anderes Finanzfachverfahren genutzt wird. Ebenso wird der Rechnungsausgang erst in den Folgejahren betrachtet und aufgenommen. Es besteht ein regelmäßiger Austausch mit dem Gemeindetag, zuletzt im Bereich Registermodernisierung. Zudem gibt es ein mittlerweile gutes Netzwerk im Landkreis, worüber bereits gemeinsame Schulungen durchgeführt werden konnten. Die Entwicklungsstände und damit die Bedürfnisse der Kommunen sind aber sehr unterschiedlich, so dass eine Kostenteilung nicht immer möglich ist. Eine genaue Prognose zu den Beratungskosten in den kommenden Jahren ist schwierig, weil sie immer stark von den dann nötigen Projektinhalten abhängen und der Stand der tatsächlichen Projektabschlüsse für dieses Jahr noch nicht abzusehen ist. Es kann im Laufe des Jahres noch einmal ein Zwischenbericht im Gemeinderat erfolgen.

Gemeinderat Jan Haffner erkundigt sich, ob es Lizenzgebühren im Bereich Rechnungseingang für ein mögliches neues Programm geben wird.

Verena Dette bejaht dies im Falle einer Projektumsetzung.

Gemeinderat Tobias Rehorst betont den hohen Anspruch der Umsetzung solcher Projekte und bedankt sich für die ausführlichen Informationen. Er bezieht sich auf den zusammenhängenden nächsten Tagesordnungspunkt zum Thema externe Beratung. Da Digitalisierung eine Daueraufgabe ist, sollte nicht dauerhaft Beratung in Anspruch genommen werden müssen, sondern die eigene Belegschaft entsprechend geschult werden. Es ist verständlich, dass es jetzt in der Umbruchsphase einen erhöhten Beratungsaufwand bedarf, aber dieser muss im Angesicht der Haushaltslage auch wieder nachlassen. Er erkundigt sich, ob Einsparungen in diesem Bereich in diesem Jahr überhaupt möglich wären und ob eventuell ein Teil über den Wartungsvertrag mit Regisafe aufgefangen werden könnte. Eventuell bietet Komm.One auch günstigere Beratung an. Der Austausch im Landkreis ist sehr zu begrüßen.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell bittet darum, die Frage zu den Beträgen beim nächsten Tagesordnungspunkt aufzugreifen.

Gemeinderat Torsten Weis nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis und betont die Wichtigkeit eines digitalen Rathauses für seine Fraktion. Schulungen für die beiden Steuerungsgruppen sollten fundiert durchgeführt werden, Schulungen im Bereich DMS müssen für alle Mitarbeitenden angeboten werden.

Gemeinderätin Karin Geis wünscht sich solch umfangreiche Informationen eigentlich zu jedem komplexeren Themenbereich, der zur Beratung in den Gemeinderat eingebracht wird. Der Kraftaufwand für die Verwaltung, das Thema Digitalisierung in den kommenden Jahren mit all seinen vielen Facetten zu stemmen, ist enorm. Doch viele Erleichterungen für die Bürgerschaft werden dadurch erst möglich. Die Investitionen in diesem Bereich sind Investitionen in die Zukunft und sind sehr wichtig, um mit den Standards aus anderen Lebensbereichen gleichzuziehen. Die externen Beratungskosten in den Anfängen sind wichtig, um auf den richtigen Weg zu finden.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner sieht einen breiten Konsens bei der Priorität des Themas. Aber nicht alles kann schnell umgesetzt werden und muss eventuell zurückgestellt werden. Er bittet aber um eine schnelle Umsetzung der neuen Feuerwehrwebsite.

Gemeinderat Jan Haffner betont, dass er sich zu Tagesordnungspunkt 8 nur informieren wollte, aber noch keine Stellungnahme dazu abgegeben hat.

8Beauftragung externe Beratung im Bereich Digitalisierung - 020.99 -

Verena Dette hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage.

Gemeinderat Jan Haffner spricht sich aufgrund der Haushaltslage für den zweiten Beschlussvorschlag aus. Vor ein paar Jahren wäre ein solcher Auftrag kein Problem gewesen, heute ist das kritischer. Er erkundigt sich, wie die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren gestaltet werden soll.

Verena Dette kann eine erneute Beauftragung im kommenden Jahr nicht ausschließen, da die genaue Themen- und Projektlage bis dahin nicht abzuschätzen ist. Allerdings ist auf jeden Fall eine verstärkte interne Schulung für die beiden Steuerungsgruppen geplant. Auch durch die Zusammenarbeit mit dem Beratungshaus im Team, die in vielen Fällen Workshop-Charakter hat, ergibt sich ein Wissenstransfer zu den Themen Prozess- und Projektmanagement. In Bezug auf die Fragestellung von Herrn Rehorst aus dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt ist festzuhalten, dass Beratung beim Rechenzentrum Komm.One auch immer einzeln bezahlt werden muss. Bei der Zusammenarbeit mit Regisafe war die enthaltene Beratung zum Thema Prozess bisher nicht so weitreichend wie notwendig. Wenn es thematisch tiefer geht, würden auch hier Zusatzkosten anfallen.

