Aus den Rathäusern

Niederschrift über die öffentliche Beratung des Ortschaftsrates Tennenbronn vom 13.05.2025

Tagesordnung 1. Waldbegehung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 4....

Tagesordnung

1.

Waldbegehung

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

4.

Bedarfsplanung 2025 ff für Kindertagesstätten
Vorlage: 2025/076

5.

Straßenzustandskataster
- Bericht zur Datenerhebung
Vorlage: 2025/055

6.

Sachstandsbericht zur Abwasserbeseitigung der Kläranlagen in Schramberg und Tennenbronn
- Neubau eines Abwassersammlers für Schramberg/Tennenbronn, Beschluss
- Planungsstand der Erweiterung der Kläranlage Schramberg
- Zustimmung Vertragsabschluss mit Nachbarkommunen
Vorlage: 2025/073

7.

Bebauungsplanverfahren "Sport- und Festhalle Tennenbronn"
- Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die aus der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschlüsse
Vorlage: 2025/085

8.

Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen

Beginn der Beratung: 18:00 Uhr

Ende der Beratung: 21:55 Uhr

TOP 1

Waldbegehung

OV Moosmann begrüßt alle Anwesenden. Die Sitzung wurde frist- und formgerecht einberufen, das Gremium ist beschlussfähig.

OV Moosmann begrüßt Förster Jürgen Obergfell. Herr Obergfell spricht seine Begeisterung im Hinblick auf das Interesse für diese Waldbegehung aus und erzählt, dass er heute vor allem vom geplanten Waldumbau erzählen wird sowie näher auf den Mischwald eingehen wird.

Seitlich neben einem Abschnitt des Auerhahnwegs kommt es zum ersten Stopp, bei dem Herr Obergfell erzählt, dass die Forsteinrichtung von 2016, welche noch gültig sei, die Bestandsbeschreibung enthält. Der Vorbau der Tanne liegt hier bei ca. 2 Hektar und in den Jahren 2016 und 2017 sind schwache Durchforstungen durchgeführt worden. Er erklärt, dass eine Durchforstung ca. zweimal jährlich vorgenommen werden sollte.

Im Frühjahr wurde die Tanne vorgebaut, das heißt, dass unter den geschlossenen Bestand der älteren Bäume die nächste Generation gepflanzt wird, bevor die Holzernte ausgeführt wird. Er ergänzt, dass sich die Tanne gut für diese Art Vorbau eignet, da sie trotz Schattenverhältnissen gut wächst. Generell wird eine Naturverjüngung angestrebt.

Weiterhin geht er auf den Wildverbiss im Wald ein. Er erklärt, dass Rehe die Tannenknospen lieben und gerne an ihr knabbern. Um zu vermeiden, dass die Bäume beschädigt werden, wird bei den neu gepflanzten direkt ein Verbissschutz angebracht. Er erklärt, dass der Wildverbiss nur ein Thema ist bei Bäumen unter 1,30 m, denn dann sind die Knospen zu hoch für die Rehe.

Er fügt hinzu, dass Tannen Tiefwurzler sind, während Fichten Flachwurzler sind.

OR Haberstroh erkundigt sich danach, ob die Stechpalmen gewünscht sind und woher sie kommen. Herr Obergfell teilt mit, dass Stechpalmen unter Naturschutz stehen und er nicht sicher weiß, wie sie hier herkamen. Er erklärt, dass Vögel die Samen eventuell hergebracht haben und Stechpalmen unter dem Schirm der hohen Bäume schnell wachsen.

Herr Obergfell teilt mit, dass man mit einem rechtzeitigen Vorbau einen guten und günstigen Baumartenwechsel erreichen kann.

OR Fleig erkundigt sich danach, ob Unternehmer, die Holzfällarbeiten übernehmen, Schadensersatz zahlen müssen, denn die großen schweren Bäume fallen schließlich auf die jungen Bäume. Herr Obergfell verneint dies, denn die meisten Unternehmen fällen die Bäume sehr säuberlich und achten auf die Bäume im Umfeld.

OR Kaltenbacher erkundigt sich, was bei einem trockenen Sommer geschehen würde, denn schließlich sind Tanne und Fichte nicht gut resistent gegen Trockenheit. Herr Obergfell erklärt, dass wir hier in Tennenbronn ca. 700 m hoch sind und somit genug Niederschlag fällt.

OR Haberstroh fragt nach dem Verhältnis zwischen den Bäumen, die abgeholzt werden, und den Neugesetzten. Herr Obergfell erklärt, dass es hierfür Vorgaben gibt, an die er sich hält.

Etwas weiter am Auerhahnweg entlang erzählt Herr Obergfell vom Sturm in 2018, der seine Planungen für das Jahr damals ruiniert hat. Als Sturmholz wurde die zweieinhalbfache Menge an Holz geerntet als eigentlich geplant für das Jahr. Es waren wohl 177 Festmeter zum Fällen angesetzt, doch allein das Sturmholz waren ca. 300 Festmeter. 100 Festmeter an Käferholz kamen noch hinzu.

Beim Betrachten des Stammverbisschutzes fragt OR Kaltenbacher, wie lange der Schutz bleibt. Herr Obergfell erklärt, dass dieser bleibt, bis die Eiche 4-5 cm dick ist. Er dient als Verbisschutz sowie als Fegeschutz und ist im Grunde wie ein Minigewächshaus, was das Wachstum beschleunigt. Der Nachteil ist allerdings, dass der Schutz aus Plastik besteht und im Verhältnis eher teuer ist. Die Pflanze kostet ungefähr 1 Euro in der Beschaffung, während der Stabschutz 5 Euro kostet.

Herr Obergfell teilt mit, dass 50 Eichen und 25 Kirschen neu gepflanzt wurden.

Ein Stück weiter führt Herr Obergfell in das Thema Douglasien ein. Douglasien kamen vor 100 – 130 Jahren aus den USA nach Deutschland und sind für ihn eine faszinierende Baumart. Sie haben stabile und tiefe Wurzeln und wachsen schnell. Das Holz der Douglasien wird 15 - 20 % besser bezahlt als andere Holzarten. Bis eine Douglasie wirklich groß ist, dauert es ungefähr 40 Jahre.

OR Kaltenbacher fragt, wie oft Unternehmen kommen, um die Äste zurückzuschneiden.

Herr Obergfell teilt mit, dass dies zwei- bis dreimal im Jahr passiert, aber hier bedarfsorientiert gehandelt wird.

Auf die Nachfrage, ob es im Wald überhaupt noch so viele Rehe gibt, dass der Wildverbisschutz sich lohnt, antwortet Herr Obergfell, dass allein auf der Fläche der Jagdgenossenschaft im Jahr ca. 160 Rehe geschossen werden und insgesamt in Tennenbronn um die 200 Stück.

Zurück am Wendeplatz Im Wiesle bedankt sich Herr Obergfell erneut für das große Interesse und die Wissbegierde der Ortschaftsräte.

OV Moosmann bedankt sich bei Herr Obergfell für die einsichtsreiche Führung und ist froh, einen so engagierten und interessierten Ortschaftsrat zu haben.

Keine Beschlussfassung

TOP 2

Einwohnerfragestunde

OV Moosmann begrüßt alle Anwesenden im Sitzungssaal und setzt die öffentliche Sitzung um 19:15 Uhr fort.

Seitens der Einwohnerschaft wird das Wort auf Nachfrage nicht gewünscht.

Keine Beschlussfassung

TOP 3

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es sind keine Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekanntzugeben.

