Senioren

Nur 30 % haben ein Testament?

Erstaunlich, dass nur drei von zehn Erwachsenen ein Testament verfasst haben: Das birgt Streitpotenzial. Dabei kann ein sorgfältig verfasstes und aktuelles,...
Viele Menschen sitzen in einem Raum und hören einen Vortrag.
Verantwortung zeigen: dazu gehört neben der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch das Testament.Foto: Claudia Ollenhauer

Erstaunlich, dass nur drei von zehn Erwachsenen ein Testament verfasst haben: Das birgt Streitpotenzial. Dabei kann ein sorgfältig verfasstes und aktuelles, auffindbares Testament Klarheit schaffen. Aufmerksam verfolgten rund 40 Teilnehmende am 20. September 2025, was Rechtsanwältin Isabel Hutter-Vortisch zum Thema Vererben sagte. Der Seniorenrat Oberes Enztal e. V. hatte die Pforzheimer Spezialistin für Erbrecht und Vermögensvorsorge nach Bad Wildbad eingeladen. Mit Beispielen aus ihrer Praxis verdeutlichte sie die Fallstricke des Erbrechts, die Unterschiede von Testament und Vermächtnis sowie den Aspekt Erbschaftssteuer. Einige ihrer Tipps:

  • Auflisten, wem was gehört bei Eheleuten/Partnern
  • Auflisten, wem wird was (Quote oder Beschreibung) vermacht
  • Abbezahlte Grundschulden auf Immobilien beim Notar löschen lassen, Löschungsbewilligung und ggf. Grundschuldbriefe von der Bank auffindbar hinterlegen
  • Klären, wer Bankvollmachten hat
  • Klären, wer Bezugsperson bei Lebensversicherungen ist
  • Geschiedenentestament und/oder Trennungsvereinbarung beim Notar machen
  • ggf. konkret jemanden zur Testamentsvollstreckung benennen (ein Erbe, eine dritte Person, der Steuerberater ...)
  • Beim Gemeinschaftstestament (Berliner Testament) die Änderungsklausel für die/den Überlebenden und eine Wiederverheiratungsklausel ergänzen (sonst kann die/der Überlebende das Testament nicht ändern)

Nach wie vor gilt: Das Testament ist handschriftlich zu verfassen und, so ihre Empfehlung, alle drei bis fünf Jahre auf seine Aktualität zu überprüfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, hinterlegt das Testament beim Nachlassgericht, ansonsten in einem zugänglichen (!) Ordner mit allen anderen wichtigen Unterlagen.

Die zahlreichen Ratgeber (z. B. Bundesjustizministerium, Stiftung Warentest) beschreiben Standardsituationen. Oft jedoch sind individuelle Lösungen notwendig, insbesondere bei Patchworkfamilien und/oder umfangreichen Werten. Dann lohnt sich der Weg zum Fachanwalt.(sroe)

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exklusiv online
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