Jetzt im beginnenden Herbst locken am Wegesrand noch immer viele süße Früchte. Wer ungefragt sich an privaten Obstbäumen bedient, der begeht einen Diebstahl. Da ist die Menge ganz egal, ob ein Apfel, eine Birne oder ein ganzer Sack voll. Im aktuellen Fall Pfirsiche, die in großer Menge gestohlen wurden. Früher hieß es mal Mundraub, heute ist es Diebstahl, der eine Strafe, meist in Form einer Geldbuße, nach sich zieht.
Die Diebe machen sich offensichtlich keinerlei Gedanken. Die Bäume haben einmal Geld gekostet, sie wurden jahrelang gepflegt und großgezogen. Dann kommen irgendwelche Zeitgenossen und ernten. Auch ohne Zäune und Verbotsschilder darf auf dem Privatgrundstück nicht geerntet werden. Überwindet der Obstdieb bei seiner Tat einen Zaun, kann der Grundstücksbesitzer ihn zusätzlich wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.
Wer einem anderen eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sie für sich oder einen Dritten zu behalten, macht sich nach § 242 Strafgesetzbuch wegen Diebstahls strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Nach § 248a StGB wird der Diebstahl einer geringwertigen Sache nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. „Geringwertig“ sind Sachen, die einen Wert von unter 50 Euro haben. Der Besitzer des Grundstücks kann in diesem Fall einen Strafantrag stellen. Der Dieb muss dann mit einer Strafe rechnen, normalerweise mit einer Geldbuße. Hinzu kommt, dass der Schaden ersetzt werden muss. Also lieber gleich das Obst kaufen.
Viele sagen sich, wenn ich im Vorbeigehen mal ein oder zwei Äpfel oder andere Obststücke mitnehme, was ist das schon. Bedenken Sie, wenn viele so denken und es tun, dann kommt schnell eine größere Menge Obst zusammen. Vor allen Dingen leben unsere Obstbauern davon.