Aus den Rathäusern

Nutzungsregeln für den Grillplatz

Der Platz ist schonend zu behandeln. Schäden müssen sofort bei der Verwaltungsstelle Ergenzingen gemeldet werden. Anfallender Müll ist von den Nutzern...
  • Der Platz ist schonend zu behandeln. Schäden müssen sofort bei der Verwaltungsstelle Ergenzingen gemeldet werden. Anfallender Müll ist von den Nutzern mitzunehmen.
  • Für die gesamte Dauer der Benutzung ist die Grillfeuerstelle ständig durch eine geeignete, volljährige Person zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Benutzung des Grillplatzes mit Kindern. Offenes Feuer ist nur an der gemauerten Grillstelle erlaubt. Die Grillstelle darf nicht zweckentfremdet werden.
  • Das Brennmaterial muss von den Benutzern selbst gestellt werden und das Abbrennen von Abfällen, Laub und Ästen ist untersagt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entfernen von Sträuchern, Ästen und das Umsägen von Bäumen im angrenzenden Wald verboten ist.
  • Lärm und laute Musik sind zu vermeiden.
  • Besucher und sonstige Kleingruppen haben das Recht den Spiel- und Grillplatz und die Grillstelle ebenfalls kurzfristig zu nutzen.
  • Bei einer Benutzergruppe ab 15 Personen ist die Erlaubnis bei der Ortschaftsverwaltung Ergenzingen einzuholen.
  • Auf den Zufahrtswegen ist das Parken verboten.

Ortschaftsverwaltung Ergenzingen

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Ergenzingen, Baisingen, Eckenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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