
Tagesordnung
1. | Einwohnerfragestunde |
2. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
3. | Sport- und Festhalle Tennenbronn - Sachstandsbericht Vorlage: TB 2026/012 |
4. | Erhöhung der Eintrittspreise im Freibad Vorlage: 2026/035 |
5. | Haushaltskonsolidierung 2025 - 1. Maßnahmenpaket - Anhörung der Ortschaftsräte Waldmössingen und Tennenbronn zu Maßnahme 32 (Verkauf von Gebäuden und Grundstücken) gemäß § 70 Gemeindeordnung (GemO) - Beratung und Beschlussfassung zu Maßnahme 32 (Verkauf von Gebäuden und Grundstücken) Vorlage: 2026/030 |
6. | Glasfaserausbau Schramberg - Bericht zum Ausbau der Grauen Flecken - Kenntnisnahme und Beschluss des weiteren Vorgehens - Vorstellung der Ausbauplanung der Deutschen Telekom Vorlage: 2026/010 |
7. | Sanierung der Kirchstraße (Tennenbronn), 2. Bauabschnitt - Darstellung der Kostensituation - Sachentscheidung zum 2. Bauabschnitt Vorlage: 2026/021 |
8. | Sanierung der L175 (Schramberg nach Tennenbronn) - Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Abschluss einer Vereinbarung Vorlage: 2026/029 |
9. | Straßenunterhaltung 2026, Tennenbronn - Vorstellung der Sanierungsabschnitte - Sachentscheidung Vorlage: TB 2026/011 |
10. | Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen |
Beginn der Beratung: 19:07 Uhr
Ende der Beratung: 21:09 Uhr
Einwohnerfragestunde
OV Manfred Moosmann begrüßt alle Anwesenden zur öffentlichen Sitzung. Die Sitzung wurde frist- und formgerecht einberufen, das Gremium ist beschlussfähig. Für die heutige Sitzung ist kein OR entschuldigt.
Ein Bürger vom Bereich Halde berichtet, dass der Glasfaseranschluss vor drei Jahren bei der Telekom bestellt wurde. Im Dorf wurde bereits gegraben, bei ihm jedoch nicht. OV Manfred Moosmann sagt, dass es wohl noch dauern könne. Konrad Ginter, Abteilungsleiter Tiefbau, erklärt, dass Halde 104 ein weißer Fleck ist, kein grauer. Es gab zwar Verzögerungen, weshalb die Fertigstellung nicht wie geplant letztes Jahr erfolgte, aber der Anschluss ist nicht ausgefallen oder Ähnliches. Die Telekom sollte 2026 fertig werden mit allen weißen Flecken.
Keine Beschlussfassung.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Es sind keine Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen bekanntzugeben.
Keine Beschlussfassung.
Sport- und Festhalle Tennenbronn - Sachstandsbericht
Vorlage: TB 2026/012
OV Manfred Moosmann begrüßt Thomas Müller aus dem FB4. Herr Müller stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Seit dem letzten Sachstandsbericht wurden die Planungen für die Sport- und Festhalle Tennenbronn weitergeführt. Nach Eintritt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans konnte der Bauantrag eingereicht werden. Die Erteilung der Baugenehmigung wird zeitnah erwartet.
Die verkehrliche Erschließung der Halle erfolgt über die neu hergestellte Anbindung an die Landesstraße. Die Zufahrt wird über einen Linksabbieger mit Abfahrtsrampe auf den Parkplatz geführt. Die fußläufige Erschließung des Hallenvorplatzes erfolgt über eine Treppenanlage sowie eine barrierefreie Rampe.
Um den Parkplatz auch für Veranstaltungen nutzen zu können und auf eine Überbauung mit einer Photovoltaikanlage verzichten zu können, wurden entsprechende Ausgleichsflächen auf dem Dach der Halle nachgewiesen. Die nach den geltenden Vorgaben erforderliche Anzahl an Fahrradstellplätzen stellt nach derzeitiger Einschätzung eine Überkapazität dar. In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde wurde dies im Bauantrag über eine Baulast berücksichtigt, sodass bei Bedarf zusätzliche Fahrradstellplätze zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können. Eine entsprechende Fläche wird dafür vorgehalten.
Aktuell befinden sich die Planungen in den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereiten der Vergaben).
Eine Voraussetzung für einen Baubeginn im September 2026 ist die Durchführung der ersten Vergabeverfahren im Juli 2026. Hierzu sollen, sobald klar ist, ob eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erlangt werden kann oder nicht, voraussichtlich im Mai 2026 die Leistungsverzeichnisse für die Gewerke Rohbau, Zimmererarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten sowie für die technischen Gewerke auf der Vergabeplattformen veröffentlicht werden. Aufgrund der jeweiligen Auftragssummen ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Hierbei gibt es zu berücksichtigen, dass eine Ausschreibung erst erfolgen kann, sobald ein Förderentscheid getroffen ist.
Im Rahmen des Gestaltungsbeirats sowie seitens der Ortsverwaltung wurde die geplante einheitliche Vergrauung der sägerauen Weißtannenfassade kritisch bewertet. Die Mehrkosten für eine Vergrauungslasur betragen ca. 16.000 €. Diese konnten durch einen Wechsel der Holzart von Weißtanne auf Fichte kompensiert werden. Dadurch kann ein dauerhaft einheitliches Erscheinungsbild mit einer einheitlichen Vergrauungslasur der Fassade erreicht werden.
Kosten / Finanzierung / Zeitschiene
Der im Dezember gefasste Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wurde fristgerecht umgesetzt. Nach ersten Rückmeldungen des Fördermittelgebers wird die Vorprüfung der eingereichten Anträge nicht wie ursprünglich vorgesehen Anfang März abgeschlossen sein. Aufgrund einer deutlichen Überzeichnung des Programms ist derzeit mit einer Rückmeldung erst nach Ostern zu rechnen.