Keine Beschlussfassung

TOP 4

Bedarfsplanung 2025 ff für Kindertagesstätten
Vorlage: 2025/076

OV Moosmann begrüßt Frau Flaig, Abteilungsleiterin für Schulen und Kindertagesstätten. Frau Flaig stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.

Die Kindergartenbedarfsplanung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Kommune nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung. Jedes Jahr werden die Kinderzahlen, die vorhandenen Plätze und Bedarfe aufs Neue dargestellt und Veränderungen in der Bedarfslage berücksichtigt. Ziel ist es, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Seit dem 01.01.1996 hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen rechtlichen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Auch ist darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht (§ 24 SGB VIII).

Darüber hinaus wurde ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen (§ 24 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 3 Abs. 2 KiTaG).

Nachfolgend wird auf die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten der Bedarfsplanung eingegangen. Eine ausführliche Darstellung erfolgt anhand einer Präsentation in der Sitzung. Die Themen wurden zudem im Kindergartenkuratorium am 07.05.2025 vorgestellt und beraten.

1. Bestand

1.1 Entwicklung der Kinderzahlen

Insgesamt sind die Kinderzahlen in den vergangenen Jahren mit minimalen Schwankungen recht stabil gewesen. Die letzten beiden Jahrgänge 2023 und 2024 sind im Vergleich zu den Vorjahren etwas schwächer, siehe auch folgende Schaubilder:

1.2 Bestandsaufnahme von Einrichtungen und Betreuungsplätzen

Nachdem im September 2024 der W-Ki in Waldmössingen in Betrieb genommen werden konnte, verfügt Schramberg mit seinen 17 Kindertageseinrichtungen über ein vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen. Neben 6 Kindertagesstätten mit insgesamt 20 Gruppen in kommunaler Trägerschaft gibt es 6 Einrichtungen in katholischer Trägerschaft mit insgesamt 22 Gruppen, 3 in evangelischer Trägerschaft mit insgesamt 9 Gruppen, 1 Einrichtung in Trägerschaft der Stiftung St. Franziskus sowie 1 Einrichtung der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten mit derzeit 3 Gruppen, wobei eine Krippengruppe durch die Gemeinde Dunningen belegt wird.

Die Gesamtzahl der Kindergartenplätze im Stadtgebiet hat sich im Vergleich zum Vorjahr wiederum erhöht. Durch den W-Ki im Stadtteil Waldmössingen entstanden im Herbst 2024 neben zunächst 15 Krippenplätzen (davon 10 Krippenplätze für die Gemeinde Dunningen) auch 22 Kindergartenplätze. In den 17 Kindertageseinrichtungen stehen somit insgesamt 1.040 genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 905 Plätze in Kindergarten- und 135 in Kinderkrippengruppen.

Die Kindertageseinrichtungen in Schramberg haben seit Jahren ausnahmslos hohe Belegungszahlen. In den vergangenen Jahren stand insbesondere der Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsplätzen für Krippen- und Kindergartenkinder im Vordergrund. Durch einen kontinuierlichen Platzausbau ist es gelungen, die Kapazitätsengpässe in Tennenbronn, Waldmössingen und nun auch in Sulgen zu beseitigen. Lediglich in der Talstadt bestehen noch Engpässe und Wartelisten auch für das kommende Kindergartenjahr 2025/26, wenngleich die Anzahl an fehlenden Plätzen etwas reduziert werden konnte.

In der Talstadt kommt erschwerend hinzu, dass aufgrund des Personalmangels im Kindergarten Seilerwegle eine Gruppe aktuell noch als Kleingruppe mit lediglich 11 Plätzen geöffnet ist. Sollte hier der erforderliche Personalschlüssel wieder erreicht werden können, so ist die Aufnahme von bis zu 11 weiteren Kindern der Warteliste im Ü3-Bereich möglich.

Übersicht über die Plätze, die seit 2017 neu geschaffen wurden:

Jahr Stadtteil Einrichtung Neue Gruppe Neue Plätze Alter
2017 Sulgen Oberreute ½ (Kleingruppe) 11 3-6 Jahre
2018 Talstadt Martin-Luther 1 22 2-6 Jahre
2019 Sulgen Oberreute ½ (Kleingruppe) 11 3-6 Jahre
2019 Sulgen Eckenhof, Kirchplatz 2 42 2-6 Jahre
2019 Talstadt Don Bosco 1 25 3-6 Jahre
2020 Tennenbronn Regenbogen ½ (Kleingruppe) 13 3-6 Jahre
2021-----
2022SulgenWaldkindergarten1203-6 Jahre
2022SulgenOberreute½ (Kleingruppe) 123-6 Jahre
2023Waldmös.St. Josef

1 Krippe

1 Kiga

10

25

1-3 Jahre

3-6 Jahre

2024Waldmös.W-Ki

1 ½ Krippe*

1 Kiga

15*

22

1-3 Jahre

2-6 Jahre

2025TalstadtDon Bosco

1 Krippe

1 Kiga

10

16

1-3 Jahre

3-6 Jahre

Summe

13 ½ 254

*W-Ki: 1 Krippe mit 10 Plätzen wird von der Gemeinde Dunningen belegt.

Durch Gegenüberstellung der Kinderzahlen laut Einwohnermeldewesen zum Stichtag 01.03.2025 zur Anzahl der genehmigten Plätze ergibt sich im U3-Bereich (1-3 Jahre) im ganzen Stadtgebiet eine Versorgungsquote von rd. 42,4 % ohne Kindertagespflege und rd. 51,8 % inkl. Kindertagespflege. Die Nachfrage nach U3-Plätzen ist im Vergleich zu den Vorjahren wieder rückläufig.

Im Ü3-Bereich liegt die Versorgungsquote gesamtstädtisch zum 01.03.2025 bei rd. 105,8 % (ohne Kindertagespflege). Die Versorgungsquoten liegen somit im Vergleich zum Vorjahr in beiden Bereichen höher.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann im Ü3-Bereich aktuell gewährleistet werden. Eine Kapazität von knapp über 100 % erleichtert die gewollte, wohnortnahe Versorgung von Kindern sowie die Aufnahme "unterjährig" nach Schramberg ziehender Kinder. Dennoch liegt die Versorgungsquote in der Talstadt mit knapp 83 % noch deutlich unter dem Zielwert und für viele Familien kommt ein Platz außerhalb der Talstadt nicht in Frage. Sie lehnen immer wieder angebotene Plätze in den anderen Stadtteilen ab.

Die Quoten werden bis zum Ende des Kindergartenjahres noch weiter sinken, da mehr Kinder auf die gleiche Anzahl an Plätzen zu verteilen sind.

1.3 Betreuung in der Kindertagespflege

Für Familien steht die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege sowohl als Alternative zur Betreuung in der Tageseinrichtung zur Verfügung als auch als Ergänzung, wenn die Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen den individuellen Bedarf nicht vollständig abdecken. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) stellt die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und in Tageseinrichtungen grundsätzlich als gleichrangige Formen nebeneinander. Die beiden Kindertagespflegeeinrichtungen „Rappelkiste“ und „Heuwies“ in Sulgen runden als wertvolles Angebot das vorhandene Betreuungsangebot in der Stadt ab. Der Tagesmütter- und Elternverein bildet stetig Tagesmütter und Tagesväter aus.

