Aus den Rathäusern

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Östringen und den Gemeinden Angelbachtal, Malsch, Kronau und Mühlhausen

Die zwischen der Stadt Östringen und den Gemeinden Angelbachtal, Malsch, Kronau und Mühlhausen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über...

Die zwischen der Stadt Östringen und den Gemeinden Angelbachtal, Malsch, Kronau und Mühlhausen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städtischen Musik- und Kunstschule Östringen mit weiteren Gemeinden wurde gemäß §§ 25 Abs. 5 i.V.m. 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom Landratsamt Karlsruhe am 20.01.2025 genehmigt.

Sie wird nachfolgend bekannt gemacht:

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Angelbachtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Angelbachtal
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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