Da parallel beantragte Förderprogramme, insbesondere KfW-Zuschüsse, förderschädliche Auswirkungen auf das Bundesprogramm haben können, wurde bislang kein Antrag auf KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen gestellt. Die entsprechenden Anträge befinden sich in Vorbereitung und werden im Falle eines negativen Bescheids zum Bundesprogramm sofort eingereicht.
Das Abwarten der Zuwendungsbescheide hat Auswirkungen auf den weiteren Bauzeitenplan. Aktuell wird von einem Baubeginn im September ausgegangen. Über die Wintermonate sollen die Erd-, Verbau-, Drainage- und Rohbauarbeiten ausgeführt werden, sodass im Frühjahr 2027 der Holzbau errichtet werden kann.
Die in Anlage 03 aufgezeigte Zeitschiene stellt einen idealen Zeitplan ohne weitere Verzögerungen dar. Wobei hier wie erwähnt der Förderentscheid aktuell den entscheidenden Faktor darstellt.
Die im Rahmen des Gestaltungsbeirats vom 29. April 2025 gefassten Einsparmaßnahmen hatten bislang keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Projekts. Eine belastbare Kostenaussage wird nach Vorliegen der ersten Submissionsergebnisse im Juli möglich sein.
Wie in der Anlage 01 ersichtlich liegt die aktuelle Kostenberechnung bei 13.270.563,63 € (netto). Im Haushaltsjahr 2026 sind unter der Investmentnummer I-4241-101 2.941.000 € eingeplant. Für die Folgejahre 2027 und 2028 sind bisher 9.160.000 € vorgesehen.
Anlagen
Anlage 01 TB2026/012: aktuelle Kostenübersicht
Anlage 02 TB2026/012: Planunterlagen, Grundrisse, Ansichten, Schnitt
Anlage 03 TB2026/012: Zeitschiene
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Wolfgang Haberstroh bedankt sich für den Vortrag und stellt eine technische Frage zum Ablauf. Er fragt, ob man in der Bauphase die Schiltachstraße hinunterfährt oder ob die Abfahrt von der Landstraße erfolgt. Herr Müller erklärt, dass die Zufahrt von beiden Seiten erfolgen soll.
ORin Monika Kaltenbacher fragt, ob es außer den zwei Anträgen, bei denen man derzeit noch auf eine Rückmeldung wartet, weitere Zuschüsse gibt.
OV Manfred Moosmann erklärt, dass bereits 750.000 Euro aus dem ELR-Programm bewilligt wurden und zusätzlich ein weiterer Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro bereits zugesagt ist. Er sagt, dass der Zuschuss aus dem Bundesprogramm sehr gut wäre. Er erklärt jedoch, dass aus der gesamten Gegend viele Gemeinden einen Antrag gestellt haben. Er ergänzt, dass 330 Millionen Euro an Mitteln zur Verfügung stehen, insgesamt jedoch Anträge in Höhe von über sieben Milliarden Euro eingereicht wurden.
OV Manfred Moosmann erklärt zum Zuschuss, dass die Rückmeldung bis Ostern erfolgen sollte. Er sagt, dass die Mittel für die Beantragung dieses Zuschusses bereits in diesem Jahr im Haushalt stehen müssen. Das bedeutet, dass bei der Entscheidung ein gewisser Zeitdruck besteht.
OR Oskar Rapp sagt, dass der Kinderspielplatz im Plan nicht zu sehen ist, und fragt, ob das Thema noch aktuell ist. OV Manfred Moosmann erklärt, dass der Spielplatz bei der Halle im Plan nicht eingezeichnet ist, er aber wieder dort hinkommt. Er sagt, dass dies von Anfang an so vorgesehen war.
OR Thomas Wälde sagt, dass die Topografie beim Parkplatz recht steil aussieht.
Herr Müller erklärt, dass das etwas täuscht und das Gefälle lediglich etwa zwei bis drei Prozent beträgt. OV Manfred Moosmann ergänzt, dass die Steigung so gering wie möglich gehalten wird.
OR Thomas Wälde fragt, ob eine Zeltverankerung kein Problem sein wird auf dem Platz.
Herr Müller sagt, dass Nägel für Verankerungen gut in den Boden können.
OR Patrick Fleig merkt an, dass der bisher geplante Müllraum bei der Küche nun verschwunden ist und als Mitarbeitertoilette im Plan steht. OV Manfred Moosmann erklärt, dass nun ein überdachter Müllbereich hinten an der Halle geplant ist.
OR Patrick Fleig spricht die Entscheidung an, die Fassade statt der ursprünglich geplanten Weißtanne nun aus Fichte auszuführen. OV Manfred Moosmann erklärt, dass ursprünglich geplant war, die Weißtanne aufgrund von 16.000 Euro Mehrkosten ohne Vorvergrauung zu verwenden. Da eine natürliche Vergrauung jedoch nicht immer gleichmäßig aussehe und dies auch schon von Ratsmitgliedern moniert worden war, wurde nach einem Kompromiss gesucht. OV Manfred Moosmann führt weiter aus, dass die Fichte günstiger ist und deshalb vorvergraut werden kann. Sie sei zwar astreicher, was er jedoch nicht als Nachteil bewertet. In Bezug auf die Haltbarkeit besteht zudem kein wesentlicher Unterschied zur Weißtanne. Herr Müller ergänzt, dass es sich dabei um eine kostenneutrale Entscheidung handelte. OR Patrick Fleig erklärt, dass der Unterschied zwischen den beiden Hölzern in der Qualität liegt, da die Weißtanne eine Qualitätsstufe höher ist. Er ergänzt abschließend, dass es eine Überlegung wert ist, die Weißtanne im Laufe der Planungen nicht ganz aus den Augen zu lassen. Er fragt, ob man dies im weiteren Planungsprozess gegebenenfalls noch ändern kann. Herr Müller erklärt, dass die Holzfassade gemeinsam mit dem Zimmermann ausgeschrieben wird.