Gemeinderat Tobias Rehorst stimmt dem Beschlussvorschlag 2 zu und wünscht sich einen Zwischenbericht zum Thema im Laufe des Jahres. Er möchte von Seiten des Gemeinderates das klare Signal senden, dass das Thema in der Verwaltung priorisiert werden muss. Widerstände sind durch Überzeugungsarbeit und Schulungen zu brechen. Er wünscht den Projektleitungen weiterhin gutes Gelingen und viel Durchhaltevermögen.

Gemeinderat Torsten Weis stimmt dem zweiten Beschlussvorschlag zu, weil deutlich wurde, dass die Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma sehr gewinnbringend war.

Gemeinderätin Ute von Hahn findet Schulungen im Bereich Digitalisierung auch als Anschub im Haus für die Umsetzung sehr wichtig. Sie informiert sich, ob eine zweigeteilte Beauftragung überhaupt Vorteile mit sich bringt, außer der Tatsache, dass der Haushalt abgewartet wird. Sie möchte wissen, wie flexibel der Abruf des Kontingents ist und was passieren würde, wenn nur die erste Hälfte beauftragt werden könnte und man erst einmal schaut, wie weit man damit tatsächlich kommt.

Verena Dette erläutert, dass ein Ganzjahresvertrag Planungssicherheit auf beiden Seiten mit sich bringt. Das Beratungshaus macht bereits am Anfang des Jahres einen Terminplan für die verfügbaren Vor-Ort-Termine und Beratungszeiten. Wenn man nur eine Hälfte beauftragt ohne Möglichkeit zur Aufstockung, hat man keine Garantie, in der zweiten Jahreshälfte auch noch sinnvolle Terminkontingente zu bekommen. Mit dem zweiten Beschlussvorschlag würde jetzt die erste Hälfte beauftragt, mit einer Aussicht auf eine Verlängerung im zweiten Halbjahr. Es würde das gesamte Jahr zusammen geplant. Wenn diese Verlängerung dann aufgrund der Haushaltslage nicht kommt, hätte man eine rein moralische Verpflichtung und die Projektleitung müsste jeweils umplanen und die Laufzeiten der Projekte würden sich eventuell verlängern.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner versteht, dass die Beschlussoption zwei die Planung kompliziert macht, schließt sich aber der Mehrheit an.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell stellt Beschlussvorschlag zwei zur Abstimmung.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die Firma EGovC GmbH aus Pfungstadt wird mit dem Jahresauftrag für Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung in Höhe von 54.835,20 € brutto beauftragt.

Der Gemeinderat stimmt den Kosten ausdrücklich im Vorgriff auf die Haushaltsgenehmigung zu.

Die Verwaltung vergibt jetzt 50 % der Leistung bis einschließlich Juni 2025. Dann findet eine erneute Prüfung durch die Verwaltung statt, ob der Haushalt genehmigt wurde. Wenn das der Fall ist, darf die Verwaltung den zweiten Teil der Jahresleistung selbständig abrufen.

Sollte der Haushalt bis Juni 2025 nicht wie geplant gültig sein, wird die Verwaltung die Zusammenarbeit mit EGovC GmbH nach Ablauf des ersten Halbjahrs vorerst beenden oder erneut zur Beratung in den Gemeinderat einbringen.

9Jahresbericht des Kinder- und Jugendreferats für das Jahr 2024 bzw. Schuljahr 2023/2024 - 210.590, 464.20, 468.01 -

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage. Es gab eine 9-monatige Vakanz im Bereich Schulsozialarbeit nach seinem Antritt der Stelle als Kinder- und Jugendreferent im Januar letzten Jahres. Jetzt ist diese Stelle wieder gut besetzt. Eine Streitschlichtung an beiden Schulen in den Pausen wurde aufgenommen. Wichtig ist die gemeinsame Trägerschaft der Gemeinde von Schulsozialarbeit, Jugendzentrum und Kinder- und Jugendbüro. Dadurch kann übergreifend zusammengearbeitet werden und ein Austausch im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist einfach möglich. Hervorzuheben bei seinem neuen Aufgabengebiet im Kinder- und Jugendbüro ist die Fachaufsicht und die damit verbundene Beratung aller Fachkräfte im Jugendzentrum und in der Schulsozialarbeit, besonders bei Fällen des Verdachts der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. Hier liegt eine große Verantwortung und es ist viel Fingerspitzengefühl in der Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt notwendig. Im Büro des Kinder- und Jugendreferats werden zahlreiche Veranstaltungen über das Jahr verteilt organisiert. Im Jugendzentrum lassen die steigenden Besucherzahlen als ein Kriterium Rückschlüsse auf die gute dort geleistete Arbeit zu. Die Personalsituation im Jugendzentrum ist aber sehr angespannt, wodurch Schließtage leider nicht zu vermeiden sind. Öffentliche Veranstaltungen wie zur Bundestagswahl sind ein Kraftakt. Der Fokus liegt aktuell bei der täglichen Arbeit mit normaler Öffnung. Er bedankt sich bei den Teamern, die dort freiwillig aktiv sind. Des Weiteren ist im Jugendzentrum die offene Jugendarbeit nach § 1 SGG VIII zu betonen. Diese soziale Arbeit, die in Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen investiert und Vertrauen schafft, ist eine wichtige Basis, damit sie dort über wichtige Themen sprechen, die sie im familiären Umfeld und in der Schule nicht ansprechen können. Im Jugendzentrum kann jeder so sein, wie er oder sie ist. Die persönliche Entwicklung wird gefördert, Benachteiligungen sollen abgebaut werden. Im ganzen Kreis gibt es stark steigende Zahlen in der Einzelfallhilfe. Die Kinder und Jugendlichen suchen auch im Jugendzentrum einen Anlaufpunkt, wenn sie sich sonst nicht anders zu helfen wissen. Themen wie Sucht, Suizidalität und selbstverletzendes Verhalten sind leider Alltag. Viele Kinder und Jugendliche wollen in Therapie, bekommen aber keinen Platz, weil Wartezeiten von bis zu 12 Monaten die Regel sind. Das Jugendzentrum ist keine therapeutische Einrichtung, versucht aber ein erster Anlaufpunkt bei den langen Wartezeiten zu sein, auch wenn das nicht der eigentliche Auftrag ist.

