Aus den Rathäusern

Nutzung Badestelle Heidesee

Aus aktuellem Anlass werden hier die Benutzungsregeln für den Bereich Freizeitpark Heidesee in Erinnerung gebracht. Es wird ausdrücklich...

Aus aktuellem Anlass werden hier die Benutzungsregeln für den Bereich Freizeitpark Heidesee in Erinnerung gebracht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren des Bereiches mit Fahrrädern und das Mitführen von Fahrrädern innerhalb des Bereiches nicht erlaubt ist. Die Fahrräder müssen außerhalb, an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und angeschlossen werden, nicht am Zaun oder der Toranlage, damit der Rettungszugang nicht blockiert wird.

In der Badestelle Heidesee sowie an dessen Seeuferbereich sind folgende Handlungen untersagt:

  1. Das Betreten außerhalb der Öffnungszeiten.
  2. Das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden.
  3. Der Aufenthalt im Naturschutzgebiet, insbesondere das Betreten von Böschungen mit Schilf- oder Röhrichtbewuchs.
  4. Das Befahren mit und das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen (mit Ausnahme von Rettungsfahrzeugen).
  5. Das Befahren des Sees mit motorisierten Wasserfahrzeugen wie Boote, Subboards mit Hilfsmotor etc.
  6. Das Befahren des Sees mit Booten, Subboards etc. außerhalb den zugewiesenen Nutzungszonen.
  7. Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Behälter zurückzulassen.
  8. Feuer zu machen oder zu grillen.
  9. Vermeidbaren Lärm zu verursachen, der geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen oder Störungen der Natur zu verursachen.
  10. Tonwiedergabegeräte o. Ä. zu verwenden.
  11. Außerhalb den Öffnungszeiten zu lagern.
  12. Andere Besucher zu gefährden oder zu belästigen.
  13. Wild lebende Tiere zu füttern.
  14. Das Gelände mit elektrischen Sonden nach Wertgegenständen absuchen.

Die komplette Haus- und Badeordnung ist nachzulesen unter www.forst-baden.de/Forst im Blick/ Satzungen/Heidesee

Erscheinung
Mitteilungsblatt Forst
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Forst

Kategorien

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