Tagesordnung
1. | Einwohnerfragestunde |
2. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen |
3. | Anfrage zu Freiflächen-PV – Flst. 441 u. 442/1, Tennenbronn - Ablehnung zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Flächennutzungsplanteiländerungverfahrens Vorlage: 2025/052 |
4. | Forsteinrichtungserneuerung 2026 – 2036 für die Stadt Schramberg - Beschluss der Eigentümerzielsetzung Vorlage: 2025/046 |
5. | Erweiterung des Ökokontos „Sommermoos“ in Tennenbronn - Beschluss zur Erweiterung - Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung des Konzepts Vorlage: 2025/057 |
6. | Flächennutzungsplan 1998 der VVG Schramberg – 11. punktuelle Änderung - Beratung, Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen - Billigung des Entwurfs - Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Vorlage: 2025/059 |
7. | Flächennutzungsplan 1998 der VVG Schramberg – Berichtigungen nach § 13a BauGB - Beschluss zur nachrichtlichen Berichtigung von § 13a/13b Gebieten Vorlage: 2025/060 |
8. | Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen |
TOP 1
Einwohnerfragestunde
OV Moosmann begrüßt alle Anwesenden. Die Sitzung wurde frist- und formgerecht einberufen, das Gremium ist beschlussfähig.
Einwohner Benjamin Nagel hat eine Frage zu den Photovoltaikflächen, die auch später einen Tagesordnungspunkt haben. Er will darauf hinweisen, dass bewirtschaftete Flächen auch versorgen können, als Beispiel nennt er Ackerbauflächen. In trockenen Jahren gebe es ohnehin schon Mangel an Futter und die Ackerflächen retten diese Dürre. Er fügt hinzu, dass diese Flächen nach einer Änderung im Flächennutzungsplan durch Photovoltaikanlagen wahrscheinlich nie wieder den Ackerstatus bekämen.
OV Moosmann weist auf den Begriff Einwohnerfragestunde hin und bittet Herr Nagel, seine Frage zu stellen.
Herr Nagel erkundigt sich nach den Ausgleichsmaßnahmen und ob nur diese Fläche in Frage für eine Photovoltaikanlage käme.
Er fügt hinzu, dass Photovoltaik auf der Fläche auch touristisch gesehen nicht gut wäre. Der Wanderweg Augenblickrunde sowie im Winter die Loipen gehen über und an der Fläche entlang. Er erfragt, ob man die Auflagen vom Land, wenn es solche gäbe, nicht eventuell schon erreicht hat.
OV Moosmann weist auf den heutigen Tagesordnungspunkt hin und verweist darauf, die Fragen und Anmerkungen später zu besprechen.
Einwohnerin Susanne Deubert teilt ihr Anliegen bezüglich der Fasnet mit dem Ortschaftsrat. Bei großen Umzügen, wie dieses Jahr beispielsweise der Ichbe-Hexen -Jubiläumsumzug, betreten Bürger ihr Privatgrundstück und urinieren darauf. Dieses Verhalten sei besonders bei den Männern zu beobachten. Sie fragt, ob man nicht etwa Pissoirs oder Dixi-Klos auf den großen Parkplatz stellen könnte.
Außerdem teilt sie mit, dass sie glücklich darüber ist, dass Beutelbehälter für Hundekot nach einstiger Anmerkung ihrerseits schnell angebracht wurden. Jedoch sei das Problem nicht gelöst, da Hundehalter die Tüten wohl in die Wiese werfen oder den Kot gar nicht erst eintüten. Sie bemängelt, dass am Campingabstellplatz noch immer weder Schilder noch Tütenspender oder Müllbehälter sind. Sie weist zudem auf die Gefahren von offenliegendem Kot hin, wie beispielsweise die Krankheitsübertragung, wenn Hunde den Kot anderer Hunde beschnuppern. Auch Hundefallen, wie etwa Rattengift oder Rasierklingen im Kot, geben ihr Bedenken.
OV Moosmann erklärt, dass es eine Auflage für die Veranstalter ist, sich um genügend Toilettenmöglichkeiten zu kümmern. Er fügt hinzu, dass Dixi-Klos leider trotzdem nicht alle davon abhalten, auf privatem Boden zu urinieren. Dies sei allerdings nicht nur örtlich ein Problem.
Frau Deubert ergänzt, dass dieses Jahr wohl nur am Anfang des Umzugs Dixi-Klos standen.
OV Moosmann erklärt, dass zwischen den Hundekoteimern nur einige Meter liegen und er deshalb die Menge an Hundekottüten in der Wiese anzweifelt. Die Mülleimer werden einmal wöchentlich vom Bauhof geleert und er ist der Meinung, dass der Platz mit den 2 Hundekotstationen gut ausgestattet sei. Er betont, dass ihm eine saubere Landschaft wichtig ist und wird sich darum kümmern, dass ein Hinweis in Form eines Appels in das Tennenbronner Mitteilungsblatt kommt.
Keine Beschlussfassung
TOP 2
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Es sind keine Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzungen bekanntzugeben.
Keine Beschlussfassung.