OR Thomas Wälde erklärt, dass das Herren-WC in zwei Teile aufgeteilt ist, was besonders bei kleineren Veranstaltungen von Vorteil ist. Bei den Damen ist hingegen ein großer Raum vorgesehen. Er fragt, ob es möglich wäre, eine Abtrennung hinzuzufügen, sodass bei kleineren Veranstaltungen nur ein Teil des Raums genutzt werden muss und dadurch auch der Reinigungsaufwand geringer ist. Herr Müller erklärt, dass das Schließen einzelner Kabinen praktikabler wäre als eine erneute Umplanung.
OR Patrick Fleig sagt, dass er es erfreulich findet, dass das Projekt bereits gut fortgeschritten ist und man gut vorankommt.
OV Manfred Moosmann erklärt, dass der Spatenstich noch in diesem Jahr erfolgen soll und er den kommenden Ausschreibungen mit großer Hoffnung entgegensieht.
OR Oskar Rapp fragt, ob auf dem Parkplatz eine Elektroladesäule geplant ist. Herr Müller erklärt, dass er dies noch mit den Stadtwerken absprechen muss, es der Gesetzgeber aber eigentlich vorschreibt.
OV Manfred Moosmann bedankt sich beim Förderverein der Halle für sein Engagement und betont, dass Tennenbronn ohne die Halle kulturell obdachlos wäre. Er fügt hinzu, dass die monatlichen Bauherrengespräche sehr gut laufen.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Erhöhung der Eintrittspreise im Freibad
Vorlage: 2026/035
OV Manfred Moosmann begrüßt den Geschäftsführer der Stadtwerke Schramberg, Peer Kälble. Herr Kälble stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor.
Wirtschaftliche Entwicklung des Bäderbetriebs seit 2015
Über die wirtschaftliche Entwicklung des Bäderbetriebs wurde in der Vorlage 2025/111 ausführlich berichtet. Nachfolgend wird auf die Entwicklung des Freibadbetriebs abgehoben. Eine wesentliche Besonderheit gegenüber dem Hallenbadbetrieb ist die starke Witterungsabhängigkeit, die sowohl für sehr starke Schwankungen bei den Besucherzahlen pro Tag als auch über die gesamte Badesaison führt.
Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise im Hallenbad wurde am 23. März 2023 beschlossen (Vorlage 2023/055).
Die beigefügten Grafiken zeigen die langfristige Entwicklung der Aufwendungen der Umsatzerlöse und der Fehlbeträge pro Badegast im Freibad.
Wesentliche Entwicklungen zur Erlössituation, Empfehlung für eine Preiserhöhung und Abschätzung der Mehreinnahmen
Die beigefügte Präsentation wurde auszugsweise bei der Klausurtagung vorgestellt. Sie zeigt für das Freibad folgende wesentlichen Ergebnisse auf:
Erlössituation
Besucherzahlen
Zahlungsarten
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage wurden die Stadtwerke in der Haushaltsklausurtagung beauftragt, einen Vorschlag für eine Erhöhung der Eintrittspreise vor der Freibaderöffnung einzubringen.
Es wird empfohlen, auf die Ermäßigung für Rentner zu verzichten. Zudem soll der Vollzahlerpreis um 0,50 Euro und der Preis für Ermäßigte um 1,00 Euro angehoben werden. Damit könnten die Umsatzerlöse bei gleichbleibenden Besucherzahlen um rund 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr gesteigert werden.
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Oskar Rapp fragt, ob auch andere Bäder noch ihre Preise erhöhen könnten. Herr Kälble sagt, das ist gut möglich. OR Oskar Rapp fragt, ob man die neuen Preise von den anderen Bädern bisher noch nicht bekommen kann. Dies verneint Herr Käble.
ORin Monika Kaltenbacher vermutet, dass das Kneipp-Bad in Villingen ebenfalls seine Preise erhöht hat, da auf der Preisliste kein 2025 vermerkt war.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Die nachfolgenden Regelungen werden mit Wiedereröffnung des Freibads (geplant am Samstag, 16. Mai 2026) umgesetzt.
2. Die Eintrittspreise werden wie folgt festgelegt:
| Tarife | Freibad | Freibad |
| gültig ab | März 2023 | März 2026 |
| Tagespreis Vollzahler | 4,50 € | 5,00 € |
| Tagespreis Ermäßigte | 2,00 € | 3,00 € |
| Früh-/Spättarif | 2,00 € | 3,00 € |
| Familientarif (1 Erw. und eigene Kinder) | 8,00 € | 10,00 € |
| Familientarif (2 Erw. und eigene Kinder) | 12,00 € | 15,00 € |
| Saisonkarte Vollzahler | 100,00 € | 110,00 € |
| Saisonkarte Ermäßigte | 50,00 € | 65,00 € |
| Familienkarte | 200,00 € | 220,00 € |
| Bäderverbundkarte Vollzahler | 330,00 € | 330,00 € |
| Bäderverbundkarte Ermäßigte | 165,00 € | 165,00 € |
3. Die Mehrfachkarten für 50,00 € und 100,00 € mit 10 % bzw. 20 % Rabatt bleiben als Bäderverbundkarte erhalten.
4. Die Ermäßigung für Rentner entfällt.
Haushaltskonsolidierung 2025 - 1. Maßnahmenpaket
- Anhörung der Ortschaftsräte Waldmössingen und Tennenbronn zu Maßnahme 32 (Verkauf von Gebäuden und Grundstücken) gemäß § 70 Gemeindeordnung (GemO)
- Beratung und Beschlussfassung zu Maßnahme 32 (Verkauf von Gebäuden und Grundstücken)
Vorlage: 2026/030
OV Manfred Moosmann begrüßt Bent Liebrich, Fachbereichsleiter Umwelt und Technik sowie Joschka Joos, stellv. Fachbereichsleiter Umwelt und Technik. Zusammen stellen Sie den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Gremium | Vorlage | Termin | Art |
Ortschaftsrat Waldmössingen Ortschaftsrat Tennenbronn Gemeinderat | 2025/100 | 23.06.2025 24.06.2025 10.07.2025 | Beschluss |
| Gemeinderat | 2025/158 | 23.10.2025 | Beschluss |
Ortschaftsrat Waldmössingen Ortschaftsrat Tennenbronn Gemeinderat | 2026/030 | 09.03.2026 10.03.2026 26.03.2026 | zur Anhörung und Beschlussfassung |
Mit dem Prozess zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2025 wurde ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Haushaltssituation geschaffen. Gemeinsam mit der ebenfalls im Jahr 2025 eingerichteten Haushaltsstrukturkommission sollen geeignete Maßnahmen festgelegt und beschlossen werden, um Einsparungen zu realisieren oder finanzielle Potentiale nutzen zu können.
