Vorbemerkung
Die Stadt Öhringen, als Träger der Albert-Schweitzer-Schule in Öhringen, hat bereits am 22.12.1976 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und Unterhaltung einer Nachbarschaftsschule für Lernbehinderte mit den Gemeinden, Bretzfeld, Forchtenberg, Neuenstein, Pfedelbach, Waldenburg und Zweiflingen abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt 1985 geändert. Gegenstand dieser Vereinbarung war auch die Beteiligung der Nachbargemeinden an den Erweiterungsbaumaßnahmen der Schule.
Über die Jahre haben sich Veränderungen ergeben, weshalb eine Anpassung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig ist. So wird z.B. ab dem Schuljahr 2023/2024 eine 0,5 Stelle für die Schulsozialarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule eingerichtet. Künftig werden daher die Personalkosten aller an der Schule haupt- oder ehrenamtlich tätigen städtischen Beschäftigten in den Betriebskosten der Schule berücksichtigt.
Zudem wird eine Regelung zur Beteiligung der Nachbargemeinden an den künftigen Investitionskosten der Schule in die Neufassung der Vereinbarung mit aufgenommen.
Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig, da z.B. der Begriff Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum seit 2015 den Begriff der Sonderschule ersetzt.
Die Stadt Öhringen und die Gemeinden Bretzfeld, Pfedelbach und Zweiflingen sowie die Städte Forchtenberg, Neuenstein und Waldenburg schließen daher aufgrund von § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1.8.1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2022 (GBl. S. 589) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.9.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 4.4.2023 (GBl. S. 137, 142) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
§ 1 – Gegenstand der Vereinbarung
§ 2 – Schulbezirk
§ 3 – Gemeinsamer Ausschuss
§ 4 – Geschäftsgang des gemeinsamen Ausschusses
§ 5 – Einspruchsrecht
§ 6 – Kostenbeteiligung der Nachbargemeinden
§ 7 – Jährliche Schulkostenanteile
Einnahmen, die mit diesen Kosten im Zusammenhang stehen, werden bei der Jahresabrechnung abgesetzt.
2.Die persönlichen Kosten des Schulverwaltungsamts sowie die persönlichen Kosten des Stadtbauamts für die Gebäudebetreuung trägt im vollen Umfang die Schulträgergemeinde allein. Darüber hinaus stellt die Stadt die notwendigen Sportstätten im Stadtgebiet, einschließlich des Hallenbads kostenlos zur Verfügung.
3. Die nach Abs. (1) ermittelten Schulbetriebskosten werden alljährlich nach der Schülerzahl am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des laufenden Rechnungsjahres auf die Nachbargemeinden aufgeteilt. Die vom Land gewährten Sachkostenbeiträge werden bei der Berechnung abgesetzt. Die Schulkostenanteile werden innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung fällig.
4.Fällt das Jahresergebnis positiv aus, d.h. die Einnahmen decken die Gesamtbetriebskosten des SBBZ, erfolgt keine Erstattung des Überschussbetrags an die Nachbargemeinden.
§ 8 – Investitionskostenbeteiligung
§ 9 – Geltungsdauer, Kündigung der Vereinbarung
§ 10 – Schlussbestimmungen
§ 11 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung der Beteiligten am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.
Öhringen, 27.10.2023
Für die Stadt Öhringen (Gemeinderatsbeschluss vom 25.7.2023)
gez. Thilo Michler
Oberbürgermeister
Für die Gemeinde Bretzfeld (Gemeinderatsbeschluss vom 21.9.2023)
gez. Martin Piott
Bürgermeister
Für die Stadt Forchtenberg (Gemeinderatsbeschluss vom 19.9.2023)
gez. Michael Foss
Bürgermeister
Für die Stadt Neuenstein (Gemeinderatsbeschluss vom 11.9.2023)
gez. Michael Nicklas
Bürgermeister
Für die Gemeinde Pfedelbach (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2023)
gez. Torsten Kunkel
Bürgermeister
Für die Stadt Waldenburg (Gemeinderatsbeschluss vom 19.9.2023)
gez. Bernd Herzog
Bürgermeister
Für die Gemeinde Zweiflingen (Gemeinderatsbeschluss vom 7.9.2023)
gez. Klaus Gross
Bürgermeister
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Stadt Öhringen und den Städten Forchtenberg, Neuenstein und Waldenburg sowie den Gemeinden Bretzfeld, Pfedelbach, Zweiflingen am 27.10.2023 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Schulträgers für die Albert-Schweitzer-Schule auf die Große Kreisstadt Öhringen gemäß § 25 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 1.2.2024 genehmigt.