Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
68789 St. Leon-Rot
Aus den Rathäusern

Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 06.08.2024

Sitzung Nr. 14 Ö am Dienstag, 06.08.2024 Die Sitzung ist öffentlich. Sitzungsort: Sitzungssaal, Rathaus ...

Sitzung Nr. 14 Öam Dienstag, 06.08.2024
Die Sitzung ist öffentlich.
Sitzungsort:Sitzungssaal, Rathaus
Anwesend waren:
Vorsitzender:

Bürgermeister Dr. Eger, Alexander

Gemeinderäte:

Albert, Erwin-Peter

Back, Heinrich

Back, Udo

Berger, Tobias

Edinger, Arthur

Frankmann, Dominik

Frey, Anna

Geis, Karin

Germer, Jochen

Herling, Michael

Köck, Siegfried

Rehorst, Tobias

Schell, Achim

von Hahn, Ute

Prof. Dr. Werner, Wolfgang

Wiegand, Gertrud

Protokollführung:

Ott, Elke

Gäste:

Heger, Simone

Kleiber, Werner

Kudis, Ludwig

Mader, Bianca

Sitzungsbeginn:19:05 Uhr
Sitzungsende:21:50 Uhr

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden mit der Feststellung eröffnet, dass die Damen und Herren Gemeinderäte mit Schreiben vom 26.07.2024 ordnungsgemäß geladen wurden. Von den 22 geladenen Gemeinderäten sind 16 erschienen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

Es fehlen entschuldigt:

Gemeinderätin Geider-Frey, Petra

Gemeinderat Haffner, Jan

Gemeinderat Kamuf, Carsten

Gemeinderat Vetter, Theo

Gemeinderätin Weis, Andrea

Gemeinderat Weis, Torsten

1Bekanntgabe der am 23.07.2024 nicht öffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 23.07.2024 - 022.3 -

Die Sitzungsprotokolle der Sitzungen vom 23.07.2024 liegen noch nicht vor.

2Bestellung von Urkundspersonen - 022.3 -

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Gemeinderat Udo Back und Gemeinderat Arthur Edinger werden zu Urkundspersonen bestimmt.

3Anfragen aus der Bevölkerung - 022.3 -

Ein Bürger spricht die mögliche Anmietung des Hauses Mathilde zur Unterbringung von Flüchtlingen an. Er berichtet, dass seitens vieler Anwohner ein großes Unverständnis besteht, in dem sehr dicht besiedelten Gebiet Flüchtlinge und Obdachlose unterbringen zu wollen. Bereits vor einigen Jahren gab es bei der Errichtung von Sozialwohnungen, seines Wissens nach, eine Vereinbarung mit der Gemeinde, dass die Anwohner keinen weiteren Belastungen ausgesetzt werden sollten. Darüber hinaus hält er eine konzentrierte Unterbringung von Flüchtlingen am äußersten Ortsrand sehr schlecht für die mögliche Integration. Des Weiteren sieht er Probleme wegen der Nähe zum Golfplatz und damit dem Naherholungsgebiet. Er hat Bedenken, dass das Sicherheitsgefühl der Anwohner leiden könnte.

Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass ihm die angesprochene Vereinbarung mit den Anwohnern im dortigen Gebiet nicht bekannt ist. Er hält eine öffentliche Diskussion zum Thema für wichtig. Die Diskussion wird unter dem Tagesordnungspunkt stattfinden.

Ein Bürger fragt, was nach den aus dem Bürgerworkshop zum Thema Nahverkehrskonzept hervorgegangenen Wünschen, bezüglich der Busverbindungen am Wochenende, geworden ist.

Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass erste Entwürfe seitens der VRN vorliegen. Ebenso soll das Thema Ruftaxi endlich angegangen werden. Er bedauert, dass aus finanziellen Gründen leider von einigen Wünschen Abstand genommen werden muss.

4Neubau Flüchtlingsunterkunft An der Autobahn 56a, Fundamentarbeiten
Hier: Vergabe von Ingenieursleistungen - 591 -

Bauamtsleiter Werner Kleiber hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage.

Gemeinderat Udo Back möchte wissen, ob die Honorarkosten für die Ingenieurleistungen in den Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 € enthalten sind und ob die Gesamtmaßnahme im Kostenplan liegt.

Bauamtsleiter Werner Kleiber erklärt, dass die Honorarkosten zusätzlich anfallen, aber die Maßnahme im Kostenplan liegt.

Gemeinderat Tobias Rehorst zeigt sich überrascht, dass überhaupt Ingenieurleistungen für die Fundamentarbeiten erforderlich sind. Außerdem fragt er, warum sich die Herstellungskosten von 150.000,00 € auf 160.000,00 € netto verteuert haben.

Bauamtsleiter Werner Kleiber erklärt, dass die Ingenieurleistungen überwiegend für die Erschließungsarbeiten, nämlich für den Wasser- und Abwasseranschluss erforderlich sind. Die reinen Fundamentarbeiten hätten auch vom eigenen Personal des Bauamtes erledigt werden können. Der Hintergrund der Kostensteigerung ist ihm nicht bekannt.

Gemeinderat Michael Herling erklärt, dass seine Frage zu den Ingenieurleistungen beantwortet wurde. Er signalisiert daher Zustimmung.

