Sitzung Nr. 11 Ö | am Dienstag, 29.04.2025 |
Die Sitzung ist öffentlich. | |
Sitzungsort: | Sitzungssaal, Rathaus |
Anwesend waren: | |
Vorsitzender: | Bürgermeister Dr. Eger, Alexander |
Gemeinderäte: | Albert, Erwin-Peter (ab TOP 3) Back, Heinrich Back, Udo Edinger, Arthur Frankmann, Dominik Frey, Anna Geider-Frey, Petra Geis, Karin Germer, Jochen Haffner, Jan Herling, Michael Kamuf, Carsten Köck, Siegfried Rehorst, Tobias Schell, Achim Vetter, Theo von Hahn, Ute Weis, Andrea Prof. Dr. Werner, Wolfgang Wiegand, Gertrud |
Protokollführung: | Ott, Elke |
Gäste: | Dietz, Ruben Holub, Markus Kleiber, Werner Kudis, Ludwig Laux, Angelika Reich, Anette |
Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
Sitzungsunterbrechung: | 20:30 Uhr bis 20:40 Uhr |
Sitzungsende: | 22:10 Uhr |
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden mit der Feststellung eröffnet, dass die Damen und Herren Gemeinderäte mit Schreiben vom 17.04.2025 ordnungsgemäß geladen wurden. Von den 22 geladenen Gemeinderäten sind 20 erschienen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.
Es fehlen entschuldigt: | Gemeinderat Berger, Tobias Gemeinderat Weis, Torsten |
1 | Bekanntgabe der am 18.03.2025, 25.03.2025 und 02.04.2025 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 18.03.2025 und 25.03.2025 - 022.3 - |
Bürgermeister Dr. Eger gibt bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.04.2025 über die Einstellung von Mitarbeitern für die Campingrezeption in der Erholungsanlage St. Leoner See und eines Hausmeisters für die Schulen und Sporthallen Rot entschieden wurde. Außerdem wurde die Entfristung eines Arbeitsverhältnisses im Haupt- und Ordnungsamt sowie die Nachbesetzung einer Stelle im Kinder- und Jugendreferat beschlossen. Der Gemeinderat hat außerdem der Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle des Verkehrsverbund Rhein-Neckar für das Linienbündel St. Leon-Rot/Sandhausen (Buslinien 719 + 720) zugestimmt.
Gemeinderat Carsten Kamuf stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 18 Anfragen nach dem Tagesordnungspunkt 3 Anfragen aus der Bevölkerung zu behandeln.
Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag mit 19 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zu.
Gemeinderat Carsten Kamuf stellt den Antrag nach 21:30 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung mehr aufzurufen, da noch etliche Tagesordnungspunkte in der nichtöffentlichen Sitzung anstehen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag mit 19 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zu.
2 | Bestellung von Urkundspersonen - 022.3 - |
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Gemeinderat Achim Schell und Gemeinderat Theo Vetter werden zu Urkundspersonen bestimmt.
3 | Anfragen aus der Bevölkerung - 022.3 - |
Ein Bürger erinnert, dass er schon mehrmals den schlechten Reinigungszustand des Schulhofes der Parkringschule angesprochen hat. Er bittet darum hier tätig zu werden. Außerdem bezweifelt er, dass der heute auf der Tagesordnung stehende Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über den Kehrgraben erforderlich ist. Des Weiteren spricht er die Brücke im Oberfeld bei der Einfahrt zum Golfplatz an. Die Brücke ist seiner Meinung nach einsturzgefährdet und sollte daher entsprechend beschildert oder gesperrt werden.
Herr Werner Kleiber informiert, dass im Bereich Schulhausmeister aktuell Personalnot besteht. Der neue Schulhausmister soll nun zum 01.06.2025 seinen Dienst antreten. Er wird veranlassen, dass der Bauhof bis dahin unterstützend tätig wird.
4 | Bekanntgabe der Haushaltsverfügung 2025 - 902.41 - |
Herr Ludwig Kudis verweist auf die Beschlussvorlage und fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Gemeinderat Siegfried Köck dankt Herrn Kudis für den ausführlichen Bericht und bittet gemäß § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats um Aufnahme als Wortprotokoll: „Sämtliche Beträge wurden durch das Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis in der Genehmigungspflicht bestätigt. Das klingt ja zunächst einmal sehr positiv. Im folgenden Bericht werden die Hinweise dieser Haushaltslage sehr kritisch geäußert. Eine dramatisch verschlechternde finanzielle Ausstattung als Folge ist abzusehen. Es kommt noch schlimmer, wie bereits auch von unserer Fraktion in der Haushaltsrede 2025 angemahnt wurde, ist ein Haushaltsausgleich im Zeitraum der Finanzplanung bis 2028 nicht mehr möglich.
