TOP 1. Einwohneranfragen
Sachverhalt
Ein Einwohner merkt an, dass es in der Häldenstraße erneut zu einer Absenkung gekommen sei, die vermutlich mit dem Wasserrohrbruch vor einigen Wochen zusammenhänge.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner bedankt sich beim aufmerksamen Einwohner und erklärt, dass man sich darum kümmern werde.
TOP 2.1 Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens Primelweg, Flst. 299
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „südlich Fliederweg“, rechtskräftig seit dem 29.11.1969.
Der Bauherr hat 2019 für den Umbau des Hauses eine Baugenehmigung erhalten. Dabei wurde ihm die Befreiung erteilt, auf unüberbaubarer Grundstücksfläche am Primelweg einen Carport zu errichten.
Der Carport wurde bislang aber nicht errichtet, da in der Kanalstraße ausreichende (Garagen-) Stellplätze vorhanden sind. Der Bauherr hat jedoch festgestellt, dass ihm anstatt eines weiteren überdachten Kfz-Stellplatzes eher Stauraum für Fahrräder und Gartengeräte fehlt. Daher plant er, anstelle des Carports in ähnlicher Lage einen Geräteschuppen mit einer Fläche von 7,6 m² am Primelweg 12 zu errichten.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 14.05.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Nebenanlagen sind laut dem Bebauungsplan nur auf der bebaubaren Grundstücksfläche zugelassen. Das Vorhaben braucht eine Befreiung von dieser Festsetzung, der Bauherr wird aber den Schuppen anstatt des Carports errichten und daher diese Befreiung nicht ausnutzen.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
Herr Schwinghammer stellt das Bauvorhaben der Gemeinde vor und erklärt, dass es keine bauordnungsrechtlichen Verstöße gibt.
BM Trettner ergänzt, dass er zu dem Beschluss hinzufügen möchte, dass durch die Befreiung des Geräteschuppens die Befreiung des Carports entfallen wird, falls die Gemeinderäte dem so zustimmen. Zudem erklärt er, dass er nicht ganz glücklich mit dem Abstand des Geräteschuppens zur Straße ist.
GRin Staudenmaier möchte wissen, ob der Grundstücksbesitzer dann noch genug Stellplätze zur Verfügung hat.
BM Trettner erklärt, dass es ausreichend Stellplätze durch eine vorhandene Garage und Stellplätze gibt.
GR Kaspar fragt nach, worin das Problem am Abstand liegen würde.
BM Trettner führt aus, dass das Problem ist, dass durch die Nähe die Einsicht auf die Straße verdeckt wird. Dieses Problem wird bei Carports heutzutage schon behoben durch offene Außenwände. Der Primelweg sei ohnehin schon eine enge und unübersichtliche Straße, da dort viel geparkt wird.
GR Kaspar ist der Meinung, dass durch die bestehende Hecke eine ohnehin schlechte Sicht auf die Straße bestehen würde.
BM Trettner erklärt, dass man eine Hecke niedrig halten kann, ein Carport oder Schuppen hingegen kann nicht so leicht wegbewegt werden.
GR Keller stellt sich die Frage, ob am geplanten Platz des Carports ein Stellplatz ist oder Garten.
GR Beutel antwortet, dass es Garten sei.
BESCHLUSS
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Durch die Befreiung des Geräteschuppens entfällt aber die Befreiung für den Carport.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
TOP 3 Sportstättenförderung 2025 – Antrag der Sportschützen Pleidelsheim e. V.
Sachverhalt
Nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Pleidelsheim können Vereine für Investitionen in ihre eigene Infrastruktur Zuschüsse der Gemeinde Pleidelsheim erhalten. Ob und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden, entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.
Die Sportschützen Pleidelsheim e. V. haben im Mai einen Antrag auf Bezuschussung gemäß beigefügtem Antrag gestellt. Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Erneuerung des Schützenhausdaches
Das über 40 Jahre alte Dach des Schützenhauses ist undicht und eine Erneuerung ist unumgänglich. Das Dach wurde seinerzeit mit asbesthaltigen Eternitplatten eingedeckt. Die Eternitplatten müssen deshalb nach den Vorgaben gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für gefährliche Stoffe) von einer Fachfirma demontiert und entsorgt werden. Eine Eigenleistung durch Vereinsmitglieder bei der Dachsanierung ist somit nahezu ausgeschlossen.
Die Gesamtkosten für den Verein belaufen sich für diese Baumaßnahme auf ca. 65.000 €. Für diese wird ein Zuschussantrag in Höhe von 16.000 € beantragt.