Gemeinderat Arthur Edinger bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll gemäß § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates: Wir hören immer wieder das Wort Haushaltssperre und was passiert in Wirklichkeit in unserer Gemeinde und in diesem Gemeinderat: Regelmäßig werden den Bürgern neue Ausgaben zugemutet, die überhaupt nicht notwendig sind und die auch absolut nichts für die Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung bringt außer eben Kosten und sonstigen Verdruss. Beim jetzigen Punkt reden wir ja nur über Kosten in Höhe von 184.500 €. Es ist ganz klar, dass die AfD Nein zu dieser Entscheidung sagt. Unser Nein sagen wir deshalb, weil der Beschlussvorschlag unnötig ist. Ich springe kurz zum TOP 5 der heutigen Sitzung. Dort will man der Bevölkerung mit bunten Zahlenspielen weißmachen, dass trotz leerstehender 108 sogenannter Flüchtlingsplätze weiter Wohnungen oder gar das Haus Mathilde angemietet werden müssen und dann soll es natürlich auch noch nötig sein für 686.500 € eine sogenannte Flüchtlingsunterkunft zu bauen, inklusive der 184.500 € für Fundamente und Ingenieursleistungen. Wir sagen Nein, nein, nein und fordern dazu auf den Bau der sogenannten Flüchtlingsunterkunft insgesamt zu stoppen. Liebe Kollegen, hier im Gemeinderat ergreifen Sie die Chance etwas Gutes für die St. Leon-Roter Bürger zu tun und stimmen sie mit Nein ab. Beim TOP 6 werden wir übrigens eine sehr kostengünstige Lösung für die ganze sogenannte Flüchtlingsunterbringung vorstellen können.

Bürgermeister Dr. Eger stellt fest, dass es ihm ein großes Anliegen ist, die Kapazitäten der Unterbringungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Um Konflikte innerhalb der Unterbringung zu vermeiden ist dies für die zuständigen Mitarbeiter jedoch immer sehr schwierig. Wichtig zu wissen ist, dass bei den angemieteten und älteren gekauften Objekten, aufgrund des Zuschnittes, oft die rechnerisch mögliche Auslastung tatsächlich nicht möglich ist. Es gibt jedoch den Auftrag an die Verwaltung durch einfache Baumaßnahmen, z. B. das Einziehen von Trennwänden, die Objekte möglichst maximal auszulasten.

Gemeinderat Siegfried Köck möchte in Erinnerung bringen, dass sich der Gemeinderat durchaus oft und intensiv mit der Unterbringung der Flüchtlinge und Obdachlosen beschäftigt hat. Bezüglich der neuen Flüchtlingsunterkunft an der Autobahn 56a merkt er an, dass der Bau durch ein Zuschussprogramm gefördert wird.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner betont, dass das Asylrecht ein hohes Gut ist. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist Pflichtaufgabe der Gemeinde und daher unbedingt zu erfüllen.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

Ungeachtet dessen, dass eine Haushaltssperre besteht, werden die Ingenieurleistungen für die Erschließung und Herstellung des Fundamentes für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft an das Ingenieurbüro mohn ingenieure mbH, aus Karlsruhe, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 6 % Nebenkosten und 3,2 % der Nettobaukosten für die örtliche Bauüberwachung, vergeben.

5Belegungsmanagement von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften - 103.54.1 -

Frau Elke Ott hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage.

Bürgermeister Dr. Eger ergänzt, dass die Belegung bei Objekt 2 natürlich noch nachverdichtet wird. Er stellt fest, dass die Flüchtlingsunterbringung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Es besteht bei dieser Aufgabe immer das Dilemma, eine möglichst wirtschaftliche Lösung für die Unterbringung zu finden, aber auch die Integration der Menschen nicht zu gefährden. In Räumlichkeiten wie z. B. in dem der Gemeinde zur Miete angebotenem Haus Mathilde ist eine optimale Belegung der Flächen sicherlich am einfachsten. Zudem ist im Haus Mathilde die Unterbringung für soziale Zwecke, wobei es sich auch bei einer Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft handelt, bereits genehmigt. Sicherlich kann und muss man darüber diskutieren, ob eine Belegung des Haus Mathilde mit Obdachlosen und Flüchtlingen sinnvoll ist. Er sieht es jedoch unbedingt als Pflicht der Verwaltung, dem Gemeinderat mitzuteilen, wenn ein Objekt wie das Haus Mathilde der Gemeinde zur Vermietung angeboten wird. Eventuell könnte eine Anmietung die wirtschaftlichste Lösung zur Schaffung der noch benötigten Plätze sein. Der Gemeinderat könnte der Verwaltung einen Arbeitsauftrag zur Prüfung der möglichen Nutzung geben. Er stellt fest, dass die angemieteten Objekte zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung fast alle mit befristeten Verträgen versehen sind, sowie die Kaufobjekte teilweise stark sanierungsbedürftig sind. Diese waren ursprünglich gar nicht für eine so lange Nutzung zur Unterbringung angedacht.