Zum Stand 01.03.2025 meldet der Landkreis folgende Zahlen der Kindertagespflege:

tatsächliche Belegung

Vergleich

Vorjahr

freie

Plätze

Vergleich Vorjahr
1- bis 3-Jährige (U 3)2623129
3- bis 6-Jährige (Ü 3)91000
Schulalter3200
altersunspezifisch- -108
Gesamt38352217

2. Quantitativer Bedarf

2.1 Entwicklung der Kinderzahlen

Der quantitative Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen wird durch mehrere wichtige Faktoren beeinflusst, die nur schwer zu prognostizieren sind. Gesellschaftliche Entwicklungen, wie die wirtschaftliche Lage und die Erwerbstätigkeit von Müttern, Veränderung der Familienformen, neue Wohnbaugebiete aber auch individuelle Faktoren, wie Bildung und Einkommen der Eltern sowie der kulturelle Hintergrund bestimmen die Nachfrage nach Kinderbetreuung. Durch den Zuzug geflüchteter Familien mit Kindern ergibt sich ein weiterer Platzbedarf.

Für die Bedarfsprognose der Kindergartenplätze ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss ein Durchschnittswert als Planungsgrundlage festgelegt werden. Die Bedarfsplanung erfolgt in der Annahme, dass für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen soll. Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass nicht für jedes Kind ein Platz tatsächlich in Anspruch genommen wird, rechnen wir im Prognosezeitraum dennoch mit einer Inanspruchnahme von 100 %. Für die Prognose der künftigen Jahrgangsstärken wurden folgende Jahrgangsstärken zu Grunde gelegt:

Stadtteilseit 1.3.2021 ab 1.3.2024ab 1.3.2025
Durchschnittliche Jahrgangsstärke213 Kinder 214 Kinder209 Kinder
davon Talstadt85 Kinder85 Kinder80 Kinder
davon Sulgen74 Kinder70 Kinder70 Kinder
davon Heiligenbr. u. Waldmössingen24 Kinder29 Kinder29 Kinder
davon Tennenbronn30 Kinder30 Kinder30 Kinder

Basierend auf den o.g. genannten Faktoren zeigt das folgende Schaubild die recht stabile gesamtstädtische Entwicklung der Kinderzahlen.

2.2 Maßnahmenplanung

Talstadt:

Die neue Kindertagesstätte Don Bosco mit Familienzentrum konnte Anfang März 2025 den Betrieb aufnehmen. Dadurch stehen in der Talstadt eine weitere Krippengruppe sowie weitere Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Warteliste konnte im Vergleich zum Vorjahr zwar reduziert werden, dennoch wird es auch im kommenden Kindergartenjahr 2025/26 noch eine Warteliste geben. Die niederschwellige Spielgruppe in der Talstadt soll zudem perspektivisch in das Konzept des Familienzentrums Don Bosco integriert werden.

Im kath. Kindergarten Hl. Geist wurde aufgrund der angespannten Personallage im Krippenbereich die Öffnungszeit von Ganztag auf die verlängerte Öffnungszeit gekürzt. Dies wird wohl auch im neuen Kindergartenjahr aufgrund der Personallage und der sehr geringen Nachfrage nach Ganztagsplätzen im Krippenbereich so beibehalten. Im Kindergartenbereich sind die Öffnungszeiten aktuell auch noch reduziert, hier hofft man, dass spätestens zum neuen Kindergartenjahr wieder eine Betreuung bis 16.00 Uhr angeboten werden kann.

Sulgen:

Der Umbau der ehemaligen Kirchplatzschule zur Kita ist in vollem Gange. Nach aktuellem Zeitplan soll die Fertigstellung im Herbst 2025 erfolgen, so dass auch hier mit einer Krippengruppe und weiteren Kindergartenplätzen der Platzbedarf in Sulgen gedeckt werden kann. Eine Warteliste wird es für die Sulgener Kitas nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr geben.

Das Angebot der ergänzenden Bildung und Betreuung am Nachmittag bis 16 Uhr für Kindergartenkinder in der Kindertagesstätte Oberreute und der Kindertagesstätte Eckenhof durch die Spielgruppen hat sich bewährt und wird von den Eltern gut angenommen und soll fortgeführt werden.

Im kath. Kindergarten Wittum werden die Angebotsformen an den veränderten Bedarf der Eltern angepasst. Regelplätze mit einer Unterbrechung über Mittag wird es künftig nicht mehr geben, sondern nur noch Plätze mit einer verlängerten Öffnungszeit. Die Gesamtzahl an Betreuungsplätzen sowie der Personalbedarf bleiben durch diese Anpassung unverändert.

Waldmössingen:

Die betrieblich unterstützte Kindertagesstätte W-Ki im Bereich Webertal konnte im Herbst 2024 eröffnet werden. Gestartet wurde mit einer Krippengruppe für die Gemeinde Dunningen, einer halben Krippengruppe sowie einer altersgemischten Kindergartengruppe für die Betriebe sowie Schramberger Kinder. Auch im kommenden Kindergartenjahr gibt es insbesondere im Kindergarten St. Josef noch freie Plätze im U3- und Ü3-Bereich.

Tennenbronn:

Neben der noch laufenden Sanierungsmaßnahme im Kindergarten Regenbogen sind nach derzeitigem Stand keine weiteren Maßnahmen geplant. Zudem wird es im kommenden Jahr freie Kindergartenplätze im Ü3-Bereich geben. Die Krippe im Kindergarten Maria Königin ist nach aktuellem Stand hingegen voll belegt.

3. Qualitativer Bedarf

Neben einer rein quantitativen Betrachtung der Nachfrage und des Platzangebots insgesamt spielen bei der Planung auch die Bedarfe besonderer Zielgruppen und qualitative Aspekte eine Rolle. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind dies vor allem die Inklusion und die Sprachförderung.

3.1 Kinder mit besonderem Förderbedarf

Die Zahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf in den Kitas nimmt in den letzten Jahren kontinuierlich zu.

Kinder mit besonderem Förderbedarf können in einer Kita zwei Plätze belegen. Dies ist jedoch nicht überall möglich, weil der zusätzliche Förderbedarf erst nach der Eingewöhnung in die Kita festgestellt wird und dann oftmals schon alle Plätze in der Kita vergeben wurden.

Die Betreuung und Förderung dieser Kinder führen zu einem deutlich höheren Mehraufwand in den Kitas. Die Belastung des Fachpersonals und der Leitungen wird deutlich erhöht, denn auch die Familien dieser Kinder haben einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Viele Einrichtungen stoßen hierbei zunehmend an ihre Grenzen.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) enthält unter § 2 Abs. 2 die Regelung, dass Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden sollen. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung dieses seit 2021 uneingeschränkt geltenden Rechtsanspruchs auf gemeinsame Förderung in Kindertageseinrichtungen fehlen weiterhin Regelungen zur Finanzierung, zur Qualifizierung des Personals und zu weiteren Rahmenbedingungen. Im gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel sind hier keine Personalressourcen eingerechnet.

Die meisten dieser Kinder kommen noch ohne festgestellte Diagnose in die Kindertageseinrichtungen. Nicht selten sind die pädagogischen Fachkräfte diejenigen, die durch gezielte pädagogische Diagnostik (Entwicklungsanamnese bei der Aufnahme, gezielte Beobachtung und Dokumentation, usw.) Entwicklungsverzögerungen, auffällige Verhaltensweisen usw. feststellen. Diese bilden dann den Ausgangspunkt, um gemeinsam mit den Eltern und den Fachberatungen der einzelnen Kindergartenträger weitere Schritte zu besprechen und Kontakte zu Frühförderstellen und anderen geeigneten Beratungseinrichtungen herzustellen.