TOP 3
Anfrage zu Freiflächen-PV – Flst. 441 u. 442/1, Tennenbronn
- Ablehnung zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Flächennutzungsplanteiländerungverfahrens
Vorlage: 2025/052
OV Moosmann begrüßt den Abteilungsleiter der Stadtplanung, Joschka Joos. Herr Joos stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
In den letzten Monaten erreichten die Verwaltung vermehrt Anfragen von Investoren und Planungsunternehmen bezüglich Freiflächen-PV-Anlagen. Aufgrund der derzeit im Verfahren befindlichen Regionalplanfortschreibung „Freiflächen PV“ hatte man die jeweiligen Interessenten darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren inkl. Flächennutzungsplanänderung notwendig sei, um das dafür erforderliche Planungsrecht zu schaffen. Daraufhin haben die Interessenten mitgeteilt, dass sie die laufende Regionalplanfortschreibung abwarten möchten. Insgesamt liegen der Stadt Anfragen für eine Fläche von ca. 220 ha vor. Das entspricht einer Fläche von ca. 315 Fußballfeldern.
Nun hat sich ein Investor mit einer konkreteren Anfrage bei der Verwaltung gemeldet. Sie seien mit dem Eigentümer der Flurstücke 441 und 442/1, Tennenbronn, einig und möchten auf den Flurstücken eine Freiflächen-PV-Anlage mit einer Größe von ca. 13,5 ha errichten. (siehe Anlage 01 – Übersichtsplan)
Dem Investor ist bekannt, dass er für das Vorhaben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. FNP-Änderung durchführen muss. Hierzu gab es zumindest telefonisch die Bestätigung, auch mit der Zusicherung der kompletten Kostenübernahme. Sofern es zum Verfahren kommt, müsste dies noch über einen Kostenübernahmevertrag abgesichert werden.
Fläche
Das Gebiet befindet sich nordwestlich von Tennenbronn, ca. 1 km vom Feriendorf entfernt.
Derzeit werden diese als intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen genutzt. Das Gelände fällt nach Süden hin leicht ab. Westlich und südlich grenzen offene Freiflächen an. Östlich und nördlich wird das Gebiet von Waldflächen umgeben.
In der Mitte der Fläche befindet sich ein geschütztes Biotop (Lesesteinriegel NO Klausenhof, NW Tennenbronn). (S. Anlage 02 – Biotope)
Das ganze Gebiet befindet sich in einer Wasserschutzgebietszone III. (s. Anlage 03 – Wasserschutzgebiet)
Ablauf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens – Rolle der Stadt
Das Vorhaben soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden. In diesem trägt der Investor selbst die Verantwortung für die Erarbeitung der Bebauungsplanunterlagen inkl. Gutachten. Der ökologische Ausgleich muss ebenfalls vom Investor geregelt werden.
Für die Stadtverwaltung wird sich der Aufwand auf folgende Punkte beschränken:
Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll über Eigeninitiative eines Investors Planungsrecht schaffen und dabei die Verwaltung in ihrer Arbeit entlasten. Ein gewisser Aufwand bleibt jedoch weiterhin bei der Verwaltung. Es ist daher abzuwägen, ob ein solches Verfahren in die priorisierte Projektliste der Verwaltung mitaufgenommen werden soll.
Wanderwege
Das Gebiet liegt in der Nähe des Auerhahn-Wanderwegs. (s. Anlage 04) Hierzu wurde um Stellungnahme der Abteilung Tourismus gebeten:
Bei der Dorfblickrunde ist von keiner Sichtbeeinträchtigung zu rechnen.
Beim Auerhahnweg jedoch auf einem – relativ kurzen – Stück beim „Auerhahn Balzplatz“ und Unterfalkenhof. Gerade am Balzplatz mit der Himmelsliege würde das zu einem Rückgang der Bepunktung führen, sollte die Auszeichnung aber nicht grundsätzlich gefährden.
Falls für die Zufahrt zum Solarpark die Wege auf den Genießerpfaden weiter verdichtet werden müssten, sich die Wegbreite oder der Untergrund ändern (Asphaltanteil erhöhen), dann müssten wir mit noch deutlicherem Punktabzug oder gar dem Verlust des Zertifikats rechnen. Das lässt sich aber aus den Plänen so nicht erkennen.
Freiflächen-PV
Die Realisierung einer Freiflächen-PV ist ein wichtiger Bestandteil der Klimaneutralität bis 2040, zu der sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet hat. Die Treibhausgasemissionen sollen bereits bis 2030 um 65 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Um die Ziele zu erreichen, ist ein jährlicher Zubau von Erneuerbaren Energien unabdingbar. Das betrifft insbesondere die Photovoltaik, bei der ein Zubau von ca. 2 GW pro Jahr notwendig ist, um die erforderlichen ca. 24 GW installierte Leistung Strom aus der Sonne bis 2030 zu erreichen (derzeit liegt die installierte PV-Leistung bei etwa 12 GW). Vor allem bei den Freiflächenanlagen besteht noch viel Potenzial.
So wird auch derzeit der Regionalplan Teilplan Freiflächen-PV fortgeschrieben, um das Flächenziel von 0,2 % zu erreichen.
In der derzeit bekannten Fassung der Teilfortschreibung des Regionalplans ist die Fläche nicht als Vorrangfläche ausgewiesen, könnte aber nach Aussage des Regionalverbands über das entsprechende Baurecht (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) trotzdem zukünftig für eine solche Nutzung herangezogen werden.
Der Verwaltung ist die Zielsetzung durchaus bekannt und sie möchte diese in sinnvollem Maße, so gut es geht, unterstützen.
Ein Punkt, welchen man dabei jedoch auch nicht außen vor lassen darf, ist die begrenzte Flächenverfügbarkeit.