Gemeinderat Udo Back signalisiert Zustimmung zum Beschlussvorschlag, da es sich bei der Flüchtlingsunterbringung um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Bisher wurde die Aufgabe mit der Unterbringung in überwiegend kleinen, dezentralen Einheiten sehr gut gelöst. Die größeren Einheiten befinden sich in Gewerbegebieten. Eine Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen im Haus Mathilde lehnt seine Fraktion ab. Er könnte sich jedoch vorstellen, dass man im Haus Mathilde Wohnraum für Fachkräfte und Auszubildende von örtlichen Firmen oder auch für Mitarbeiter der Verwaltung anbieten könnte. Seine Fraktion hat deshalb Interesse an einer Besichtigung des Objektes.

Gemeinderat Tobias Rehorst bedankt sich für die gut ausgeführte Vorlage. Er weiß um die Probleme, die Unterbringung der Flüchtlinge und Obdachlosen gut zu bewerkstelligen, um unnötige Konflikte von vornherein zu vermeiden. Er plädiert dafür, die vorhandenen Flächen in den Objekten bestmöglich auszuschöpfen und dafür evtl. einfache bauliche Maßnahmen durchzuführen. Er unterstützt den Beschlussvorschlag, unter anderem auch deshalb, weil immer Puffer nötig sind, um z. B. Personen bei drohender Obdachlosigkeit unterbringen zu können. Bisher hat die überwiegend dezentrale Unterbringung sehr gut funktioniert. Im Haus Mathilde, was mitten im Wohngebiet liegt, möchte seine Fraktion keine Flüchtlinge unterbringen. Der Vorschlag der CDU zur Nutzung des Hauses kommt überraschend, könnte aber diskutiert werden.

Bürgermeister Dr. Eger kann den Gedanken der CDU-Fraktion nachvollziehen. Daher würde eine Besichtigung des Objektes Sinn machen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die finanzielle Situation der Gemeinde aktuell kein Spielraum für neue Freiwilligkeitsleistungen hergibt.

Gemeinderat Michael Herling bedankt sich für die gut vorbereitete Vorlage. Er erinnert, dass in den vergangenen Jahren viele Immobilien mit dem Wissen erworben wurden, dass diese rechnerisch nicht voll belegt werden können. Er signalisiert Zustimmung zur Verlängerung der Mietverträge. Zur Unterbringung von Flüchtlingen im Haus Mathilde gibt er keine Zustimmung. Er erinnert, dass die dezentrale Unterbringung seit Jahren priorisiert wird. Hiervon sollte nicht abgewichen werden. Von Seiten eines Bürgers gibt es die Idee, das Objekt für eine Art Senioren-WG anzumieten. Hierüber könnte diskutiert werden.

Bürgermeister Dr. Eger berichtet, dass bisher mit der Eigentümerin lediglich über eine mögliche Unterbringung von Flüchtlingen gesprochen wurde. Anderweitige Ideen können aktuell wegen der Finanzlage nicht umgesetzt werden.

Gemeinderätin Ute von Hahn erklärt, dass die Anmietung von dezentralem Wohnraum genau den Vorstellungen ihrer Fraktion entspricht. Sie signalisiert daher Zustimmung. Bisher ist ein guter Mix zwischen dezentraler und zwei zentralen Unterkünften im Gewerbegebiet gelungen. Sie stellt fest, dass einige der untergebrachten Personen arbeiten und für ihre Wohnungen selbst Miete zahlen. Das Problem ist, dass diese Personen leider auf dem freien Wohnungsmarkt keinen Wohnraum finden können. Daher ist die Gemeinde gefordert, neuen Wohnraum für sozial schwache Personengruppen zu schaffen.

Bürgermeister Dr. Eger weist darauf hin, dass nur wenige Kommunen in der Größe von St. Leon-Rot ca. 100 Wohnungen zur Vermietung an zum Teil sozial schwächere Personen vorhalten.

Gemeinderat Arthur Edinger stellt fest, dass bei Mietobjekt 2 im Verhältnis zur Belegung sehr hohe Nebenkosten anfallen. Er möchte wissen, was die Verwaltung tut, damit diese Nebenkosten geringer werden.

Bürgermeister Dr. Eger betont, dass dies eine der Herausforderungen ist, vor der die Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich täglich stehen. Die Integrationsmanager sowie der Integrationsbeauftragte haben den Auftrag, dafür zu sorgen, dass sich die Nebenkosten in einem angemessenen Maß bewegen.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner signalisiert Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er ist der Meinung, dass man zumindest darüber nachdenken sollte, ob das Haus Mathilde für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sein könnte. Zum Vorschlag der CDU-Fraktion sieht er auch die örtlichen Unternehmen selbst in der Pflicht. Eine Unterstützung für Gemeindebedienstete für die Wohnungssuche könnte er sich durchaus vorstellen.