Beschaffung von elektronischen Luftgewehrschießanlagen
Zwischenzeitlich hat das digitale Zeitalter beim Sportschießen Einzug gehalten. Der Pleidelsheimer Schützenverein ist einer der wenigen Vereine im Schützenkreis Neckar-Enz, die keine digitale Treffererfassung und Trefferanzeige besitzen. Durch die elektronischen Schießbahnen werden die Treffer und der Wettkampfverlauf publikumswirksam durch die Bildschirme am Stand, in der Halle und im Gastraum visuell dargestellt. Insbesondere für unsere erfolgreiche Jugendarbeit ist es wichtig, dass wir den Anschluss an das digitale Zeitalter nicht verlieren und auch künftig jugendliche Neumitglieder gewinnen können.“
Die Gesamtkosten für die Sportschützen Pleidelsheim belaufen sich für diese Maßnahmen auf 38.000 €. Für diese wird ein Zuschussantrag in Höhe von 9.500 € beantragt.
Die Gesamtfinanzierung wäre mit einem Zuschuss der Gemeinde, dem Zuschuss des WLSB, Eigenleistungen des Vereins und einem Kredit von ca. 28.000 € für den Verein mit großer Anstrengung machbar.
Bei der Sanierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen hat der Gemeinderat in der Vergangenheit auch höhere Zuschüsse gewährt. Daher schlägt die Verwaltung vor, für die Erneuerung des Daches auf einen prozentualen Zuschuss von knapp 50 % der Kosten zu gehen, was ein Betrag von 30.500 € wäre. Berücksichtigt muss werden, dass der WLSB für das Dach nicht die Gesamtkosten mit 30 % bezuschusst, sondern nur anteilig (ohne die Gastwirtschaft). Zusammen mit der Beschaffung der elektronischen Schießstände käme man auf einen Gesamtzuschuss von 40.000 €.
In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat folgende Projekte der Vereine unterstützt:
Gesamtkosten: 25.000 €, Zuschuss: 3.000 €
Zusätzliche Übernahme einer Ausfallbürgschaft gg. der Bank, 25.000 €
Gesamtkosten: 17.000 €, Zuschuss: 1.700 €, 10 %
Gesamtkosten: 179.000 €, Zuschuss: 17.900 €, 10 %
Gesamtkosten: 24.000 €, Zuschuss: 12.000 €, 50 %
Gesamtkosten: 15.000 €, Zuschuss: 15.000 €, 100 %
Gesamtkosten: 7.000 €, Zuschuss: 3.000 €, 43 %
Gesamtkosten: 8.000 €, Zuschuss: 6.000 €, 75 %
Gesamtkosten: 46.000 €, Zuschuss: 23.000 €, 50 %
Gesamtkosten: 18.000 €, Zuschuss: 5.400 €, 30 %
Gesamtkosten 48.000 €, Zuschuss 12.500 €, 20 %
Des Weiteren müsste die Gemeinde den WLSB-Zuschuss vorfinanzieren, da dieser meist erst drei Jahre zeitversetzt ausbezahlt wird.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder, insbesondere die beiden Ehrenvorsitzenden Herrn Trapp und Herrn Holzwarth.
Er erklärt, dass im Haushalt zunächst keine Mittel vorgesehen waren. Das liege daran, dass oftmals erst im Laufe des Jahres deutlich werde, wo konkreter Handlungsbedarf bestehe – wie nun beim Sportschützenverein, bei dem das Dach saniert werden muss.
Er führt weiter aus, dass der Verein ursprünglich einen geringeren Zuschuss beantragt habe. Aufgrund der Tatsache, dass der Wirtschaftsbetrieb keine Förderung durch den WLSB (Württ. Landesportbund) erhalten wird, schlägt er nun einen erhöhten Zuschuss vor. Zudem seien die Kassen des Sportschützenvereins stark belastet, und der Verein benötige ein Darlehen. Die Gemeinde werde den WLSB-Zuschuss vorfinanzieren, da dieser erst in ein paar Jahren ausgezahlt werde. Auf diese Weise würde der Sportschützenverein eine Förderung in Höhe von 41.000 € erhalten.
GRin Staudenmaier greift das Thema der angespannten Finanzlage auf und weist darauf hin, dass dies auch für die Gemeindekasse gelte. Sie äußert Unverständnis darüber, weshalb der Wirtschaftsbetrieb beim Dach unterstützt werden müsse, und spricht sich dafür aus, bei einer möglichen Aufstockung Zurückhaltung zu üben.
BM Trettner erläutert, dass die Gemeinde laut Jahresrechnung 2023 Mehreinnahmen in Höhe von 2 Mio. € verzeichnen konnte und auch das Jahr 2024 besser verlaufen sei als geplant. Er betont, dass die Jahre 2025 und 2026 voraussichtlich herausfordernder werden, jedoch selbst im aktuellen Jahr die Gewerbesteuereinnahmen über den Erwartungen liegen.
GRin Staudenmaier erkundigt sich, ob es eine Ausschreibung gegeben habe und ob weitere Angebote eingeholt wurden.