In den letzten Monaten und Jahren wird mehr und mehr bewusst, dass das Stadtgebiet endliche Flächenressourcen hat.
Diese werden zum einen für die städtebauliche Entwicklung (Wohn- und Gewerbegebiete) sowie für deren erforderliche externe ökologische Ausgleichsmaßnahmen benötigt.
Zum Teil wird von den Behörden ein Ausgleich mit dem Faktor bis zu 3 gefordert, sodass für 1 m² Eingriff 3 m² Ausgleichsfläche benötigt werden.
Unter diesen Voraussetzungen verfolgt die Stadt das primäre Ziel, vorhandene Freiflächen in einem lediglich unabdingbaren Maß zu überplanen und diese für zukünftige kommunale Planungen zu sparen.
Kosten/ Finanzierung
Durch den Vortrag fallen keine Kosten an. Sofern ein vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden sollte, sind die gesamten Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger zu tragen. Dies muss über eine Kostenübernahmevereinbarung und zum späteren Zeitpunkt über einen Durchführungsvertrag geregelt werden.
Diskussion Ortschaftsrat:
OV Moosmann erklärt, dass es heute um Photovoltaik-Anlagen genereller geht und nicht nur speziell um diese Fläche. Die Problematik sei es, wenn man jeden Fall einzeln entscheiden müsste. In anderen Fällen könnte es dann schwer sein, das Vorhaben abzulehnen, also ist das heute der Präzedenzfall.
OR Fleig äußert hier seine Unterstützung für die Ansicht der Stadt. Er ist der Meinung, Tennenbronn müsste sich in Hinsicht auf erneuerbare Energien wie beispielsweise Windkraft nicht verstecken und empfindet deshalb eine Versiegelung für derzeit gebrauchte Flächen nicht notwendig. OR Haberstroh schließt sich dem an und betont, dass eben die besten Flächen nicht versiegelt werden sollten.
OR Günter teilt mit, dass es dringend notwendig sei, in Richtung der Klimaziele zu kommen. Es sei kein einfacher Punkt aus landwirtschaftlicher Sicht, doch jeder müsse einen Teil dazu beitragen. Die Optik in Hinsicht auf die Wanderwege ist für ihn kein wahres Argument, denn Photovoltaik sei wichtig für Natur und Gesellschaft. Er sieht es aber auch ein, dass es ohne diesen Präzedenzfall später schwierig werden könnte.
Herr Joos ergänzt, dass eine Anbringung an Autobahnen natürlich priorisiert sei.
OR Kaltenbacher erkundigt sich nach den Anfragen, die Herr Joos bisher bekommen hat. Sie fragt nach den Hektaranzahlen und nach der Lage der Grundstücke.
Herr Joos erklärt, dass es sich bisher um 10-12 Flächen handelte. Für das Vorhaben werden allerdings ein Bebauungsplan sowie ein Flächennutzungsplan auf eigene Kosten benötigt. Nachdem diese Auskunft den Nachfragenden gegeben wurde, kam von den Anfragern keine Antwort mehr. Die Flurstücke 441 und 442/1 waren die erste konkrete Anfrage diesbezüglich.
OR Rapp gewichtet das Gleichbehandlungsargument als überzeugend. Trotz einer bestehenden Hemmung, Photovoltaik hier ablehnen zu müssen, ist er im Hinblick darauf, irgendwann eventuell nicht mehr nein sagen zu können, überzeugt.
OV Moosmann betont, dass die Landwirtschaft wichtig ist, weshalb nicht alle Flächen versiegelt werden können. Er ist der Meinung, Tennenbronn geht mit gutem Beispiel voran, da beispielsweise bei der Windkraft keine Bürgeraktionen bisher Thema waren. Die Optik der Photovoltaikanlagen vom Wanderweg aus gesehen ist für ihn ebenfalls kein Argument. OR Rapp teilt diese Ansicht. Er erklärt, dass es wichtig ist, die Klimaziele des Staats zu erreichen.
OR Fleig fragt, ob man bei einer Anbringung der Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn die angrenzenden Grundstücke benötigt oder nur die Landesgrundstücke direkt an der Straße. Herr Joos erklärt, dass dafür beides benötigt werden würde, sowohl Landesgrundstücke als auch Anliegerflächen. Er ergänzt, dass die Anbringung von Photovoltaikanlagen auch an Lärmschutzwänden möglich sei.
OV Moosmann betont, dass es sich im Regionalplan um Vorbehaltsflächen, nicht um Vorrangsflächen handelt. Auf der Tennenbronner Gemarkung ist jedoch nur eine kleine Fläche nahe an St. Georgen ausgewiesen.
OR Wälde erläutert die Schwierigkeit, da der Präzedenzfall auf einen der besten Äcker in Tennenbronn fällt. Er erklärt, dass Photovoltaik an schwierig nutzbaren Flächen gut machbar wäre, wie beispielsweise an einem Abhang. Hier wäre der erlittene Verlust an Fläche geringer. OR Kaltenbacher erklärt, dass für uns eine Installation der Photovoltaikanlagen am Hang von Vorteil wäre, Investoren hingegen haben mehr Aufwand bei dieser Installation und somit weniger Gewinn.
OV Moosmann stellt seine Idee einer Beschlussänderung vor. OR Fleig gibt den Vorschlag, den Beschluss so zu ändern, dass nur schwierige Fälle, die nicht eindeutig durch den Beschluss entschieden werden können, in einer Ortschaftsrat-Sitzung besprochen werden müssten. So müsse man nicht bei jeder neuen Anfrage in die Sitzung.