Mittel für einen erforderlichen höheren Betreuungsbedarf (Eingliederungshilfe) müssen von den Eltern im Einzelfall beantragt werden. Leider dauert die Bewilligung solcher Anträge oftmals sehr lange, zudem können kaum noch geeignete Fachkräfte für die Umsetzung der bewilligten Hilfeleistungen gefunden werden.

Diese Thematik bildete auch einen Schwerpunkt beim Austauschtreffen des Landkreises zur Bedarfsplanung am 12.3.2025 sowie bei der Trägerversammlung des kath. Landesverbands am 19.03.2025. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, in diesem Bereich Verbesserungen zu erzielen und Lösungen zu finden, um der Förderung jedes einzelnen Kindes mit erhöhtem Bedarf künftig besser gerecht werden zu können.

3.2 Sprachförderung

Der Spracherwerb ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ein entscheidender Schlüssel zur Bildungsgerechtigkeit.

Neben alltagsintegrierten, sprachanregenden Angeboten wie dem Landesprogramm „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (KOLIBRI) mit dem in Schramberg gewählten Förderweg „Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)“ in einigen Einrichtungen und dem Sprachförderprogramm Sprach-Kitas in 2 Talstadt-Kitas gibt es nun ein neues Sprachförderprogramm „SprachFit“. Mit diesem Konzept zur Sprachförderung im frühkindlichen Bereich und in der Grundschule setzt Sprachförderung in Baden-Württemberg künftig früh an und ist durchgängig von der Kita bis in die Schule. Das Ziel ist, dass Kinder schulreif in die Schule kommen. Das Konzept besteht aus fünf Säulen:

Bezüglich der Säule 1 wird es im kommenden Kindergartenjahr vermutlich 3 Gruppen in den Kitas geben, davon 2 Gruppen in Talstadt-Kitas und 1 Gruppe in einer Sulgener Kita.

Die Notwendigkeit von Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen wird deutlich, wenn man die aktuelle Situation hinsichtlich der Kinder, in deren Familien überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, betrachtet. Entsprechend der Rückmeldungen der Kindertageseinrichtungen ist der Sprachförderbedarf bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache erwartungsgemäß höher als bei Kindern, deren Muttersprache Deutsch ist. Der Anteil der Kinder, die als Erstsprache eine andere Sprache als Deutsch erlernen, ist in der Talstadt mit Abstand am höchsten, siehe auch folgendes Schaubild:

4. Kostenentwicklung und Finanzierung

4.1 Landeszuweisungen nach §§ 29 b und c FAG

Die Systematik der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Kommunen erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zum Stichtag 01.03. nach dem Prinzip „Geld folgt den Kindern“. Die Kommunen erhalten folglich Gelder nach der Zahl der in ihrem Gebiet betreuten Kinder differenziert nach Alter und durchschnittlicher Betreuungszeit.

4.2 Interkommunaler Kostenausgleich

Für alle auswärtigen Kinder in Einrichtungen oder Gruppen, die in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen sind, hat die Standortgemeinde einen Kostenausgleichsanspruch gegenüber der Wohnsitzgemeinde.

Bei der Platzvergabe werden auswärtige Kinder mit Ausnahme von Betriebsplätzen (Kindertagesstätte Oberreute und Kindertagesstätte W-Ki) erst dann berücksichtigt, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Der jährliche pauschale Ausgleichsbetrag pro Kind betrug 2024 bei VÖ-Betreuung von Kindergartenkindern (Ü3) 2.282 € (Vorjahr 2.252 €) und bei VÖ-Betreuung von Krippenkindern (U3) 924 € (Vorjahr 1.013 €).

Folgendes Schaubild zeigt die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Stadt Schramberg:

4.3 Elternbeiträge

Die Elternbeiträge wurden letztmalig mit Verabschiedung der Kindergartengebührensatzung am zum 01.09.2024 erhöht. Die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge erfolgte für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026. Somit wurde die Erhöhung ab September 2025 bereits letztes Jahr gleich mit beschlossen.

Diskussion Ortschaftsrat:

OR Fleig erkundigt sich danach, ob die Stadt die gesetzlichen Vorgaben im U3-Bereich erfüllt. Frau Flaig teilt mit, dass wir mit derzeitigen 42 Prozent über der gesetzlichen Landesrichtlinie liegen. Die Nachfrage nach Krippenplätzen ging dieses Jahr extrem zurück und in allen Stadtteilen außer Tennenbronn sind noch Plätze frei.

OR Fleig ergänzt fragend, ob die Betriebskosten für 2024 schon feststehen, weil hier nur die Gesamtausgaben 2024 aufgelistet wurden sowie die Betriebskosten von 2023. Frau Fleig erklärt, dass sie hierfür noch einige fehlende Abrechnungen kirchlicher Kindergärten benötigt.

OR Kaltenbacher erkundigt sich danach, ob Krippenplätze immer für Kinder unter 3 Jahren sind. Frau Flaig bejaht dies und erklärt, dass es in den altersgemischten Gruppen Kinder im Alter von 2 Jahren als Ausnahme gibt. Sie ergänzt, dass ein U3 Kind in der Krippe rechnerisch 2 Plätze belegt.

OR Rapp erkundigt sich nach der genaueren Bedeutung des „KiTaFlex“ und welche Fördermöglichkeiten es in Hinblick auf dieses Programm gibt. Frau Flaig erklärt, dass es ein Programm ist, dass es Kindertagesstätten ermöglicht vom Mindestpersonalschlüssel abzuweichen. Es wird hierbei nicht die Kindertagesgruppe in den Fokus gestellt, sondern die Einrichtung als Ganzes. Hierfür gibt es dann ein anderes Berechnungsmodell in Hinsicht auf Personal und Arbeitszeit. Die Verfügungszeit der Erzieher wird weniger und der Qualitätsstandard beim Personal sinkt im Falle von Personalmangel, d.h. es benötigt weniger Fachkräfte.

OR Haberstroh erkundigt sich nach dem Stand des Fachkräftemangels. Letztes Jahr wurden einige Einrichtungen kurzzeitig geschlossen und er fragt sich, ob man das dieses Jahr erneut befürchten müsse. Frau Flaig teilt mit, dass die Öffnungszeiten nur vereinzelt noch gekürzt werden. Generell ist die Lage besser als letztes Jahr und auch die Notgruppen gibt es nur noch selten, der Fachkräftemangel ist allerdings immer noch präsent. Frau Flaig ist zuversichtlich darin, dass der Personalmangel in den Kitas nächstes Jahr weitgehend behoben sein wird.

OV Moosmann betont die Bedeutung des generellen Betreibens der Kitas und dass in Tennenbronn alle Kinder einen Platz bekommen können. Er ergänzt, dass die Schwankungen der Nachfrage an Krippenplätzen gewissermaßen normal sind.

Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

Der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Jahre 2025/26 wird zugestimmt.

TOP 5

Straßenzustandskataster
- Bericht zur Datenerhebung
Vorlage: 2025/055

OV Moosmann begrüßt Konrad Ginter, Abteilungsleitung Tiefbau. Herr Ginter stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor.

Erstellung eines Straßenzustandskatasters

Bereits seit geraumer Zeit ist die Erstellung eines Straßenzustandskatasters im Gemeinderat und in der Verwaltung ein Thema.
Daher wurde im Fachbereich Umwelt und Technik im Jahr 2020 mit dem Aufbau eines Zustandskatasters begonnen.

