Aus den Rathäusern

Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser ist genehmigungspflichtig

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Anfragen ein, ob Regenwasser als Brauchwasser, insbesondere für die Toilettenspülung, in Gebäuden verwendet...

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Anfragen ein, ob Regenwasser als Brauchwasser, insbesondere für die Toilettenspülung, in Gebäuden verwendet werden kann.

Grundsätzlich ist nach unserer Wasserversorgungssatzung jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, den gesamten Wasserverbrauch aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz zu entnehmen. Auf Antrag kann aber eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt werden. Voraussetzung für diese Befreiung ist jedoch, dass gewisse technische Voraussetzungen bei der Installation des Sammelbehälters, nämlich strikte Trennung mit dem eigentlichen Wasserleitungsnetz und separate Messeinrichtungen, beachtet werden.

Aus diesem Grund ist für die Regenwassernutzung ein entsprechender Antrag beim Bürgermeisteramt vorher zu stellen.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
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