Gemeinde Pleidelsheim
74385 Pleidelsheim
Gemeinderat

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Donnerstag, 30. Januar 2025

TOP 1. Einwohneranfragen Sachverhalt - Verhandlungsverlauf Es erfolgen keine Wortmeldungen. TOP 2. Umbau und Sanierung eines...

TOP 1. Einwohneranfragen

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf


Es erfolgen keine Wortmeldungen.



TOP 2. Umbau und Sanierung eines Wohnhauses mit Erweiterung durch einen Anbau

Flst. 3989, Hauptstraße


Sachverhalt

Für das Grundstück gilt kein rechtmäßiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben muss der näheren Umgebung angepasst werden.

Geplant ist die Modernisierung des bestehenden Reihenhauses. Im Erdgeschoss soll ein Wohnraum rückseitig angebaut werden und der vorderseitige Windfang wird vergrößert. Ein zusätzliches WC soll ebenfalls eingebaut werden.


Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 07.01.2025 um Stellungnahme gebeten.


Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:


Planungsrechtliche Prüfung:

Das Vorhaben wird nach §34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Dies ist gegeben, die Baurechtsbehörde stellt den Anbau als zulässig nach §34 BauGB fest.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.

Verhandlungsverlauf

Frau Ehmann erklärt anhand der Sitzungsvorlage das geplante Modernisierungsvorhaben des bestehenden Reihenhauses. Im Erdgeschoss soll ein Wohnraum rückseitig angebaut werden und der vorderseitige Windfang werde vergrößert. Ein zusätzliches WC soll ebenfalls eingebaut werden. Für das Grundstück gebe es kein rechtmäßiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben müsse aber der näheren Umgebung angepasst werden. Die Baurechtsbehörde habe den Anbau als zulässig festgestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0


TOP 2.2 Umbau und Modernisierung Mehrfamilienhaus

Änderung von Nutzfläche zu Wohnfläche zur Erstellung von Wohnraum

Beihinger Straße, Flst. 3987

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Schafgärten-Östlich altes Rathaus“, rechtskräftig seit dem 13.12.1985. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.

Der Bauherr plant den Umbau und die Modernisierung des bereits bestehenden Mehrfamilienhauses. Im Dachgeschoss soll durch die Änderung von Nutzfläche zu Wohnfläche eine zusätzliche Wohneinheit eingebaut werden.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 07.01.2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Planungsrechtliche Prüfung:

Keine Verstöße – Vorhaben zulässig.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

  • Die bauordnungsrechtliche Voraussetzung für die neu geplanten Aufenthaltsräume im Dachgeschoss (2. Rettungsweg) liegt vor.
  • Bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches sind nach § 37 Abs. 3 LBO sind keine Stellplätze herzustellen, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen, was hier der Fall ist.
  • Dasselbe (Herstellung nicht notwendig) gilt für die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen eines Geschosses entsprechend § 35 Abs. 1 LBO.
  • Befreiungsantrag § 35 Abs. 4 LBO: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen zur gemeinschaftlichen Benutzung möglichst ebenerdig zugängliche oder durch Rampen oder Aufzüge leicht erreichbare Flächen zum Abstellen von Kinderwagen und Gehhilfen zur Verfügung stehen. Durch die bauliche Bestandssituation (Erdgeschoss nicht auf einer Ebene, 3 Stufen Unterschied) kann der Abstellplatz vom Haupteingang bzw. der Erdgeschosswohnung ebenerdig erreicht werden – nur von außen. Der Antrag für die bauordnungsrechtliche Abweichung wird nach § 56 Abs. 2 Nr. 1 (zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau […] wenn die Baugenehmigung […] mindestens fünf Jahre zurückliegt, gewährt.


Verhandlungsverlauf

Frau Ehmann erklärt anhand der Sitzungsvorlage das geplante Umbau- und Modernisierungsvorhaben des bereits bestehenden Mehrfamilienhauses. Im Dachgeschoss soll durch die Änderung von Nutzfläche zu Wohnfläche zusätzlich Wohnraum geschaffen werden. Frau Ehmann führt weiter aus, dass bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, nach § 37 Abs. 3 LBO keine Stellplätze herzustellen sind, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für das Grundstück gelte der Bebauungsplan „Schafgärten-Östlich altes Rathaus“, somit handele es sich um ein allgemeines Wohngebiet. Die Baurechtsbehörde habe den Umbau als zulässig festgestellt.

GR‘in Staudenmaiers erkundigt sich, ob es sich bei der Sanierung um die Erstellung von Wohnraum oder die Erstellung einer eigenen Wohneinheit handele.

BM Trettner und Frau Ehmann erklären, dass keine neue Wohnung geplant sei, sondern lediglich weitere Wohnräume geschaffen werden.

GR’in Staudenmaier erwidert, dass es für sie nicht eindeutig erkennbar sei, ob es sich nun um eine neue Wohnung oder weiterer Räume handelt, da in der Vorlage von einer neuen Wohnung gesprochen wird.

BM Trettner sichert zu, dass die Verwaltung den Sachverhalt nochmals genau klärt.


Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0



TOP 2.3 - Nachträgliche Genehmigung des Waldkindergartens „Wurzelkinder“ mit Spielflächen,

zwei Bauwägen und zwei Holzschuppen

- Neubau einer Trockentoilette

Flst. 3207,3208

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt kein Bebauungsplan, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet.

Geplant ist die Nachträgliche Genehmigung des Waldkindergartens „Wurzelkinder“ mit Spielflächen, zwei Bauwägen und zwei Holzschuppen. Zudem ist der Neubau einer Trockentoilette aus Holz für den Waldkindergarten vorgesehen.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 07.01.2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Planungsrechtliche Prüfung:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Neckartal zwischen Benningen und Großingersheim. Es gilt kein Bebauungsplan.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner erklärt, dass der Neubau einer Trockentoilette aus Holz für den Waldkindergarten vorgesehen sei. In diesem Zuge sei auch die nachträgliche Genehmigung des Waldkindergartens „Wurzelkinder“ mit Spielflächen, zwei Bauwägen und zwei Holzschuppen geplant, da diese bisher nicht vorlag. Für das Grundstück gelte kein Bebauungsplan, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet. Die Baurechtsbehörde habe festgestellt, dass keine baurechtlichen Verstöße ersichtlich sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0


TOP 2.4 Neubau „GSV Hüttle“ (Imbiss) und Lager mit Umkleide

Flst. 3207, 3208

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt kein Bebauungsplan. Das Vorhaben wird daher nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich beurteilt.

Aufgrund eines Brandes, wobei der Verkaufskiosk und die Lagerräume des GSV komplett zerstört worden sind, ist der Neubau des GSV „Hüttles“ geplant, ebenso wie ein Lager für die verschiedenen Abteilungen mit Umkleidekabine für Schiedsrichter und ein WC.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 14.01.2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Planungsrechtliche Prüfung:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner führt aus, dass aufgrund eines Brandes, wobei der Verkaufskiosk und die Lagerräume des GSV komplett zerstört worden sind, der Neubau des GSV „Hüttles“ geplant sei, ebenso wie ein Lager für die verschiedenen Abteilungen mit Umkleidekabine für Schiedsrichter und ein WC. Für das Grundstück gelte kein Bebauungsplan. Das Vorhaben werde daher nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich beurteilt. Die Baurechtsbehörde habe den Neubau als zulässig festgestellt.

GR Reuther erkundigt sich, ob die Sitzgelegenheiten für den Imbiss auf der Grünfläche sein werden.
BM Trettner antwortet, dass die Sitzgelegenheiten teilweise auf Grünflächen, aber auch auf Schotterflächen installiert werden.

GR Reuter erkundigt sich weiter, ob die Dachentwässerung ins Gebüsch oder über die Kanalisation abgeleitet werde. Er vermutet, dass ein Dachrinnenanschluss eher umsetzbar sei als eine Versickerung.

BM Trettner geht von einer Entwässerung ins Grüne aus, eine Stellungnahme von Frau Bartenbach lege ihm aber noch nicht vor.

GR Reuther schildert das Problem, dass in der Vergangenheit die Zu- und Abfahrt zum Brunnen durch eine Wendestelle gut möglich war. Das sei mit dieser Planung nicht mehr so einfach machbar, da die Zufahrt über den langen Hauptweg nur im Rückwärtsgang möglich sei. Er schlägt vor, die Poller am Seiteneingang aufzumachen, um ein sicheres An- und Abfahren möglich zu machen.

BM Trettner nimmt die Anregung auf.


Beschluss


Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis


Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 3. Statistischer Jahresbericht 2024 der Gemeinde Pleidelsheim

Sachverhalt


1. Entwicklung der Bevölkerung


a) Einwohnerzahl

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Pleidelsheim reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 6.539 um 152 Personen (2,3 %) auf 6387 Einwohner. Die Zahl der Zweitwohnsitze lag bei 125 (Vorjahr 127) Einwohnern.




Bei der deutschen Bevölkerung gab es 251 Zuzüge und 264 Wegzüge, das entspricht einem Abgang um 13 Personen (VJ Abgang um 12). Bei der Bevölkerungsgruppe mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit gab es einen Zugang um 230 Personen (VJ Zugang um 41).


1405 (VJ 1.432) Ausländer waren Ende Dezember 2024 in Pleidelsheim gemeldet. Somit beträgt der Ausländeranteil an der Einwohnerzahl 22 % (VJ 21,92 %).


Insgesamt zogen 2024 481 (VJ 512) Personen nach Pleidelsheim. Hingegen mussten 505 (VJ 483) Wegzüge verzeichnet werden.


b) Einbürgerung


Im Bereich der Einbürgerungen haben sich die Zahlen wie folgt entwickelt.

Im Jahr 2024 gab es 16 Einbürgerungen (VJ 6).



c) Durchschnittsalter


Das Durchschnittsalter der Pleidelsheimer Bevölkerung lag 2024 bei 45,04 Jahren (2023 bei 44,8). Die Daten für 2024 zum Durchschnittsalter des Landes Baden-Württembergs liegen leider noch nicht vor. 2023 betrug das Durchschnittsalter des Landes Baden-Württemberg 43,8 Jahre.