Gemeinderat Arthur Edinger bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll gemäß § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates: Ich hatte vorher auf bunte Zahlenspiele verwiesen. Ich zeige Ihnen deshalb einmal, die Auflistung der 86 Wohnungen mit 388 Plätzen, die derzeit von der Gemeinde für sogenannte Flüchtlinge angemietet, gebaut oder gekauft wurden. Ich kann Ihnen, liebe Gäste, heute empfehlen, das Amtsblatt Nr. 29 zur Hand zu nehmen, dort sind die Adressen von 86 Wohnungen aufgeführt. Vielleicht kennen Sie ja den einen oder anderen Vermieter und wissen dann mit was er sein Geld verdient. Laut Gemeinde gibt es derzeit eine Überkapazität von 102 freien Plätzen für die sogenannten Flüchtlinge, die aus den verschiedensten Gründen aber nicht belegt werden können. Es sind also 288 sog. Flüchtlinge in St. Leon-Rot untergebracht. Meine Fragen dazu: Wie viele dieser Menschen haben eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung? Wie viele dieser Menschen sind ausreisepflichtig? Wie viele dieser Menschen verfügen über einen Pass ihres Heimatlandes?

In der heutigen Vorlage sind 33 nicht belegbare Plätze aufgrund von Familienbelegungen aufgeführt. Meine Frage dazu: Wieso ist es nicht möglich, z. B. 2 Familien in einer Unterkunft zusammen unterzubringen. Hat man dies überhaupt schon versucht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wieso wurden dann die Menschen nicht zusammen untergebracht? Hat man versucht mit anderen Kommunen Flüchtlinge auszutauschen damit eine effizientere Belegung dieser leerstehenden 33 Plätze möglich ist?

Weiter seien 22 Plätze nicht belegbar wegen umfangreicher Sanierungsmaßnahmen in den Wohnungen. Meine Fragen dazu: Wieso müssen die Plätze so umfassend saniert werden? Wer ist für den desolaten Zustand dieser Wohnungen verantwortlich? Und wer zahlt die Sanierungen?

Weiter seien 4 Plätze z. B. wegen Krankheitsgründen nicht belegbar. Meine Fragen dazu: Handelt es sich nur um Krankheitsgründe? Oder geht man z. B. auch von einer potentiellen Gefahr für andere Menschen aus, wenn die Plätze doppelt belegt wären? Ich erinnere im Zusammenhang mit meiner Frage an den dramatischen Messerangriff mit Polizeigroßeinsatz vor einigen Wochen in einer der sogenannten Flüchtlings-Obdachlosenunterkünfte.

Weiter laufen wohl schon Verhandlungen mit dem Haus Mathilde, um das bisherige Pflegeheim als weitere sogenannte Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können. In der Rhein-Neckar-Zeitung stand, dass das Haus Mathilde wohl hauptsächlich wegen Fachkräftemangel geschlossen wurde. Weiter gab die Inhaberin an, dass für Bewerber auf Fachkraftstellen keine Wohnung in St. Leon-Rot gefunden werden konnte. Da stellt sich doch sofort die Frage: Für sogenannte Flüchtlinge werden von der Gemeinde 86 Wohnungen mit 388 Plätzen angemietet/gebaut. Die Gemeinde ist aber nicht im Stande der Betreiberin des Haus Mathilde sagen wir einmal 5 Wohnungen für auswärtige Fachkräfte zu vermitteln! Das sagt doch alles über die bisherigen Schwerpunkte der Gemeinde- und Gemeinderatsaktivitäten aus. Ich von der Alternative für Deutschland sage auf jeden Fall Nein zu weiteren Anmietungen der Gemeinde für sogenannte Flüchtlinge und ich sage Nein zum weiteren Bau von sogenannten Flüchtlingsunterkünften.

Bürgermeister Dr. Eger kann spontan keine Zahlen zur Aufteilung der Flüchtlinge nennen. Dies kann vom Fachamt nachgereicht werden. Er erklärt, dass es noch keine Verhandlungen mit dem Eigentümer des Haus Mathildes gab. Das Haus wurde der Gemeinde lediglich zur Anmietung angeboten und vom Bauamt besichtigt. Über jegliche Details wurde noch nicht gesprochen. Ein Austausch von Flüchtlingen zwischen den Kommunen gibt es nicht. Die Flüchtlinge werden vom Kreis den einzelnen Kommunen zugeteilt. Er betont nochmals, dass es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt, der sich keine Gemeinde entziehen kann. Alle anderen aufgezeigten Bereiche, wie eine Unterbringung von Arbeitnehmern oder die Unterbringung von Senioren sind keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, sondern fallen unter freiwillige Leistungen. Er bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Vermietern, die der Gemeinde Wohnungen und Häuser vermietet haben, damit die Pflichtaufgabe erfüllt werden kann. Er betont die bisher gute Arbeit im Integrationsmanagement, so dass es bei der Unterbringung der Flüchtlinge bisher kaum zu schwierigen Situationen kam. Ihm ist jedoch durchaus bewusst, dass bei der Unterbringung von über 300 Personen immer ein Sicherheitsrisiko bestehen kann. Er betont auch, dass es nicht nur um die Unterbringung von Flüchtlingen, sondern auch um die Unterbringung von Obdachlosen geht.

Gemeinderat Tobias Rehorst kann aus dem letzten Integrationsbericht ergänzen, dass ca. 40 % der aktuell untergebrachten Personen aus der Ukraine, sowie 28 % anerkannte Flüchtlinge aus Syrien sind. Ebenso ist die Zahl der minderjährigen Kinder mit ca. 40 % sehr hoch. Seit Beginn der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 / 2016 werden die Objekte nach Möglichkeit auch mit mehreren Familien belegt. Er betont, dass die Gemeinde in der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft über 100 Wohnungen zur Vermietung an sozial schwache Personen aus der Gemeinde vorhält. Er bestätigt die Aussage von Gemeinderätin Ute von Hahn, dass durchaus auch Personen die im Erwerbsleben stehen in die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte eingewiesen sind.