Die Folge: Eine Haushaltskonsolidierung ist dringend notwendig. Alle Eckdaten sind laut Kommunalrechtsaufsichtsamt bedenklich negativ. Die Pflicht der Verwaltung und des Gemeinderats ist nun die Haushaltskonsolidierung mit Nachdruck anzugehen. In einem heutigen weiteren TOP, deshalb fasse ich es jetzt auch für Sie zusammen, sprechen wir jetzt schon wieder von einer Haushaltssperre. Das bremst uns vor allem in der Entwicklung, die Entwicklung in der Gemeinde, wieder aus. Die Entwicklung der Gemeinde ist dadurch total gehemmt. Wir haben nun Fragen die heute beantwortet werden sollten. Welche Ideen gibt es von Ihnen Herr Eger und der Verwaltung diesem entgegenzuwirken? Wann gehen wir nun in die notwendigen Sitzungen? Ist von Seiten der Verwaltung schon etwas geplant, gibt es Termine? Wie ist der Stand der vom Gemeinderat genehmigten Grundstücksverkäufe? Ist dem größten Gewerbesteuerzahler unsere Situation bekannt? Gibt es Gespräche, auch darüber, wie weitere Einnahmen generiert werden können? Laut Bericht in der Rhein-Neckarzeitung ist der Quartalsbericht sehr positiv im Ergebnis ausgefallen. Man hört hier im Gemeinderat trotz Aufforderung eines regelmäßigen Berichts nichts. Wir bitten darum hier einen Bericht zu liefern und bitten um die Beantwortung unserer Fragen, vielen Dank.“
Bürgermeister Dr. Eger stellt fest, dass die Entwicklung der Gemeinde nicht gehemmt ist, aber anders läuft wie in den vergangenen Jahren gewohnt. Pflichtaufgaben wie z.B. der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler müssen vorgezogen werden. Freiwillige Aufgaben können nur angegangen und fortgeführt werden, soweit es finanziell möglich ist. Die Zielsetzung wurde gemeinsam mit dem Gemeinderat in den Haushaltsberatungen festgelegt. Die Gemeinde hat, wie andere Gemeinden auch, Probleme offene Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Dies ist aktuell besonders im Bauamt problematisch und hemmt natürlich zum Beispiel die Entwicklung von neuen Gewerbegebieten. Er nimmt den gewünschten Zeitplan als Arbeitsauftrag für die Fachämter mit.
Gemeinderat Siegfried Köck fragt, ob es bezüglich der finanziellen Lage der Gemeinde Kontakt mit den Finanzexperten des größten Gewerbesteuerzahlers gibt. Er fragt ob schon Termine für eine Haushaltskonsolidierung angedacht sind.
Herr Ludwig Kudis erklärt, dass es Kontakt zum größten Gewerbesteuerzahler gibt, dieser sich aber nicht einfach gestaltet. Für das Jahr 2024 erwartet er eine Sonderzahlung, es gibt jedoch noch keinerlei Informationen zur Höhe. Termine für die Haushaltskonsolidierung sind im Moment in Abklärung innerhalb der Kämmerei. Er stellt fest, dass die Gemeinde aktuell von einem ausgeglichenen Haushalt weit entfernt ist. Zum Stand der vom Gemeinderat genehmigten Grundstücksverkäufe berichtet er, dass die Verfahren sehr langwierig und schwierig sind.
Gemeinderat Arthur Edinger bittet gemäß § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats um Aufnahme als Wortprotokoll: „Der Inhalt der Haushaltsverfügung wird von der AfD vollumfänglich bejaht. Nach den bisher gemachten Erfahrungen hier im Gemeinderat hege ich allerdings große Zweifel, dass diese Vorschläge des Landratsamtes hier aber wirklich umgesetzt werden. Die AfD wird auf jeden Fall Wert darauf legen, dass zuerst sinnvolle Einsparungen im Haushalt umgesetzt werden. Nachdem diese sinnvollen Einsparungen wirklich umgesetzt sind, wird sich die AfD zum Zweck des Haushaltsausgleiches auch nicht von der Befürwortung einer maßvollen Anpassung von Gebühren der Gemeinde ausnehmen. Aber solange z.B. einzelne privilegierte Mitbürger günstig mit den von der Gemeinde subventionierten Carsharing Elektroautos in der Gegend umherfahren, oder solange z.B. eine Anfrage des gewählten Bundestagsabgeordneten mit zu erwartenden Mieteinnahmen von ca. 15.000 € im Jahr nicht bearbeitet wird, kann man doch nicht wirklich mit Vernunft vertreten Gebühren für die arbeitende Bevölkerung eklatant erhöhen zu wollen. Es gibt nämlich nicht nur hippe E- Auto und hippe E-Bike Fahrer in der Gemeinde, sondern auch noch viele, viele Menschen die in St. Leon-Rot jeden Euro in ihrem Geldbeutel umdrehen müssen.“
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der Haushaltsverfügung 2025 zur Kenntnis.
5 | Quartalsbericht I/2025 zum 31.03.2025 - 902.10 - |
Herr Ludwig Kudis informiert, dass sich der vorgelegte Quartalsbericht noch dahingehend geändert hat, dass die Gemeinde eine größere Summe Gewerbesteuer zurückzahlen muss, die den aktuellen Kassenbestand in Höhe von 9 Millionen Euro übersteigt.
Zum weiteren berichtet er, dass nicht alle im Haushalt angesetzten Grundstücksverkäufe im Jahr 2025 abgewickelt werden können. Dieser Ausfall muss ebenfalls kompensiert werden.
Der Gemeinderat nimmt den Quartalsbericht I/2025 zum 31.03.2025 zur Kenntnis.
6 | Erlass einer Haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) - 902.22 - |
Herr Ludwig Kudis verweist auf die Vorlage und ergänzt zu der Maßnahme unter Punkt e), dass die Zuständigkeit des Bürgermeisters für Mittelfreigaben bis 20.000 € gegeben ist. Darüber hinaus gelten natürlich die normalen Regelungen der Hauptsatzung.
Gemeinderat Jochen Germer signalisiert grundsätzlich Zustimmung zur notwendigen Haushaltswirtschaftlichen Sperre.
Gemeinderat Siegfried Köck regt an bei den Maßnahmen zu Punkt c) den Betrag auf 3.000 € zu erhöhen um nicht unnötig viel Bürokratie zu verursachen.