2. Standesamtliche Statistik

a) Geburten:

Das Einwohnermeldeamt konnte 58 Geburten (VJ 59) im Jahre 2024 verzeichnen. Dies sind 0,91 % in Relation zur Zahl der Einwohner.

Der Ausländeranteil an den Geburten betrug 8 (VJ 8). Der Geburtenanteil der deutschen Bevölkerung beträgt 50 (VJ 51).





b) Sterbefälle

Im Jahr 2024 sind 69 Einwohner (VJ 66) Pleidelsheims verstorben. Zusätzlich sind 12 Auswärtige (VJ 23) in Pleidelsheim verstorben.

Auf dem Pleidelsheimer Friedhof wurden 58 Beerdigungen (VJ 50) durchgeführt. Diese unterteilen sich in folgende Grabarten: 3 (VJ 2) Urnen-Reihengräber, 28 (VJ 19) Urnen-Wahlgräber, 0 (VJ 3) Urnengräber „Fluss der Zeit“, 3 (VJ 0) Urnengräber anonym,11 (VJ 11) Urnengräber „Vier Elemente“, 1 (VJ 2) Reihengräber, 12 (VJ 11) doppeltiefe Wahlgräber, 0 (VJ 0) Doppelbreite Wahlgräber, 0 (VJ 1) Kindergrab 0 (VJ 1) Reihengrab im muslimischen Grabfeld, 2 (VJ 0) Trauerfeier mit auswärtiger Beisetzung.

c) Eheschließungen

Beim Standesamt wurden 28 (VJ 28) Eheschließungen beurkundet. Zusätzlich haben sich 9 (VJ 7) Pleidelsheimer Paare auswärtig trauen lassen.

d) Konfession und Kirchenaustritte

26,87 % (VJ 28,16 %) der Einwohnerschaft ist evangelisch, 20,32 % (VJ 20,74 %) römisch-katholisch und 53,39 % (VJ 51,10 %) gehören keiner oder anderen Konfessionen an. Die Zahl der Kirchenaustritte betrug 55 (VJ 58). Bei der Evangelischen Landeskirche gab es 33 (VJ 33) bei der römisch-katholischen Kirche 22 (VJ 25) Kirchenaustritte.



3. Einrichtungen der Gemeinde

a) Kleinkindbetreuung

In Pleidelsheim gibt es derzeit 5 Gruppen für unter 3-Jährige. Zum Jahresende 2024 besuchten 49 Kinder (VJ 48) die Kleinkindbetreuung.

b) Kindergärten

In Pleidelsheim gibt es derzeit 4 Kindergärten mit 12 Gruppen (VJ 12). Zum Jahresende 2024 besuchten 233 Kinder (VJ 228) die Kindergärten. Darunter waren 24 Kinder (10,30 %) mit ausländischer Staatsangehörigkeit (VJ 25 Kinder / 10,96 %). 25 Kinder haben eine doppelte Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Anteil von 10,73 % (VJ 21 Kinder / 9,21 %).

c) Grundschule

Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 besuchten 228 Schüler (VJ 235) die Grundschule. Diese sind auf 11 Klassen (VJ 12) verteilt. Die Grundschulförderklasse besucht 1 Kind (VJ 0). Insgesamt 37 Schüler (VJ 38) mit ausländischer Staatsangehörigkeit besuchen unsere Grundschule. Die größte Gruppe unter den ausländischen Schülern haben die syrische (8 Schüler) Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Ausländer an der Grundschule beträgt 16,23 % (VJ 16,17 %).






d) Verlässliche Grundschule

Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 besuchten 125 (VJ 120) Kinder die verlässliche Grundschule. 75 Schüler (VJ 83) werden an 5 Tagen/Woche betreut, 24 (VJ 16) Schüler an
4 Tagen/Woche, 12 (VJ 10) Schüler an 3 Tagen/Woche und 14 Schüler (VJ 11) werden an 2 bzw. 1 Tag/Woche betreut.


e) Nachmittagsbetreuung:

Im Schuljahr 2024/2025 besuchen 28 Kinder (VJ 31) die Nachmittagsbetreuung.
11 Kinder (VJ 9) werden an 4 Nachmittagen/Woche betreut, 0 Kinder (VJ 6) an
3 Nachmittagen/Woche, 9 Kinder (VJ 9) an 2 Nachmittagen/Woche und 8 Kinder
(VJ 7) werden an 1 Nachmittag/Woche betreut.


f) Hausaufgabenhilfe

Durchschnittlich besuchen 21 Kinder (VJ 20 Kinder) von Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr die Hausaufgabenbetreuung. Sie werden von 7 ehrenamtlichen Helferinnen betreut.