Im ersten Maßnahmenpaket wurden insgesamt 65 Maßnahmen vorgestellt. Hierzu ist die Sitzungsvorlage 2025/158 zu beachten. Eine der noch ausstehenden Maßnahmenvorstellungen bzw. Konkretisierungen ist folgende:
| Maßnahme 32 – Verkauf von Gebäuden und Grundstücken |
| Allgemeine Informationen zum Konsolidierungsvorschlag |
Bezeichnung des Konsolidierungsvorschlags: Verkauf von Gebäuden und Grundstücken Zuständigkeit: Fachbereichsleitung 4 und Betriebsleitung Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 11.33 – Grundstücksmanagement Zeitliche Realisierungsmöglichkeit: Gremienbefassung im 1. Quartal 2026 |
| Inhaltliche Beschreibung des Konsolidierungsvorschlags |
Beschreibung: Städtische Immobilien und Grundstücke sollen daraufhin begutachtet werden, wo Verkaufspotential besteht. |
| Finanzielle Auswirkungen des Konsolidierungsvorschlags |
Potential: Noch nicht zu beziffern |
| Empfehlungsbeschluss |
| Beratung über den Verkauf von Gebäuden und Grundstücken im Rahmen eines separaten Tagesordnungspunktes. |
Unter Federführung des Fachbereichs Umwelt und Technik wurden in den vergangenen Monaten sämtliche städtischen Gebäude und Grundstücke hinsichtlich ihres Verkaufspotentials und Notwendigkeit eines weiteren Verbleibs im Eigentum der Großen Kreisstadt Schramberg gesichtet und bewertet. Als Resultat ergibt sich folgendes Ergebnis.
Die Stadtverwaltung schlägt den politischen Gremien unter Berücksichtigung der zugesagten Frist zur Gremienbefassung (1. Quartal 2026) vor, 36 Hauptgebäude (inklusive Nebenanlagen) und bauliche Anlagen sowie 184 Grundstücke einer Veräußerung zuzuführen. Hierunter sind keine Grundstücke enthalten, die beispielsweise als Flächenpool zur Verhandlung in Flächentauschgeschäften mit Dritten vorgehalten werden müssen oder für städtebauliche oder andere Entwicklungen (u. a. Erschließungen, ökologischer Ausgleich usw.) dienen. Entsprechendes gilt für die städtischen Gebäude und baulichen Anlagen. Die entsprechenden Vorschläge sind in den Anlagen 01 bis 10 einsehbar. Sämtliche Baulücken sind ebenfalls nachrichtlich dargestellt.
Die veräußerbaren Grundstücke sind in den Plänen in Rot gekennzeichnet, die Baulücken in violett und türkis.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Entwicklung Schrambergs durch einen möglichen Verkauf oder eine anderweitige Vergabe der vorgeschlagenen Liegenschaften nicht beeinträchtigt, sodass die bereits bekannten Entwicklungsprojekte weiter geplant werden können und perspektivische Entwicklungsmöglichkeiten nicht gefährdet werden.
Die Marktgängigkeit der Gebäude und Grundstücke wird im Weiteren zu prüfen sein. Es besteht die Möglichkeit, dass die aufgeführten Objekte nicht oder nur unter Preisabschlägen am Markt veräußerbar sind.
An diesem Prozess waren folgende städtische Akteure vorrangig beteiligt:
Im Rahmen der Sachvorträge in den entsprechenden Sitzungen der Ortschaftsräte und des Gemeinderats erfolgen weitere und detaillierte Erläuterungen. Die Ortschaftsräte Tennenbronn und Waldmössingen werden aufgrund der Regelungen des § 70 Gemeindeordnung (GemO) und den Vorgaben aus der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Schramberg entsprechend angehört. Die endgültige Beschlussfassung über den vorliegenden Verwaltungsvorschlag / Beschlussvorschlag obliegt dem Gemeinderat.
Sollte entsprechend dem Verwaltungsvorschlag Beschluss gefasst werden, wird der Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung als dann federführender Akteur im nächsten Schritt die Veräußerungswerte beziffern oder beziffern lassen und den Gremien Veräußerungsvorschläge unterbreiten. In diesem Schritt werden auch endgültige lagetechnische Abgrenzungen der Verkaufsobjekte festgelegt. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Ressourcen und ein realistischer Zeitraum für den Verkauf sowie Vorschläge zur Vorgehensweise benannt.
Für die Stadtteile Waldmössingen und Tennenbronn werden die Ortsvorsteherin und der Ortsvorsteher ihrer Zuständigkeit entsprechend eingebunden.
Die Veräußerung oder Vermarktung erfolgt entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung.
Kosten/ Finanzierung
Durch diese Vorlage entstehen, außer für das eine oder andere Verkehrswertgutachten, keine externen Sachkosten.
Anlagen
Diskussion Ortschaftsrat:
OV Manfred Moosmann erklärt, dass der Verkauf von Gebäuden und Grundstücken bis 100.000 € in der Zuständigkeit beim Ortschaftsrat liegt.
OR Oskar Rapp erkundigt sich, warum ein Grundstück der Stadt in der Nähe des Unterschiltachtals nicht als veräußerbar abgebildet ist. OV Manfred Moosmann erklärt, dass das Grundstück als Ausgleichsfläche für den Bergacker IV dient. Herr Joos ergänzt, dass die Ökopunkte bei der Stadt bleiben müssen.