Herr Ludwig Kudis stellt fest, dass der laufende Betrieb so wie auch begonnene Maßnahmen sowieso von der Haushaltswirtschaftlichen Sperre ausgenommen sind.
Bürgermeister Dr. Eger ergänzt, dass laut Hauptsatzung für Amtsleiter eine Befugnis von 5.000 € gilt.
Gemeinderat Siegfried Köck informiert, dass viele örtliche Handwerker von den aktuellen Regelungen genervt sind, weil die Begleichung der Rechnungen sehr lange dauert.
Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass hier oft die sachliche und rechnerische Prüfung zeitintensiv ist.
Herr Ludwig Kudis informiert, dass die Mittelfreigabe bereits vor Beauftragung einer Maßnahme, nicht erst bei Rechnungsstellung erfolgen muss.
Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass die Festlegung von 3.000 € für Amtsleiter möglich wäre.
Herr Ludwig Kudis bestätigt, dass jede Mittelfreigabe genau begründet sein muss. Nur dann kann sie schnell und zeitnah erfolgen.
Gemeinderätin Anna Frey stellt fest, dass der Haushalt der Gemeinde dauerhaft nicht ausgeglichen sein wird und in Schieflage geraten ist. Sie hält daher eine Haushaltskonsolidierung für unbedingt erforderlich um genau festzulegen was geleistet werden kann und was nicht. Freiwilligkeitsleistungen müssen zurückgestellt werden. Die Haushaltssperre ist ein notwendiger Schritt um steuernd einzugreifen. Bei den Freiwilligkeitsleistungen könnte man sich an den Ausgaben des Jahres 2022 orientieren. Hier war der Haushalt solide. Alles was darüber hinaus geht muss hinterfragt werden.
Gemeinderätin Karin Geis spricht sich gegen den Erlass einer Haushaltswirtschaftlichen Sperre aus. Alle im Haushalt eingestellten Ausgaben sind notwendig. Andere Ausgaben müssten sowieso im Gemeinderat beschlossen werden. Falls unumgänglich könnte die Haushaltssperre noch zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden. Sie fordert ein Gemeindeentwicklungskonzept aufzustellen und eine Priorisierung wichtiger Maßnahmen vorzunehmen. Sie fragt für welche Jahre die 11 Millionen Euro Gewerbesteuerrückzahlung getätigt werden müssen. Herr Ludwig Kudis erklärt, dass die Gewerbesteuerrückzahlung für die Jahre 2022 und 2023 erfolgen muss.
Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner denkt, dass keine vernünftige Planung möglich ist, solange man nicht die endgültigen Zahlen der Gewerbesteuereinnahmen kennt. Ein sparsamer Umgang ist erforderlich, unnötige Ausgaben müssen vermieden werden. Unnötig sollte jedoch nicht gespart werden. Er nennt hier zum Beispiel, dass aktuell keine Mittel für die Feuerwehr bezüglich eines Drohnenführerscheins freigegeben werden, sodass die vorhandene Drohne nicht genutzt werden kann.
Gemeinderat Tobias Rehorst fragt, ob es bei überplanmäßigen Ausgaben bei den bisherigen Regelungen bleiben soll.
Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass hier weiterhin die Regelungen der Hauptsatzung gelten.
Gemeinderat Udo Back denkt, dass die Befugnis in Höhe von 1.000 € für die Amtsleiter eine zumutbare Grenze ist. Er möchte diese belassen.
Gemeinderat Theo Vetter unterstützt den Redebeitrag von Gemeinderätin Anna Frey. Er denkt jedoch, dass genau festgelegt werden muss, was überhaupt eine Freiwilligkeitsleistung ist und was nicht.
Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass sämtliche Pflichtaufgaben gesetzlich definiert sind. Alles andere sind Freiwilligkeitsleistungen.
Gemeinderat Arthur Edinger stellt fest, dass ihn das Wort Haushaltssperre seit seiner Zugehörigkeit zum Gemeinderat begleitet. Er kann jedoch nicht erkennen, dass durch die Haushaltssperre weniger ausgegeben wird. Er signalisiert Zustimmung zur Haushaltssperre und legt Wert darauf, dass sie auch tatsächlich umgesetzt wird.
Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass Gemeinderat Arthur Edinger aufgrund seiner kurzen Zugehörigkeit zum Gemeinderat die vorherige Situation nicht kennt. Er ist schon der Meinung, dass die Haushaltssperre zu einem anderen Umgang mit Ausgaben und zu viel mehr Disziplin geführt hat.
Gemeinderätin Ute von Hahn spricht sich gegen eine Haushaltssperre aus, was aber nicht bedeutet, dass sie gegen Sparmaßnahmen ist. Sie versteht den Vorteil der Haushaltssperre nicht und weist daraufhin, dass es nur in ganz wenigen Gemeinden Haushaltssperren gibt. Diese Gemeinden scheinen mit ihrer finanziell schlechten Situation anders umgehen zu können.
Herr Ludwig Kudis erklärt, dass die Gemeinde insgesamt ca. 37 Millionen Euro weniger Einnahmen verkraften muss. Andere Kreisgemeinden haben sicherlich auch finanzielle Schwierigkeiten, aber bei weitem nicht in solch einem großen Umfang. Er sieht daher keine andere Alternative als die Haushaltswirtschaftliche Sperre um den Mittelabfluss zu begrenzen und um die Liquidität der Gemeinde zu sichern.
Gemeinderat Michael Herling fragt, wie die Beträge und Zuständigkeiten für die Haushaltssperre nun festgesetzt werden sollen.