Gemeinderat Tobias Rehorst bedankt sich für den guten Bericht und zeigt sich erfreut über die steigenden Besucherzahlen im Jugendzentrum. Die zusätzlichen Aktionen sind sehr begrüßenswert und die Ferienspaßaktion immer sehr gelungen. Das Jugendzentrum sollte sich zukünftig noch stärker mit den örtlichen Vereinen und anderen Institutionen vernetzen und Kooperationen schaffen. Leider gibt es im Bereich der Kindeswohlgefährdung und der notwendigen Sozialarbeit kreisweit eine starke Steigerung. Er bedankt sich für den stetigen Einsatz des Teams über die eigentliche Zuständigkeit hinaus. Er informiert sich, ob die bisher recht restriktive Handhabung der Vermietung des Jugendzentrums vielleicht abends am Wochenende nicht anders gehandhabt werden könnte. Eine Gegenfinanzierung des gesamten Bereichs wäre damit leichter.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch erkundigt sich, ob der Hintergrund des Vermietungswunsches ein rein finanzieller ist oder ob es auch um die Nutzungsauslastung der Räumlichkeiten geht. Für eine gute Vermietbarkeit müssten tatsächlich Baumaßnahmen getroffen werden: Die Schließanlage ist aktuell nicht darauf ausgelegt, die Lichtschaltung des Barbereiches ist aktuell nur über den Hauptsicherungskasten zu steuern, eine sichere Büro-Abtrennung ist derzeit schwierig und dort gelagerte Skateboards und andere Gegenstände müssten jedes Mal weggeräumt werden. Für den geringen Ertrag, den Vermietungen einbringen würden, sind diese Zusatzaufgaben kaum zu rechtfertigen. Laut einer internen Grobkalkulation müsste man mindestens 500 € für eine Vermietung veranschlagen, um die Kosten zu decken. Ob das noch attraktiv für Jugendliche ist, um dort beispielsweise ihren Geburtstag zu feiern, ist zu bezweifeln.

Gemeinderätin Karin Geis stimmt der Idee, das Jugendzentrum für private Feiern zu vermieten, prinzipiell zu. Sie erkundigt sich, ob es dazu schon von Jugendlichen Anfragen gab.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch erläutert, dass die meisten Anfragen bisher für 40ste oder 50ste Geburtstage waren. Es gab einen 16. Geburtstag, der von zwei Mädchen gemeinsam gefeiert wurde. Für die meisten Jugendlichen ist es aber nicht so interessant, weil dennoch die Jugendschutzregeln gelten und zum Beispiel kein Alkoholausschank erlaubt ist. Aus seiner Erfahrung sind bereits 200 € für Jugendliche eine zu hohe Miete.

Gemeinderätin Karin Geis hebt die Wichtigkeit des Jugendzentrums hervor. Eine Person im Bundesfreiwilligendienst sollte als Entlastung für das Team gefunden werden. Der Tag der Berufe war eine tolle Veranstaltung. Sie bedankt sich beim ganzen Team für die tolle geleistete Arbeit. Es wird deutlich, dass die Jugendsozialarbeit immer wichtiger wird.

Gemeinderat Artur Edinger hält den Bericht für gut und findet, dass er auch von guter Arbeit zeugt. Allerdings ist das Gendern im Bericht in seinen Augen eine Missachtung der Verwaltungsspitze und des Gemeinderates. Es gab dazu bereits einen Beschluss. Die Mitarbeitenden sollten in ihrer Weltanschauung neutral sein. Er fordert Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell auf, die gültige Rechtschreibung durchzusetzen.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch nimmt den Hinweis zur Kenntnis und findet es schade, dass sich die Rückmeldung mit dem Gendern beschäftigt und nicht mit dem Inhalt des Berichtes. Die Jugendlichen sehen diese Sprache als Standard. Er möchte hier mit den Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe kommunizieren.