OR Patrick Fleig findet es sinnvoll, eine Übersicht über alle Gebäude der Stadt zu erstellen und diese zu prüfen, um zu sehen, was verkauft werden könnte. Er meint, dass eine solche Überprüfung öfter durchgeführt werden sollte.Was mit der derzeitigen Halle nach dem Neubau passiert, sollte man nicht erst überlegen, wenn die neue Halle fertig steht. Man merkt zum Beispiel jetzt am Krankenhaus in Schramberg, dass dies Zeit in Anspruch nimmt.
OV Manfred Moosmann erklärt, dass die Halle ein wertvolles Grundstück innerorts ist. Der Flächennutzungsplan wurde bereits geändert, sodass eine mögliche Umnutzung, insbesondere für den Bereich Senioren und Wohnen, möglich wäre.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Den Beschlussempfehlungen in den beiliegenden Tabellen wird gefolgt.
Glasfaserausbau Schramberg
- Bericht zum Ausbau der Grauen Flecken
- Kenntnisnahme und Beschluss des weiteren Vorgehens
- Vorstellung der Ausbauplanung der Deutschen Telekom
Vorlage: 2026/010
OV Manfred Moosmann begrüßt den Abteilungsleiter vom Tiefbau Konrad Ginter. Herr Ginter stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Seit vielen Jahren treibt die Stadt Schramberg in Kooperation mit dem Landkreis und der Privatwirtschaft den Ausbau mit schnellem Internet voran. So wurden bereits in Vorjahren große Verbesserungen im Zuge des Fiber-to-the-curb (FTTC)-Ausbaus, des Weiße-Flecken-Ausbaus, dem Anschluss der Schulen ans Netz und dem Ausbau der Industrie- und Gewerbegebiete erzielt.
Um dem finalen Ziel einer flächendeckenden Versorgung aller Haushalte mit Glasfaser näherzukommen, stehen weitere Projekte an.
Ausbau der Grauen Flecken in Kooperation mit dem Landkreis Rottweil
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2023 (Vorlage 2023/234) wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Rottweil zum Ausbau der grauen Flecken mit Glasfaser beschlossen.
Anhand des Kooperationsvertrags wurde der Landkreis in Cluster eingeteilt und möglichst erfolgversprechende Förderanträge gefertigt. Bei der ersten Runde der Förderung konnte Schramberg nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der sogenannten Aufgreifschwelle und des Punktesystems war eine Beantragung für Schramberg und Stadtteile auch in der zweiten Runde kritisch. Erst in kooperativen Gesprächen der (Ober-)Bürgermeister*innen und des Landkreises Rottweil konnte eine Lösung zur Beantragung gefunden werden.
Im nun vom Landkreis zur Förderung angemeldeten Paket konnte dabei ein nicht unerhebliches Teil der derzeit unterversorgten Gebäude in der gesamten Gemarkung Schrambergs angemeldet werden. Nur durch die Solidargemeinschaft mit mehreren Kommunen wurde eine Förderfähigkeit auch der Innenbereiche erreicht. Zwischenzeitlich liegen die positiven Förderbescheide vor. Dabei profitieren insbesondere auch die ländlichen Bereiche der Stadt Schramberg. Durch den Ausbau der Grauen Flecken können ca. weitere 1.720 Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Im Zuge der Förderanmeldung wurde für Schramberg eine Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt ca. 18.000.000 € errechnet.
Die Gesamtkosten werden durch eine Bundesförderung von 9.000.000 € und eine Landesförderung von 7.200.000 € unterstützt.
Die Gesamtförderung beträgt demnach 90 %. Ein konkretes Ausschreibungsergebnis der Deckungslücke liegt bisweilen nicht vor.
Die noch bestehende Deckungslücke von 1.800.000 € werden sich der Landkreis und die Stadt teilen. Gemäß Vereinbarung wird hierbei der Außenbereich (in Schramberg ca. 181 Haushalte) über die Kreisumlage finanziert. Beim wesentlich größeren Teil von 1.541 Haushalten im Innenbereich ist die Deckungslücke von der jeweiligen Kommune zu tragen.
Im Zuge der Kooperationsvereinbarung 2023 wurden vom Landkreis Kosten für Schramberg in Höhe von ca. 966.000 € genannt. Aufgrund von Kostensteigerungen der letzten Jahre und konkreteren Berechnungen wird derzeit mit Gesamtkosten von 1.354.029 € für Schramberg gerechnet.
Der Ausbau selbst würde frühestens 2027 beginnen und wird über mehrere Jahre hinweg erfolgen. Haushaltstechnisch wird sich die Kostenanforderung auf die Jahre 2027-2030 erstrecken.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Telekom in Schramberg 2026/2027
Die Deutsche Telekom hat die Stadt Schramberg zum Jahresende 2025 informiert, dass sie neben den geförderten Aktivitäten auch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von 3.500 Anschlüssen in Schramberg plant und durchführen möchte.
Die Pläne sind inzwischen deutlich konkreter geworden und wurden von der Deutschen Telekom Ende Januar auch öffentlich gemacht. Derzeit werben Angestellte der Telekom dafür, einen Anschluss der Gebäude in Auftrag zu geben. Es ist davon auszugehen, dass die Bauarbeiten im April oder Mai 2026 beginnen und voraussichtlich bis Mitte 2027 dauern werden.
In der Anlage haben wir ihnen die Grobplanung der Telekom angehängt.
Ein solcher Ausbau bringt für die beiden Jahre Bauarbeiten in erheblichem Umfang und diverse Baustellen in die Stadt. Hierbei wird sowohl von der Stadtverwaltung als auch von der Deutschen Telekom versucht, möglichst transparent vorzugehen und in diversen Veranstaltungen die Öffentlichkeit zu informieren.
Trotzdem wird sich ein gewisses Maß an Behinderungen und Beeinträchtigungen nicht vermeiden lassen. Träger der Baustellen ist die Deutsche Telekom, was die Einflussmöglichkeiten der Stadt deutlich beschränkt.
Mit Abschluss dieser beiden Maßnahmen haben alle Haushalte in Schramberg die Möglichkeit, einen breitbandigen Internetanschluss zu erhalten, entweder direkt über Glasfaser oder über die Anschlüsse des Kabelfernsehens.