Bürgermeister Dr. Eger weist darauf hin, dass ein großer Teil der entstehenden Unterbringungskosten über die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erstattet wird. Diese Satzung muss aktuell überarbeitet werden.

Gemeinderätin Karin Geis erklärt, dass sie sich die aktuelle Aufteilung der Flüchtlinge herausgesucht hat. Sie bestätigt, dass sehr viele Familien mit Kindern in der Gemeinde untergebracht sind. Sie betont, dass viele Objekte auch gemischt als Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft genutzt werden.

Gemeinderat Michael Herling denkt, dass man sich von dem Gedanken trennen muss, dass die Belegung nach der reinen Quadratmeterzahl der Objekte erfolgen kann. In vielen Objekten gibt es große Flure und Treppenhäuser, in denen niemand untergebracht werden kann. Man sollte auch bedenken, dass als letzte Unterbringungsmöglichkeit Sporthallen oder ähnliches genutzt werden müssten, was natürlich nicht wünschenswert ist. Er denkt die Gemeinde ist mit der überwiegend dezentralen Unterbringung auf einem guten Weg. Im geplanten Neubau für die Flüchtlingsunterbringung, kann man die maximale Auslastung pro Quadratmeter erreichen.

Gemeinderat Arthur Edinger fragt, warum die Überarbeitung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte bisher nicht erfolgen konnte. Er gibt zu bedenken, dass manche Bürger weniger Fläche in ihren kleinen Wohnungen zur Verfügung haben, wie eingewiesene Personen.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen:

1. Der Bürgermeister wird ermächtigt für das Mietobjekt 1 trotz Haushaltssperre einen weiteren Mietvertrag bis zum 31.07.2025 abzuschließen. Die Bruttowarmmiete beträgt 1.750 €.

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt für das Mietobjekt 2 trotz Haushaltssperre einen weiteren Mietvertrag bis zum 31.07.2026, zu den in der Vorlage genannten Bedingungen abzuschließen.

Gemeinderat Arthur Edinger bittet nach § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates seine Abstimmung in der Niederschrift festzuhalten: Gemeinderat Edinger stimmt mit Nein.

6Änderung der Förderung des Integrationsmanagement-Pakt für Integration - 103.50a -

Frau Elke Ott hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage

Bürgermeister Dr. Eger ergänzt, dass zwei Mitarbeiter unbefristet im Integrationsmanagement beschäftigt sind. Natürlich muss man bei der Diskussion über die Abgabe des Integrationsmanagements nicht nur die finanzielle Seite betrachten. Die Integrationsmanager haben in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet, so dass es nur wenig Probleme im Bereich Flüchtlingsunterbringung gab. Der überwiegende Teil der umliegenden Gemeinden hat kein eigenes Personal für die Flüchtlingsbetreuung eingestellt, sondern externe Träger beauftragt. Auch der Kreis wird kein eigenes Personal einstellen, sondern externe Träger ins Boot holen.

Gemeinderat Udo Back bedauert, dass das Zuschussprogramm gekürzt wurde. Da St. Leon-Rot nicht mehr über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und sparsam wirtschaften muss, wird er sich für die Abgabe des Integrationsmanagements an den Kreis aussprechen. Der Zeitpunkt der Abgabe muss geklärt werden.

Gemeinderat Tobias Rehorst kritisiert die Landesregierung für die Vorgehensweise. Wie so oft werden Zuschussprogramme nach einiger Zeit gekürzt oder gestrichen und die Kommunen bleiben auf ihren Ausgaben und Kosten sitzen. Die Integrationsmanager haben gute Arbeit geleistet. Er denkt, dass die betreuten Personen bei Abgabe an den Kreis vermehrt im Bürgerbüro, Ordnungsamt und bei anderen Mitarbeitern vorsprechen werden. Er fragt nach der Meinung der Kämmerei zur Finanzierbarkeit und stellt die Frage, ob auch eine teilweise Abgabe möglich wäre. Er fragt, ob eventuelle Kündigungen betriebsbedingt mit entsprechenden Fristen auszusprechen wären.

Bürgermeister Dr. Eger stellt fest, dass die Modalitäten der Kündigungen geklärt werden müssten. Auch er sieht, dass bisher gute Arbeit geleistet wurde. Es wird jedoch weiterhin ein Integrationsmanagement stattfinden, jedoch nur bei einem anderen Träger, dem Kreis. Ob dies qualitativ wie bisher ausfällt, muss abgewartet werden. Die Frage ist, ob sich St. Leon-Rot einen eigenen Weg leisten möchte, wenn das Land sagt, dass es auch anders geht. Eine teilweise Abgabe würde er nicht empfehlen, da dies sehr schwer umzusetzen ist. Klar ist, dass in der Flüchtlingsbetreuung immer Konfliktpotential vorhanden ist, dem bisher durch die Betreuung vor Ort immer schnell und zuverlässig entgegengewirkt werden konnte.