Der Ortschaftsrat stimmt einer Beschlussergänzung zu.
Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Der Sachstandsbericht zur Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage auf den Flurstücken 441 und 442/1, Tennenbronn, wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Realisierung des Vorhabens über einen Bebauungsplan inkl. Flächennutzungsplanänderung wird abgelehnt.
Der Ortschaftsrat stimmt dem 1. Punkt des Beschlussvorschlags einstimmig zu.
Der Ortschaftsrat stimmt dem 2. Punkt des Beschlussvorschlags mit 9 Ja, 0 Nein und 2 Enthaltungen zu:
Der Ortschaftsrat fasst folgenden Empfehlungsbeschluss mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:
1. Der Ortschaftsrat lehnt die Ausweisung von großflächigen Flächen-Photovoltaikanlagen auf Gemarkung Tennenbronn grundsätzlich ab.
TOP 4
Forsteinrichtungserneuerung 2026 – 2036 für die Stadt Schramberg
- Beschluss der Eigentümerzielsetzung
Vorlage: 2025/046
OV Moosmann begrüßt Joachim Bea, den stellvertretenden Forstamtsleiter, Förster Jürgen Obergfell sowie Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau, Alexander Mönch. Joachim Bea stellt sich und seine Aufgaben innerhalb des Forstamts kurz vor und erklärt anschließend das Verfahren der Forsteinrichtungserneuerung.
Herr Obergfell stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Grundlage der Beratung ist das angehängte Zielsetzungspapier für die anstehende Forsteinrichtung.
Die Stadt als Waldeigentümerin setzt hier den Rahmen, in dem die externen Forsteinrichter die Entwicklungsziele und den Betriebsplan des kommunalen Waldes für die Jahre 2026 bis 2035 erarbeiten.
Das Forsteinrichtungswerk wird nach Fertigstellung im Zuge einer gemeinsamen Sitzung der Ortschaftsräte und der Gemeinderäte vorgestellt und anhand verschiedener Waldbilder erläutert.
Kosten/ Finanzierung
Die Stadt Schramberg lässt ihren Wald im Zuge einer kommunalen Bewirtschaftungsvereinbarung durch das Forstamt Landkreis Rottweil betreuen. Die jährliche Vergütung ist abhängig vom festgesetzten Hiebsatz.
Für die Erstellung des Forsteinrichtungswerkes entstehen der Stadt keine Kosten.
Anlage:
Forsteinrichtungserneuerung 2025
Stichtag 01.01.2026
Inventurverfahren: Schätzbetrieb
Die Stadt Schramberg als Waldeigentümerin bestimmt im Rahmen des Landeswaldgesetzes die Ziele der Waldbewirtschaftung. Die Forsteinrichtung setzt die Zielvorgaben des Waldbesitzers im Rahmen der periodischen Betriebsplanung für den Forsteinrichtungszeitraum 2026-2035 in den einzelnen Waldbeständen, um und versucht dabei bestehende Zielkonflikte aufzulösen.
Für die Bewirtschaftung im Stadtwald Schramberg besteht aktuell folgende Zielsetzung in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
Rahmenbedingungen
Die Stadt Schramberg weist mit einem Waldflächenanteil von ca. 44,9 % im Vergleich zum Land (40 % Waldfläche) eine leicht überdurchschnittliche Waldflächenausstattung auf. Der Stadtwald Schramberg hat seinen Schwerpunkt auf der Hochfläche bei Waldmössingen. Während der Distrikt I „Großwald“ als Herzstück des Stadtwaldes mit einer Fläche von ca. 230 ha gut arrondiert und erschlossen ist, liegen die übrigen Waldflächen auf das gesamte Stadtgebiet verstreut und sind auf Grund ihrer meist geringen Größe und der Gemengelage mit Kleinprivatwald nur schlecht bewirtschaftbar. Der Stadtwald Schramberg hat in den vergangenen rund 20 Jahren erhebliche Flächenveränderungen erfahren. Im Rahmen der aktuell noch gültigen Forsteinrichtung wurde der Eingemeindung von Tennenbronn Rechnung getragen, durch welche sich der Stadtwald Schramberg flächenmäßig erweitert hat. Zusätzlich wurde zu diesem Zeitpunkt begonnen, die damals bereits zum Teil stattgefundenen enormen Flächenzukäufe der Stadt Schramberg im Bereich Talstadt und Sulgen einzugliedern. Vor allem im Bereich Talstadt wurden etliche Flurstücke erworben, welche eine enorme Belastung in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht mit sich bringen. Im Vorlauf zur Forsteinrichtung mit Stichtag 01.01.2026 wurde von Seiten des Forstamts aus diesen Gründen etliche Flurstücke dem Waldverband der Stadt Schramberg zugeführt, weswegen die forstliche Betriebsfläche nach aktueller Schätzung um etwa 40 Hektar anwachsen wird.