g) Bücherei

In der Bücherei konnten 135 Neuanmeldungen (VJ 144) von Benutzern registriert werden. Die Zahl der aktiven Leser betrug 635 (VJ 610) davon waren 226 unter 18 Jahren. Die Zahl spiegelt die Benutzer wider, die im Jahr 2024 aktiv Medien entliehen haben. Der Medienbestand betrug zum Jahresende 14.631 Medien (VJ 14.752 Medien). Die Zahl der Entleihungen betrug 24.746 (VJ 21.091). Nicht erfasst sind dabei die Entleihungen über die OnlineBibliothek Ludwigsburg. In der Bücherei fanden über das Jahr sechs Veranstaltungen und verschiedene Vorlese-Aktionen mit insgesamt 408 Besucher*innen statt. Das Lesecafé wurde 5-mal angeboten. Die Kooperation mit der Friedensschule in Form von Büchereistunden am Mittwochvormittag wurde kontinuierlich weitergeführt, die Zusammenarbeit mit den Pleidelsheimer Kindergärten wird weiter ausgebaut. Zur Förderung der Lesekompetenz wurde zum ersten Mal die Leseclubaktion „Heiß auf Lesen“ während der Sommerferien angeboten. 45 Pleidelsheimer Schüler*innen nahmen begeistert teil.

h) Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Pleidelsheim hat insgesamt 60 (VJ 63) aktive Feuerwehrangehörige. Es wurden 2 Personen (VJ 14) neu eingestellt.

Die Jugendfeuerwehr hat derzeit 14 (VJ 11) jugendliche Mitglieder. 1 Mitglied (VJ 1) der Jugendfeuerwehr wird in den aktiven Dienst übernommen.

Die Kinderfeuerwehr hat nach ihrem erfolgreichen Start derzeit 34 Kinder.

Die Freiwillige Feuerwehr wurde insgesamt zu 85 Einsätzen (VJ 72) gerufen. Davon waren 31 Brandeinsätze (VJ 22), 49 Technische Hilfeleistung (VJ 45) (Bergung, Unwetter etc.) und 3 Gefahrguteinsätze (VJ 5). Von allen Einsätzen fanden 23 auf der BAB 81 statt (VJ 30).


4. Bauen in Pleidelsheim

2024 wurden 8 Baugesuche (VJ 26) in Pleidelsheim eingereicht, davon 4 (VJ 6) Anträge auf Baugenehmigung, 0 (VJ 1) Bauanträge im Kenntnisgabeverfahren und 3 Baugesuche im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (VJ 11), 1 (VJ 7) Antrag auf Befreiung und 0 (VJ 1) Bauvoranfragen. 2024 wurden davon 1 Baugesuch (VJ 4) für Mehrfamilienhäuser, 2 (VJ 2) Baugesuche für Einfamilienhäuser/Reihenhäuser, 0 (VJ 0) Baugesuche für Doppelhäuser und für den gewerblichen Bereich 5 Baugesuche eingereicht (VJ 4). Insgesamt wurden so 147 qm (VJ 831 qm) neuer Wohnraum beantragt. Es entstanden / entstehen 6 (VJ 4) neue Wohneinheiten.


5. Gemeinderat

Der Gemeinderat ist im vergangenen Jahr zu 10 Gemeinderatssitzungen (VJ 12) zusammengetreten.

6. Bestand der Kraftfahrzeuge

2024 gab es insgesamt 5.554 Kraftfahrzeuge (VJ 5.484). Der PKW-Bestand je 1.000 Einwohner lag bei 704 Fahrzeugen (VJ 700). Der Bestand an Kraftfahrzeugen in Baden-Württemberg lag 2024 bei 758 PKW (VJ 754) je 1.000 Einwohner.


7. Erwerbstätigkeit

2023 waren 2.826 Beschäftigte (VJ 2826) mit Wohnort Pleidelsheim und 2.860 Beschäftigte (VJ 2.822) mit Arbeitsort Pleidelsheim bei der Agentur für Arbeit registriert.

Die Agentur für Arbeit registrierte im Jahresdurchschnitt 2023 2.406 Auspendler (VJ 2.404) und 2.439 Pendler (VJ 2.400) nach Pleidelsheim. (Zahlen von 2024 liegen noch nicht vor).







Im November 2024 waren 167 (VJ 144) Menschen arbeitssuchend. Dem Rechtkreis SGB II wurden im November 69 Personen (VJ 81) zugeordnet.




8. Gemeldete Gewerbebetriebe

2024 waren 631 Gewerbebetriebe (VJ 618) in Pleidelsheim gemeldet. 69 Betriebe (VJ 74) meldeten sich auf dem Rathaus an und 47 (VJ 53) meldeten sich ab.

9. Obdachlose und Flüchtlinge


Zum Jahreswechsel waren 95 Personen (VJ121) ohne eigene Wohnung in Unterkünfte der Gemeinde Pleidelsheim eingewiesen. 51 Personen bzw. 54 % (VJ 66 bzw. 55 %) davon sind männlich, 44 Personen bzw. 46 % (VJ 55 bzw. 45 %) weiblich.


24 Personen bzw. 25 % (VJ 22 bzw. 19 %) sind alleinstehend. Von den Mehrpersonenhaushalten waren 65 Personen (VJ54) Familien/Paare mit Kindern.

Der größte durch die Gemeinde untergebrachte einzelne Mehrpersonenhaushalt besteht aus 8 Personen (VJ9).