Gemeinderat Artur Edinger stellt dar, dass Bürgermeister Dr. Eger am 16.12.24 erklärt hat, dass es in der Verwaltung kein Gendern gibt. Gegen diese Missachtung muss seiner Meinung nach vorgegangen werden.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell wird die geforderten Erinnerungen nochmals in die Verwaltung tragen. Der Hinweis zum Bericht wurde zur Kenntnis genommen. Die persönliche Meinung darf aber stets geäußert werden.

Gemeinderat Michael Herling berichtet, dass die Jugendhilfe auch im betreffenden Ausschuss des Kreistages oftmals Thema war und ist. Die Wartezeiten im PZN Wiesloch sind aktuell bei bis zu 12 Monaten. Gerade für Kinder und Jugendliche ist das sehr bedauerlich. Er erkundigt sich, ob die Überbrückungsbetreuung im Jugendzentrum überhaupt gewährleistet werden kann und ob es für diese Fälle genug Personal im Jugendzentrum gibt. Die Qualifikation für die Betreuung solcher Einzelfälle hat sicherlich nicht jeder. Die Querfinanzierung bei den psychologischen Einrichtungen wurde vielerorts gestrichen. Das fällt jetzt auf das Jugendzentrum zurück und muss dort aufgefangen werden. Die steigenden Besuchszahlen trotz Schließzeiten sind sehr erfreulich. Er bedankt sich für das Engagement des Teams.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch bittet darum, die Qualität der Arbeit nicht allein an den Besucherzahlen auszumachen. Es könnte sich in Zukunft eventuell auch anders entwickeln, wenn vermehrt an Einzelfällen gearbeitet werden muss. Es kann natürlich nicht jeder therapeutisch arbeiten. Das Team besteht aus Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern und Arbeitserzieherinnen, nicht jedoch aus Therapeuten. Das Ziel ist es, die steigenden Anforderungen in diesem Bereich möglichst gut aufzufangen, was nicht weniger professionell ist, aber anders als ein Therapieplatz. Das neue Paper der AGJF (Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.) zu Rahmenbedingungen für Jugendfreizeitstätten in Zusammenarbeit mit dem Land formuliert, dass eigentlich 200 % Stellenumfang für eine sozialpädagogisch ordentliche Arbeit Mindestanforderung sind. Das erreicht das hiesige Jugendzentrum nicht. Auch ohne Krankheitsausfälle wie aktuell ist das Team bereits um circa eine Halbtagsstelle unterbesetzt. Nur dann könnte eine Doppelbesetzung gewährleistet werden, die wiederum die Einzelfallhilfe ermöglicht, die viel Zeit braucht.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell bittet die Zeit im Blick zu behalten. Alle sollen noch zu Wort kommen.

Gemeinderat Tobias Berger erkundigt sich, ob es eine Perspektive für die Besetzung der Stelle in der mobilen Jugendarbeit in diesem Jahr gibt.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch würde eine schnelle Besetzung sehr begrüßen, da die mobile Jugendarbeit ein fehlendes Puzzlestück im Portfolio ist. Allerdings ist es bislang finanzierungsseitig gescheitert.

Gemeinderat Dominik Frankmann bekräftigt die sehr gute Arbeit im Jugendzentrum. Er war früher selbst dort aktiv. Er erkundigt sich, ob es Pläne gibt, das Rock-Frühstück wieder aufzunehmen, das früher sehr gut angenommen wurde. Eventuell wären auch ehemalige ältere Teamer zur Unterstützung bereit.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch erklärt, dass es an Unterstützung für Veranstaltungen meistens nicht mangelt. Das Rock-Frühstück sollte zum Rock-Café werden und steht weiterhin auf der Liste der möglichen Veranstaltungen, sobald mehr festes Personal für die Planung eingesetzt werden kann und die Soundanlage wieder funktioniert.

Gemeinderätin Ute von Hahn zeigt sich bestürzt über die hohen Betreuungszahlen bei der Einzelfallhilfe. Das stetige Bemühen des Jugendzentrums im Bereich der sozialen Integration ist sehr berührend. Diese Arbeit ist sehr hoch zu bewerten und wird oft gar nicht gesehen. Ein Aufreger über die Sprache des Berichtes ist fehl am Platz, weil die inhaltlich gute Arbeit im Fokus sein sollte.

10Preis für vorbildliche Jugendarbeit
1. Vergabe des Preises für vorbildliche Jugendarbeit 2024
2. Ausschreibung für 2025
3. Erweiterung der Richtlinien zur Prämierung ab 2026
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Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell verlässt seinen Platz im Sitzungssaal aufgrund von Befangenheit.

Bürgermeister-Stellvertreter Siegfried Köck übernimmt die Sitzungsleitung und bedankt sich bei allen Beteiligten, die mitgearbeitet haben.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch hält einen Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage. Die Änderung bei Punkt 3 wurde bereits letztes Jahr beschlossen und soll nun ab April für das kommende Jahr umgesetzt werden. Für die aktuelle Preisausschreibung gelten noch die alten Regularien. Es ist gewünscht, dass auch anderes Engagement der Vereine außerhalb der Drogenprävention stärker berücksichtigt werden kann.

