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Schließung im April:

Notunterkunft der Flüchtlingserstaufnahme in Betzingen

Die Notunterkunft für Asylsuchende in Reutlingen-Betzingen wird ab dem 03.04.2026 geschlossen.
Notunterkunft für Asylsuchende Reutlingen-Betzingen
Die als Erstaufnahmeeinrichtung betriebene LeichtbauhalleFoto: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

In der bisher vom Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Erstaufnahme als Notunterkunft genutzten Leichtbauhalle in der Carl-Zeiss-Straße 17 in Reutlingen-Betzingen werden ab dem 03.04.2026 keine Asylsuchenden mehr untergebracht.

Die vom Regierungspräsidium Tübingen als Notunterkunft in Reutlingen-Betzingen seit Dezember 2024 betriebene Erstaufnahmeeinrichtung diente dem zeitlich begrenzten Aufenthalt geflüchteter Menschen. Zugleich verschaffte das Vorhalten von weiteren Kapazitäten in der Landeserstaufnahme den Kreisen und Kommunen mehr Zeit, bevor die Geflüchteten in die vorläufige Unterbringung beziehungsweise Anschlussunterbringung verteilt wurden.

Aufgrund des Behelfscharakters der Einrichtung und eines sich abzeichnenden größeren Sanierungsbedarfs infolge eines umfänglichen Wasserschadens haben sich das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen darauf verständigt, die Notunterkunft zu schließen. Der Rückbau der Einrichtung wird im April beginnen.

„Unser Dank gilt den Dienstleistern und Kooperationspartnern in der Einrichtung und in ihrem Umfeld. Sie alle haben großen Anteil daran, dass es unter besonderen Umständen gelungen ist, einen reibungslosen Betrieb über 15 Monaten zu gewährleisten und die uns anvertrauten Menschen gut zu betreuen.“, so Regierungspräsident Tappeser.

Hintergrundinformationen

Das Land hatte die Unterkunft zum ersten September 2024 im Mietverhältnis vom Landkreis Reutlingen übernommen. Zuvor hatte der Landkreis Reutlingen in der Leichtbauhalle eine vorläufige Unterbringung für geflüchtete Menschen betrieben.

Die in der Folge im Dezember 2024 vom Regierungspräsidium Tübingen eröffnete Einrichtung wurde dann im Rahmen der Erstaufnahme als Notunterkunft betrieben. Im Unterschied zu einer regulären Einrichtung zur Erstaufnahme bietet eine Notunterkunft geringere Unterbringungsstandards. Bei hoher Belegungsdichte steht zum Beispiel in den persönlichen Schlafbereichen weniger Platz pro Person zur Verfügung.

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
01.04.2026
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