Ehrenvorsitzender Herr Trapp bestätigt, dass mehrere Angebote eingeholt wurden, und bedankt sich herzlich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 13
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 1
TOP 4. Örtliche Bedarfsplanung der Kindergärten in Pleidelsheim 2025
Sachverhalt
Es wird auf den Örtlichen Bedarfsplan (Anlage 1) verwiesen
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt Frau Braun, die Leiterin der Sommerhalde.
Frau Ehmann erläutert, dass es verschiedene Altersgruppen in der Kinderbetreuung gibt. Für die erste Gruppe (0–1 Jahr) besteht aktuell kein Rechtsanspruch auf Betreuung. Derzeit befindet sich auch kein Kind dieser Altersgruppe in einer Betreuungseinrichtung.
Für die U3-Betreuung (1–3 Jahre) besteht zwar ein Rechtsanspruch, allerdings ist die Nachfrage in Pleidelsheim derzeit nicht besonders hoch. Die Gemeinde erreicht einen Versorgungsgrad von 44,26 %, womit die gesetzlich geforderte Versorgung erfüllt ist. Ein weiterer Ausbau ist aktuell nicht notwendig, da rund ein Fünftel der vorhandenen Plätze unbesetzt ist. Zudem bleibt das Zwergennest auf Wunsch des Kindergartens während der Sommerpause geschlossen.
Für die Ü3-Betreuung (3–7 Jahre) gibt es sowohl Ganztages- (GT) als auch verlängerte Öffnungszeiten (VÖ). Die Schließtage wurden auf ein Minimum reduziert, und in allen Kitas wird Sprachförderung angeboten. Der Versorgungsgrad liegt derzeit bei 102 %, womit der Rechtsanspruch vollständig erfüllt ist. Der Bedarf an integrativer Betreuung steigt jährlich. Während die Nachfrage nach VÖ-Betreuung weiter zunimmt, geht sie im Bereich der Ganztagesbetreuung leicht zurück. Aktuell liegt die Auslastung bei der VÖ-Betreuung bei etwa 90 %, bei der GT-Betreuung nur bei 49 %. Ende 2027 wird die Ganztagesbetreuung im Kindergarten St. Michael eingestellt, die Kinder werden dann auf andere Einrichtungen verteilt.
Frau Ehmann führt weiter aus, dass es für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren die Kernzeitbetreuung gibt. Der aktuelle Bedarf ist vollständig abgedeckt, ein weiterer Ausbau ist derzeit nicht erforderlich.
BM Trettner betont, dass im Bereich der Kernzeitbetreuung grundsätzlich keine Anmeldungen abgelehnt werden. Oftmals melden Eltern ihre Kinder zunächst an, ziehen die Anmeldung jedoch wieder zurück, sobald sie den Stundenplan erhalten – was zu gewissen Schwankungen führt. Die flexible Nachmittagsbetreuung wird sehr gut angenommen. Statt wie bisher drei Wochen wird die Kernzeit zukünftig nur noch zwei Wochen im Jahr geschlossen.
Er weist außerdem darauf hin, dass die gesetzliche Mindestbetreuung im Ganztagesbereich kürzer ist als das Angebot, das die Gemeinde bereitstellt.
GRin Staudenmaier hebt hervor, dass Pleidelsheim ein hervorragendes Betreuungsangebot für Familien habe und man sich darüber sehr glücklich schätzen könne. Sie erkundigt sich außerdem nach der aktuellen Personalsituation.
BM Trettner bedankt sich für die positiven Worte und betont, dass dies auch dem Gemeinderat zu verdanken sei, der die nötigen Mittel bereitstellt. In der Regel liegt die personelle Besetzung in den Einrichtungen zu 90 % über den gesetzlichen Mindestvorgaben – ein Umstand, über den man sehr froh sei. In Städten wie Mannheim müssten hingegen Kitas schließen oder mit stark eingeschränkten Öffnungszeiten arbeiten, weil es an Personal mangele.
Zum Erfolg habe beigetragen, dass in der Vergangenheit gezielt FSJ-Stellen besetzt wurden, aus denen häufig motivierte junge Menschen hervorgingen, die anschließend eine Ausbildung in der Gemeinde begannen. So konnten engagierte und gut qualifizierte Auszubildende langfristig übernommen werden, auch in diesem Jahr sind es wieder vier.
GRin Staudenmaier zeigt sich erfreut darüber und folgert, dass diese Entwicklung auf eine gute Personalführung schließen lasse.
BM Trettner stimmt dem zu und erklärt, dass man dort gerne bleibt, wo die Bedingungen stimmen. Auch von neu zugezogenen Eltern höre man häufig, dass sie das Betreuungsangebot in Pleidelsheim sehr schätzen.
Er berichtet außerdem, dass der Container in der Ludwig-Hofer-Straße geschlossen wurde, da die Plätze nicht mehr benötigt wurden. Diese Entscheidung sei durch die aktuelle Auslastung der Kindertagesstätten gestützt. Die zehn Kinder aus der Wichtelstube werden künftig in die Neckarbande wechseln, und im Kindergarten St. Michael ist vorerst keine U3-Betreuung mehr vorgesehen – so jedenfalls der aktuelle Plan.