Die Nationalitäten gliedern sich wie folgt:

Nationalität

Anzahl

Prozent

Anzahl VJ

Prozent VJ

deutsch

8

8,42%

8

6,61%

afghanisch

2

2,11%

2

1,65%

gambisch

8

8,42%

8

6,61%

irakisch

11

11,58%

11

9,09%

iranisch

1

1,05%

2

1,65%

nigerianisch

1

1,05%

1

0,83%

syrisch

17

17,89%

26

21,49%

türkisch

2

2,48%

3

2,48%

ukrainisch

43

47,11%

57

47,11%

ungeklärt

2

2,48%

3

2,48%

Flüchtlinge mit ukrainischer Staatsangehörigkeit stellten im Jahr 2024 die größte untergebrachte Gruppe dar.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner stellt den Jahresbericht 2024 der Gemeinde Pleidelsheim vor.

Die Ausführungen werden von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Kenntnisnahme

TOP 4. Jahresbericht 2024 der Sozialstiftung Pleidelsheim

Sachverhalt

Das Stiftungsvermögen der Pleidelsheimer Sozialstiftung hat sich im Laufe des Jahres 2024 wie folgt entwickelt:


Stiftungskapital – Stand 01.01.2024394.894,48 €
Zzgl. Spenden15.610,24 €
Stiftungskapital – Stand 31.12.2024410.504,72 €
An Erträgen aus dem Stiftungsvermögen stehen für 2025 insgesamtzur Verfügung. Diese stammen aus den aufgelaufenen Zinserträgen der Vorjahre. 2025 wird mit Zinseinnahmen von 17.800 € aus dem angelegten Stiftungsvermögen gerechnet. Über deren Verteilung hat der Stiftungsrat der Sozialstiftung in seiner Sitzung am 22. Januar 2025 beschlossen.43.844,74 €

Im Jahr 2025 sollen folgende Leistungen ausgezahlt werden:

Unterstützung von Behinderteneinrichtungen250,00 €
Förderung der Seniorenarbeit in den Seniorenhäusern,
Johannesstift und Seniorentreff
2.400,00 €
Unterstützung Kindern und Jugendlichen3.200,00 €
Unterstützung von Menschen in Notlagen4.200,00 €
Unterstützung anderer sozialer Einrichtungen1.200,00 €
Summe11.250,00 €

Das Stiftungsvermögen ist aktuell wie folgt angelegt:


Darlehen KAWAG AG Zinssatz 3,95 %200.000,00 €
Inneres Darlehen an GemeindeZinssatz 5,50 %180.000,00 €
SparbuchZinssatz 0,01 % 3.688,10 €
Spendenkonto26.816,62 €
Summe410.504,72 €

Zum Ende des Jahres 2024 wurde die Geldanlage „Darlehen an die KAWAG AG“ über die Gemeinde abgeschlossen. Der Zinssatz ist bis zum 31.12.2025 garantiert. Zum Jahresende muss dann neu überlegt werden, wie der Anlagebetrag von 200.000 € angelegt werden kann. Dies kann gegebenenfalls wieder über ein inneres Darlehen an die Gemeinde Pleidelsheim erfolgen oder aber auch gegebenenfalls über die KAWAG AG. Der Stiftungsrat hat den Vorsitzenden hierzu ermächtigt, eine notwendige Entscheidung zu gegebener Zeit zu treffen.


Der Stiftungsrat besteht aktuell aus dem Bürgermeister, der Fachbediensteten der Gemeinde Pleidelsheim Frau Sophie Fauser, drei Gemeinderäten (Timo Günther, Armin Vogel, Frank Schumann), den Pfarrern Jonathan Höfig und Jens-Uwe Schwab der evangelischen und katholischen Kirche sowie zwei vom Gemeinderat gewählten Vertreter der örtlichen Organisationen (Barbara Failmezger und Sever Kurt).


Stiftungsratsvorsitzender ist Kraft Amtes der Bürgermeister der Gemeinde Pleidelsheim, Stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender ist seit Januar 2024 Herr Pfarrer Jonathan Höfig.


Verhandlungsverlauf


BM Tretter erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Entwicklung des Stiftungsvermögens der Pleidelsheimer Sozialstiftung im Laufe des Jahres 2024. Entgegen der Sitzungsvorlage sollen aktuell insgesamt ca. 12.910 EUR (vorherige Planung: 11.250 EUR) an Leistungen ausgezahlt werden.

BM Trettner verkündet, dass aufgrund der Gründung der Stiftungsgemeinschaft im Jahr 1995, die Sozialstiftung dieses Jahr ihr 30-Jähriges Jubiläum feiert.

Die Ausführungen werden von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Kenntnisnahme

TOP 5. Erneute Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pleidelsheim zum 31.12.2020 durch die Korrektur bei einzelnen Abschreibungen


Sachverhalt

Am 20.02.2020 hat der Gemeinderat Pleidelsheim den Haushaltsplan für das Jahr 2020 beraten und beschlossen.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wurde am 21.09.2023 beschlossen.

Leider unterliefen bei der Berechnung der Abschreibungen Fehler, die erst jetzt aufgefallen sind. Aufgrund von fehlerhaften Verbuchungen in der Anlagebuchhaltung im Programm
FinanzPlus wurden Korrekturen notwendig. Die Veränderungen im Rechenschaftsbericht und im Anhang zur Bilanz sind jeweils in Magenta markiert.

