Sehr geehrte Damen und Herren,
die zwischen dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach und der Stadt Gundelsheim am 04.12.2025 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Ausgestaltung der Übernahme von Teilleistungen in der Wasserversorgung der Stadt Gundelsheim als Erledigungsaufgabe wird gem. § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2. Nr. 2 GKZ genehmigt. Der Wortlaut der Vereinbarung ist zusammen mit dieser Genehmigung von den Beteiligten jeweils in ihren Bekanntmachungsorganen öffentlich bekannt zu machen.
Das Regierungspräsidium bittet um Übersendung der Bekanntmachungsnachweise.
Regierungspräsidium Stuttgart
gez. Marco Schütz