Sollte sich der Bedarf im U3-Bereich ändern, könne man darauf reagieren. Es sei jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, zu viele freie Plätze vorzuhalten, da dies auch Personal- und Betriebskosten verursache
Beschluss
Das Gremium stimmt dem vorgelegten Örtlichen Bedarfsplan 2025 nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz der Gemeinde Pleidelsheim zu.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 13
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 1
TOP 5. Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen – 2. Offenlage
Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 ROG)
Sachverhalt
Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dazu werden in den Kapiteln 3.1 und 4.2. die Plansätze 3.1.1 (Z), 4.2.1.2.3.1 und 4.2.1.2.3.2 (G) sowie die Raumnutzungskarte geändert. Hierzu wurde die Gemeinde Pleidelsheim bereits am 26.06.2024 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens hat die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2025 die Änderung des Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, hierzu ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.
Verhandlungsverlauf
Herr Schwinghammer stellt die Teilfortschreibung des Regionalplans vor und erläutert die Änderungen, die der Regionalverband Stuttgart seit der letzten Stellungnahme vorgenommen hat.
GRin Staudenmaier betont die Notwendigkeit alternativer Energiequellen, insbesondere der Solarenergie. Zwar liege die Vorgabe des Landes bei 0,2 % der Fläche, doch mit dem vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiet werde dieser Wert deutlich überschritten. Sie weist darauf hin, dass Pleidelsheim bereits stark durch die Autobahn belastet sei, was sich negativ auf Naherholungsmöglichkeiten auswirke. Sie selbst könne sich nicht vorstellen, entlang der Autobahn spazieren zu gehen und zusätzlich mit großflächigen Photovoltaikanlagen konfrontiert zu werden. Aus diesem Grund wolle sie das Gebiet nicht ohne eine kritische Stellungnahme genehmigen.
Sie hebt hervor, dass andere Kommunen schlechtere Böden hätten, zumal die Gemeinde bereits durch die Lage an der Autobahn benachteiligt sei. Auch wenn es sich formal nur um Vorbehaltsgebiete handle, ist es ihr lieber, wenn nicht ganz so viele Flächen ausgewiesen werden.
BM Trettner unterstützt die Sichtweise von GRin Staudenmaier. Er geht jedoch davon aus, dass das Vorbehaltsgebiet nicht mehr aus dem Regionalplan entfernt werden könne und die Umsetzung vermutlich in der aktuell vorgeschlagenen Form erfolgen werde. Zwar unterschieden sich Planungen und Realität häufig, doch er halte es für wenig wahrscheinlich, dass dort tatsächlich Anlagen entstehen. Die Flächen seien kleinstrukturiert und damit aus wirtschaftlicher Sicht wenig attraktiv.
Zudem nehme die Zahl regenerativer Energieanlagen bereits deutlich zu, es existierten bereits mehrere größere Photovoltaikparks, die selbst Schwierigkeiten hätten, wirtschaftlich zu arbeiten – unter anderem, weil im Sommer der erzeugte Strom oft nicht eingespeist werden könne.
Er sehe daher keine realistische Umsetzungschance auf diesen Flächen. Letztlich stehe hier das bundesweite Planungsrecht den Interessen der Kommune gegenüber, Photovoltaikanlagen seien neben Autobahnen baurechtlich leider privilegiert. Er schlägt vor, den Beschluss wie bereits in der letzten Stellungnahme zu fassen. Dieser lautete:
Die Freiflächen südlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet werden aus der Teilfortschreibung des Regionalplans entfernt.
Die übrigen Freiflächen kommen als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Betracht und können im Regionalplan ausgewiesen werden
GR Reuther stimmt grundsätzlich zu, dass die geplanten Maßnahmen vermutlich nicht vollständig umgesetzt werden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Flächen, die nicht in den Plan aufgenommen werden, später keine Chance auf Umsetzung hätten. Insbesondere westlich der Autobahn müsste neue Infrastruktur wie Feldwege geschaffen werden, was zu erheblichen Eingriffen führen würde. Bereits die drei bestehenden Vorranggebiete würden die geforderten 0,2 % erfüllen – alles darüber hinaus sei deutlich überdimensioniert. Er plädiert dafür, die gesamte Fläche links der Autobahn aus dem Plan herauszunehmen. Sollte es so wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wäre das seiner Meinung nach ein massiver Eingriff. Ihm sei zwar klar, dass der Bund zur Zielerreichung bewusst mehr Gebiete einplane, da ohnehin nicht alle umgesetzt würden – dennoch habe er den Eindruck, dass die Kommunen nur wenig Einfluss auf die tatsächliche Entwicklung hätten.