Gemeinderätin Karin Geis bedankt sich bei den Vereinen für die geleistete Arbeit und dass der Preis weiterhin vergeben werden kann. Die Änderung war auch der Wunsch des Kuratoriums. Sie stimmt dem Beschluss zu.

Gemeinderat Tobias Rehorst bedankt sich bei den Vereinen. Er stimmt der Änderung der Richtlinie zu. Sie sollte aber im Gemeinderat beschlossen werden und nicht nur im Kuratorium Thema sein.

Gemeinderat Jan Haffner stimmt dem Beschluss zu und fügt eine Anmerkung an die Verwaltung an. Es sollten zukünftig auch die Kuratoriumsmitglieder die Unterlagen direkt bekommen und nicht nur die Fraktionsvorsitzenden. Es sollten alle im Ratsinformationssystem zugreifen können oder die Informationen per E-Mail erhalten. Dies führte zu Problemen in der zeitlichen Abstimmung.

Hauptamtsleiterin Anette Reich erklärt, dass die Unterlagen sogar per E-Mail versendet wurden.

Gemeinderat Udo Back berichtet, dass die Fraktionsvorsitzenden manche Informationen exklusiv bekommen und diese weiterleiten müssen. Es war nicht deutlich genug, ob die Nachricht auch an die anderen Fraktionsmitglieder ging und damit für ihn nur zur Information gedacht war. Somit wurde der Termin im Kuratorium dieses Jahr leider von seiner Fraktion verpasst.

Bürgermeister-Stellvertreter Siegfried Köck wird eine Überprüfung beauftragen. Die Verteiler sollten für den Versand erweitert werden.

GemeinderatErwin-Peter Albert stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Er begrüßt den Vorschlag von Gemeinderat Rehorst, dass das Kuratorium die Änderungsvorschläge erarbeitet, aber der Gemeinderat diese dann gemeinsam beschließt.

GemeinderatTheo Vetter informiert sich, warum 200 € von der Gesamtprämierungssumme nicht vergeben wurden.

Kinder- und Jugendreferent Jürgen Rasch berichtet, dass zur Verdeutlichung von Abstufungen zwischen den Vereinen vom Kuratorium jeweils etwas einbehalten wurde. Die dadurch entstandenen 200 € wurden dann gar nicht vergeben und eingespart.

Bürgermeister-Stellvertreter Siegfried Köck bestätigt, dass alle sparen müssen, auch im Kleinen, und bedankt sich für die Bereitschaft dazu.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Der Preis für vorbildliche Jugendarbeit im Jahr 2024 wird an folgende Organisationen vergeben:

FC Rot 1.400 Euro

VFB St. Leon 1.400 Euro

DLRG St. Leon 600 Euro

Musikkapelle St. Leon-Rot 400 Euro

2. Das Preisgeld für den Preis für vorbildliche Jugendarbeit wird für 2025 erneut auf 4.000 € festgesetzt. Der Preis wird somit auch für das laufende Jahr 2025 wieder ausgeschrieben.

3. Die Prämierungsrichtlinien für den Preis für vorbildliche Jugendarbeit werden um weitere durch das Kuratorium noch zu erarbeitende Faktoren, wie beispielsweise Gewaltprävention, für das Jahr 2026 erweitert.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell nimmt seinen Platz wieder ein und übernimmt die Sitzungsleitung.

11Antrag der Fraktion der CDU St. Leon-Rot im Gemeinderat St. Leon-Rot
hier: Antrag Erweiterung Gewerbepark - 621.41/632.6 -

Gemeinderat Udo Back legt den Fraktionsantrag dar.

Bauamtsleiter Werner Kleiber nimmt Stellung von Seiten der Verwaltung entsprechend der Vorlage.

Gemeinderat Theo Vetter erinnert, dass auch die Freien Wähler seit mehreren Jahren immer wieder in den Haushaltsreden darauf hingewiesen haben, dass eine Erweiterung im Sinne höherer Gewerbesteuereinnahmen angestrebt werden soll. Bürgermeister Dr. Eger hatte bereits 2023 bekräftigt, dass ein schriftlicher Antrag dafür nicht notwendig ist und auch mündlich berücksichtigt wird. Die Freien Wähler stimmen dem Beschluss mehrheitlich zu und unterstützen den Dienstleister-Ansatz.

Gemeinderat Michael Herling stimmt dem Antrag zu. Beim letzten Ausflug des Gemeinderates gab es einen Fachvortrag von einem Projektentwickler zu eben diesem Thema. Der Bürgermeister wollte die Erweiterung leider nicht, die heute aber eine breite Zustimmung findet.

Gemeinderätin Karin Geis sieht eigentlich Probleme durch eine zusätzliche Versiegelung von Flächen, ist aber aufgrund der finanziellen Lage natürlich zu Kompromissen bereit. Die Ansiedelung von Logistikunternehmen mit viel Schwerlastverkehr muss aber auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Im Gewerbegebiet „Im Schiff“ sind noch Flächen unbebaut. Sie stellt die Frage, wieso bereits ein neues Gebiet erschlossen werden muss, wenn das alte noch nicht voll beplant ist. Zudem möchte sie wissen, ob es schon konkrete Anfragen für Verkäufe im neuen Gebiet gab, welche Zeit für die Erschließung eingeplant werden muss und welche Verkaufspreise dort zu erwarten sind.