Zusätzlich muss erwähnt werden, dass die Stadt Schramberg weiterhin Altlasten hinsichtlich illegaler Waldumwandlungen auszugleichen hat. Auf Grund der natürlichen Standortverhältnisse lässt sich der Stadtwald Schramberg in zwei Bereiche gliedern. Im Westen um die Kernstadt und Tennenbronn überwiegen Standorte von mittlerer bis schwacher Leistungsfähigkeit auf Buntsandstein und Granit. Der ehemalige Gemeindewald Waldmössingen ist geprägt von befahrungsempfindlichen und sturmlabilen, aber sehr wüchsigen Lehm- und Tonböden. Der Stadtwald Schramberg ist nach den Kriterien PEFC zertifiziert. Betriebliches Leitbild ist die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung mit einem Wirtschaftsergebnis unter Beachtung klimatischer, ökologischer und gesellschaftlicher Veränderungen. Dies umfasst den Aufbau, die Pflege und die Erhaltung naturnaher, standortgerechter, stabiler und klimaresilienter Wälder. Diese sollen das Risiko von Waldschäden minimieren und alle Waldfunktionen gewährleisten.
Die Eckpfeiler der naturnahen Waldwirtschaft sind:
• Naturnähe und Vielfalt bei der Baumartenwahl,
• Begründung und Erhaltung arten- und strukturreicher, standortgerechter Mischbestände,
• Förderung der Stabilität, • Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren,
• angepasste Wildbestände,
• Vermeidung von Schäden,
• Biotopsicherung und Biotoppflege.
Der Stadtwald Schramberg soll im Ganzen ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen erfüllen. Je nach Gemarkung unterscheiden sich allerdings die Priorisierungen deutlich. Der ehemalige Gemeindewald Waldmössingen wird vorrangig ökonomisch bewirtschaftet, wobei auch hier die Erholungs- und Naturschutzfunktion mitgedacht wird. Der Fokus im Bereich der Talstadt und Sulgen liegt wie in der Vergangenheit in der Schutzfunktion und der Naherholung. Auf Grund der Verkehrssicherungsproblematiken muss hier mit negativen ökonomischen Ergebnissen gerechnet werden. Der ehemalige Gemeindewald Tennenbronn wird auf Grund der geringen Fläche im Dreiklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem bewirtschaftet.
Ökonomie
Der Wald ist ein wichtiger Vermögensbestandteil der Stadt Schramberg. Mit Hilfe der ökonomischen Ausrichtung im ehemaligen Gemeindewald Waldmössingen wird versucht, die defizitären Verkehrssicherungshiebe im Bereich Talstadt und Sulgen gegen zu finanzieren. Diese in den vergangenen 20 Jahren zugekauften Flächen sind allerdings der Grund, weswegen in der kommenden Forsteinrichtungsperiode aller Voraussicht nach kein positives Betriebsergebnis möglich sein wird.
Ziele:
Ökologie
Die Sicherung der ökologischen Funktionen des Waldes hat vor allem im Bereich Talstadt und Sulgen eine hohe Priorität.
Ziele:
Soziales
Die Sozialfunktionen des Waldes sind von hoher Bedeutung für die Stadt Schramberg.
Ziele:
Schwerpunkt des Betriebs/ mögliche Zielkonflikte abgeleitet von den oben dargestellten Sachverhalten und Zielen ergibt sich für Schramberg folgende Rangfolge der Ziele:
1. Ökonomie / Betriebswirtschaft
2. Soziales / umfassende Nachhaltigkeitssicherung im Sinne eines Generationenvertrages 3. Ökologie / Schutzfunktionen
Zielkonflikte:
Das betriebswirtschaftliche Ergebnis wird im Rahmen des Haushaltsplanes der Zielerreichung in den Bereichen „Naherholung / Soziales“ und „Ökologie / Schutzfunktionen“ untergeordnet. Somit soll die enorme finanzielle Belastung durch die Verkehrssicherung im Bereich Talstadt und Sulgen zumindest teilweise ausgeglichen werden Zielkonflikte zwischen „Ökologie / Schutzfunktionen“ und „Soziales“ sind im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung durch Einzelbestandsweise Beplanung und Schwerpunktsetzung bestmöglich aufzulösen.
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Fleig bedankt sich für den Vortrag und die Einsicht in die eher weniger bekannten Aufgaben eines Forstamtleiters. Er erkundigt sich bei Herr Bea, ob die Forsteinrichtungserneuerung eine hoheitliche Aufgabe ist. Herr Bea bejaht diese Frage.
Herr Fleig fragt, wie die Differenzen zwischen Ökonomie, Ökologie und Soziales einen Ausgleich schaffen und ob man im Teil der Ökonomie kein positives Ergebnis innerhalb der 10 Jahre erzielen kann.
Herr Bea erklärt, dass die größten Schwierigkeiten in der Talstadt liegen. Gründe dafür sind die heikle Verkehrssicherung, Rutschgefährdungen an den Hängen und auch Bäume, die nach dem Absterben umfallen. An den Hängen sei die Arbeit teilweise nur mit dem Helikopter möglich, was so teuer ist, dass es anderswo nicht erwirtschaftet werden kann.
OR Fleig erkundigt sich über die nachhaltigen Möglichkeiten, den Ausgleich zu ermöglichen. Zudem fragt er, welche Maßnahmen geplant sind und ob es Fördergelder gebe. Herr Bea erklärt, dass die Zielsetzung eine Strauchschicht ist und keine zu hohen Bäume. Er teilt mit, dass Projekte förderfähig sind, aber nicht komplett durch Fördergelder übernommen werden.
Herr Mönch ergänzt, dass man versuche, die Flächen so klein wie möglich zu halten, um große Schäden zu verhindern.