GR Beutel spricht sich dafür aus, beim bisherigen Beschluss zu bleiben.
Beschluss
Die Verwaltung nimmt gegenüber der Regionalversammlung wie folgt Stellung:
Alle Vorbehaltsgebiete auf westlicher Seite der Autobahn auf Pleidelsheimer Gemarkung sollen entfallen.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 8
Gegen den Beschluss 6
Enthaltungen 0
TOP 6. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pleidelsheim zum 31.12.2023
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2023 wurde am 25.05.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim beraten und beschlossen. Bei der Planaufstellung wurde mit einem positiven Ordentlichen Ergebnis von 983.000 € gerechnet.
Da sich vor allem die Gewerbesteuereinnahmen deutlich besser entwickelten als erwartet, konnte ein ordentliches Ergebnis von ca. 3,4 Mio. € erreicht werden, welches in voller Höhe der Rücklage zugeführt werden kann. Gegenüber der Planung im Haushalt 2023 ergibt sich insgesamt eine Verbesserung des Gesamtergebnisses um 2,5 Mio. €.
Die Bilanzsumme hat sich im Haushaltsjahr 2023 von 72,2 Mio. € um knapp 5,8 Mio. € auf 78,0 Mio. € erhöht.
Für weitere Ausführungen zum Jahresabschluss wird auf den Rechenschaftsbericht sowie den Anhang zur Bilanz verwiesen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner berichtet, dass derzeit die Jahresabschlüsse durch die Gremien „gejagt“ werden. Er spricht der Kämmerei ein großes Lob aus. Ziel war es, bis Juli alle Jahresabschlüsse fertigzustellen. Der Abschluss 2024 wird nun erst in der Sitzung im September vorliegen. Der Verwaltung gebühre großer Dank für diese Leistung.
Frau Fauser ergänzt, dass ursprünglich ein positives Ergebnis in Höhe von 983.000 € geplant war. Im Laufe des Jahres habe sich das Ergebnis jedoch deutlich verbessert und liegt nun bei 3,86 Mio €. Gründe dafür seien unter anderem eine deutliche Steigerung der Einkommensteuer (+9,4 %), hohe Schlüsselzuweisungen, geringere FAG-Zuweisungen sowie eine unerwartet positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer (+2,57 Mio. €). Zwar seien investive Einzahlungen nicht wie geplant eingegangen, doch insgesamt übersteigen die ordentlichen Erträge mit rund 23 Mio. € die Erwartungen. Es konnten rund 3 Mio. € an Mehreinnahmen verzeichnet werden, vor allem durch die Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer entwickelte sich nicht so stark wie erhofft – laut Herbststeuerschätzung musste die Prognose sogar leicht nach unten korrigiert werden.
Sie berichtet außerdem, dass die Grundsteuer deutlich über dem Planansatz lag, dies bedingt durch die Umklassifizierung einiger Flächen von A nach B. Auf der Aufwandseite lagen die Ausgaben rund 300.000 € über dem Plan. Während die Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen in Summe stabil blieben, lagen die Abschreibungen leicht über dem Planwert, was schwer vorherzusehen sei, da noch nicht alle Jahresabschlüsse vorlägen. Zudem liege der Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung deutlich unter dem Planwert, auch für die Zukunft wurde dieser Ansatz bereits angepasst.
BM Trettner ordnet ein, dass eine Zuführungsrate im Vermögenshaushalt in der Vergangenheit sehr stabil gewesen sei. Es zeige sich, dass sich Pleidelsheim seit der Finanzkrise 2007/2008 wirtschaftlich gut erholt habe. Auch die Corona-Zeit sei 2022 gut kompensiert worden. Trotz steigender Kreisumlage und abnehmender Einnahmen bewege sich alles in geordneten Bahnen, selbst wenn zwei bis drei schwächere Jahre kommen.
Frau Fauser führt weiter aus, dass investive Einzahlungen bei 3,8 Mio. € lagen. Allerdings gehe die Entwicklung im Haushalt und im Jahresabschluss zunehmend auseinander, da viele Rechnungen zeitverzögert eingehen. Investive Auszahlungen beliefen sich auf 6,1 Mio. €. Außerdem bestehen keine Fehlbeträge aus Vorjahren, die gedeckt werden müssen.
GR Breuer lobt die positive Entwicklung der Gewerbesteuer und die konservative Haushaltsplanung. Er fragt, ob die Grundsteuer 2025 ebenfalls wie geplant verlaufen sei.
BM Trettner kündigt an, die Antwort hierzu in der nächsten Sitzung zu liefern.
GR Breuer fragt zudem, ob nach der Einführung von G9 in der OPS neue Entwicklungen zu erwarten seien.