Das ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der korrekten Abschreibungen mit einem Minus von rd. 2,7 Mio. € und nicht wie im September 2023 beschlossen mit -2,9 Mio.€.

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser erklärt, dass aufgrund von fehlerhaften Verbuchungen in der Anlagebuchhaltung im Programm FinanzPlus kleinere Korrekturen notwendig wurden, da die Abschreibungen teilweise nicht korrekt berechnet wurden. Das ordentliche Ergebnis schließe im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der korrekten Abschreibungen mit einem Minus von 2.919.161,47 € und nicht wie im September 2023 beschlossen mit -2.907.893,21 €. Zudem beträgt das außerordentliche Ergebnis nun +187.295,06 €, im September 2023 wurde dies noch mit 193.060,43 € beziffert. Künftig wird ein Auswertungstool im Programm FinanzPlus eingesetzt, um solche fehlerhaften Verbuchungen zu vermeiden.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Die Präsentation zu diesem TOP ist im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim für nähere Informationen verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2020 entsprechend dem Feststellungsbeschluss auf Seite 3 und 4 in Anlage 1 zu dieser Drucksache fest.

Sämtliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt, soweit diese nicht bereits im Einzelfall genehmigt worden sind.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0


TOP 6. Erneute Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pleidelsheim zum 31.12.2021 durch die Korrektur bei einzelnen Abschreibungen


Sachverhalt

Am 25.02.2021 hat der Gemeinderat Pleidelsheim den Haushaltsplan für das Jahr 2021 beraten und beschlossen.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wurde am 18.04.2024 beschlossen.

Leider unterliefen bei der Berechnung der Abschreibungen Fehler, die erst jetzt aufgefallen sind. Aufgrund von fehlerhaften Verbuchungen in der Anlagebuchhaltung im Programm FinanzPlus wurden Korrekturen notwendig. Die Veränderungen im Rechenschaftsbericht und im Anhang zur Bilanz sind jeweils in Magenta markiert.

Das ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2021 unter Berücksichtigung der korrekten Abschreibungen mit einem Minus von rd. 90 T€ und nicht wie im April 2024 beschlossen mit -92 T€.

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser erklärt, dass aufgrund von fehlerhaften Verbuchungen in der Anlagebuchhaltung im Programm FinanzPlus auch bei der Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pleidelsheim zum 31.12.2021 Korrekturen notwendig wurden. Das ordentliche Ergebnis schließe im Jahr 2021 unter Berücksichtigung der korrekten Abschreibungen mit einem Minus von 89.957,58 € und nicht wie im April 2024 beschlossen mit -91.926,35 €. Das außerordentliche Ergebnis 2021 bleibt unverändert bei +530.818,50€.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Die Präsentation zu diesem TOP ist im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim für nähere Informationen verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 entsprechend dem Feststellungsbeschluss auf Seite 3 und 4 in Anlage 1 zu dieser Drucksache fest.

Sämtliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt, soweit diese nicht bereits im Einzelfall genehmigt worden sind.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 7. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pleidelsheim zum 31.12.2022

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2022 wurde am 24.02.2022 vom Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim beraten und beschlossen.

Heute wird nun der Jahresabschluss 2022 vorgelegt.

Das Haushaltsjahr 2022 war noch geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bei der Planaufstellung wurde mit einem positiven Ordentlichen Ergebnis von 1.830.000 € gerechnet.

Da sich die Steuereinnahmen jedoch deutlich besser entwickelten als erwartet, die Ordentlichen Aufwendungen aber planmäßig verliefen, wurde ein Ordentliches Ergebnis von 3.567.346 € erreicht. Der Haushaltsausgleich konnte erreicht werden.

Gegenüber der Planung im Haushalt 2022 ergibt sich insgesamt eine Verbesserung des Gesamtergebnisses um 1,29 Mio. €.

Die Bilanzsumme hat sich im Haushaltsjahr 2022 von 63,7 Mio.€ um knapp 8,5 Mio.€ auf 72,2 Mio. € erhöht.

Für weitere Ausführungen zum Jahresabschluss wird auf den Rechenschaftsbericht sowie den Anhang zur Bilanz verwiesen.

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser stellt den Jahresabschluss 2022 anhand einer PowerPoint vor.

GR’in Staudenmaier fragt nach, wie das Einnahmedefizit bei den Mieteinnahmen zustande kam.
Frau Fauser erklärt, dass bei den Mieten die Benutzungsgebühren von den Flüchtlingsunterkünften im Haushaltsplan noch als Mieteinnahmen veranschlagt wurden. Diese wurden aber im Zuge der Jahresabschlussarbeiten richtig als Benutzungsgebühren verbucht.

BM Trettner ergänzt, dass im Jahr 2022 viel gebaut und in die Infrastruktur der Gemeinde investiert wurde. Das ordentliche Ergebnis von 3,5 Millionen Euro sei sehr erfreulich und hauptsächlich auf die guten Steuereinnahmen zurückzuführen. Dieses gute Ergebnis brauche die Gemeinde auch für die späteren Haushalte, um die geplanten negativen Ergebnisse ausgleichen zu können.


Die Präsentation zu diesem TOP ist im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim für nähere Informationen verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022 entsprechend dem Feststellungsbeschluss auf Seite 3 und 4 in Anlage 1 zu dieser Drucksache fest.

Sämtliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt, soweit diese nicht bereits im Einzelfall genehmigt worden sind.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 8. Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Pleidelsheim mit Finanzplanung 2024-2028 und Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Beratung und Beschlussfassung –

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 und den Wirtschaftsplänen 2025 der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde in der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2023 eingebracht.

Es wird auf die ausführlichen Vorberichte im Haushaltsplan 2025 verwiesen.

Im Vergleich zur vorgestellten Planung am 05.12.2024 konnten die Erträge der Sozialstation aufgrund aktuellerer Zahlen um 100.000 € erhöht werden, zudem wurden Erhöhungen bei den Landeszuschüssen für die Schulsozialarbeit sowie die Unterbringung von Flüchtlingen vorgenommen. Des Weiteren wurden bei den Mieterträgen und -aufwendungen sowie im Aufwandsbereich kleinere Änderungen vorgenommen. Insgesamt verbessert sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis so um 98.4000 €, ist aber dennoch mit 1.666.000 € deutlich im Minus.

Zudem wurde die eingeplante Kreditermächtigung für auf 5,25 Mio. € erhöht, da der Mittelzufluss aus dem Ausgleichsstock angepasst wurde.

Sofern bei den heutigen Beratungen keine Änderungen der vorgelegten Planungen
beantragt werden, schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltssatzung 2025 und die
Wirtschaftspläne 2025 mit den jeweiligen Finanzplanungen auf Grundlage der Entwurfsdaten zu beschließen.

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser stellt den Haushaltsplan 2025 anhand einer PowerPoint vor. Die Gemeinde vermeide derzeit unnötige Ausgaben und schaue an verschiedenen Stellen, wo sie im laufenden Geschäftsbetrieb Einsparungen vornehmen kann.

GR’in Staudenmaier teilt mit, dass ihr bewusst sei, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 nicht leicht war. Dass die Verwaltung auch an kleinen Stellschräubchen drehe, verdeutlicht ihr, wie ernst die Lage ist. Weiter regt sie an, geplante Maßnahmen nochmals auf Einsparungspotenziale zu untersuchen.

BM Trettner erklärt, dass die Verwaltung damit bereits begonnen habe, wie zum Beispiel bei der Maßnahme „Neckarbande“.

GR Reuther schlägt vor, sich die Einsparungsmöglichkeiten im Personalbereich anzuschauen. Es gehe ihm nicht darum, sich von Mitarbeitern zu trennen. Er könne sich aber vorstellen, dass die Verwaltung prüft, ob unbesetzte Stellen tatsächlich ausgeschrieben und wiederbesetzt werden müssen.

BM Trettner antwortet, dass die Verwaltung sich mit dieser Thematik auch bereits beschäftige.


GR Beutel bittet um Erläuterung der Veränderung im Personalhaushalt. Die Personalmehrkosten erscheinen ihm sehr hoch.

Frau Fauser erklärt, dass aufgrund von langfristiger Krankheit eine Stelle doppelt besetzt wurde, die in der Planung trotz aktuellem Krankengeldbezug jedoch voll im Haushalt eingeplant werden musste. Im Pflege- und Erziehungsbereich gab es insgesamt eine Stellenmehrung von fünf Vollzeitäquivalenten, außerdem wurde das Liegenschaftsamt für eine Übergangszeit mit 0,5 Stellen mehr besetzt und die Stelle der Schulsozialarbeit geschaffen. Weiter wurde eine Tariferhöhung von 4 % bei der Personalkostenhochrechnung miteinkalkuliert.


GR Beutel sorgt sich, dass die Sozialstation abgestoßen werden könnte.

BM Trettner erwidert, dass die Gemeinde sich die Sozialstation seiner Meinung nach weiterhin leisten könne. Die Erträge decken die Aufwendungen, nicht die innere Leistungsverrechnung für Aufgaben, die die Verwaltung für die Sozialstation mitübernehme.

GR Günther warnt vor Einsparungen im Personalbereich. Pleidelsheim habe die Schulden, weil in nachhaltige Infrastruktur investiert wurde. Die Gemeinde müsse sparen, aber nicht an der falschen Stelle. Er kündigt an, dem Haushalt trotz negativen Ergebnisses zuzustimmen.


Die Präsentation zu diesem TOP ist im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim für nähere Informationen verfügbar.


Beschluss


Die Haushaltssatzung 2025 wird wie auf Seite 4 und 5 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen.


Die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsplan 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.


Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird wie auf S. 270 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen.


Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird wie auf S. 286 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.


Abstimmungsergebnis


Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0


TOP 9. Anhörung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fuchsloch, 1. Änderung und Erweiterung“ der Stadt Freiberg am Neckar

Sachverhalt


Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben vom 10. Januar 2025 informiert, dass der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar am 17.12.2024 in öffentlicher Sitzung den genannten Bebauungsplan beschlossen hat und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nun beteiligt werden.

