Seit 1. Mai 2025

Nur noch digital: Neue Regelung für Passbilder

Seit 1. Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt und übermittelt werden.
Passbilder für Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Reisepässe sowie elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dürfen künftig nur noch digital erstellt und übermittelt werden.
Passbilder für Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Reisepässe sowie elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dürfen künftig nur noch digital erstellt und übermittelt werden.Foto: Christian Horz/iStock/Thinkstock/Symbolbild

Seit dem 1. Mai ist eine neue bundesweite Regelung im Bereich Pass- und Ausweisdokumente in Kraft: Passbilder für Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Reisepässe sowie elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dürfen künftig nur noch digital erstellt und übermittelt werden.

Was ändert sich?

Beim Fotografen bekommt man keine Passbilder mehr in ausgedruckter Form mit, sondern die Bilder werden direkt digital an das Bürgerbüro übermittelt. Alternativ kann man im Bürgerbüro das Passbild an einem speziellen Gerät selbst erstellen.

Wichtige Informationen

Wichtige Information bezüglich der Umsetzung der Passbild-Erstellung im Bürgerbüro: Leider gibt es bundesweite Verzögerungen bei der Auslieferung der speziellen Geräte. Somit können seit dem 2. Mai im Bürgerbüro keine Passbilder selbst erstellt werden. Was nun? Gerne kann man weiterhin ein gedrucktes Lichtbild von einem Fotografen nutzen oder ein digitales Bild einreichen, sofern der Fotograf diesen Service anbietet. Es wird umgehend informiert, sobald man absehen kann, wann die Passbild-Erstellung direkt im Bürgerbüro möglich ist. (pm/red)

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Weingarten (Baden)Redaktion NUSSBAUM
08.05.2025
Orte
Weingarten (Baden)
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