In der Sitzung des AUT am 11.05.2023 (Vorlage 2023/102) wurde ein Bericht gegeben und die Aufnahme weiterer Straßen beschlossen.

Aufgrund des Mehrwerts der Aufnahmen lag der Fokus auf den innerörtlichen Straßen.
Ein positiver Nebeneffekt war, dass dabei auch ein vollständiges Verkehrszeichenkataster erstellt sowie die Fahrbahnränder digitalisiert werden konnten.

Die ursprünglich geplante Erfassung wurde im Jahr 2024 abgeschlossen.
Die Karte der erfassten Bereiche wird in der Sitzung vorgestellt.

Ergebnisse der Auswertung

Die Datenauswertung erfolgte nach einem Stufensystem mit acht Zustandsklassen (1 = sehr gut, 8 = sehr schlecht).
In den Anlagen können Sie die Ergebnisse im Detail einsehen.

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Flächengrößen ergibt sich aktuell folgendes Bild:

  • ca. 9 % der befestigten Verkehrsflächen befinden sich in einem sehr guten Zustand (Zustandsklasse 1),
  • ca. 26 % in einem guten Zustand (Zustandsklasse 2 bzw. 3),
  • ca. 44 % in einem mittelmäßigen Zustand (Zustandsklasse 4 bzw. 5),
  • ca. 21 % in einem schlechten Zustand (Zustandsklasse 6 bzw. 7) und
  • weniger als 1 % in einem sehr schlechten Zustand (Zustandsklasse 8).

Insgesamt ist der Zustand des städtischen Straßennetzes als ordentlich zu bezeichnen. Die bisherigen Unterhaltungsmaßnahmen können aus objektiver Sicht als gut bezeichnet werden.

Weitere Schritte

Die Ergebnisse sollen in die zukünftige Unterhaltungsplanung einfließen.

Aufbau Erhaltungsmanagement

Auf Grundlage der Daten könnte ein digitales Straßenerhaltungskonzept /Straßenerhaltungsmanagement aufgebaut werden.
Für die Ausarbeitung eines Erstkonzeptes für insgesamt 160 km liegt ein Angebot über 13.000 € vor.
Bis zum vollständigen Aufbau eines Erhaltungsmanagements wird mit Kosten von ca. 30.000 € gerechnet.

Von den derzeitigen Lösungen der Managementsysteme für den kommunalen Bereich ist die Verwaltung nicht vollständig überzeugt.
Letztlich stellt ein solches Konzept eine Momentaufnahme dar und der Zustand der Straßen ändert sich jährlich, insbesondere nach dem Winter, teilweise enorm.
Da bisher eine rein visuelle Aufnahme erfolgt ist, gibt es keine Aussagen zum Unterbau der Straßen, was Aussagen zur Wahl des Sanierungsverfahren (reine Asphaltsanierung, Vollausbau) sehr schwierig macht.
Die Managementsysteme gehen im Regelfall von 3 Budgetversionen (kein Budget, Erhalt und unbegrenztes Budget) aus.
Die Pflege eines solchen Systems ist enorm, jegliche Verschiebung bei Maßnahmen müsste eingepflegt werden, um ständig aktuell zu sein, jeder Aufbruch der Stadtwerke oder anderer Versorgungsträger müsste, um wirklich eine vollumfängliche Übersicht zu erhalten, dokumentiert werden.
Daher soll aufgrund der aktuellen Haushaltslage auf die Einführung eines Straßenunterhaltungskonzeptes derzeit verzichtet werden.
Die Verwaltung wird anhand der jetzigen Kategorisierung in Abstimmung mit der Haushaltslage und Maßnahmen der Versorgungsträger weiterhin die Straßen bedarfsgerecht erhalten.
Um das derzeitige Kataster aktuell zu halten, sollte in ca. 5 bis 8 Jahren eine Folgebefahrung erfolgen.

Eine Entscheidung darüber wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

Außerdem ist derzeit nicht vorgesehen, eine Befahrung der Außengebietsstraßen durchzuführen, da der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen hier zu hoch ist.

Kosten/ Finanzierung

Aufbau des Gesamtkatasters einschließlich Befahrung (2020–2024): ca. 110.000 €

Diskussion Ortschaftsrat:

OR Haberstroh fragt, wie man rechnerisch auf das Ergebnis kommt, dass 1 Kilometer 700 Euro kostet. Herr Ginter erklärt, dass das Knotenkantenmodell ja bereits kostenpflichtig war und die Befahrung, Auswertung, Verkehrszeichenkataster und mehr bereits im Preis enthalten sind.

OR Haberstroh fragt, wie praxisnah das System ist und ob es auch wirklich innerhalb der Verwaltung genutzt wird. Herr Ginter bejaht dies und teilt mit, dass vor allem mit den Verkehrszeichen im System täglich gearbeitet wird. Man spare sich das extra Rausfahren, da man die Dinge im System nachschauen kann. Das System wird bereits von geschätzten über 50 Personen genutzt und weitere Schulungen angedacht sind, sodass noch mehr Mitarbeiter das Programm nutzen können.

OR Rapp stellt die Verhältnismäßigkeit infrage, da Tennenbronn eine höhere Quadratmeterzahl an Straßen hat als andere Ortsteile. Er befürchtet, dass Tennenbronn aufgrund von Diskrepanzen bei der Verteilung von Reparaturgeldern für Straßen benachteiligt werden könnte. Außerdem fragt er, warum der Schotterweg von Sommermoos bis zum Schwimmbad saniert werden solle, während andere in deutlich schlechterem Zustand befindliche Wege bisher unberücksichtigt blieben. Herr Ginter betont, dass es sich bei dem Thema um eine bereits seit Langem schwierige Angelegenheit handle. Die zu bewältigenden Straßenlängen in Tennenbronn seien enorm, was die Situation zusätzlich erschwere, insbesondere in Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage. Er weist darauf hin, dass die Sanierung innerstädtischer Straßen in der Regel deutlich teurer sei als die Instandsetzung einer Straße im Außenbereich.

OR Haberstroh fragt nach, ob die Idee des Programms von der Stadt Schramberg kam.

Herr Ginter erklärt, dass das Thema schon 2013 aufkam. Bisher lagen jedoch nur Bilder und Videos von einzelnen Abschnitten vor, sodass kein guter Gesamtüberblick entstand. Mit dem Wechsel der Fachbereichsleitung wurde das Thema erneut aufgegriffen und gezielter angegangen. Mit Blick auf die Zukunft bleiben die Daten auch über Monate und Jahre hinweg meist aktuell und sind daher auch langfristig von Nutzen.

OV Moosmann berichtete, dass in den letzten Jahren bereits investive Maßnahmen umgesetzt wurden, was gut war. Für die Zukunft soll der Schwerpunkt verstärkt auch auf innerörtliche Bereiche gelegt werden.

OR Fleig stellt die Frage, ob ein manuelles Eingreifen in die Daten möglich sei. Herr Ginter erklärt, dass das grundsätzlich möglich sei. Bei den Bildern der Straßen kann nichts direkt verändert werden, entweder die Bilder bleiben oder man archiviert sie. Sollte sich über die Zeit eine ausreichende Menge an Änderungen ergeben, könne ein Fahrtag eingeplant werden, um aktuelles Bildmaterial zu erfassen.

OR Fleig fragt, ob auch Maße nachträglich geändert werden können und ob es möglich ist, Bilder manuell auszutauschen bzw. neu einzusetzen. Herr Ginter erläutert, dass GPS-Daten bei den Bildern hinterlegt sind, was manuelle Eingriffe erschwert.

Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

1. Der Bericht zum Straßenzustandskataster wird zur Kenntnis genommen.

2. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.


TOP 6

Sachstandsbericht zur Abwasserbeseitigung der Kläranlagen in Schramberg und Tennenbronn
- Neubau eines Abwassersammlers für Schramberg/Tennenbronn, Beschluss
- Planungsstand der Erweiterung der Kläranlage Schramberg
- Zustimmung Vertragsabschluss mit Nachbarkommunen
Vorlage: 2025/073

OV Moosmann begrüßt erneut Konrad Ginter, Abteilungsleitung Tiefbau. Herr Ginter stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.

Historie

Folgende Beschlüsse wurden bisher im Zusammenhang zur Stilllegung der Kläranlage Tennenbronn und Erweiterung der Kläranlage Schramberg getroffen.

SitzungsdatumVorlagennummerGremiumBeschluss

17.03.2022

2022/030

AUT

Vorstellung Strukturgutachten

29.09.2022

2022/156

GR

Einstimmiger
Grundsatzbeschluss

02.03.2023

2023/046

GR

Vergabe Planungsleistungen Ableitungskanal

25.04.2024

2024/051

GR

Vergabe Generalplanung Kläranlage Schramberg

21.11.2024

2024/171

GR

Vorstellung der Planung Kläranlage Schramberg aufgrund hydrodynamischer Simulation

Aktueller Stand der Teilprojekte

Ableitungskanal von Tennenbronn nach Schramberg
Die Planungen für den Bau eines Ableitungskanals von Tennenbronn nach Schramberg sind weitestgehend abgeschlossen und die notwendigen Genehmigungen liegen vor. Der Kanal soll mit einem Innendurchmesser von 300 mm hergestellt werden. Die Trasse des Kanals wird größtenteils in der Fahrbahn der Landesstraße 175 verlaufen und mit einem gleichmäßigen Gefälle von der Kläranlage Tennenbronn bis zum Anschlussschacht im Bereich Falkenstein gebaut. Die entlang der Strecke befindlichen Stränge der Druckentwässerungen und Einzelpumpstationen sollen direkt angeschlossen werden.

Im September 2024 wurde ein Förderantrag beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt, mit veranschlagten Kosten in Höhe von 4,725 Mio. €. Nach aktueller Auskunft wurde die Maßnahme in die Förderung aufgenommen. Dabei wurden 4,709 Mio. € als zuwendungsfähig anerkannt. Die voraussichtliche Fördersumme beträgt 1,318 Mio. €, was einem Fördersatz von 27,99 % entspricht. Da über diesen Kanal auch der Ortsteil Langenschiltach der Stadt St. Georgen entwässert wird, übernimmt St. Georgen 14,02 % der nicht förderfähigen Ausgaben.

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser ist die Maßnahme für die Jahre 2025 bis 2027 mit 4,6 Mio. € finanziert. Teile der Planung sind bereits abgerechnet. Die Maßnahme soll im Herbst 2025 ausgeschrieben werden, sodass ein Baubeginn im Frühjahr 2026 möglich ist. Danach ist die Stilllegung der Kläranlage Tennenbronn und der weitere Fortgang der Maßnahmen unumkehrbar.

Sanierung der L175 und Überlegungen zum Neubau eines Radwegs
In den ersten Überlegungen spielte auch die Idee eine Rolle, einen neuen Radweg von Schramberg nach Tennenbronn anzulegen. Trotz intensiver Bemühungen konnte beim Land keine Zustimmung zu diesem Projekt erzielt werden. Mit Schreiben vom 13.03.2025 teilte Abteilungspräsident Kleemann auf Rückfrage von Frau Eisenlohr mit, dass seitens des Landes keine neuen Sachverhalte vorliegen, die zu einer geänderten Beurteilung des Baus eines straßenbegleitenden Radwegs führen würden. Somit liegt nach wie vor keine Zustimmung des Straßenbaulastträgers auf Kostenübernahme vor. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Stadt im Zuge der Maßnahme Kontakt mit der Straßenbauverwaltung aufnehmen soll, um mögliche Synergien für eine Gesamtsanierung der Fahrbahn im Rahmen der Kanalarbeiten auszuloten.

Umbau Zulaufdüker Kläranlage Schramberg
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wurde auch für die Teilmaßnahme „Umbau Zulaufdüker Kläranlage Schramberg“ ein Förderantrag gestellt. Eine mündliche Förderzusage liegt bereits vor, allerdings noch ohne konkrete Zahlen. Auch diese Maßnahme soll im Herbst ausgeschrieben werden, sodass die Arbeiten 2026 beginnen können.

Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Schramberg
Die Planung zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage wurde – wie oben dargestellt – im April 2024 an die SAG Ingenieure vergeben. Ursprünglich wurde von einer Gesamtbausumme von ca. 6 Mio. € ausgegangen. Wie im November 2024 berichtet, sind die Gesamtaufwendungen für die Kläranlage Schramberg jedoch deutlich gestiegen. Dies ist maßgeblich auf den Bau eines zusätzlichen Belebungsbeckens zurückzuführen.

Nach interner Klärung und unter Hinzuziehung eines Vergabeanwalts wurde festgestellt, dass die zusätzlichen Planungsleistungen für das Belebungsbecken aufgrund der erheblichen Steigerung der Gesamtbaukosten nicht ohne ein erneutes Vergabeverfahren an das Planungsbüro vergeben werden dürfen. Da die Genehmigungsplanung der Anlage nur im Rahmen einer Gesamtprojektplanung möglich ist, wurde ein erneutes Vergabeverfahren für die Planungsleistungen des Belebungsbeckens ab Leistungsphase 3 eingeleitet.
Sobald das Ergebnis dieses Verfahrens vorliegt, wird die Vergabe dem Rat erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Vertragliche Konstellation der Kommunen
Im Zuge des Anschlusses von Tennenbronn besteht auch die Notwendigkeit, die Verträge zum Bau und Betrieb der Kläranlage Schramberg sowie des Ableitungskanals neu zu fassen und zu vereinheitlichen. Die Vertragsentwürfe sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Gremien der jeweiligen Kommunen müssen dem Vertragsentwurf noch zustimmen.

Kosten/ Finanzierung

Gesamtfinanzierung des Projektes ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser eingeplant.

Die Gesamtkosten bis 2030 für Ableitungskanal, Umbau und Erweiterung Kläranlage Schramberg sowie Rückbau und Umbau RÜB Kläranlage Tennenbronn liegen anhand der derzeitigen Kostenzusammenstellung bei:

Neubau Sammler Tennenbronn Schramberg 4.700.000 €

Umbau Zulaufdüker KLA Schramberg 455.000 €

Rückbau und Umbau KLA Tennenbron 2.500.000 €

Umbau und Erweiterung KLA Schramberg 22.000.000 €

Summe 30.000.000 €

Abzüglich

Erwartete Förderung - 8.500.000 €

Anteil Nachbarkommunen - 4.500.000 €

Summe Anteil Schramberg: ca. 17.000.000 €

Anlagen

  • Übersichtsplan Ableitungskanal
  • Vertragsentwurf Nachbarkommunen

Diskussion Ortschaftsrat:

Herr Ginter erklärt, dass Knickpunkte in Leitungen vorgesehen sind, um die Anzahl der Schächte zu minimieren.