Bürgermeister Dr. Eger fasst zusammen, dass Amtsleiter bis 3.000 € beziehungsweise 1.000 € festgelegt werden soll. Der Kämmerer ist für Ausgaben bis 10.000 € zuständig. Die Zuständigkeit des Bürgermeisters geht bis 20.000 €. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Hauptsatzung.
Gemeinderat Siegfried Köck signalisiert Zustimmung zur Haushaltssperre. Die Amtsleiter sind Führungskräfte mit Eigenverantwortung. Um Bürokratie zu vermeiden, präferiert er den Betrag von 3.000 € in der Verantwortung der Amtsleiter. Er bittet hierüber abzustimmen.
Gemeinderat Udo Back denkt, dass nur die Kämmerei Überblick über die aktuelle Lage und Liquidität der Gemeinde hat. Und präferiert daher den Betrag von 1.000 € zur Verfügung der Amtsleiter zu belassen.
Gemeinderätin Ute von Hahn bekräftigt nochmals, dass sie den Vorteil einer Haushaltssperre nicht erkennen kann, da trotzdem Ausgaben genehmigt werden.
Herr Ludwig Kudis erklärt, dass der Gemeinderat trotz Haushaltssperre jederzeit Maßnahmen beschließen kann. Falls es keine Haushaltssperre gibt und die Mittel, wie im Haushalt eingestellt, abfließen, besteht die Gefahr die Liquidität zu verlieren. Wichtig ist hierzu, dass der Ergebnishaushalt nicht durch Kredite finanziert werden darf.
Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre, befristet bis 30.09.2025, zu. Es gelten folgende Maßnahmen:
a) Bereits begonnene Maßnahmen, die nicht ohne größeren Schaden für die Gemeinde beendet werden können, werden fortgeführt. Dies ist im Einzelfall zu begründen.
b) Laufende Unterhaltungsleistungen, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten, sind von diesen Regelungen ausgenommen.
f) Um dem Gemeinderat, wie auch dem Rechnungsamt, die Entscheidungen zu erleichtern, sind den Beschlussvorschlagen von größeren Maßnahmen in den Gremien Finanzierungsvorschläge beizufügen. Auch müssen aussagekräftige Finanzdatenblätter jeder finanziellen Entscheidung beigefügt werden.
g) Gemäß § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg dürfen überplanmäßige Ausgaben nur geleistet werden, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder, wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein geplanter Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht. Hier wird dem Grundsatz Rechnung getragen, wenn bei überplanmäßigen Ausgaben ein entsprechender Deckungsvorschlag vorgelegt wird.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung Lösungen zu erarbeiten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Punkt c) der Maßnahmen wird wie folgt formuliert:
Um den laufenden Betrieb zu gewährleisten, können Beträge bis 3.000 € beim jeweiligen Amt, vom jeweiligen Amtsleiter, bei dessen Verhinderung der/die Stellvertreter/in freigegeben werden. Voraussetzung ist hier ebenso das Prüfen auf gesetzliche Voraussetzungen und Notwendigkeit. Aussagekräftige Begründungen vorausgesetzt.
Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen:
Punkt d) der Maßnahmen wird wie folgt formuliert:
Ausgaben, die die 3.000 € überschreiten, bis zu einem Betrag i.H.v. 10.000 €, sind über das Rechnungsamt durch den Fachbeamten für das Finanzwesen oder durch die Stellvertreterin frei zu geben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Ausgaben erfüllt sind.
Punkt e) der Maßnahmen wird wie folgt formuliert:
Als weitere Ausnahme vom § 29 GemHVO überträgt der Gemeinderat die Zuständigkeit für Mittelfreigaben bis 20.000 € auf den Bürgermeister. Auch hier sind vor Freigabe der Mittel die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Notwendigkeit zu prüfen. Der entsprechende Antrag ist vom Fachamt dem Rechnungsamt vorab zur Prüfung vorzulegen.
Für alle weiteren Zuständigkeiten gelten die Regelungen der Hauptsatzung.
7 | Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2026 - 902.06 - |
Herr Ludwig Kudis verweist auf die Beschlussvorlage.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der kalkulatorische Zinssatz wird ab dem 01.01.2026 auf 2,76 % festgesetzt.
8 | Ausbau der Mönchsbergschule im Zuge der Grundschülerganztagsbetreuung, hier: 2. Stufe der europaweiten Ausschreibung - 212 - |
Herr Ruben Dietz hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage und bittet die Fraktionen und Gruppierungen die Vertreter für das Bewertungsgremium zu benennen.
Gemeinderat Udo Back benennt Gemeinderat Carsten Kamuf für das Bewertungsgremium. Er fragt, ob an der Gewichtung der Bewertungskriterien noch Änderungen vorgenommen werden können. Er schlägt vor im Bereich „Arbeitsweise, Kosten, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement“, das erste Bewertungskriterium „Vorgehensweise zur Sicherung der Kosten etc.“ mit der Gewichtung von 7 auf 10 zu setzen.
Herr Ruben Dietz wird klären, ob hier noch Änderungen möglich sind.
Gemeinderat Tobias Rehorst bittet zu ergänzen, dass im Falle der Abwesenheit von Bürgermeister Dr. Eger die ehrenamtlichen Stellvertreter und im Falle der Abwesenheit der benannten Gemeinderäte ein anderer Gemeinderat der Fraktion im Bewertungsgremium tätig sein sollen. Seine Fraktion wird Gemeinderätin Petra Geider-Frey benennen.
