Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen hat am 02.04.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen für den Bereich „Solarpark“ in der Gemeinde Teningen gefasst.
Die Fläche der abgedeckten, ehemaligen Kiesgrube der Gemeinde Teningen wird momentan als Grün- und Weideareal genutzt. Um die durch die Altlast begrenzte Nutzbarkeit der Fläche noch besser ausschöpfen zu können, soll dort eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Nutzung solarer Energie, neben der bereits auf der Fläche durchgeführten Beweidung durch Schafe, errichtet werden.
Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, muss für das Gebiet ein Sondergebiet„Solarpark“ als Bebauungsplan ausgewiesen werden.
Zur Umsetzung dieses Bebauungsplans ist ebenfalls der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen an dieser Stelle anzupassen, da der Flächennutzungsplan momentan am vorgesehenen Standort der Anlage eine landwirtschaftliche Fläche mit Altlast darstellt. Dort muss zur Umsetzung des Vorhabens ebenfalls eine Sondergebietsfläche mit Altlast dargestellt werden. Die Lage des Änderungsbereichs ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bereich „Solarpark“ erfolgt in Form einer Offenlage. Der Vorentwurf der punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Umweltbericht
vom 10.06.2025 bis einschließlich 10.07.2025 (Veröffentlichungsfrist)
- auf der Internetseite der Stadt Emmendingen unter
www.emmendingen.de/bauen-wirtschaft/bauen/beteiligung-der-oeffentlichkeit,
- auf der Internetseite der Gemeinde Malterdingen unter
- auf der Internetseite der Gemeinde Freiamt unter
www.freiamt.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen
- auf der Internetseite der Gemeinde Sexau unter
- der Internetseite der Gemeinde Teningen unter
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist in den Rathäusern der
- Stadt Emmendingen (Landvogtei 10, 79312 Emmendingen),
- Gemeinde Malterdingen (Hauptstraße 18,79364 Malterdingen),
- Gemeinde Freiamt (Sägplatz 1,79348 Freiamt),
- Gemeinde Sexau (Dorfstraße 61,79350 Sexau)
- und der Gemeinde Teningen (Riegeler Straße 12, 79331 Teningen)
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail) an: bauverwaltung@emmendingen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich auf den o. a. Rathäusern abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Emmendingen, den 03.06.2025
Stefan Schlatterer, Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft