Erstaunlich, dass nur drei von zehn Erwachsenen ein Testament verfasst haben: Das birgt Streitpotenzial. Dabei kann ein sorgfältig verfasstes und aktuelles, auffindbares Testament Klarheit schaffen. Aufmerksam verfolgten rund 40 Teilnehmende am 20. September 2025, was Rechtsanwältin Isabel Hutter-Vortisch zum Thema Vererben sagte. Der Seniorenrat Oberes Enztal e. V. hatte die Pforzheimer Spezialistin für Erbrecht und Vermögensvorsorge nach Bad Wildbad eingeladen. Mit Beispielen aus ihrer Praxis verdeutlichte sie die Fallstricke des Erbrechts, die Unterschiede von Testament und Vermächtnis sowie den Aspekt Erbschaftssteuer. Einige ihrer Tipps:
Nach wie vor gilt: Das Testament ist handschriftlich zu verfassen und, so ihre Empfehlung, alle drei bis fünf Jahre auf seine Aktualität zu überprüfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, hinterlegt das Testament beim Nachlassgericht, ansonsten in einem zugänglichen (!) Ordner mit allen anderen wichtigen Unterlagen.
Die zahlreichen Ratgeber (z. B. Bundesjustizministerium, Stiftung Warentest) beschreiben Standardsituationen. Oft jedoch sind individuelle Lösungen notwendig, insbesondere bei Patchworkfamilien und/oder umfangreichen Werten. Dann lohnt sich der Weg zum Fachanwalt.(sroe)