Aus aktuellem Anlass werden hier die Benutzungsregeln für den Bereich Freizeitpark Heidesee in Erinnerung gebracht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren des Bereiches mit Fahrrädern und das Mitführen von Fahrrädern innerhalb des Bereiches nicht erlaubt ist. Die Fahrräder müssen außerhalb, an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und angeschlossen werden, nicht am Zaun oder der Toranlage, damit der Rettungszugang nicht blockiert wird.
In der Badestelle Heidesee sowie an dessen Seeuferbereich sind folgende Handlungen untersagt:
Die komplette Haus- und Badeordnung ist nachzulesen unter www.forst-baden.de/Forst im Blick/ Satzungen/Heidesee