Gemeinderätin Anna Frey denkt, dass die Gemeinde in der Vergangenheit vorbildlich gehandelt hat. Die Reduzierung der Fördermittel ist bedauerlich. Aufgrund der finanziellen Lage kann die Freiwilligkeitsleistung nicht mehr weiter erbracht werden. Sie plädiert daher für eine Abgabe des Integrationsmanagements.

Gemeinderätin Karin Geis bedauert ebenfalls die Reduzierung der Zuschüsse. Auch sieht sie die Splittung der Betreuung der Personen aus der Ukraine und anderen Personen für kritisch. Sie möchte daher das Flüchtlingsmanagement trotz der finanziellen Situation bei der Gemeinde belassen.

Gemeinderat Arthur Edinger fragt, wer die Beschlussvorlage geschrieben und wer sie freigegeben hat.

Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass Vorlagen grundsätzlich von den zuständigen Sachbearbeitern, in diesem Fall von Herrn Holub, geschrieben werden. Die Freigabe erfolgt durch die Aufnahme in die Tagesordnung durch den Bürgermeister.

Gemeinderat Arthur Edinger bittet darum, in Sitzungsvorlagen nicht zu gendern, sondern diese nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung zu verfassen. Er möchte wissen, in welchem Sinn in der Vorlage das Wort Flüchtling benutzt wird, da er der Meinung ist, dass die Mehrzahl der Flüchtlinge, keine Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sind. Außerdem möchte er wissen, warum überhaupt Integrationsmanager erforderlich sind.
Gemeinderat Arthur Edinger bittet um Aufnahme ins Wortprotokoll gemäß § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates: Nun es kommt wie es kommen musste, auch beim heutigen Tagesordnungspunkt 6: Die Gemeinde, verantwortet durch den Gemeinderat, hat mal wieder Geld der Bürger ausgegeben, ohne dass sie das Geld hat. Man stellt nun erstaunt fest, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse für die sogenannten Integrationsmanager massiv gekürzt werden. Andere Gemeinden und deren Gemeinderäte waren da doch wohl schlauer und weitsichtiger und haben das sogenannte Integrationsmanagement nicht selbst übernommen, sondern beim Kreis belassen. Nun gibt man aber immer noch nicht auf, die guten Integrationsmanager hier in St. Leon-Rot in gutem Licht erscheinen zu lassen. Haben diese doch in ihrer Nettoarbeitszeit von ca. 2.720 Arbeitsstunden immerhin 1.955 Beratungsgespräche und 32 Integrationspläne erstellt/fortgeschrieben. Themen dabei waren Arbeit, Transferleistungen wie Jobcenter, Sozialamt, Asyl usw., das Thema Rückführung/Remigration ist wohl kein einziges Mal besprochen worden. Wieso auch, die Gemeinde und damit der Bürger zahlt ja alles. Übrigens kommen zu den 1,6 Vollzeitstellen der Integrationsmanager noch einmal eine Vollzeitkraft für ukrainische Bürger dazu. Ich möchte noch einmal betonen, dass diese Beschlussvorlage in Gender-Neusprech erstellt wurde und dass ich das nicht für richtig halte. Es sollten nur Vorlagen hier vorgelegt werden, die der deutschen Grammatik und der deutschen Rechtschreibung entsprechen Gleichzeitig ist anzuzweifeln, wieso eingewanderte Menschen überhaupt einen Integrationsmanager brauchen, wenn sie doch über tausende Kilometer hierherreisen, ohne eine Art von Management. Ich von der Alternative für Deutschland habe nun lange überlegt wie kann Integration gelingen, ohne dauernd immense Kosten für die Gemeinde St. Leon-Rot zu verschlingen. Grundsatz meines Vorschlages: Wer bestellt, bezahlt! Ich schlage deshalb folgendes Modell vor: Die hier anwesenden Parteien der Grünen und der CDU, fragen auf ihren nächsten Versammlungen, ob nicht Mitglieder und Unterstützer der jeweiligen Partei eine Patenschaft für sogenannte Flüchtlinge übernehmen. Diese Paten sollen ihren Flüchtlingen kostenfrei Wohnraum zur Verfügung stellen und täglich eine Stunde Integrationsarbeit mit ihren Flüchtlingen leisten. Dann wären wir in St. Leon-Rot doch eine richtige Modellkommune! Ich gehe davon aus, dass sich auf diesem Weg bei den Grünen und der CDU sicher viele Paten finden werden, sind doch hauptsächlich die Grünen für eine ungezügelte weitere Zuwanderung von Menschen aus anderen Kulturkreisen und hat nicht die CDU, vertreten durch Frau Merkel, die früher bestehende Ordnung und die Landesgrenzen aufgelöst und uns den jetzigen Zustand beschert.