Kosten
Investitionskostenzuschuss Stadt Schramberg, Graue Flecken
2027 67.701,00 €
2028 406.209,00 €
2029 541.612,00 €
2030 338.507,00 €
Finanzierung
I-5360-008
2027 15.000,00 €
2028 300.000,00 €
Die zusätzlich benötigten Mittel müssen im Zuge der weiteren Haushaltsplanung angemeldet werden.
Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Talstadt fallen keine Kosten an.
Anlagen
Diskussion Ortschaftsrat:
Herr Ginter erklärt, dass die grauen Flecken jetzt erstmals ausgeschrieben werden und bis 2030 beseitigt sein sollen. Da bisher noch keine Ausschreibung erfolgt ist, kann nicht gesagt werden, in welchem Stadtteil begonnen wird. Im Vergleich mit anderen Landkreisen sind wir jedoch mit der Umsetzung am schnellsten.
OR Wolfgang Haberstroh fragt, ob man als Hausbesitzer dann von der Telekom angeschrieben wird. Herr Ginter bestätigt, dass entweder ein Schreiben kommt oder es kommen Angestellte der Telekom, die ein Angebot bringen. Der Hausanschluss sollte jetzt kostenlos sein. Wer ihn erst später machen lassen will, muss mit Kosten von bis zu 600–800 Euro rechnen.
OR Oskar Rapp äußert Bedenken für den Außenbereich, insbesondere wegen Freileitungen an Masten. Er fragt, wie die Prognose für Personen im Außenbereich bei Sturm aussieht. Herr Ginter erklärt, dass Verträge mit der Telekom bestehen können, in welchen sie sich innerhalb von 12 Stunden kümmern müssen, falls es einen Ausfall gibt. Es ist eine wirtschaftliche Entscheidung der Telekom, wenn sie die Leitung nicht ins Erdreich legen. Landwirte könnten alternativ selbst graben, sodass die Leitungen verlegt werden können. Beides ist zugelassen.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Der Bericht zum Ausbau der Grauen Flecken wird zur Kenntnis genommen.
2. Die notwendigen Finanzmittel sollen im Haushalt der Großen Kreisstadt Schramberg in den Folgejahren bereitgestellt werden.
3. Die genannten Mehrkosten von ca. 390.000 € gegenüber der Vertragsvereinbarung werden zur Kenntnis genommen.
4. Dem weiteren Ausbau der grauen Flecken wird zugestimmt.
5. Der Bericht zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Talstadt mit Glasfaser durch die Deutsche Telekom wird zur Kenntnis genommen.
Sanierung der Kirchstraße (Tennenbronn), 2. Bauabschnitt
- Darstellung der Kostensituation
- Sachentscheidung zum 2. Bauabschnitt
Vorlage: 2026/021
OV Manfred Moosmann begrüßt erneut den Abteilungsleiter vom Tiefbau Konrad Ginter. Herr Ginter stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Im März 2025 wurde die Planung zur Sanierung der Kirchstraße in Tennenbronn von der Verwaltung vorgestellt. Aufgrund der Kostensteigerung und der herausfordernden Haushaltslage hat die Verwaltung damals vorgeschlagen, die Maßnahme nicht umzusetzen. Die Gesamtkosten wurden damals mit 548.000 € kalkuliert. Auf Beschluss des Ortschaftsrats und Ausschusses für Umwelt und Technik wurde der Beschluss gefasst, zumindest die im Haushalt 2025 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 280.000 € für einen ersten Bauabschnitt zu verwenden.
Ein erster Abschnitt wurde im Jahr 2025 umgesetzt und konnte zum Jahresende hin abgeschlossen werden. Aufgrund der Haushaltssituation und der damals erwünschten Einsparungen wurde bei diesem Abschnitt so agiert, dass der Mittelansatz ausreicht. Gemäß einer aktuellen Kostenhochrechnung wird der erste Abschnitt mit ca. 210.000 € abschließen.
Im Sommer 2025 hat der Ortschaftsrat Tennenbronn im Zuge der Festlegung des Sanierungsprogramms beschlossen, Mittel für den zweiten Bauabschnitt der Kirchstraße in 2026 zur Verfügung zu stellen. Hierbei wurden 50.000 € des Ergebnishaushaltes in den Investiven Haushalt umgeschichtet sowie 200.000 € zusätzlich für die Kirchstraße im Haushalt 2026 bereitgestellt.
Außerdem wurde aufgrund der Tatsache, dass der erste Abschnitt nicht zwingend fertiggestellt werden kann und aus Gründen, dass dieser erste Abschnitt kleiner ausgefallen ist, zusätzlich 100.000 € auf der Haushaltsstelle I-5410-065 Kirchstr. TB; Fertigstellung 1. + 2. BA bereitgestellt.
Insgesamt stehen auf dieser Haushaltsstelle 2026 somit 350.000 € zur Verfügung.
Das beauftragte Ingenieurbüro wurde nunmehr damit beauftragt, eine aktualisierte Kostenberechnung für den noch nicht sanierten Teil der Kirchstraße auszuarbeiten.
Die Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 350.000 €.
An der Sanierungsplanung hat sich seither nichts geändert.
Um die Maßnahme im Frühjahr ausschreiben zu können, empfiehlt die Stadtverwaltung nun, die Sachentscheidung zu treffen.