Gemeinderat Michael Herling benennt Gemeinderat Torsten Weis für das Bewertungsgremium. Zur Anregung der CDU bezüglich der Bewertungskriterien könnte seiner Meinung nach bei dem Bewertungskriterium zu „Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams“ die Gewichtung bei „Gewonnener Eindruck zur Person des Projektleiters“ von 10 auf 7 gesetzt werden, dann wäre die Gesamtpunktzahl gleich wie bisher.
Gemeinderätin Andrea Weis stimmt der Vorgehensweise zu. Sie benennt Frau Karin Geis als Mitglied für das Bewertungsgremium.
Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner benennt Gemeinderat Dominik Frankmann für das Bewertungsgremium.
Gemeinderat Arthur Edinger informiert, dass die AfD keinen Vertreter senden wird.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum Ausbau der Mönchsbergschule im Zuge der Grundschülerganztagsbetreuung, 2. Stufe der europaweiten Ausschreibung zur Kenntnis.
9 | Bau eines Beregnungsbrunnens auf Flst.Nr. 5439, Gemarkung St. Leon Hier: Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren - 815.132 - |
Siehe Tagesordnungspunkt 9.1
9.1 | Bau eines Beregnungsbrunnens auf Flst.Nr. 5439, Gemarkung St. Leon Hier: Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren - 815.132 - |
Herr Werner Kleiber hält Sachvortrag entsprechend der Beschlussvorlage.
Gemeinderat Jan Haffner benötigt noch Informationen um eine Entscheidung treffen zu können. Er möchte wissen, ob bereits bestehende Brunnen in dem Bereich vorhanden sind und ob die entnommene Wassermenge kontrolliert wird. Er fragt weiter, ob die Grundwasserentnahme Auswirkungen auf die gemeindeeigenen Brunnen oder auch auf den naheliegenden St. Leoner See haben kann. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Pumpe des Brunnens auch an das normale Stromnetz angeschlossen werden könnte und ob für die Wasserentnahme Gebühren für den Nutzer anfallen.
Herr Werner Kleiber informiert, dass der WGZ die Auswirkungen auf die Brunnen geprüft hat. Diese sind nicht betroffen. Er informiert, dass es im betreffenden Bereich insgesamt 8 Brunnen gibt, die aber zu weit weg liegen um genutzt werden zu können. Ein Anschluss an die Stromversorgung lässt sich wirtschaftlich nicht darstellen. Eine Kontrolle der Wasserentnahme gibt es nicht. Eine Gebühr für die Wasserentnahme wird erhoben, nämlich der sogenannte Wasserpfennig. Die Gebühr fließt aber dem Land zu.
Gemeinderat Jan Haffner fragt, ob der Landwirt also einfach mehr Wasser wie genehmigt entnehmen könnte.
Herr Werner Kleiber erklärt, dass die Wasserentnahmemenge nach der Förderleistung der Pumpe sowie der zu bewässernden Kulturen errechnet wird.
Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass man auf Grund der Nähe zur Erholungsanlage eventuell eine zeitliche Betriebsbeschränkung des Brunnens fordern könnte.
Gemeinderat Theo Vetter bemängelt, dass die Unterlagen erst spät kamen und somit in der Fraktionssitzung nicht besprochen werden konnten. Auch ist der beigefügte Plan nur schwer zu erkennen. Der Standort ist seiner Meinung nach unglücklich und zu nahe am See geplant. Er möchte wissen, ob es die Möglichkeit gibt diesen Standort noch zu verändern.
Frau Angelika Laux erklärt, dass auch für die Anlegung von landwirtschaftlichen Brunnen ein Fachgutachten erstellt werden muss. Bei Verschiebung des Standortes müsste ein neues Gutachten beigebracht werden.
Gemeinderat Erwin-Peter Albert betont, dass für die geplanten landwirtschaftlichen Kulturen eine Bewässerung erforderlich ist. Der Standort kann nicht mehr verschoben werden, allerdings sollten lärmdämmende Maßnahmen gefordert werden. Mit dem Landwirt sollte hierzu Kontakt aufgenommen werden.
Gemeinderätin Andrea Weis betont, dass Wasser ein kostbares Gut ist und eine nachhaltige Nutzung daher erforderlich ist. Sie denkt eine Kontrolle über die tatsächliche Wasserentnahme wäre wichtig. Außerdem sollte ein effizientes Bewässerungssystem wie eine Tröpfchenbewässerung und keine Überwurfbewässerung ausgeführt werden.
Herr Werner Kleiber informiert, dass das Verfahren nicht bei der Gemeinde, sondern beim Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises liegt. Wie schon erklärt, wird die tatsächliche Entnahmemenge bei landwirtschaftlichen Brunnen nicht kontrolliert und festgehalten.
Bürgermeister Dr. Eger informiert, dass die Gemeinde natürlich die Errichtung des landwirtschaftlichen Brunnens ablehnen oder zum Beispiel eine Verringerung der Entnahmemenge fordern könnte.
Gemeinderat Arthur Edinger signalisiert Zustimmung. Eine regionale Nahrungs- und Lebensmittelproduktion ist wichtig. Er denkt, dass man hier den örtlichen Landwirten mit Vertrauen entgegengehen sollte.
Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner hat Bedenken wegen des Grundwasserspiegels und wegen dem naheliegenden St. Leoner See. Er informiert, dass im See Quellen vorhanden sind, die den See mit Wasser versorgen. Hierauf könnte ein Brunnen Auswirkungen haben und zu einer Senkung des Grundwasserspiegels führen. Er fragt, ob mit dem neuen Brunnen ein bereits bestehender Brunnen in der Nähe des Surf-Sees entlastet werden soll.