OR Rapp erkundigt sich, ob man im Zuge der Kanalverlegungen nicht direkt einen Gehweg von Tennenbronn nach Schramberg anlegen könnte. Herr Ginter erklärt, dass ein Gehweg außerorts Landessache ist und eine Finanzierung sehr unwahrscheinlich ist. OV Moosmann meint, dass man es auf jeden Fall versuchen sollte, den Gehweg anzufragen, da der gewollte Radweg schließlich nichts wird.

OV Moosmann fragt, ob diese Bauarbeiten wieder auf eine Vollsperrung des Bernecktals hinauslaufen. Herr Ginter bejaht das.

OR Haberstroh erkundigt sich nach dem zeitlichen Ablauf und wie lange es dauern wird, bis das Wasser nach Schramberg umgeleitet wird. Herr Ginter sagt, dies ist bis 2029 geplant.

OR Broghammer fragt, ob das Wasser, das aus dem Kanal in den Bach geleitet wird, Schwarzwasser ist. Herr Ginter verneint dies und erklärt, dass das Mischwassersystem immer noch vorhanden ist und man die Selbstreinigung innerhalb der Kanalrohre nicht unterschätzen soll.

OR Fleig fragt, ob der Vertrag auch schon in den anderen Kommunen vorliegt. Herr Ginter bejaht dies.

OR Fleig meint, dass die Kanäle teilweise sehr tief angelegt werden und ob dies machbar ist. Herr Ginter erklärt, dass sie stellenweise vier Meter tief angelegt werden und laut den Bodenproben gibt es keine Probleme. Eine Vollsperrung im Berneck kommt wahrscheinlich März bis Oktober 2026 auf Tennenbronn zu.

Der Ortschaftsrat stimmt folgendem ergänzten Beschlussvorschlag einstimmig zu:

1. Der Sachstandsbericht zur Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt die notwendigen Arbeiten zum Bau eines Abwassersammlers von Schramberg nach Tennenbronn auszuschreiben. Die Sachentscheidung zum Bau des Kanals wird getroffen.

3. Dem aktualisierten Vertragsentwurf zum gemeinsamen Bau und Betrieb der Kläranlage Schramberg mit den Gemeinden Hardt, Lauterbach und St. Georgen wird zugestimmt.

TOP 7

Bebauungsplanverfahren "Sport- und Festhalle Tennenbronn"
- Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die aus der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschlüsse
Vorlage: 2025/085

OV Moosmann begrüßt Carolin Münch, Abteilung Stadtplanung. Frau Münch stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.

Erfordernis der Planaufstellung

Die Stadt Schramberg plant den Neubau einer Mehrzweckhalle in Schramberg-Tennenbronn. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden zunächst drei mögliche Standorte untersucht. Letztlich fiel die Wahl für den Standort der neuen Halle auf das Areal am Dorfweiher. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll Planungsrecht für die Halle und den zugehörigen Parkplatz geschaffen werden.

Bisheriger Verfahrensablauf

30.01.2020: Aufstellungsbeschluss

17.02.2022: Billigung Vorentwurf und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

11.04.2022 – 20.05.2022: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange

Nach Beendigung der Frühzeitigen Beteiligung wurde das Bebauungsplanverfahren pausiert, da vor der Vorbereitung der Offenlage die Hochbauplanung eine gewisse plausible Planreife erlangen musste, welche als Grundlage für das weitere Verfahren diente.

30.01.2025: Billigung Entwurf und Beschluss zur Offenlage

17.02.2025 – 21.03.2025: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange

Flächennutzungsplan

Die Flächenausweisungen im Bebauungsplanverfahren sind nicht identisch mit dem ursprünglichen Flächennutzungsplan. Dieser wurde im Rahmen der 9. punktuellen Änderung angepasst. Das Flächennutzungsplanverfahren ist seit 09.08.2024 genehmigt.

Eine kleinere Flächenkorrektur im östlichen Plangebiet wird in das laufende 11. punktuelle Änderungsverfahren mitaufgenommen und korrigiert. Der Bebauungsplan kann bereits vor Abschluss der 11. Änderung zur Satzung beschlossen werden.

Ergebnisse aus der erneuten Beteiligung

Im Rahmen der Offenlage im Zeitraum vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 gingen keine Stellungnahmen ein, welche eine erneute Auslegung der Planunterlagen zur Folge haben.

Nachfolgend werden Stellungnahmen mit kritischen Anregungen und Änderungsvorschlägen sowie deren Abwägungsvorschläge dargestellt.

1. Stadt Schramberg, Fachbereich Kultur und Soziales vom 18.02.2025

a. Anregung eine Querungshilfe bei Bushaltestellen vorzusehen.

Der bestehende Fußgängerüberweg in etwa 110 Meter nordöstlicher Richtung gelegen wird als ausreichend erachtet.

2. Landratsamt Rottweil vom 21.03.2025

a. Hinweis auf Notwendigkeit der Sicherung aller planexternen Ausgleichmaßnahmen in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaß-nahmen wird vor Satzungsbeschluss erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

b. Hinweis auf gesetzlich vorgegebenen Rodungszeitraum (01.10.-28.02.)

Der gesetzlich vorgegebene Rodungszeitraum wird beachtet.

c. Zustimmung zur Nicht-Betroffenheit der Goldammer, falls Umsetzung der Ersatzmaßnahme E2 „Flutmulde im Bruck“ vorgezogen oder im Zuge der Baumaßnahme erfolgt.

Umsetzung der Flutmulde als vorgezogene Maßnahme geplant.

d. Bitte um vorsorgliche Anbringung freiwilliger Nisthilfen.

Da im Umfeld ausreichend geeignete natürliche Strukturen verbleiben, wird auf die Anbringung freiwilliger Nisthilfen verzichtet.

e. Forderung einer ökologischen Baubegleitung zur Sicherung der Vermeidungsmaßnahmen.

Hinwirkung auf ökologische Baubegleitung bei Bauausführung.

f. Hinweis auf erforderliche ergänzende Pflanzungen aus Fledermausbericht.

Die Pflanzgebote, die durch die Fledermausuntersuchung bereits vor-gesehen waren, wurden auch in den übrigen Unterlagen ergänzt.

g. Hinweis, dass Pflanzen aus Pflanzliste als nicht heimisch zu betrachten sind und diese aus Pflanzliste zu entfernen sind.

Betroffene Arten wurden aus Pflanzliste entfernt.

h. Bitte um frühzeitige Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde bei zu erarbeitendem Beleuchtungskonzept.

Es wird auf Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zum Beleuchtungskonzept hingewirkt.

i. Die Umsetzung der Empfehlung zur Konfliktvermeidung hinsichtlich Lärms wird begrüßt.

Ein Aufenthaltsbereich im Süden zum See hin wurde durch die Außenanlagenplaner vorgesehen. Zudem wird die Asphaltierung beider Fahrgassen des Parkplatzes empfohlen. Lärmtechnisch erforderlich ist die Asphaltierung der Fahrgasse des Zusatzparkplatzes mit den vorliegenden Veranstaltungen nicht.

j. Hinweis, dass Flurstücknr. 382/34 außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans liegt und aus der Aufzählung der Flurstücke in der Begründung zu streichen ist.

