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Nutzungsbedingungen Grillstellen

Das Ordnungsamt informiert und bittet um Beachtung! Nutzungsbedingungen für Grillstellen! Grillstellen sind grundsätzlich schöne Orte, um sich...

Das Ordnungsamt informiert und bittet um Beachtung!

Nutzungsbedingungen für Grillstellen!

Grillstellen sind grundsätzlich schöne Orte, um sich mit Freunden und Familie zu treffen und in naturnaher Umgebung schöne Stunden am Lagerfeuer zu verbringen.

Im Stadtgebiet Wildberg können nachfolgende Grillstellen genutzt werden:

  • Kapf (Gültlingen – Achtung Naturschutzgebiet! Es ist keine Anfahrt mit motorisierten Fahrzeugen möglich).
  • Sulzer Eck (Sulz am Eck)
  • Lützenschlucht und Holzflieger (Wildberg)
  • Höhenhof (Schönbronn)

Für die Nutzung ist eine Reservierung sowie montags bis donnerstags von 18 bis 24 Uhr und freitags bis sonntags von 12 bis 24 Uhr eine vorherige schriftliche Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Wildberg (Ordnungsamt) erforderlich! Die höchstzulässige Personenzahl pro Belegung beträgt 20 Personen.

Das Nutzungsentgelt für die Grillstellen beträgt 40 Euro, die Kaution 100 Euro, dazu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 32,80 Euro.

Örtliche Vereine und kirchliche Institutionen sind vom Nutzungsentgelt befreit, nicht jedoch von der Reservierung/dem Nutzungsvertrag, den Verwaltungsgebühren und der Hinterlegung einer Kaution! Auch für Schulen und Kindergärten ist die Reservierung, eine Nutzungsvereinbarung und das Hinterlegen einer Kaution erforderlich!

Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet, eine Benutzungsordnung, die auch an den Grillstellen entsprechend ausgeschildert ist.

Allgemeine Hinweise:

Vom 1. März bis zum 31. Oktober, besteht ein generelles Rauchverbot im Wald. Ist es extrem trocken, kann in den Sommermonaten eine erhöhte Waldbrandgefahr bestehen, weshalb es ggf. auch zu kurzfristigen Sperrungen der Grillplätze kommen kann.

Die aktuelle Warnstufe sowie eine Prognose für die folgenden 4 Tage finden Sie unter:

www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2024
von Stadtverwaltung Wildberg, Rathaus
17.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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