Kosten
Gesamtkosten Straßenbau komplette Straße, Stand Vorlage 03/2025
Baukosten Straßenbau 473.620,00 €
Nebenkosten 73.780,00 €
Summe 548.000,00 €
ausgeführter 1. BA, aktuelle Kostenhochrechnung
Baukosten Straßenbau 160.000,00 €
Nebenkosten 50.000,00 €
Summe 210.000,00 €
auszuführender 2. BA, aktuelle Kostenberechnung
Baukosten Straßenbau 303.450,00 €
Nebenkosten 46.550,00 €
Summe 350.000,00 €
Gesamtkosten Gesamt (neu) 560.000,00 €
Finanzierung
Haushalt 2025 280.000,00 €
Haushalt 2026 350.000,00 €
Anlagen
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Patrick Fleig teilt mit, dass er es sehr erfreulich findet, dass der 2. Bauabschnitt nun bereits im Folgejahr klappt. Er sagt, dass es nur wahrscheinlich etwas unglücklich war, dass die zwei Firmen gleichzeitig arbeiteten. Herr Ginter sagt, dass dies recht gut funktioniert hat, da diese nebeneinander gearbeitet haben.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Der Bericht zur Kostensituation wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Sachentscheidung zur Sanierung des 2. Bauabschnittes mit Kosten von 350.000 € wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026 durch das Regierungspräsidium Freiburg, getroffen.
Sanierung der L175 (Schramberg nach Tennenbronn)
- Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Abschluss einer Vereinbarung
Vorlage: 2026/029
I OV Manfred Moosmann begrüßt erneut den Abteilungsleiter vom Tiefbau Konrad Ginter. Herr Ginter stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
m Zuge der Stilllegung der Kläranlage in Tennenbronn baut der Eigenbetrieb Abwasser eine neue Abwasserleitung durch das Bernecktal. Trotz vieler Bemühungen konnte das Land bisher nicht für den Bau eines straßenbegleitenden Radwegs und die Sanierung der Straße gewonnen werden.
Da das Land zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Herbst 2025 keine Mittelzusage für eine Belagssanierung geben konnte, wurde die Ausschreibung lediglich mit einer Erneuerung des Asphalts im Bereich des Kanalgrabens durchgeführt.
Der Zuschlag für den Kanalbau wurde im November (Vorlage 2025/190) an die Firma Storz aus Tuttlingen erteilt.
Die Arbeiten sollen Anfang März 2026 beginnen.
Ende Januar 2026 hat sich das Regierungspräsidium Freiburg mit der Stadt in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass die Mittel für das Straßenunterhaltungsprogramm des Landes deutlich aufgestockt wurden.
Aufgrund dieser Aufstockung kann das Land ca. 1,90 Mio. Euro für eine Teilsanierung der Straße zur Verfügung stellen.
Dies gilt unter der Bedingung, dass die Stadt als Maßnahmenträger auftritt und die Maßnahme vollständig betreut.
Als Entschädigung für die Betreuung erhält die Stadt eine Verwaltungskostenentschädigung in Höhe von 10 % der Baukosten.
Die Vereinbarung würde dabei analog zur Maßnahme „Umbau der Bushaltestelle H.A.U.“ gestaltet. Bei dieser Maßnahme wurden sehr gute Erfahrungen mit dem Regierungspräsidium Freiburg gemacht.
Kosten/ Finanzierung
Kosten der Baumaßnahme 1.900.000 €
Erstattung durch das Regierungspräsidium 1.900.000 €
Um die Vorfinanzierung der Stadt möglichst kurz zu halten, werden die Mittel jeweils zeitnah beim Regierungspräsidium angefordert.
Für ihren Personaleinsatz bei der Betreuung der Maßnahme erhält die Stadt vom Regierungspräsidium einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 10% der Baukosten.
Ausgehend von 1.900.000 € Baukosten wären das 190.000 €.
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Oskar Rapp fragt, welcher Bauabschnitt zuerst gemacht wird. Herr Ginter erklärt, dass er noch immer auf den Plan wartet, er das also leider nicht beantworten kann.
ORin Monika Kaltenbacher fragt, ob es möglich wäre, den Gehweg ebenfalls durchgängig auszubauen, wenn die Straße bereits einen Zuschuss erhält. Herr Ginter erklärt, dass ein durchgängiger Ausbau derzeit ausgeschlossen ist, da sich auch die Stützbauwerke in einem schlechten Zustand befinden. Wenn diese erneuert werden, würde man den Gehweg in die Maßnahme miteinbeziehen. Der Zeitrahmen ist unbekannt, da sich Teile nicht im Eigentum der Stadt befinden.
OR Wolfgang Haberstroh merkt an, dass die Nägel der Fangnetze mit Schutzkappen überzogen werden sollten. Da das Bernecktal derzeit ohnehin gesperrt ist, könnte man sich jetzt darum kümmern. Herr Ginter sagt, dass er diese Anmerkung mitnimmt.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine Vereinbarung zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an der L175 im Zuge des Kanalbaus zwischen Schramberg und Tennenbronn abzuschließen und die Maßnahme zu betreuen.
2. Die notwendigen Finanzmittel werden von der Stadt jeweils kurz vorfinanziert.
Straßenunterhaltung 2026, Tennenbronn
- Vorstellung der Sanierungsabschnitte
- Sachentscheidung
Vorlage: TB 2026/011
OV Manfred Moosmann begrüßt erneut den Abteilungsleiter vom Tiefbau Konrad Ginter. Konrad Ginter stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.
Der Haushalt wurde am 29.01.2026 durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der Ortschaftsrat Tennenbronn kann über die für die Straßenunterhaltung festgelegte Summe entsprechende Maßnahmen priorisieren.
Für das Jahr 2026 stehen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Straßen, Wege, Treppenanlage etc.) 91.800 € für Tennenbronn zur Verfügung.
Seitens der Abteilung Tiefbau wurde eine Prioritätenliste erstellt und die zu sanierenden Maßnahmen für das Jahr 2026 dargestellt. Anhand dieser Liste wurden am 29.07.2025 mit einer Abordnung des Ortschaftsrates verschiedene Straßen abgefahren, um entsprechende Prioritäten festzulegen.
Dementsprechend werden für das Jahr 2026 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Maßnahme | Kosten |
| Eichbach 200/1: Fahrbahnerneuerung (40 lfm) und Asphaltbelag | ca. 15.000 Euro |
| Mühlenstr. 11: Rückbau Pflasterrinne, Einbau von Asphalt | ca. 16.000 Euro |
| Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, einschließlich der Mastprüfung | ca. 9.000 Euro |
| Straßenunterhaltung (Restflächen Maßnahmen Stadtwerke GmbH, Winterschäden, Schlaglöcher, Risse, Markierungen usw.) | ca. 26.800 Euro |
| Bauhof-Material | ca. 25.000 Euro |
| Gesamt | ca. 91.800 Euro |
Kosten/ Finanzierung
Haushalt 2026
Die erforderlichen Mittel über 91.800 € sind im Teilhaushalt 4 – Produktgruppe 54.10 (4212000) für das Jahr 2026 eingestellt (Straßenunterhaltung Tennenbronn).