Herr Werner Kleiber denkt, dass dies so geplant ist.
Bürgermeister Dr. Eger informiert, dass das für das wasserrechtliche Verfahren geforderte Fachgutachten gerade deswegen gefordert wird, um die von Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner befürchteten Auswirkungen zu verhindern.
Herr Werner Kleiber ergänzt, dass laut Gutachten die Grundwasserneubildung größer als die geplante Entnahmemenge ist.
Gemeinderat Jan Haffner denkt, dass man wegen der Nähe zur Erholungsanlage eingeschränkte Betriebszeiten für die Pumpe fordern sollte.
Herr Werner Kleiber informiert, dass die modernen Stromerzeugungsgeräte gekapselt und damit schallgedämmt sind.
Gemeinderat Michael Herling erinnert, dass diese Diskussion auch schon bei der Genehmigung von anderen landwirtschaftlichen Brunnen geführt wurde. Hier wurde zum Beispiel ein kleiner Erdwall aufgeschüttet, um den Lärm zu dämmen.
Gemeinderat Tobias Rehorst möchte wissen, ob die Genehmigung vom Landratsamt für den Betrieb des Brunnens und die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang auf Zeit erteilt wird.
Herr Werner Kleiber erklärt, dass wasserrechtliche Genehmigungen auf 10 Jahre erteilt werden. Danach können sie verlängert werden.
Frau Angelika Laux informiert, dass sich die Gemeinde mit der Befristung vom Anschluss- und Benutzungszwang an diese 10 Jahre anschließt.
Gemeinderätin Ute von Hahn fragt, ob bei Beantragung einer Verlängerung die Gemeinde wieder beteiligt wird.
Herr Werner Kleiber erklärt, dass es bei einer reinen Verlängerung ohne Änderung der Verhältnisse kein neues Verfahren gibt.
Frau Angelika Laux betont, dass das gemeindliche Wasserschutzgebiet nicht von der Maßnahme betroffen ist. Möglich wäre es ein Monitoring bezüglich des Oberflächenwassers des Sees zu fordern.
Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass der Wasserstand des Sees sehr stark natürlichen Schwankungen unterliegt. Er gibt zu bedenken, dass ein solches Monitoring sehr kostenintensiv wäre.
Der Gemeinderat beschließt mit 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:
Dem wasserrechtlichen Verfahren für die Errichtung des landwirtschaftlichen Brunnens im Gewann „Herdweg“ wird zugestimmt.
Es ist ein lärmgedämmtes Stromerzeugungsaggregat zu verwenden.
Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung wird erteilt.
Der Gemeinderat lehnt folgenden Beschlussvorschlag mit 8 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen ab:
Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass die Genehmigung zur Errichtung des landwirtschaftlichen Brunnens im Gewann „Herdweg“ mit der Maßgabe der Einschränkung der Betriebszeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erteilt wird.
Der Gemeinderat lehnt folgenden Beschlussvorschlag mit 14 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen ab:
Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass die Genehmigung zur Errichtung des landwirtschaftlichen Brunnens im Gewann „Herdweg“ mit der Maßgabe des Einsatzes einer Tröpfchenberegnung erteilt wird.
Der Gemeinderat lehnt folgenden Beschlussvorschlag mit 12 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen ab:
Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass die Genehmigung zur Errichtung des landwirtschaftlichen Brunnens im Gewann „Herdweg“ mit der Maßgabe der Durchführung eines Monitorings (auf Kosten des Antragsstellers) bzgl. des Oberflächengewässers St. Leoner See erteilt wird.
10 | Neufassung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren - 752.031 - |
Frau Elke Ott hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage.
Gemeinderat Jochen Germer verweist bezüglich der finanziellen Lage der Gemeinde auf den Tagesordnungspunkt 4 und signalisiert daher vollumfängliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er möchte wissen, ob auch die weiteren noch offenen Gebührenkalkulationen und Steueranpassungen in Arbeit sind.
Frau Anette Reich erklärt, dass die Neukalkulation der Kernzeitgebühren für das kommende Schuljahr geplant ist. Die Satzung bezüglich der Obdachlosenunterbringung ist in Arbeit. Ebenso die Feuerwehrentschädigungssatzung. Die Verwaltungsgebührensatzung wurde aus Zeitgründen noch nicht angegangen.
Bürgermeister Dr. Eger erinnert, dass für die Grundsteuer vom Gemeinderat ein sehr niedriger Satz beschlossen wurde.
Herr Ludwig Kudis ergänzt, dass der Gemeinderat die Anpassung der Hundesteuer in zwei Stufen beschlossen hat. Die Überarbeitung der Vergnügungssteuer läuft. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit der Einführung einer Pferdesteuer und eventuell einer Verpackungssteuer.
Gemeinderat Heinrich Back sieht die vorgeschlagene Gebührenerhöhung als extrem übertrieben und bittet um Vergleiche mit anderen Gemeinden. Seine Fraktion wird nicht mehrheitlich zustimmen. Er stellt den Antrag die Kostendeckung der Grabnutzungsgebühren von 30% auf 40% zu erhöhen.
Frau Elke Ott informiert am Beispiel des oft gewählten Tiefgrabes, dass die neue Gebühr im Vergleich zu umliegenden Gemeinden im Rahmen liegt.
Gemeinderätin Anna Frey fragt nach der kompletten Gebührenkalkulation.
Frau Elke Ott erklärt, dass die gesamte Kalkulation dem Gemeinderat bei der Beratung und Beschlussfassung Ende 2023 vorgelegt wurde.