Flurstück wird aus der Aufzählung gestrichen.

k. In Aussicht gestellte Zustimmung zur Ausnahme vom Anbauverbot bei Berücksichtigung von:

I. Notwendigkeit der Freihaltung von Sichtfeldern

Sichtverhältnisse werden gewahrt

II. Vor Bau des Linksabbiegers muss Planung dem Regierungspräsidium Freiburg, Außenstelle Donaueschingen, vorgelegt werden. Zudem ist beim Bau des Linksabbiegers eine Vereinbarung zur Kostentragung inkl. einer Ablöse zu treffen.

Bau des Linksabbiegers betrifft Ausführungsplanung. Vor Bau des Linksabbiegers wird die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg gesucht.

III. Notwendigkeit einer Schutzplanke und Ablösevereinbarung bei Baumpflanzungen bei Tempo 70

Reduzierung auf Tempo 50 vorgesehen, bei dieser Geschwindigkeit keine Schutzplanken erforderlich.

IV. Notwendiger Umbau der Bushaltestelle barrierefrei umzusetzen

Umbau wird barrierefrei umgesetzt

V. Erforderlicher Nachweis der Standsicherheit für Radweg

Hinweis wird zur Kenntnis genommen, Ausführungen betreffen nachgelagerte Planungen.

l. Hinweis, dass Entwässerungsplanung rechtzeitig mit dem Umweltschutzamt abzustimmen ist.

Entwässerungsplanung wird im Rahmen des Bauantrags mit Umweltschutzamt abgestimmt.

m. Information, dass entgegen bisheriger Stellungnahme kein Bodenschutzkonzept erforderlich ist.

Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

n. Hinweis zu Eingriffen in festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen.

Vorgehensweise wurde im Vorfeld mit dem Umweltschutzamt abgestimmt. Wasserrechtsgesuch liegt diesem aktuell zur Genehmigung vor.

o. Hinweis zur aktuellen Durchführung des kommunalen Starkregenrisikomanagements.

Ergebnisse des kommunalen Starkregenrisikomanagements liegen aktuell noch nicht vor.

p. Hinweise des Bedarfs einer wasserrechtlichen Genehmigung bei Bohrungen, Schürfen und sonstigen Methoden der Erkundung/ Erschließung von Grundwasser.

Redaktionelle Ergänzung im Bebauungsplan.

q. Hinweis auf erwartete Überführung der „Energy performance of buildings directive“ in Gesetzgebung und Sinnhaftigkeit sich bereits jetzt an deren Vorgaben zu orientieren.

Die Vorgaben betreffen dem Bebauungsplan nachgelagerte Planungen.

3. Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen vom 13.02.2025

a. Hinweis, dass westliche Zufahrt einer Genehmigung bedarf und dass Pläne hierzu vor Baubeginn vorzulegen sind.

Planung der Zufahrt wird vor Baubeginn zur Genehmigung eingereicht.

4. Polizeipräsidium Konstanz vom 19.03.2025

a. Hinweis, dass eine direkte Anbindung an den Knotenpunkt Hauptstr./Gersbach oder deutliche Absetzung verkehrstechnisch bevorzugt wird.

Abrücken wegen bestehender Eigentums-/Nutzungsverhältnisse nicht möglich.

b. Hinweis, dass notwendige Sichtfelder freizuhalten sind.

Sichtverhältnisse werden gewahrt.

5. Stadtwerke Schramberg vom 05.03.2025

a. Bitte um Anpassung der Schutzstreifenbreite in gekennzeichneten Abschnitt.

Die benannte Schutzstreifenbreite wurde im relevanten Abschnitt angepasst.

6. Bürger 1 vom 21.03.2025

a. Vorbringen von Bedenken hinsichtlich des Verlustes von Retentionsraum und Bedenken, dass ohne notwendige Datengrundlagen geplant wurde.

Der Eingriff in Flächen des HQ100 wurde auf Grundlage dreidimensionaler Geländemodelle berechnet. Dieser wird wiederum durch die vorgesehenen Maßnahmen ausgeglichen. Die Vorgehensweise wurde im Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsgesuch ausführlich dargestellt, in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet und die Vorgehensweise mit dem Umweltschutzamt abgestimmt. Der wasserrechtliche Antrag liegt derzeit beim Umweltschutzamt zur Genehmigung.

Bei den in Folge der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommenen Änderungen der Bebauungsplanunterlagen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen, die keiner erneuten Offenlage bedürfen.

Die Planreife nach § 33 BauGB ist damit gegeben und Bauanträge können eingereicht werden.

Die um die Anregungen ergänzten Unterlagen können nun als Satzung beschlossen werden.

Die Bekanntmachung und in deren Folge auch das Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt dann nach Abschluss des Verfahrens der 11. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans.

Kosten/ Finanzierung

Die Honorarkosten für den Bebauungsplan inklusive aller notwendigen Gutachten werden im Ergebnishaushalt über die Haushaltsstelle 51100100/4431500/41002 abgerechnet.

Anlagen

  • Anlage 01: Abwägung der Offenlage zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 02: Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 03: Planzeichnung zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung von 05.06.2025
  • Anlage 04: Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 05: Städtebauliche Begründung zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 06: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 30.04.2020
  • Anlage 07: Artenschutzrechtlicher Ergänzungsbericht zum Bebauungsplan Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 16.12.2024
  • Anlage 08: Fledermausgutachten zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 12.08.2024
  • Anlage 09: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 10: Bestandsplan im Maßstab 1:1000 zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 11: Maßnahmenplan im Maßstab 1:500 zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 12: Maßnahmenplan Externer Ausgleich und Retentionsschaffung im Maßstab 1:500 zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025
  • Anlage 13: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 17.12.2024
  • Anlage 14: Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 25.07.2024
  • Anlage 15: Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 01.04.2020
  • Anlage 16: Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 14.06.2024
  • Anlage 17: Satzung zum Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025

Diskussion Ortschaftsrat:

OR Fleig äußert seine Überraschung in Hinsicht auf die vielen Anmerkungen und betont, dass diese gut abgewogen im öffentlichen Interesse sind. Er erkundigt sich, ob die wasserrechtliche Genehmigung schon vorliegt. Frau Münch teilt mit, dass diese nochmals vorgelegt werden muss. Außerdem muss die Flutmulde noch gebaut werden.

Frau Münch erklärt, dass ein neues Planungsbüro beauftragt wurde. Als nächster Schritt muss der Plan beschlossen werden. OR Kaltenbacher vergewissert sich, dass erst, wenn der Plan beschlossen ist, kann der Bauantrag gestellt werden und im Herbst könnte es dann losgehen. OV Moosmann teilt mit, dass der Antrag auf Baugenehmigung Ende des Monats eingereicht wird. Derzeit wird das Thema Brandschutz bei der Halle noch besprochen.

Der Ortschaftsrat stimmt folgendem Beschlussvorlag einstimmig zu:

1. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen und Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans „Sport- und Festhalle Tennenbronn“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangen sind (Anlage 01), werden angenommen.

2. Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird für den Bebauungsplan „Sport und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025 (Anlage 03 und 04), gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 GemO die beiliegende Satzung zum Bebauungsplan „Planie am Sonnenberg“ (Anlage 17) mit den planungsrechtlichen Festsetzungen beschlossen.

3. Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird für den Bebauungsplan „Sport- und Festhalle Tennenbronn“, in der Fassung vom 05.06.2025 (Anlage 03 und 04), gemäß § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO die beiliegende Satzung mit den örtlichen Bauvorschriften zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sport- und Festhalle Tennenbronn“ (Anlage 17) beschlossen.

TOP 8

Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen

OV Moosmann berichtet, dass die Erweiteru

Erscheinung
Tennenbronner Anzeiger – Amtsblatt Tennenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
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