OR Rapp erfragt, ob man die Bäume nicht liegen lassen kann, sodass man sich die Helikoptereingriffe sparen kann und sich nicht noch mehr ins Defizit bewege. Herr Bea erklärt, dass der Hang in Bewegung ist, was eine Gefahr birgt. Herr Obergfell ergänzt, dass das Liegenlassen der Bäume ein Problem nur aufschiebt.
OR Günter erkundigt sich nach markanten Änderungen innerhalb der letzten zehn Jahre in der Eigentümerzielsetzung.
Herr Bea teilt mit, dass die Zielsetzung ähnlich geblieben ist. Die Fichte soll in Zukunft nicht mehr so weit verbreitet sein und die Anzahl und Häufigkeit an riesigen Tannen soll sinken. Er erklärt, dass Tannen, wenn sie älter werden, auch eher anfällig für Krankheiten sind. Dann bräuchten sie viel Kraft und dadurch auch viel Wasser, was eine intensivere Pflege bedeutet.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
Das Eigentümerzielsetzungspapier für die anstehende Forsteinrichtung wird beschlossen.
TOP 5
Erweiterung des Ökokontos „Sommermoos“ in Tennenbronn
- Beschluss zur Erweiterung
- Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung des Konzepts
Vorlage: 2025/057
OV Moosmann begrüßt erneut Joschka Joos, Abteilungsleiter Tiefbau. Herr Joos stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Auf Flurstück 62/0, Gemarkung Tennenbronn, befindet sich bereits das Ökokonto „Sommermoos“. Innerhalb der Ökokontofläche wird ein nicht standortgerechter Waldbestand in einen standortgerechten Waldbestand umgebaut.
Für den Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“ ist ein Mähwiesen-Ausgleich erforderlich. Dieser soll angrenzend an das Ökokonto „Sommermoos“ auf Flurstück 62/0 umgesetzt werden. Für den Ausgleich des B-Plans wird nur ein Teil der Freifläche benötigt. Der restliche Teil soll aber im Zuge des Ausgleichs für den B-Plan mit umgewandelt und für zukünftige Projekte vorgehalten werden. Um dies zu ermöglichen, muss die Fläche als Ökokontofläche ausgewiesen werden.
Kosten/ Finanzierung
Die Bestandskartierung der Ausgleichsfläche findet durch ein Planungsbüro im Zuge des Bebauungsplanverfahrens statt. Das Konzept für die Erweiterung des Ökokontos „Sommermoos“ wird hausintern durch die Abteilung Stadtplanung ausgearbeitet.
Es fallen somit nur Kosten für die Bestandskartierung der Fläche an (ca. 500 € – 1.000 €). Diese Kosten sind bereits bei den Gutachten für den Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“ einkalkuliert. Die Honorarkosten für den Bebauungsplan inkl. aller notwendigen Gutachten werden im Ergebnishaushalt über den Kostenträger 51100100, die Sachkontonr. 4431500 und die Kostenstelle 41002 abgerechnet.
Diskussion Ortschaftsrat:
OV Moosmann erklärt das Vorgehen noch einmal in eigenen Worten. Er sagt, der restliche Teil der Freifläche wandert in ein „Sparbuch“, worauf man für spätere Projekte als Ausgleichsfläche zurückgreifen kann.
OR Günter erkundigt sich, was das für eine Veränderung innerhalb der Ökokontofläche wäre, schließlich ist die Fläche bereits eine Wiese.
Herr Mönch erklärt, dass die Wiese anders bewirtschaftet wird. Sie bekommt eine Zeit lang keinen Dünger mehr und danach wird die Menge auf den Bedarf der Wiese angepasst.
Herr Joos fasst zusammen, dass die Fläche so zunächst weniger Erträge gibt, aber das Ökokonto dafür für das nächste Projekt sicher sei.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Die Erweiterung des Ökokontos „Sommermoos“ in Tennenbronn wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept hausintern auszuarbeiten.
TOP 6
Flächennutzungsplan 1998 der VVG Schramberg – 11. punktuelle Änderung
- Beratung, Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage: 2025/059
OV Moosmann begrüßt erneut Joschka Joos, Abteilungsleiter Tiefbau. Herr Joos stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Erfordernis der Planung
Nach Abschluss und Genehmigung der bisherigen Änderungsverfahren (7.-10. Änderung) im Jahr 2024 wurde am 17.01.2024 im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg das Verfahren der 11. Punktuellen Änderung eingeleitet. (vgl. SV2023/248)
Der damalige Vorentwurf umfasste sechs Teilprojekte:
A-01: Schuppengebiet Reißer (Aichhalden)
A-02: Photovoltaikanlage Rötenberg (Aichhalden)
H-01: Königsfelder Straße Ost, 1. Erweiterung (Hardt)
H-02: Hugswald (Hardt)
L-01: Tiny Häuser zwischen Imbrand und Hölzleshof (Lauterbach)
S-01: Gewerbegebiet Schönbronn II (Schramberg)
Mit diesem Planstand wurde im Zeitraum vom 11.03.2024 – 12.04.2024 die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung ergaben sich zu einzelnen Teilprojekten Stellungnahmen, welche vertiefende Abstimmungstermine mit den Genehmigungsbehörden zur Folge hatten. Aufgrund der Gespräche ergaben sich mittlerweile Änderungen / Streichungen im Planwerk. Zusätzlich wurden weitere aktuelle Planungsbereiche in das Planwerk mitaufgenommen, welche in der Zwischenzeit im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft begonnen wurden.
