Die zwischen der Stadt Östringen und den Gemeinden Angelbachtal, Malsch, Kronau und Mühlhausen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städtischen Musik- und Kunstschule Östringen mit weiteren Gemeinden wurde gemäß §§ 25 Abs. 5 i.V.m. 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom Landratsamt Karlsruhe am 20.01.2025 genehmigt.
Sie wird nachfolgend bekannt gemacht: