Ackerflächen für Photovoltaiknutzung wurden reduziert – Streit um Befangenheit am Ratstisch
Angelbachtal. (ram) Seit dem Jahr 2022 läuft das Verfahren zur Fortschreibung des „Teilregionalplan Photovoltaik“ in der Rhein-Neckar-Region. Inzwischen erfolgte die zweite Offenlage der Planungen, mit der sich nun der Gemeinderat befasste. Aus den ursprünglich sieben Flächen auf der Gemarkung in der ersten Offenlage blieben nun nur noch drei übrig.
Doch bevor es darum inhaltlich ging, wurde zunächst um die Befangenheitsfrage gestritten. Bürgermeister Frank Werner erklärte, dass alle Räte, die eigene Flächen gemeldet hätten oder eng mit einem Flächeneigentümer verwandt seien, als befangen zu erklären wären. Während Frank Dreher (BV/CDU) sogleich vom Ratstisch abrückte, wollte Heimo Linse (Bunte Liste) dies nicht akzeptieren. Er argumentierte, dass seine Flächen im Verfahrensverlauf ja vom Regionalverband nicht als PV-Flächen berücksichtigt wurden und somit keine Befangenheit vorläge.
Die Verwaltung sah dies anders und so führte der Bürgermeister eine Ratsabstimmung zur Befangenheitsfrage herbei: Zehn Räte stimmten dabei der Verwaltungsmeinung zu, einer stimmte dagegen. Dies akzeptierte Linse dann und rückte vom Ratstisch zurück.
Nun konnte Hauptamtsleiter Diethelm Brecht auf das Verfahren eingehen und den aktuellen Sachstand vorstellen. Von Gemeinde und Eigentümern konnten zu Beginn des Planungsverfahrens mögliche außerörtliche Flächen für die Stromerzeugung an den Regionalverband gemeldet werden.
Allerdings führen Kriterien des Verbands dazu, dass längst nicht alle Flächen ins Verfahren aufgenommen wurden. Unter anderem die Bodengüte und die Flächengröße spiele eine Rolle, auch Weinbergflächen werden nicht berücksichtigt. Ziel der Landesregierung ist es, 0,2 Prozent der Landesfläche für die Stromerzeugung zu nutzen.
Mit sieben Vorrangflächen auf der Gemarkung, die im Plan zur ersten Offenlage des Regionalplanentwurfs enthalten waren, hatte sich der Rat bereits im Frühjahr 2024 beschäftigt und diesen zugestimmt. In diesem Frühjahr hatte der Gemeinderat dann Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne auf diesen Flächen gefasst, um damit nach Verfahrensabschluss die Rechtsgrundlage für die Bebauung der Ackerflächen mit Solarmodulen zu ermöglichen.
Zuletzt seien die Kriterien vom Planungsausschuss des Regionalverbandes aufgrund der zahlreichen Flächenmeldungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Belange noch einmal verschärft worden, erklärte Brecht. Für Angelbachtal bedeutet dies, dass vier der sieben Flächen künftig nicht mehr als Vorranggebiete ausgewiesen wurden. Die Fläche am Hohberg wurde dafür etwas erweitert. Die Flächen im Gewann „Mittelbach“ und „Scheueräcker“ blieben unverändert.
Auf diesen Flächen könne eine Leistung etwa 28000 kWp installiert werden, was einem Leistungsbedarf von etwa 7000 Vier-Personen-Haushalten entspricht.
Aus dem Ratsrund gab es dazu keinen großen Diskussionsbedarf, hatte man sich doch schon mehrfach mit dem Thema befasst und die Flächen befürwortet. Christoph Haag (Bunte Liste) wollte aber wissen, ob diese Flächen nun bindend wären, und dann tatsächlich Solarparks auf den Ackerflächen gebaut werden. Beides konnte die Verwaltung nicht bestätigen: Der Regionalverband berücksichtigt nun im zweiten Offenlageverfahren eingehende Stellungnahmen und wird erst daraus die endgültige Flächenkulisse erarbeiten. Vermutlich bis zum Jahresende soll dort dann die Planung beschlossen werden. Um die Flächen dann tatsächlich nutzen zu können, müssen auch die Bebauungspläne der Gemeinde rechtskräftig sein und letztendlich muss auch ein Investor gefunden werden, der einen oder mehrere Solarparks bauen möchte.
Bei einer Enthaltung wurde entschieden, eine positive Stellungnahme zur Planung des Regionalverbands abzugeben und die aktuell ausgewiesenen drei Flächen so zu akzeptieren.