Teilprojekte
A-01 Schuppengebiet Reißer (Aichhalden)
Die Gemeinde Aichhalden plant eine Erweiterung des bestehenden Bauhofs sowie eine Ansiedlung eines Schuppengebiets in direkter Nähe. Das Bebauungsplanverfahren ist bereits abgeschlossen mit dem Satzungsbeschluss am 21.11.2023.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergaben sich folgende Stellungnahmen:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
Landratsamt Rottweil:
A-02 Photovoltaikanlage Rötenberg (Aichhalden)
Die Gemeinde Aichhalden will die Realisierung von erneuerbaren Energien aktiv durch die Ausweisung einer „Sonderbaufläche Photovoltaik“ unterstützen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergaben sich folgende Stellungnahmen:
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 46.2 Luftverkehr:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 21:
Landratsamt Rottweil:
Bürger 2:
H-01-1 Königsfelder Straße Ost, 1. Erweiterung (Hardt)
Die Gemeinde Hardt plant in direkter Anbindung an das bestehende Gebiet „Königsfelder Straße Ost“ eine Erweiterung als Mischbaufläche (Wohnen und nicht störendes Gewerbe).
Der Satzungsbeschluss zum Gebiet wurde bereits am 23.01.2024 gefasst.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergaben sich folgende Stellungnahmen:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
Terranets bw GmbH:
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 21:
H-01-2 Rücknahme Mischbaufläche (Hardt)
Aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft wird die Fläche westlich des Sportplatzes mittelfristig nicht für eine Bebauung verfügbar sein. Daher wird die Fläche als Mischbaufläche zurückgenommen und zukünftig als Grünfläche ausgewiesen. Durch die Rücknahme dieser Fläche kann der erforderliche Flächenbedarf für das Gebiet „Königsfelder Straße Ost, 1. Erweiterung“ ausgeglichen werden.
Das Gebiet wurde neu in das Verfahren mitaufgenommen.
H-02 Hugswald (Hardt)
Ein Gartenlandschaftsbaubetrieb möchte sich am bisherigen Standort erweitern und plant hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wurde am 12.12.2024 gefasst.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergaben sich folgende Stellungnahmen:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
Landratsamt Rottweil:
L-01 Tiny Häuser zwischen Imbrand und Hölzleshof (Lauterbach)
Die Gemeinde Lauterbach plante am Waldrand zwischen Imbrand und Hölzleshof eine Tinyhouse-Siedlung. Im bisherigen Flächennutzungsplan war diese Fläche als Sportfläche ausgewiesen. Mit der Änderung sollte das Planungsrecht für die Tinyhouse-Siedlung geschaffen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergaben sich hierzu eine Vielzahl an negativen Stellungnahmen.
Aufgrund der sensiblen Lage in der freien Landschaft widerspricht das Gebiet dem Anbindungsgebot des Landesentwicklungsplans. Des Weiteren wären zusätzliche Maßnahmen nötig gewesen. (Waldausgleich, Waldabstand, ökologischer Ausgleich)
Aufgrund der geringen Erfolgschancen wurde das Gebiet aus dem Verfahren gestrichen und nicht weiterverfolgt.
L-02 Photovoltaikanlage Tannenäckerle (Lauterbach)
Ein Privatinvestor möchte auf einem Flurstück im Bereich Tannenäckerle eine Freiflächen-PV errichten. Parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Mit den Forstbehörden und der Unteren Naturschutzbehörde sind die Maßnahmen im Vorfeld bereits besprochen. Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht gestartet.
Das Plangebiet wurde neu in das Verfahren mitaufgenommen.
S-01 Gewerbegebiet Schönbronn II (Schramberg-Schönbronn)
Im Stadtteil Schönbronn möchte sich eine Kfz-Werkstatt erweitern. Hierzu wurde das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bereits begonnen und steht kurz vor dem Abschluss.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergaben sich hierzu eine Vielzahl an negativen Stellungnahmen:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt Geologie:
Regionalverband Schwarzwald – Baar – Heuberg:
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 21:
Landratsamt Rottweil:
S-02 Flächenkorrektur im Rahmen der Sport- und Festhalle – Umwandlung
Gemeinbedarfsfläche zurück in eine gewerbliche Fläche (Schramberg-Tennenbronn)
Das Gebiet wurde bereits in der 9. Punktuellen Änderung komplett als Gemeinbedarfsfläche überplant. In der Zwischenzeit wurden nochmals Gespräche mit dem Eigentümer des Privatgrundstücks geführt. Derzeit bzw. mittelfristig wird keine Verkaufsbereitschaft in Aussicht gestellt. Das Grundstück muss somit im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Flächenkorrektur.
Das Plangebiet wurde neu in das Verfahren mitaufgenommen.
S-03 Gewerbefläche im interkommunalem Industriegebiet Seedorf/Waldmössingen – IKGI (Schramberg-Waldmössingen)
Der Zweckverband des Interkommunalen Industriegebiets Seedorf/Waldmössingen plant derzeit die Erweiterung des Gebiets. Die Unterlagen für das Bebauungsplanverfahren werden derzeit vom Planungsbüro erarbeitet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Erweiterung ist auch eine Anbindung an das Waldmössinger Gebiet „Webertal“ vorgesehen.
Eine kleine Teilfläche (ca. 1.400 qm) muss hierzu im Flächennutzungsplan noch geringfügig angepasst werden.