Bauamtsleiter Werner Kleiber erläutert, dass die Zeitschiene aktuell reine Spekulation ist, da die Reaktion der bisherigen 88 Grundstückseigentümer im neuen Erschließungsbereich noch komplett unbekannt ist. Die Erweiterung des Gewerbegebietes „Im Schiff“ konnte damals sehr schnell vorangetrieben werden, weil es nur 10 verschiedene Grundstücke auf der Fläche waren. Hier war schnell klar, dass es nie Wohngebiet direkt neben der Autobahn werden würde und der Verkauf als Industriefläche attraktiver als die Verpachtung als Ackerland ist. Für Nutzungsausschlüsse für das neue Gebiet ist es noch deutlich zu früh. Aber die Ansiedelung von Logistikunternehmen kann durch die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes wie „Im Schiff“ verhindert werden, wo diese bereits einvernehmlich gesperrt wurden. Diese Definitionen und auch die Grundstücksvergabe können durch den Gemeinderat relativ frei gestaltet werden. Seiner Kenntnis nach gab es noch keine konkreten Anfragen für das Erschließungsgebiet. Für mögliche Interessenten wird es erst interessant, wenn man kurz vor dem Abschluss der Erschließung steht und sie kurzfristiger planen können. Die Verantwortlichkeit der Liegenschaftsverwaltung und Wirtschaftsförderung liegt bei der Kämmerei. Das Grundstück direkt am Flüchtlingsheim „Im Schiff 2“ ist zwar verkauft und es liegt eine Baugenehmigung vor, aber es darf wegen der Haubenlerchen-Besiedelung nicht bebaut werden. Es wird wohl in eine Rückabwicklung gehen. Die anderen Grundstücke sind davon ebenfalls betroffen. Es ist nicht abzusehen, dass sich die Situation in den kommenden Jahren ändern wird.

Der Gemeinderat beschließt mit 19 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen:

1. Dem Antrag „Erweiterung Gewerbepark“ wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Projektentwickler für das Gesamtpaket zu suchen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzustellen.

12Änderung der Tagesordnungsreihenfolge
Hier: Antrag der CDU-Fraktion - 022.22 -

Gemeinderat Carsten Kamuf hält Sachvortrag entsprechend dem Antrag.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell hält fest, dass von der Verwaltung umfangreich zum Thema informiert wurde und es nun beim Gemeinderat liegt, sich darüber zu beraten.

GemeinderatTheo Vetter überlegt, dass die Anträge auf Geschäftsordnung für ein früheres Ende der öffentlichen Sitzung jedes Mal beinhalten müssten, dass 10 Minuten vor dem beschlossenen Ende der Sitzung auf jeden Fall der genannte Tagesordnungspunkt noch aufgerufen werden soll. Man würde den jeweiligen Sitzungsleiter stark in die Pflicht nehmen, das einzuhalten und im Blick zu behalten.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell schlägt stattdessen vor, dass jemand aus dem Rat zu der entsprechenden Uhrzeit rechtzeitig kurz vor Sitzungsende noch einen Antrag stellen müsste, den Tagesordnungspunkt 15 aufzurufen. Der Sitzungsleiter wird es nicht immer im Blick behalten und alleine entscheiden können. Die Reihenfolge der Tagesordnung ist komplex.

GemeinderatTheo Vetter erklärt, dass es gut wäre, wenn kein extra Antrag gestellt werden müsste, da die Uhrzeit sowieso im Blick behalten werden muss. Oftmals schließt sich an den öffentlichen Teil eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung zu später Stunde an.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell weist darauf hin, dass es um die formelle Ausgestaltung geht.

GemeinderatMichael Herling stimmt zu, dass der Tagesordnungspunkt 15 grundsätzlich immer aufgerufen werden sollte. Wenn es rechtlich möglich ist, wäre eine flexible Handhabung zum Zeitpunkt des Aufrufs zu begrüßen. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag war sehr aufschlussreich. Eine E-Mail mit einer Woche Vorlauf zur Sitzung ist oftmals zu knapp, um eine Rückantwort zu einem komplexen Sachverhalt zu erwarten. Allerdings gibt es zu oft gar keine Nachverfolgung der Anfragen von Seiten der Verwaltung. Die Verwaltung führt an, dass binnen einer Vier-Wochenfrist geantwortet werden muss. Es gab allerdings schon oft zu Anfragen gar keine Rückmeldung. Diese muss zukünftig auf jeden Fall binnen der Frist erfolgen. Die Entscheidung zum Kommunikationsweg liegt bei der Verwaltung. Für den Gemeinderat ist es heute sehr mühsam zu verfolgen, ob es eine Antwort gab oder nicht.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell erklärt, dass eine Antwortfrist von vier Wochen für schriftliche Anfragen heute schon in der Geschäftsordnung steht. Ansonsten müsste ein Änderungsantrag zur Geschäftsordnung gestellt werden.