Anlagen
Diskussion Ortschaftsrat:
OR Patrick Fleig fragt, ob die Mittel für die Straßenunterhaltung im Jahr 2025 bereits vollständig ausgeschöpft sind. Herr Ginter antwortet, dass die Mittel so gut wie aufgebraucht sind.
OV Manfred Moosmann teilt zum Thema Straßen ebenfalls mit, dass in der Löwenstraße Arbeiten der Stadtwerke geplant sind. Die Stadtwerke müssen Strom- und Wasseranschlüsse herstellen. Wenn bei diesen Arbeiten schlechte Stellen in der Straße direkt tangiert werden, sollen diese ausgebessert werden. Ebenso sei vorgesehen, bergwärts die Bordsteine auf der rechten Seite zu erneuern.
OV Manfred Moosmann erklärt ebenfalls, dass die Wurzelschäden im Bereich Halde, die bereits im vergangenen Jahr Thema waren, voraussichtlich vor dem Sommer behoben werden.
Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen wird wie unten beschrieben zugestimmt.
2. Die Sachentscheidung für die Durchführung der Straßenunterhaltung 2026 über 91.800 € wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2026 durch das Regierungspräsidium Freiburg getroffen.
Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen
OV Manfred Moosmann bedankt sich bei den Wahlhelfern für ihren Einsatz und richtet auch einen Dank an die Wähler. Er teilt mit, dass die Wahlbeteiligung sehr gut war. Außerdem erklärt er, dass der Artikel im Südkurier von heute unvollständig ist, da dort nur die Zahlen des Urnenwahlbezirks ohne die Briefwahl berücksichtigt wurden.
OV Manfred Moosmann erklärt, dass heute bereits in der Zeitung berichtet wurde, dass im Rahmen einer landkreisübergreifenden Untersuchung im Bereich der Wassertretanlage ein FSME-Bereich mit Zeckenpool festgestellt wurde. Er sagt, dass entsprechende Schilder aufgestellt werden. Er ergänzt, dass der Kreis Rottweil schon lange als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
OV Manfred Moosmann teilt mit, dass die Telekom die Stadt angeschrieben hat und einen Suchauftrag für ein Gebiet beim Ferienpark gestellt hat. Diese wollten noch einen Mobilfunkmast aufstellen. Da dort aber bereits ein Masten von Vodafone steht, wurde die Telekom gebeten, Kontakt mit denen aufzunehmen und die Anlage auf diesem Mast zu montieren. Dies sagte die Telekom zu.
OV Manfred Moosmann erklärt, dass die Grüngutsaison am 1. März begonnen hat. Sie wurde dieses Jahr vom Landkreis Rottweil neu ausgeschrieben, wobei Betrieb und Verwertung getrennt wurden. In der ersten Ausschreibung gab es kein Angebot für den Standort Tennenbronn, daher erfolgte eine erneute Ausschreibung. Jetzt hat der Maschinenring Sulz den Auftrag erhalten, die Abholung erfolgt weiterhin über Alba. Für uns ergibt sich dadurch keine Änderung.
OV Manfred Moosmann erinnert an die Anhörung zur Windkraftanlage vom Oberrhein.
Damals habe man sich einen Mindestabstand von 1000 Metern gewünscht, dieser wurde jedoch nicht berücksichtigt. Jetzt steht die zweite Anhörung an, bei der man wieder durch den Ortschaftsrat gehen könnte wie beim letzten Mal. Er sagt jedoch, dass er das Thema an die Verwaltung verweisen würde, anstatt den Rat erneut bei der zweiten Auslegung einzubeziehen. Dagegen gab es keinen Widerspruch aus dem Ratsgremium.
OV Manfred Moosmann informiert über den Spatenstich für den Neubau des Ableitungskanals im Bernecktal. Dieser findet am Freitag, 13.03.2026, um 10 Uhr auf dem Parkplatz Kalter Graben statt.
ORin Jasmin Ettwein erzählt von einem Bürgeranliegen. Bei der E-Ladestation am Dorfplatz gibt es wohl Probleme. OV Manfred Moosmann erklärt, dass dieses Problem auch bei ihm vor einiger Zeit aufkam. Er habe die Stadtwerke informiert und die Ladestation funktioniere bereits wieder.
ORin Monika Kaltenbacher erkundigt sich nach dem Stand der Pächtersuche für das Freibad und was der Plan B wäre, falls bis zur Saison die Suche unerfolgreich bleibt. OV Manfred Moosmann erzählt, dass es zwei Bewerber gab, einer ist inzwischen abgesprungen und der andere ist noch offen. Die Verantwortung liegt hier bei den Stadtwerken. Wenn sich keiner findet, müsste man schnell handeln, weil es derzeit keinen Plan B gibt.
ORin Monika Kaltenbacher sagt, dass die neue WC-Anlage am oberen Friedhof nun den Wickeltisch hat, was sie super findet. Sie fragt außerdem nach, was passiert ist, da es bereits einen Feuerwehreinsatz gegeben hat. OV Manfred Moosmann erklärt die Situation. Eine Frau hatte mit dem Drehknopf innen an der Türe Schwierigkeiten, weshalb sie die Notfallschnur gezogen hat. Zieht man an der Schnur, hört man von draußen ein Piepsen und sieht ein rotes Blinklicht. Eine Frau war in der Nähe und hat die Feuerwehr gerufen, es kam ein Feuerwehrmann vorbei, der die Tür öffnete. Gleich danach wurde dafür gesorgt, dass der Drehknopf leichtgängiger zu bedienen ist.
Keine Beschlussfassung.