Bürgermeister Dr. Eger möchte darauf hinweisen, dass diese Art der Stellungnahme im Gemeinderat eher unüblich ist. Bisher haben die Gemeinderäte darauf verzichtet, den anderen Parteien oder Fraktionen Ratschläge für ihre politische Arbeit zu geben. Dies liegt auch daran, dass sich der Gemeinderat selbst weniger als politisches Gremium, sondern als ein Verwaltungsgremium sieht. Parteipolitische Grundsätze können im Gemeinderat weniger besprochen werden, da im Gremium die Lebensverhältnisse vor Ort gestaltet werden müssen. Zur Sache erklärt er, dass St. Leon-Rot seiner Ansicht nach bisher einen guten Weg beschritten hat. Dass die Zuschüsse in der Form gekürzt werden, war nicht absehbar. Er erklärt zum Thema gendern, dass er diesbezüglich bisher keine Vorgaben in der Verwaltung gemacht hat.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner sieht, dass vieles dafürspricht, das Integrationsmanagement an den Kreis abzugeben. Er denkt aber, dass es dann leider nicht mehr so gut funktionieren wird wie bisher und spricht sich daher für eine Beibehaltung bei der Gemeinde aus.

Gemeinderat Achim Schell stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion. Er denkt, dass die Meinungen ausgetauscht sind und die Beschlussfassung stattfinden sollte.

Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:

Das von der Förderung durch den „Pakt für Integration“ betroffene Integrationsmanagement wird an den Rhein-Neckar-Kreis zurückgegeben. Die Verwaltung erhält den Arbeitsauftrag die Rückgabemodalitäten an den Kreis zu klären.

Gemeinderat Arthur Edinger bittet nach §32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates seine Abstimmung in der Niederschrift festzuhalten: Gemeinderat Edinger stimmt mit Ja.

7Freigabe der Stellenausschreibungen im Feuerwehrwesen wegen aktueller Haushaltslage - 052.22 -

Bürgermeister Dr. Eger verweist auf die Sitzungsvorlage und ergänzt, dass der Gemeinderat im Rahmen der Fusion der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen hat, die aufgeführten Stellen zu schaffen.

Gemeinrat Achim Schell erklärt, dass es Konsens im Gemeinderat war, die Stellen im Stellenplan 2024 einzustellen. Daher signalisiert er grundsätzlich Zustimmung. Jedoch ist er der Meinung, dass damals von zwei Gerätewarten gesprochen wurde. Außerdem fragt er, ob der Gerätewart nicht im Feuerwehrhaus angesiedelt sein sollte. Daher schlägt er vor, den Punkt nochmals in den Ausschuss zu verweisen.

Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass der Gerätewart natürlich im Feuerwehrhaus, aber auch im Rathaus tätig sein wird. Der Sachbearbeiter soll die Führungsmannschaft der Feuerwehr bei den administrativen Aufgaben, wie z. B. Ausschreibungen und Angebote einholen, Verwaltung des Feuerwehrbudgets, entlasten. Die Freigabe der Ausschreibung hat eine gewisse Dringlichkeit, da der Kommandant sich über die Urlaubszeit offiziell hat beurlauben lassen, da bereits eine Überlastung vorliegt.

Gemeinderat Siegfried Köck stimmt dem Beschlussvorschlag zu, da die Schaffung der Stellen Basis für die Fusion der Feuerwehren war.

Gemeinderat Michael Herling betont, dass die Stellenschaffung zentrales Thema der Fusion war. Er denkt, dass die Entlastung der Ehrenamtlichen unbedingt erforderlich ist. In vielen Gemeinden werden bereits hauptamtliche Gerätewarte beschäftigt.

Gemeinderätin Karin Geis stellt fest, dass die Aufgaben der Feuerwehren immer komplexer werden. Gerade der Verwaltungsaufwand kann den Ehrenamtlichen kaum mehr zugemutet werden. Sie signalisiert daher Zustimmung.

Gemeinderat Prof. Dr. Wolfgang Werner erklärt, dass die Notwendigkeit der Stellen bereits diskutiert wurde. Der Kommandant und die stellvertretenden Kommandanten müssen entlastet werden. Er stellt fest, dass die Fusion bisher gut klappt, aber die Zahl der Einsätze stetig ansteigt. Daher ist die Schaffung der Stellen wichtig.

Gemeinderat Achim Schell spricht sich ebenfalls für die Schaffung der Stellen aus. Er erklärt, dass er nur weitere Informationen wollte.

Bürgermeister Dr. Eger stellt klar, dass zwei Personen in Vollzeit eingestellt werden sollen. Auf Wunsch der Feuerwehr sollen die Arbeitsbereiche getrennt sein: eine Stelle Feuerwehrgerätewart, eine Stelle Feuerwehrsachbearbeiter.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der Gemeinderat gibt die Stellenausschreibungen der Stellen

1. Feuerwehrtechnischer Sachbearbeiter mit Einsatzdienst, Vollzeit, EG 8 TVöD

2. Feuerwehrtechnischer Gerätewart mit Einsatzdienst, Vollzeit, bis max. EG 8 TVöD

trotz der derzeitigen Haushaltslage/Haushaltssperre frei.

8Änderung der Allgemeinen Benutzungsordnung für die Erholungsanlage St. Leoner See - 591.09 -

Frau Bianca Mader hält Sachvortrag entsprechend der Sitzungsvorlage und stellt die neuen Regelungen vor. Die Benutzungsordnung soll damit an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Gemeinderat Tobias Berger bittet die Formulierung zu Punkt XI Satz 5 zu ändern. Besser wäre die Formulierung: „Bei Trockenheit kann ein Grillverbot angeordnet werden“. Außerdem möchte er wissen, warum die digitalen Bezahlmöglichkeiten noch nicht umgesetzt wurden. Er bittet die Markierungen im Nichtschwimmerbereich zu überprüfen, die aufgrund des hohen Wasserstandes aktuell nicht glücklich sind.