GemeinderatTorsten Weis stimmt dem Antrag zu.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner kann das Ansinnen des Antrags nachvollziehen. Oftmals muss eine Sitzung aufgrund der langen Tagesordnung wegen völliger Erschöpfung abgebrochen werden. Der Tagesordnungspunkt 15 sollte immer behandelt werden, an welcher Stelle der Tagesordnung, ist dabei eigentlich egal.

Gemeinderätin Ute von Hahn stellt fest, dass es heute das erste Mal ist, dass der Tagesordnungspunkt überhaupt aufgerufen wurde, seit der neue Gemeinderat zusammengetreten ist. Zudem war es in letzter Zeit so, dass die Sitzungen immer aufgrund der langen Sitzungszeit vorzeitig beendet werden mussten, ohne dass alle Tagesordnungspunkte aufgerufen werden konnten. Eine Pflicht zum Aufruf dieses Tagesordnungspunktes wäre zu begrüßen, wenngleich die Beiträge eventuell zeitlich begrenzt werden könnten. Man kann, wenn möglich, zusätzlich die Frage schon vorab per E-Mail an die Verwaltung stellen. Dann sind Antworten in der folgenden Sitzung eher direkt zu erwarten und abzuarbeiten. Die Spontanität sollte bei diesem Tagesordnungspunkt aber stets erhalten bleiben. Der Antrag oder die Fragestellung sollte nicht von der Sitzungsleitung verlesen werden, sondern immer von demjenigen, der diese einbringt.

GemeinderatMichael Herling verliest einen Abschnitt der aktuellen Geschäftsordnung bezüglich der Antwortfrist zu Anfragen. Die dort genannte Frist bezieht sich tatsächlich auf alle Anfrage-Fälle, auch auf die mündlichen oder diejenigen außerhalb von Sitzungen. Die aktuelle Handhabung ist leider eine andere. Es gibt oft keine Rückmeldung.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell stellt fest, dass dies zwei verschiedene Dinge sind. Der Antrag der CDU umfasst nur den Aufruf des Tagesordnungspunktes und nicht direkt auch die Antwortzeit. Die CDU möge dazu Stellung nehmen. Wenn der Aufruf des Tagesordnungspunktes zur Pflicht werden soll, muss automatisch die Geschäftsordnung geändert werden und es gibt eine neue Beschlussvorlage von Seiten der Verwaltung dazu, die dann im Rat abgestimmt werden muss.

GemeinderatCarsten Kamuf fasst zusammen, dass die Möglichkeit der Anfrage vorab per Mail der Verwaltung eine gewisse Bearbeitungszeit ermöglicht hätte, aber hier im Rat keinen Konsens gefunden hat. Damit der verpflichtende Aufruf des Tagesordnungspunktes noch nicht so einen großen Aufwand verursacht, könnte die Umstellung testweise für sechs Monate durch Umstellung der Tagesordnung erfolgen. Wenn es danach keinen Anklang finden sollte, kann es wieder wie heute durch Anträge gesteuert werden.

Hauptamtsleiterin Anette Reich erklärt, dass die Problemstellung zweigeteilt zu sehen ist: 1. Eine Umstellung der Tagesordnung ist immer möglich. Vor dem Einstieg in die Tagesordnung durch den Bürgermeister, anschließend während der Sitzung durch den Gemeinderat selbst - durch einen Beschluss. Wenn die Änderung dauerhaft sein soll, muss eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgen. Aber auch das ist kein Problem. 2. Die Verwaltung wird immer Fragen und Anfragen aus dem Gemeinderat beantworten, benötigt aber oftmals einen gewissen Vorlauf. Je früher eine Anfrage der Verwaltung vorliegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Antwort in der kommenden Sitzung zu erhalten. Aber manchmal ist das einfach nicht möglich. Die Vier-Wochenfrist ist als Antwortzeit realistisch und sollte nicht verkürzt werden. Oftmals entstehen die Anfragen auch aus den Fraktionssitzungen, die erst eine Woche vor der Sitzung stattfinden. Daher wäre eine solche Ein-Wochenfrist für die Fraktionen auch selbst eher negativ. Aktuell ist die Antwortfrist bei schriftlichen Anfragen vier Wochen, bei mündlichen Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist, die von der jeweiligen Sachlage abhängt. Wann geantwortet wird, ist immer eine interne Management-Aufgabe.

Gemeinderat Carsten Kamuf sieht nach der Diskussion einen Konsens im Gemeinderat darin, dass die CDU für sechs Monate zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Geschäftsordnung stellt, den Tagesordnungspunkt 15 vorzuziehen. Erst wenn nach Ablauf dieser Testphase das Vorgehen gefällt, wird der Gemeinderat die Verwaltung um Änderung der Geschäftsordnung für eine dauerhafte Änderung bitten. Er zieht formell seinen Antrag zurück.

- Ohne Beschluss -

13Information über die Veräußerung eines Bauhoffahrzeugs - / -

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell ruft diesen Tagesordnungspunkt auf. Der Gemeinderat nimmt ihn zur Kenntnis.

14Verschiedenes - 022.3 -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Zeitrahmens nicht mehr aufgerufen.

15Anfragen - 022.3 -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und nach Tagesordnungspunkt 2 behandelt.