BM Trettner erklärt, dass es schwierig sei, hierzu eine klare Aussage zu treffen. Die neue Schulbauförderrichtlinie bringe zusätzliche Mittel für Kommunen, die über den örtlichen Bedarf bauen – wie etwa Freiberg. Daraus ergäben sich zusätzliche Zuschüsse, die den interkommunalen Ausgleich ausgleichen würden. Es sei jedoch nicht absehbar, wie hoch diese Zuschüsse konkret ausfallen. Daher könne er keine verbindliche Aussage treffen, gehe aber davon aus, dass Zahlungen durch Pleidelsheim künftig entfallen könnten.
GR Breuer merkt an, dass sich das Gebäude durch Zuschüsse schließlich nicht vergrößere.
BM Trettner bestätigt, dass es zwar gewisse Optionen gebe, aber bisher keine konkreten Entscheidungen getroffen wurden.
GR Beutel spricht die deutlich gestiegenen Personalkosten im Bereich Kita an.
Frau Fauser erklärt, dass Tariferhöhungen und neue Stellen in den Kitas eine wesentliche Rolle spielen. Man habe mit einer Kostensteigerung von 5–6 % gerechnet, tatsächlich lag sie aber bei 8–10 %.
BM Trettner ergänzt, dass 2023 eine Personalkostensteigerung von 3,9 % zu verzeichnen war – die Abweichung sei also nicht gravierend. Er verweist auf die Gehaltsanpassungen im öffentlichen Dienst infolge der Inflation. Besonders im Kita-Bereich sei der Personalaufwand gestiegen – unter anderem durch die Aufstockung einer Stelle im Jugendhaus von 1,0 auf 1,5.
GR Beutel fragt nach Seite 8 des Dokuments.
Frau Fauser antwortet, dass der Anstieg von 10 % etwa drei zusätzlichen Stellen entspreche.
BM Trettner bestätigt dies und erklärt, dass der starke Anstieg auf drei neue Stellen sowie Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst zurückzuführen sei. Er schlägt vor, diese Entwicklung bei Bedarf nochmals detailliert aufzuschlüsseln, um die Ursachen transparent darzustellen. Insgesamt könne sich die Gemeinde glücklich schätzen, personell gut aufgestellt zu sein.
Für weitere Ausführungen wird auf den Jahresabschluss verwiesen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 7. Jahresabschluss 2024 der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH - Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung
Sachverhalt
Der Jahresabschluss der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH für das Jahr 2024 wurde von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft aus Stuttgart erstellt.
Nähere Details zum Jahresabschluss 2024 können dem Lagebericht der Geschäftsführung entnommen werden.
Damit der Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung die im Beschlussantrag formulierten Beschlüsse herbeiführen kann, muss er hierzu vom Gemeinderat beauftragt werden. In der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer und Aufsichtsrat vom Bürgermeister entlastet werden.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner informiert, dass der Jahresabschluss vor etwa eineinhalb Stunden in der Aufsichtsratssitzung beschlossen wurde. Es ergibt sich ein leichter Jahresverlust in Höhe von rund 12.000 €, der auf ausbleibende Mieteinnahmen zurückzuführen ist. Ursache dafür seien Wohnungsfertigstellungen, die sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert haben.
Für weitere Ausführungen wird auf den Jahresabschluss verwiesen.
Beschluss
Herr Bürgermeister Trettner wird als Vertreter der Gemeinde Pleidelsheim in der Gesellschafterversammlung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim (GWP) beauftragt, folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zuzustimmen:
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 8.Beteiligungsbericht über die Unternehmen des privaten Rechtes 2024
Anschaffung eines Reinigungsroboters für die Sport- und Festhalle
Sachverhalt
Siehe Beteiligungsbericht
Verhandlungsverlauf
BM Trettner erläutert den Beteiligungsbericht, der eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune darstellt. Es bestehen mehrere kleinere Beteiligungen, unter anderem an der KAWAG AG, der Stromnetzgesellschaft gemeinsam mit der Süwag und weiteren Kommunen sowie am Neckar-Energieverband, an dem Pleidelsheim mit 51 % beteiligt ist. Letztere Beteiligung bringt keine Gewinnanteile, jedoch eine feste Kapitalverzinsung in Höhe von 5,5 %. Nachträgliche Einlagen ins Eigenkapital werden mit einem niedrigeren Zinssatz verzinst.
Zum Windpark merkt BM Trettner an, dass sich die Beteiligung bisher einigermaßen stabil entwickelt hat, entscheidend sei dabei jedoch stets, wie viel Wind tatsächlich weht. Die ursprünglichen Prognosen seien optimistischer gewesen als die Realität, was sich bundesweit zeige und auch von anderen Betreibern bestätigt werde. Der Windpark erwirtschafte nicht die ursprünglich erwarteten Erträge. Allerdings habe der Betreiber von gestiegenen Energiepreisen profitiert, sodass über die Laufzeit dennoch eine ordentliche Rendite erzielt werde.