Das Plangebiet wurde neu in das Verfahren mitaufgenommen.
S-04 Straßenmeisterei (Schramberg-Sulgen)
Der Standort der bisherigen Straßenmeisterei hat einen erhöhten Sanierungsbedarf. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit ist die Sanierung des bisherigen Standorts nicht mehr zielführend. Daher wurden bereits Gespräche zwischen dem Landkreis Rottweil und der Stadt Schramberg geführt, um einen neuen Standort zu eruieren.
Der favorisierte Standort befindet sich im Bereich Brambach in direkter Verlängerung eines Gewerbegebiets. Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht begonnen.
Das Plangebiet wurde neu in das Verfahren mitaufgenommen.
Weiteres Vorgehen
Mit diesem Verfahrensschritt wird die Offenlage (zweite Beteiligungsrunde der Behörden und Öffentlichkeit) beschlossen. Sofern im Rahmen dieser Beteiligungsrunde keine Stellungnahmen eingehen, welche eine Änderung des Planwerks zur Folge haben, kann das Verfahren im nächsten Schritt abgeschlossen und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Kosten/ Finanzierung
Die Planungskosten werden über die Haushaltsstelle 51100100/4431500/41001 abgerechnet. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Kosten über einen Kostenschlüssel mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft aufgeteilt.
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Broghammer fragt, ob die Änderungen, also die Teilprojekte einzeln oder als Ganzes zählen. Herr Joos antwortet, dass es als ein Verfahren der 11. Änderung zählt.
OR Kaltenbacher erkundigt sich, ob der jetzige Flächennutzungsplan in eine Akte abgelegt wird oder was nun damit geschieht. Herr Joos erklärt, dass alle Flächennutzungspläne im BürgerGIS Portal zu finden sind. Eine punktuelle Änderung wird auf fünf Jahre gerechnet. Eine generelle Fortschreibung sollte eigentlich alle 15 Jahre geschehen, die letzte war allerdings 1998.
Er teilt mit, dass ein neuer Kollege innerhalb der Abteilung Stadtplanung dies nun übernimmt. Aufgrund der internen Bearbeitung werden Kosten und Zeit gespart.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, werden gemäß der beiliegenden Auswertung der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (vgl. Anlage 01) angenommen.
2. Der Entwurf der 11. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird gebilligt und festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.
TOP 7
Flächennutzungsplan 1998 der VVG Schramberg – Berichtigungen nach § 13a BauGB
- Beschluss zur nachrichtlichen Berichtigung von § 13a/13b Gebieten
Vorlage: 2025/060
Herr Joos stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
In den vergangenen Jahren wurden in den jeweiligen Kommunen Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a und 13b BauGB abgeschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB können Bebauungspläne, die von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Im Gegensatz zu den Regelverfahren benötigt man für die nachträgliche FNP-Berichtigung kein formelles Beteiligungsverfahren. Ein einmaliger Beschluss des Gremiums ist ausreichend. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, für die abgeschlossenen beschleunigten Verfahren den Flächennutzungsplan nachträglich zu berichtigen.
Im Verwaltungsgebiet betrifft dies neun Verfahren:
Kosten/ Finanzierung
Die Planungskosten werden über die Haushaltsstelle 51100100/4431500/41001 abgerechnet. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Kosten über einen Kostenschlüssel mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft aufgeteilt.
Da kein Ortschaftsrat eine Wortmeldung wünscht, wird der Beschluss direkt abgestimmt.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Teilgebiete werden gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan nachrichtlich berichtigt.
TOP 8
Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen
OV Moosmann teilt mit, dass der Neubau des Radwegs St. Georgen – Brogen – Hardt am 14. April beginnt. Die Straße von Brogen nach Hardt wird zunächst halbseitig gesperrt und nach den Osterferien gesperrt.
OV Moosmann gibt bekannt, dass diesen Donnerstag ein Anliegergespräch wegen der Eichbachverdolung stattfindet.
OV Moosmann teilt mit, dass letzten Samstag im Schächlewald zusammen mit dem Förster Bäume gepflanzt wurden. Diese Aktion hat die Firma Brugger vom Hardt selbst aufgestellt und finanziert. OV Moosmann lobt dieses Engagement.
OV Moosmann gibt die Ergebnisse zur Verkehrsschau vor drei Wochen bekannt. Im Bereich Leihwies war ein Tempolimit oder Überholverbot von Anliegern gewünscht. Dafür gibt es allerdings von Seiten der Polizei keine Grundlage, da die Straße übersichtlich und unauffällig hinsichtlich Autounfällen in den letzten drei Jahren war.
Im Schranklewege wurde die Einführung einer Einbahnstraße gewünscht. Dieses Vorhaben wurde eher kritisch gesehen, da der Einbahnverkehr ein besonderes Gefahrenpotenzial hat. Fußgänger und Fahrradfahrer könnten aufgrund der Straßenbreite nämlich trotzdem als Gegenverkehr kommen.
Dabei bei der Verkehrsschau waren Polizei, Straßenbauamt, Landratsamt Rottweil, Fachbereich Recht und Sicherheit sowie Herr Ginter und Herr Liebrich aus dem Fachbereich Umwelt und Technik.
Da keine weiteren Anfragen mehr bestehen, schließt OV Moosmann die öffentliche Sitzung. Die nicht öffentliche Sitzung wird nach einer kurzen Pause fortgeführt.
Keine Beschlussfassung.