Gemeinderat Udo Back bittet um die Aufnahmen in das Wortprotokoll: „Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Anfrage, die ich im Namen der CDU, Freien Wähler, FDP, Grüne und SPD an die Verwaltung stelle, beziehe ich mich auf den Bericht „Duldet die Gemeinde Mobbing im Bauhof?“ vom Samstag, den 15.03.2025 in der Rhein-Neckar-Zeitung. Hier wurde berichtet, dass bereits am 17.02.2025 schriftlich eine Stellungnahme und acht Fragen zur Beantwortung an die Gemeindeverwaltung zu dem Sachverhalt erbeten wurden. Bis jetzt ist aber seitens der Verwaltung oder von Herrn Bürgermeister Dr. Eger persönlich weder eine Stellungnahme noch die Beantwortung der Fragen an die Zeitung übermittelt worden. Da in dem Artikel schwere Anschuldigungen und viele Vermutungen geäußert werden und wir als Gemeinderäte uns dazu nur sehr schwer äußern dürfen, da unserer Informationen aus nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen stammen, die der Verschwiegenheit unterliegen, fordern wir die Verwaltung auf, umgehend Stellung dazu zu beziehen, sobald Bürgermeister Dr. Eger wieder im Hause ist. Dies ist nicht die Aufgabe des ehrenamtlichen Stellvertreters, der in den Gesprächen nicht anwesend war, sondern die Pflicht des Rathauschefs selbst. Wir fordern ebenfalls in der nächstmöglichen nicht öffentlichen Sitzung Informationen zum aktuellen Betriebsklima im Bauhof und dem Erfolg der bereits ergriffenen Maßnahmen zu bekommen. Zudem würden wir gerne wissen, ob Herr Dr. Eger über die Stellungnahme in Kenntnis gesetzt wurde und ob es bis jetzt eine Rückmeldung von ihm gibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Gemeinderat Artur Edinger bittet um die Aufnahme in das Wortprotokoll: „Ich denke, es kann doch nicht sein, dass heute am 18.03. das fragliche Gutachten noch auf der Website dieser Beratungsgesellschaft eingestellt ist im Internet. Ganze 48 Seiten. Da geht es konkret um Mitarbeiter, die zwar anonymisiert sind, aber laut Rhein-Neckar-Zeitungsartikel handelt es sich um dieses Gutachten. Meine Frage ist: Warum sorgt die Gemeinde nicht dafür, dass dieses Gutachten nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich ist? Wir, die Gemeinde, haben eine Fürsorgepflicht für die Bauhofmitarbeiter – Bauhofmitarbeiter und Vorgesetzte – dort. Das kann doch nicht sein. Ich habe es ausgedruckt dabei. Das ist ein Unding. Die Gemeinde muss handeln. Dieses Gutachten muss morgen aus dem Web herausgenommen werden. Und was dann, sagen wir mal, generell die Sache anbelangt: Ich würde jetzt nicht alles auf den Dr. Eger abschieben wollen. Es gibt Stellvertreter, die dafür zuständig sind, dass die Amtsgeschäfte weiterlaufen. Und diese oder diesen Stellvertreter kann ich nicht von der Verantwortung freisprechen. Meine letzte Frage wäre: Gibt es im Rathaus eigentlich einen Standard oder eine Handlungsempfehlung für so Krisensituationen? Da muss es doch irgendeinen Standard dafür geben, wie man damit umgeht.“

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell wird die Protokollaufnahme veranlassen und im Nachgang entsprechend informieren.

Gemeinderätin Petra Geider-Frey bringt ein anderes Thema zur Sprache: In der Mönchsbergschule gibt es seit vier Jahren keinen Wartungsvertrag für Tablets. Mittlerweile können die Lehrkräfte nicht mehr mit den Geräten arbeiten, weil keine Aktualisierung mehr erfolgt.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell wird das Thema aufnehmen und im Nachgang klären.

Gemeinderat Dominik Frankmann möchte sich ebenfalls zu der Situation im Bauhof nach dem Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung äußern. Er wird sehr häufig von der Bevölkerung angesprochen, weil er Gemeinderat und gleichzeitig Bauhofmitarbeiter ist. Er kann aber nichts Weiteres dazu sagen, da er persönlich involviert ist, und bittet um Verständnis.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell bittet zu bedenken, dass keine Äußerung als Zeuge in einem laufenden Verfahren erfolgen sollte. Dies kann leider negativ gegen ihn ausgelegt werden. Er legt ihm nahe, die Wortmeldung zurückzuziehen, wenn sie keine Anfrage ist, da Stellungnahmen in diesem Tagesordnungspunkt nicht zugelassen sind. Er kann sein Anliegen gerne in einem anderen Rahmen noch einmal persönlich einbringen.

Gemeinderat Dominik Frankmann zieht seine Stellungnahme zurück.

Gemeinderat Siegfried Köck bittet um die Wiederaufnahme von mobilen Geschwindigkeitsmessungen Richtung Malsch, vor allem am Abend. Die Lärmbelästigung der Anwohnenden dort ist erheblich.

Bürgermeister-Stellvertreter Achim Schell wird das Anliegen an das Ordnungsamt weiterleiten.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
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