Herr Ludwig Kudis bemerkt, dass die Kalkulation mit Werten aus dem Jahr 2022 für die Jahre 2023 bis 2027 durchgeführt wurde. Er denkt, dass man auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen vom Kostendeckungsgrad schon wieder weiter unten liegen wird.
Gemeinderätin Anna Frey denkt, dass Bürger bei höheren Gebühren auch bessere Leistungen erhalten sollten. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Friedhöfe als parkähnliche Anlagen genutzt werden und daher nicht kostendeckend sein können. Sie befürchtet, dass durch die Gebührenerhöhungen am Ende weniger Bestattungen stattfinden werden und die Bürger auf alternative auswärtige Bestattungsformen zurückgreifen könnten. Daher signalisiert sie Zustimmung zum Antrag der Freien Wähler auf 40% Kostendeckung für die Bestattungsplätze.
Frau Anette Reich ergänzt, dass die komplette Gebührenkalkulation von den Gemeinderäten im SD.Net in der Sitzung des Gemeinderats vom 19.12.2023 eingesehen werden kann.
Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass die Gemeinde die Friedhöfe durch die Umgestaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren gut weiterentwickelt hat. Ein Kostendeckungsgrad von insgesamt 50% hält er für vertretbar.
Frau Anette Reich ergänzt, dass die über 20 Jahre konstant niedrigen Gebühren bis Anfang 2024 von Seiten des Kommunalrechtsamtes und der Gemeindeprüfungsanstalt thematisiert und eine Gebührenkalkulation gefordert wurde.
Gemeinderätin Karin Geis erinnert, dass der Gemeinderat Ende 2023 die Gebühren nach fast 22 Jahren angehoben hat und gleichzeitig beschloss weitere Erhöhungen vorzusehen. Eine Gebührendeckung von 50% hält sie für vertretbar. Sie signalisiert daher Zustimmung.
Gemeinderat Arthur Edinger bittet gemäß § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats um Aufnahme als Wortprotokoll: „Schauen wir uns doch statt der Prozentzahlen die absoluten Zahlen an und vergleichen diese einmal. Die von der Gemeinde geplante und von der CDU unterstütze Erhöhung der Gebühren sieht in absoluten Zahlen nämlich folgendermaßen aus: Beispiel Kindergrab: bis 01.02.2024, 0 € Gebühr, dann Erhöhung auf jetzt 860 € und ab dem 01.06.2025 Erhöhung auf 1.430 €. D.h. binnen eineinhalb Jahren eine Erhöhung von 0 € auf 1.430 €. Beispiel Urnenreihengrab: von 160 € eine Erhöhung innerhalb eineinhalb Jahren auf 1.920 €. Noch ein drittes Beispiel: Doppelgrab von 1.130 € eine Erhöhung innerhalb eineinhalb Jahren auf 4.510 €. Bei dieser von der Verwaltung geplanten und von der CDU unterstützten Gebührenerhöhung um ca. 65% kann man der Bevölkerung eigentlich nur raten: Wartet mit dem Sterben nicht all zulange, weil die Friedhofsgebühren der Gemeinde werden für eure Angehörigen in Zukunft kaum noch zu bezahlen sein. In Anerkennung der Inflationsrate in den letzten 18 Monaten kann sich die AfD eine Erhöhung der Gebühren um 4% vorstellen und stellt dies zur Abstimmung. Diese 4% sollten ausreichen. Damit bleibt natürlich weniger Geld in der Gemeindekasse. Dies ist aber auch beabsichtigt, ist doch damit weniger Geld vorhanden um Prestigeobjekte wie z.B. das Car Sharing zu bezuschussen oder die teure Einrichtung von Fahrradstraßen weiterzuverfolgen. 4% Gebührenerhöhung schaden also der Gemeinde unterm Strich überhaupt nicht. Aber 65% Erhöhung der Gebühren in eineinhalb Jahren wie von der Gemeindeverwaltung beabsichtigt und der CDU und den Grünen unterstützt, das geht gar nicht. Immerhin bedeuten 4% Erhöhung für Kindergrab 894 €, 4% Erhöhung für ein Urnenreihengrab 1.194 €, 4% Erhöhung für ein Doppelgrab 4.735 €. Und das sind dann auch schon beträchtliche Unkosten für die trauernden Mitbürger bei einem Sterbefall, wenn sie eben ihren Lieben oder ihre Liebe in der Familie verloren haben.“
Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner stellt klar, dass die Gebühren auf Grund der finanziellen Lage der Gemeinde angepasst werden müssen. Natürlich fällt eine solche Gebührenerhöhung gerade in einem solch sensiblen Bereich nicht leicht und ist für die Bevölkerung sehr bitter.
Gemeinderat Udo Back erinnert daran, dass die Friedhöfe in den letzten Jahren in mehreren Bauabschnitten neu gestaltet wurden. Die Gebühren wurden über viele, viele Jahre nicht angepasst. Es ist nun auf Grund der finanziellen Lage der Gemeinde an der Zeit hierauf zu reagieren.
Gemeinderat Tobias Rehorst fragt, ob es Zahlen zu den jährlich stattfindenden Beisetzungen auf den gemeindeeigenen Friedhöfen, sowie Zahlen zu auswärtigen Bestattungen von Bürgern gibt.
Frau Elke Ott informiert, dass die Bestattungszahl auf den Friedhöfen in den letzten Jahren angestiegen ist. Sie bestätigt dass alternative Bestattungsformen wie zum Beispiel Bestattung im Friedwald oder Seebestattungen gewählt werden. Zahlen hierzu liegen jedoch nicht vor.