Andere Beteiligungen seien weitgehend unbedeutend. Im Jahr 2024 sei die Gemeinde zudem als Aktionär bei der Süwag eingestiegen – diese Aktien seien im Beteiligungsbericht noch nicht aufgeführt. Die Süwag habe in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung aber ordentliche Gewinne ausweisen können.
GRin Staudenmaier fragt nach der Beteiligung an der KAWAG Gas GmbH und äußert Zweifel am zukünftigen Nutzen. Sie bezweifelt, dass hier langfristig noch hohe Gewinne zu erwarten seien.
BM Trettner bestätigt, dass dies eine berechtigte Frage sei – aber ohne Glaskugel lasse sich dies nicht sicher vorhersagen. Viele große Gasversorger signalisierten inzwischen, dass sie sich langfristig aus dem Gasgeschäfte zurückziehen würden. Entsprechend sei zu erwarten, dass die zu versteuernden Gewinne in diesem Bereich in Zukunft abnehmen. Über die Beteiligung ist jedoch eine feste Eigenkapitalverzinsung vereinbart, und bislang erwirtschaftet das Unternehmen diese auch.
Zu den Konzessionsverträgen erklärt Trettner, dass diese für Strom und Gas bestehen. Der Stromkonzessionsvertrag läuft 2028 aus, der für Gas erst später. Große Energieversorger würden sich künftig nur noch um Konzessionen bemühen, wenn sie gleichzeitig auch die Stromkonzession erhalten. Falls sich kein Anbieter bewerben sollte, würden Strom- und Gasnetze in das Eigentum der Kommune übergehen – ein Szenario, das allerdings noch in weiter Ferne liege. Das Thema werde in den nächsten zehn Jahren zunehmend relevanter werden, da bis 2050 der Anteil an Gasnutzung aufgrund von Wärmenetzen und Energiewende weiter sinken werde. Gleichzeitig bleibe die Infrastruktur erhalten, was bei rückläufiger Kundenzahl zu steigenden Preisen führen könne, da fixe Kosten gedeckt werden müssten.
Beschluss
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Erstellung des Beteiligungsberichts ortsüblich bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
TOP 9. Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim, 14. Änderung Flächennutzungsplan 2005 - 2020: „Heutingsheim Süd“
- Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
- Billigung des Planentwurfs mit Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange
- Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
Sachverhalt
Zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnungen und Wohnbauland in der Stadt Freiberg soll am südlichen Rand von Heutingsheim ein Wohngebiet entwickelt werden. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Heutingsheim Süd“ aufgestellt. Im Zuge einer mittelfristigen Entwicklung in diesem Stadtbereich umfasst der Planbereich des vorgenannten Bebauungsplanes die Flächen zwischen der Stuttgarter Straße im Norden und Osten, der Höchstspannungsleitung im Süden sowie der verlängerten Brucknerstraße im Westen.
Erste Konzepte zur städtebaulichen Entwicklung wurden für diesen Gesamtbereich erarbeitet. Aufgrund der Nähe des Planbereichs zur Stuttgarter Straße sowie zu gewerblichen Flächen wurde dabei neben Wohngebietsflächen auch die Ausweisung von Mischgebietsflächen in die Überlegungen einbezogen. Eine dahingehende Konkretisierung ist im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes zu prüfen.
Im Flächennutzungsplan ist im Süden von Heutingsheim bereits die geplante Wohnbaufläche Spitzäcker I mit einer Fläche von 3,2 Hektar enthalten. Weitere Flächen des Planbereichs hingegen sind noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Demzufolge müssen die anderen geplanten Wohn- und evtl. Mischbauflächen ebenfalls in den FNP aufgenommen werden. Hierfür ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2005 - 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./Pleidelsheim im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Heutingsheim Süd“ hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar in öffentlicher Sitzung am 28.01.2025 gefasst. In dieser Sitzung wurde auch die Abgrenzung für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussantrag zu folgen und die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß dem Vorentwurf mit Begründung vom 24.04.2025 des Büro mquadrat zu fassen und die Freigabe für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu erteilen.
Die Beratung im Gemeinsamen Ausschuss ist am 24.06.2025 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Pleidelsheim vorgesehen. Anschließend kann die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in den Pleidelsheimer Nachrichten und auf der Homepage der Stadt Freiberg am Neckar unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen erfolgen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner erklärt, dass die Stadt Freiberg ein neues Wohngebiet ausweisen möchte und dafür eine Flächennutzungsplanänderung benötigt.
GRin Staudenmaier kann verstehen, dass sich die Stadt Freiberg auch wohntechnisch weiterentwickeln möchte, will aber anmerken, dass jeder neue Einwohner auch mehr Verkehrsbelastung bedeutet. Sie möchte nicht, dass sich dann jemand beschwert, wenn dieser Mehrverkehr in Freiberg fließt, um dann über Pleidelsheim auf die Autobahn zu kommen.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses werden beauftragt, Stellungnahme zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim im Parallelverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans „Heutingsheim Süd“ nach dem Vorentwurf des Büros mquadrat vom 24.04.2025, abzugeben.