Frau Bianca Mader denkt, dass die Formulierung bezüglich des Grillens bei Trockenheit gerne übernommen werden kann. Der digitale Zugang zum See sollte eigentlich funktionieren. Sie wird sich darum kümmern. Die Markierungen im Nichtschwimmerbereich wird sie prüfen lassen.

Gemeinderat Tobias Berger regt an, im Bereich der Grillhütte auf der gepflasterten Fläche ein Feuerlöscher zu installieren oder zumindest ein Schild mit dem Hinweis zum nächsten Feuerlöscher aufzustellen.

Frau Bianca Mader wird die Anregung prüfen.

Gemeinderat Tobias Rehorst denkt, dass die Änderungsvorschläge für die Benutzungsordnung sinnvoll sind. Auch die Anregung der CDU kann er unterstützen. Er fragt, ob Handlungsbedarf bezüglich des Lärms beim Aufpumpen bzw. Ablassen von aufblasbaren Stand-Up-Boards besteht. Er fragt, was gegen die vermehrt auftretenden Nutrias am See getan wird und spricht die Verkehrssituation zwischen Eingang 1 und Eingang 2 an. Hier sollte zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger eine Verkehrsregelung gefunden werden.

Frau Bianca Mader erklärt, dass viele Personen ein Stand-Up-Board mitbringen, es aber meistens nur im hinteren Bereich der Anlage aufpumpen oder ablassen. Daher sieht sie hier keinen Handlungsbedarf. Der Bestand der Nutrias soll mit Fallen begrenzt werden. Hier wartet die Verwaltung noch auf die Verfügungseinsetzung vom Kreis. Normale Jagdwächter dürfen nicht tätig werden.

Gemeinderat Peter Erwin Albert bedankt sich für die Ausführungen. Er kann der Benutzungsordnung sowie auch dem Vorschlag der CDU bezüglich des Grillens zustimmen. Zum Punkt I Satz 3 Allgemeine Grundsätze regt er an, eventuell noch einen Passus einzufügen, dass Personen beim Zutritt im Besitz ihrer kognitiven Fähigkeiten sein sollen. Zum Thema Nutrias berichtet er, dass diese überwiegend aus dem Kraichbach kommen und fragt sich, ob hier nicht der Kreis in der Pflicht für eventuelle Schäden ist.

Frau Bianca Mader erklärt, dass sie die untere Wasserbehörde kontaktiert und um Unterstützung gebeten hat.

Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass der Zusatz, nur Personen, die über kognitive Fähigkeiten verfügen, den Zutritt zu gewähren, nicht aufgenommen werden kann. Denn dies würde eine Prüfpflicht für die Angestellten am Eingang auslösen.

Gemeinderätin Karin Geis kann der Beschlussvorlage zustimmen.

Gemeinderat Arthur Edinger fragt, ob bei Punkt I Satz 10 eventuell Elektrorollstühle ausgenommen werden müssten.

Bürgermeister Dr. Eger erklärt, dass die Anlage mit den Naturseen nicht in allen Bereichen behindertengerecht ausgebaut ist. Es sind nur Teilbereiche befahrbar. Daher sollte eine solche Regelung nicht aufgenommen werden.

Gemeinderat Arthur Edinger regt an, bei I Satz 18 eventuell eine Zeitdauer z. B. 6 Stunden einzufügen, um eine Grundlage für eine Kontrolle zu haben.

Frau Bianca Mader möchte eine zeitliche Beschränkung vermeiden, da die Regelung normal parkende Autos nicht umfassen soll.

Bürgermeister Dr. Eger denkt, dass die Regelung hinreichend konkretisiert werden muss, da sie sonst wirkungslos wird und ins Leere läuft.

Nach kurzer Diskussion mit den Vorschlägen Parkberechtigungen auszugeben oder mit einer elektronischen Kennzeichenüberwachung zu arbeiten, macht Bürgermeister Dr. Eger den Vorschlag, die Formulierung „Das Parken zum Zwecke des Campens oder Übernachtens ist auf den Parkplätzen verboten“, in I Punkt 18 aufzunehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die „Allgemeine Benutzungsordnung für die Erholungsanlage St. Leoner See“ wird mit den folgenden Modifizierungen beschlossen

I. Allgemeine Grundsätze, Punkt 18: Die Parkplätze stehen nur den Tagesgästen zur Verfügung. Das Parken zum Zweck des Campens oder Übernachtens ist auf den Parkplätzen verboten.

V. Grillstation und Grillhütte, Punkt 5: Das Grillen ist mit Holzkohle gestattet. Die Grillhütte darf in diesem Fall erst nach Löschen der Glut in einem gefahrlosen Zustand verlassen werden. Bei Trockenheit kann ein Grillverbot durch die Seeverwaltung angeordnet werden.

Die beigefügte „Allgemeine Benutzungsordnung für die Erholungsanlage St. Leoner See“ ist Bestandteil des Beschlusses.

9Verschiedenes - 022.3 -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

10Anfragen - 022.3 -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2024

Orte

St. Leon-Rot

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
30.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto