Die immer größer werdenden Kolonien freilebender Katzen im Schwarzwald-Baar-Kreis einschließlich Bad Dürrheim und den Ortsteilen tragen wesentlich dazu bei, dass das Kreistierheim Donaueschingen bei der Aufnahme von Katzen an seine Grenzen stößt. Ohne gegensteuernde Maßnahmen wird sich die Anzahl freilebender Katzen im Einzugsgebiet des Kreistierheims Donaueschingen wahrscheinlich immer weiter erhöhen.
Gleichzeitig hat sich der gesundheitliche Zustand der wildlebenden Katzen aufgrund von Krankheiten und mangelnder Versorgung stetig verschlechtert. Nach Auskunft des Kreistierheims besteht eine hohe Krankheitsrate der Katzen.
Mittlerweile bestehen schon in vielen Gemeinden und Städten Katzenschutzverordnungen, die nach § 13b TierSchG erlassen wurden. Daher hat der Bad Dürrheimer Gemeinderat am 6. Mai ebenfalls eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Zweck einer Katzenschutzverordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen diese in hoher Anzahl auftreten und z. B. infolge von Krankheiten und Unterernährung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind.
Die komplette Katzenschutzverordnung kann auf der städtischen Homepage unter www.bad-duerrheim.de eingesehen werden.