Die Gemeinde Pleidelsheim nimmt zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./ Pleidelsheim wie folgt Stellung:
Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Flächennutzungsplan nicht entgegen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme abgeben.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 12
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 2
Befangen 0
TOP 10 Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim, 15. Änderung Flächennutzungsplan 2005 - 2020: "PV-Anlage Incher-Hölle"- Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
- Billigung des Planentwurfs mit Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange
- Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
Sachverhalt
Entlang der Autobahn A 81 soll im Bereich der Gewanne Incher und Hölle ein Solarpark für Freiflächen-Photovoltaik entstehen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen ist ein wesentlicher Teil der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) weist diesen daher in § 2 eine besondere Bedeutung zu: Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
Derzeit wird vom Verband Region Stuttgart das Verfahren zur Öffnung der Regionalen Grünzüge für die Freiflächen-Photovoltaik durchgeführt.
Nach § 35 BauGB gelten die Nutzungen solarer Strahlungsenergie entlang von Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn als privilegiert. Für Flächen, die darüber hinaus gehen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Im Flächennutzungsplan ist im Westen von Heutingsheim bereits eine Teilfläche des Flurstücks im Incher als Grünfläche für den Golfplatz enthalten. Die weiteren Flächen des Plangebiets sind noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Alle Flächen müssen für den Bebauungsplan „PV-Anlage Incher-Hölle“ als Sonderbauflächen in den FNP aufgenommen werden.
Hierfür ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2005 - 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./Pleidelsheim im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussantrag zu folgen und die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß dem Vorentwurf mit Begründung vom 24.04.2025 des Büro mquadrat zu fassen und die Freigabe für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu erteilen.
Die Beratung im Gemeinsamen Ausschuss ist am 24.06.2025 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Pleidelsheim vorgesehen. Anschließend kann die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in den Pleidelsheimer Nachrichten und auf der Homepage der Stadt Freiberg am Neckar unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen erfolgen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner informiert, dass über diesen TO nicht beraten werden muss.
TOP 11 Spenden
Verhandlungsverlauf
Es gab keine eingegangenen Spenden.
TOP 12. Bekanntgaben
Verhandlungsverlauf
Frau Ehmann erklärt, dass die Wahlunterlagen der Bürgermeisterwahl seit vergangenen Sonntag bei der Kommunalaufsicht liegen und schon geprüft wurden. Die Unterlagen seien einwandfrei, was die Gemeinde sehr freut. Nun müsse man noch die Einspruchsfrist bis nächste Woche abwarten, anschließend gibt es den Wahlerlass des Landratsamtes.
BM Trettner bedankt sich für diese souveräne Durchführung der Wahl bei Frau Ehmann und insbesondere auch bei allen Wahlhelfern.
TOP 13.1 Anfrage GR Reuther zur Ampel-Taktung am alten Rathaus
Verhandlungsverlauf
GR Reuther fragt nach der Ampel am alten Rathaus, wann da die Taktung verbessert wird, da die jetzige Situation eine Katastrophe sei.
Herr Schwinghammer erklärt, dass das Problem an der Lichtsignalfirma liege, da die Kameras den angezeigten Verkehr nicht richtig erfassen. Eigentlich sollte durch die Kamera die Ampelschaltung automatisch verkehrsentsprechend erfolgen. Das Problem hier in Pleidelsheim sei priorisiert und wird versucht, bis in den nächsten drei Wochen geklärt zu sein.
TOP 13.2 Anfrage GR Reuther zu den Urnenfeldern am Friedhof
Verhandlungsverlauf
GR Reuther möchte wissen, für wann die neuen Urnengräber geplant seien.
BM Trettner antwortet, dass der Baubeginn der Urnengräber für Mitte/Ende Juni geplant ist.
TOP 13.3 Anfrage GR Reuther zur Gartenpflege in der Achalmstraße 30
Verhandlungsverlauf
GR Reuther möchte eine Auskunft darüber, ob die Bewohner der Achalmstraße 30 sich um die Gartenpflege kümmern oder ob das in der Aufgabe des Bauhofs liege.
BM Trettner antwortet, dass dies vermutlich der Bauhof machen wird, er es aber nochmal klären werde.
TOP 13.4 Anfrage GR Reuther über falsch ausgerichtete Verkehrsspiegel
Verhandlungsverlauf
GR Reuther informiert die Gemeinde, dass der Winkel des angebrachten Verkehrsspiegels in der Blumenstraße nicht stimmt.
GR Kaspar ergänzt, dass auch der Verkehrsspiegel gegenüber vom Parkplatz bei der Moschee ebenfalls falsch ausgerichtet ist. Auch hier stimme der Winkel absolut nicht.
BM Trettner bedankt sich für die Mitteilungen und verspricht, dass dies geklärt wird.