Gemeinderat Carsten Kamuf betont, dass die Erhöhungen auf Grund der vorher lange stabilen Bestattungsgebühren herrühren. Eine Kostendeckung von 50% für die Bestattungsplätze sieht er für vertretbar.
Bürgermeister Dr. Eger betont, dass Kostenerhöhungen vom Gemeinderat viele Jahre nicht gewünscht waren. Dies war kein Versäumnis der Verwaltung. Hier wurde durch den niederen Kostendeckungsgrad eine Art Freiwilligkeitsleistung geschaffen. Um zum Beispiel eine Genehmigung des Haushalts erreichen zu können, müssen nun aber die Gebühren in entsprechender Höhe gestaltet sein.
Gemeinderat Siegfried Köck stellt den Antrag über eine Kostendeckung von 40% für die Gebühren für die Grabnutzung abzustimmen.
Gemeinderat Arthur Edinger stellt den Antrag über eine Kostendeckung von 34% für die Gebühren für die Grabnutzung abzustimmen.
Der Gemeinderat lehnt folgenden Beschlussvorschlag mit 13 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen ab:
Der Kostendeckungsgrad der Grabnutzungsgebühren soll auf 34 % Kostendeckung entsprechend der Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 – 2027 angehoben werden.
Der Gemeinderat lehnt folgenden Beschlussvorschlag mit 12 Nein-Stimmen, 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ab:
Der Kostendeckungsgrad der Grabnutzungsgebühren soll auf 40 % Kostendeckung entsprechend der Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 – 2027 angehoben werden.
Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Die Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren wird neu gefasst. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft. Die beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung soll für die Jahre ab 2028 eine Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren veranlassen. In diesem Zusammenhang soll über die Änderung der Grabnutzungsdauer beraten und beschlossen werden.
Auf Grund des Antrages nach 21:30 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte in der öffentlichen Sitzung aufzurufen, schließt Bürgermeister Dr. Eger die öffentliche Sitzung.
Er informiert, dass am Dienstag, 13.05.2025 nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik um 19:00 Uhr eine weitere Gemeinderatsitzung angesetzt wird.
11 | Elektrisch hochziehbare Handballtore in der Harres Sporthalle, hier: Kosten und weiteres Vorgehen - 841.11 - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
12 | Finale Parkraumordnung mit Fahrradstraße in der Kirrgasse - 112.21 - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
13 | Probeweise Einführung einer Einbahnstraße in der Marktstraße und Leostraße in nördlicher Fahrtrichtung zwischen den Einmündungen Roter Straße und Leopoldstraße - 112.21 - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
14 | Plakatierung - 764.6 - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
15 | Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über den Kehrgraben beim Bauhof - 691. - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
16 | Information zur Aktion „Blühenden Verkehrsinseln“ - 580 - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
17 | Verschiedenes - 022.3 - |
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
18 | Anfragen - 022.3 - |
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach Tagesordnungspunkt 3 Anfragen aus der Bevölkerung behandelt.
Gemeinderat Jan Haffner informiert, dass das Ortsschild am Ortseingang Richtung Kirrlach demontiert wurde.
Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass es wieder gefunden und auch aufgehängt wurde.
Gemeinderat Michael Herling stellt für die FDP-Fraktion den Antrag auf Überarbeitung des bestehenden Gleitzeitmodells im Rathaus sowie auf Einführung eines Schließtages im Rathaus. Der Antrag ist dem Protokoll beigefügt.
Gemeinderat Siegfried Köck fragt, was aus dem Antrag der Freien Wähler auf Durchführung einer Bürgerinformation bezüglich des Neubaus der Bahnstrecke wurde. Der Antrag wurde am 26.04.2023 eingereicht. Bereits im Februar 2024 sollte eine Bürgerinformation auf den Weg gebracht werden.
Bürgermeister Dr. Eger stellt fest, dass der Antrag bereits im Gemeinderat behandelt wurde. Problematisch war die zeitliche Schiene.
Herr Werner Kleiber berichtet, dass es schon seit längerem kein neues Bürgerforum beziehungsweise neue Informationen von Seiten der Bahn gibt. Mit neuen Informationen ist erst Ende des Jahres zu rechnen. Er wird die Veranstaltung nun aber dennoch auf den Weg bringen.
Gemeinderat Carsten Kamuf fragt, wann es mit dem Projekt Grundstücksverkauf Oberfeld für Mehrfamilienbebauung weitergeht.
Herr Ludwig Kudis informiert, dass das Projekt aktuell in Überarbeitung ist.
Gemeinderätin Karin Geis bittet, die Protokolle der öffentlichen Sitzung zeitnaher in den Gemeindenachrichten zu veröffentlichen.
Gemeinderat Arthur Edinger spricht einen Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung an, nach dem in Bussen der RNV keine Barzahlung für Fahrkarten mehr möglich ist.
Herr Werner Kleiber informiert, dass die RNV keine Buslinie in der Gemeinde bedient.
Gemeinderat Arthur Edinger erklärt, dass der neue Bundestagsabgeordnete Achim Köhler am 10.04.2025 eine Anfrage wegen Anmietung einer Immobilie für ein Bundestagsbüro an die Gemeinde gerichtet hat.
Herr Ludwig Kudis erklärt, dass diese Anfrage Bestandteil eines Tagesordnungspunktes in der nichtöffentlichen Sitzung ist.
Gemeinderat Siegfried Köck erinnert daran, dass der Gemeinderat mehreren Grundstücksverkäufen im Wert von ca. 2 Millionen Euro zugestimmt hat. Er fragt nach dem Sachstand.