Aus diesem Grund wurde auch die Gemeinde Pleidelsheim beteiligt.

Beim Bebauungsplangebiet handelt es sich um den Bereich am und um den bestehenden Aldi-Markt in Freiberg.


Um den bestehenden Lebensmittelmarkt vergrößern zu können, muss ein Neubau im östlichen Bereich des Plangebiets erfolgen. Nach erfolgtem Neubau soll das Bestandsgebäude abgerissen werden.

Die Verwaltung sieht sowohl in den möglichen verkehrlichen, also auch in den baulichen Auswirkungen keine Bedenken.


Verhandlungsverlauf


Frau Ehmann erläutert den Sachverhalt.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


Beschluss

Die Gemeinde Pleidelsheim nimmt zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fuchsloch, 1. Änderung und Erweiterung“ wie folgt Stellung.

Die Gemeinde Pleidelsheim hat keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 12

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 1


TOP 10. Spenden

Sachverhalt

-


Verhandlungsverlauf


Es sind folgende Spenden eingegangen:

- Für die Sozialstation eine Spende in Höhe von 500 EUR

- Für das Hospiz eine Spende in Höhe von 1.000 EUR


Die Namen der Spender sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im öffentlichen Protokoll aufgeführt.


Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spenden im Zeitraum vom 18.12.2024 bis zum 19.12.2024 zu.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 11. 1. Änderung der Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Ludwigsburg

Sachverhalt

-


Verhandlungsverlauf

Frau Ehmann gibt die Änderung der Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Ludwigsburg bekannt. Aufgrund gestiegener Kosten habe man sich auf einen höheren Betrag geeinigt. Der Betrag habe sich von 0,65 € zzgl. Umsatzsteuer pro Einwohner auf 0,99 € zzgl. Umsatzsteuer pro Einwohner erhöht. Hintergrund der Vereinbarung ist, dass z.B. herrenlose oder seuchenverdächtige Tiere vom Tierheim aufgenommen werden, dies sei normalerweise die Aufgabe der Gemeinde.


GR’in Staudenmaier begrüßt die Anhebung des Beitrags. Sie merkt an, dass dieser Beitrag dem Tierschutzverein insgesamt aber nicht ausreichen werde.

BM Trettner stimmt GR’in Staudenmaier zu, erklärt aber, dass der Tierschutzverein auch andere Tätigkeiten neben den ordnungsrechtlichen Themen wahrnimmt.


GR’in Staudenmaier spricht sich für die Deckung aller anfallenden Kosten aus, freue sich aber, dass der Betrag nun grundsätzlich erhöht werde.

TOP 11.2. Statistik über die Anschlussunterbringung für Geflüchtete

Sachverhalt

-


Verhandlungsverlauf

BM Trettner legt dem Gemeinderat die Statistik über die Anschlussunterbringung für Geflüchtete vor. Für das Jahr 2025 werde der Gemeinde Pleidelsheim 44 Plätze aus dem Vorjahr gutgeschrieben. Im Jahr 2025 habe die Gemeinde -41 Plätze im „Plus“. Pleidelsheim sei eine der wenigen Gemeinden, die keine weiteren Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen müsse, da sie dem Landkreis für die kreiseigenen Unterbringungen Fläche zur Verfügung stellt.

TOP 12.1. Tempobegrenzung auf 30 km/h, Ortseinfahrt von Mundelsheim kommend

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GR Schuhmann wünscht sich, dass die Verwaltung nochmals bzgl. der Tempobegrenzung auf 30 km/h, Ortseinfahrt von Mundelsheim kommend, beim Landratsamt nachhakt.

BM Tretter kündigt an, dass die Verwaltung den Lärmaktionsplan aktualisieren und das Anliegen im Zuge dessen thematisieren werde.

TOP 12.2. Bauarbeiten Marbacher Straße

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GR Schumann spricht die Bauarbeiten in der Marbacher Straße an.

BM Trettner erklärt dem Gremium, dass die Baufirma voreilig ohne Baugenehmigung mit den Arbeiten begonnen hatte. Er habe durch die Kreisverwaltung mitgeteilt bekommen, dass die Fußgängerampel am alten Rathaus und die Fußgängerampel in der Marbacher Straße kurz vor Ostern aus technischen Gründen ausgetauscht werden müssen.

TOP 12.3. Brückensanierung in Richtung Freiberg

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GR Reuther spricht die geplante Brückensanierung durch das Land in Richtung Freiberg an, die BM Trettner auf dem Neujahresempfang am 18.01.2025 thematisiert hat. Er fragt an, um welche Brücken es sich genau handele und wann das Vorhaben beginnen werde.

BM Trettner erklärt, dass die Brücke direkt nach dem Kreisverkehr und die Brücke am Ausflugsparkplatz ab Pfingsten durch das Land bzw. den Bund saniert werden. Die Arbeiten sollen bis Ende September abgeschlossen sein.

GR Reuther fragt nach, ob die Brücken zeitgleich saniert werden.

BM Trettner gibt an, dass er davon ausgehe, dass die Sanierungsmaßnahmen parallel stattfinden werden.




Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Pleidelsheim

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Pleidelsheim
07.02.2025
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